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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 16.03.1982 - 10 U 199/81   

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https://dejure.org/1982,4632
OLG Hamm, 16.03.1982 - 10 U 199/81 (https://dejure.org/1982,4632)
OLG Hamm, Entscheidung vom 16.03.1982 - 10 U 199/81 (https://dejure.org/1982,4632)
OLG Hamm, Entscheidung vom 16. März 1982 - 10 U 199/81 (https://dejure.org/1982,4632)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • ZIP 1982, 1061
  • MDR 1982, 578
  • VersR 1982, 1173
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Brandenburg, 30.05.2018 - 4 U 99/17

    Ausfallbürgschaft: Freistellung des Bürgen bei Zugrundelegung eines

    In der Rechtsprechung wurde eine Pflicht, die künftige Bürgin vor einer unmittelbar drohenden Gefahr zu warnen, die ihr bekannt ist, während sie weiß, dass der (künftige) Bürge sie nicht kennt, etwa in einem Fall bejaht, in dem die Gläubigerin wusste, dass dem Schuldner jegliche Kreditwürdigkeit fehlte und seine Verpflichtung zum größten Teil aus Scheckbetrügereien herrührten (OLG Hamm, Urteil vom 16. März 1982 - 10 U 199/81 -) sowie bei Kenntnis der Bank von der bevorstehenden Zahlungseinstellung bzw. dem wirtschaftlichen Zusammenbruch des Hauptschuldners (OLG Köln, Urteil vom 14. März 1990 - 11 U 201/89 - NJW-RR 1990, 755).
  • OLG Oldenburg, 22.07.1997 - 9 U 15/97

    Bürgschaftsvertrag der Mutter; Aufklärung über Risiken der Sicherung; Kündigung

    Eine Aufklärungspflicht trifft den Gläubiger aber auch dann, wenn er wie im vorliegenden Falle erkennt, dass der Bürge sich in einem Irrtum über das Bürgschaftsrisiko befindet und dem Gläubiger bewusst ist, dass es sich in Wahrheit wirtschaftlich gar nicht um eine Bürgschaft, sondern vielmehr um eine Schuldmitübernahme handelt, weil der Gläubiger dem Schuldner die gewährten Kredite gekündigt hat und nicht beabsichtigt, die Geschäftsbeziehung fortzusetzen, während der Schuldner nicht in der Lage ist, eine Umschuldung mit Hilfe einer anderen Bank vorzunehmen (vgl. dazu OLG Hamm, MDR 1982, 578 [OLG Hamm 16.03.1982 - 10 U 199/81] ).
  • OLG Celle, 02.11.1988 - 3 U 191/87

    Rückzahlung einer Darlehensforderung ; Bürgschaftserklärung und Kreditvertrag als

    Der Bürge ist grundsätzlich verpflichtet, sich selbst beim Hauptschuldner über dessen Vermögenslage und damit über den Umfang des Risikos, in Anspruch genommen zu werden, zu informieren (vgl. BGH a.a.O., OLG Celle a.a.O., OLG Hamm ZIP 82, 1061 (1062)).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 04.03.1982 - 10 U 199/81   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1982,8661
OLG Düsseldorf, 04.03.1982 - 10 U 199/81 (https://dejure.org/1982,8661)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 04.03.1982 - 10 U 199/81 (https://dejure.org/1982,8661)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 04. März 1982 - 10 U 199/81 (https://dejure.org/1982,8661)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Karlsruhe, 11.02.2005 - 10 U 199/03

    Gewerberaummiete: Verhältnismäßigkeitsgrundsatz bei der Durchsetzung des

    Denn der Besitz an den Mieträumen ist nicht (mehr) überlassen, wenn der Vermieter dem Mieter den jederzeitigen, ungehinderten Zutritt zu ihnen durch einen Verschluss, den nur er, der Vermieter, öffnen kann, verwehrt (OLG Düsseldorf, Urt. v. 4.3.1982 - 10 U 199/81, zitiert nach Juris).

    Jedoch muss der Vermieter bei der Ausübung seiner Befugnis, sein Pfandrecht an den eingebrachten Sachen des Mieters zu sichern, den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zwischen Mittel und Zweck wahren (OLG Düsseldorf, Urt. v. 4.3.1982 - 10 U 199/81, zitiert nach Juris; Staudinger/Emmerich, BGB, Bearbeitung, 2003, § 562b Rz. 4; Sternel, Mietrecht, 3. Aufl., Rz. III 269).

  • OLG Karlsruhe, 11.02.2005 - 10 U 38/03

    Überlassen des Besitzes an Mieträumen bei Verwehrung des jederzeitigen,

    Denn der Besitz an den Mieträumen ist nicht (mehr) überlassen, wenn der Vermieter dem Mieter den jederzeitigen, ungehinderten Zutritt zu ihnen durch einen Verschluß, den nur er, der Vermieter, öffnen kann, verwehrt (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 04.03.1982 - 10 U 199/81 -, zitiert nach Juris).
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