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   OLG München, 26.02.2016 - 10 U 2166/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,3228
OLG München, 26.02.2016 - 10 U 2166/15 (https://dejure.org/2016,3228)
OLG München, Entscheidung vom 26.02.2016 - 10 U 2166/15 (https://dejure.org/2016,3228)
OLG München, Entscheidung vom 26. Februar 2016 - 10 U 2166/15 (https://dejure.org/2016,3228)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de
  • IWW

    § 249

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ansprüche des Versicherungsnehmers in der Fahrzeugversicherung bei Verlassen der Unfallstelle

  • rewis.io

    Anforderungen an die Ermöglichung der Feststellungen an der Unfallstelle nach E.1.3 AKB 2008

  • ra.de
  • versicherungsrechtsiegen.de

    Kaskoversicherung - Aufklärungspflichten nach Verkehrsunfall an Unfallstelle

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    StGB § 142; AKB 08 Nr. E.1.3; AKB 08 Nr. E.6.1
    Inhalt und Grenzen der Aufklärungsobliegenheit nach Nr. E.1.3 AKB 08 stimmen mit § 142 StGB überein

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ansprüche des Versicherungsnehmers in der Fahrzeugversicherung bei Verlassen der Unfallstelle

  • rechtsportal.de

    BGB § 249 Abs. 1 ; AKB Nr. E 1.3; AKB E.6.1
    Ansprüche des Versicherungsnehmers in der Fahrzeugversicherung bei Verlassen der Unfallstelle

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Anforderungen an die Ermöglichung der Feststellungen an der Unfallstelle

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Ansprüche des Versicherungsnehmers in der Fahrzeugversicherung bei Verlassen der Unfallstelle

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Ansprüche des Versicherungsnehmers in der Fahrzeugversicherung bei Verlassen der Unfallstelle

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2016, 1367
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Stuttgart, 16.10.2014 - 7 U 121/14

    Kfz-Kaskoversicherung: Verletzung der Aufklärungspflicht bei Verlassen der

    Auszug aus OLG München, 26.02.2016 - 10 U 2166/15
    Hinsichtlich der in E.1.3 AKB 2008 formulierten Obliegenheit ist es zwar für die Berufung auf Leistungsfreiheit nicht in jedem Fall erforderlich, an das Erfüllen des objektiven und subjektiven Tatbestandes des § 142 StGB anzuknüpfen (vgl. OLG Stuttgart, VersR 2015, 444; OLG Frankfurt, VersR 2016, 47).
  • BGH, 21.11.2012 - IV ZR 97/11

    Verletzung von Aufklärungsobliegenheiten gegenüber dem Kaskoversicherer in den

    Auszug aus OLG München, 26.02.2016 - 10 U 2166/15
    Der BGH hat in der in NJW 2013, 936 veröffentlichten Entscheidung für ausreichend erachtet, dass der Versicherungsnehmer sich, nachdem er sich berechtigt oder entschuldigt vom Unfallort entfernt hatte, unverzüglich statt an die in § 142 II StGB Genannten an seine Versicherung wandte, den Unfall mitteilte und dieser so Gelegenheit zu weiteren Weisungen gab.
  • OLG Frankfurt, 02.04.2015 - 14 U 208/14

    Kaskoversicherung: Leistungsfreiheit des Versicherers wegen Verstoßes gegen die

    Auszug aus OLG München, 26.02.2016 - 10 U 2166/15
    Hinsichtlich der in E.1.3 AKB 2008 formulierten Obliegenheit ist es zwar für die Berufung auf Leistungsfreiheit nicht in jedem Fall erforderlich, an das Erfüllen des objektiven und subjektiven Tatbestandes des § 142 StGB anzuknüpfen (vgl. OLG Stuttgart, VersR 2015, 444; OLG Frankfurt, VersR 2016, 47).
  • OLG Hamm, 15.04.2016 - 20 U 240/15

    Umfang der Obliegenheit zur Ermöglichung der erforderlichen Feststellungen gemäß

    Nach Auffassung des Senats spricht viel dafür, dass die Obliegenheit aus Ziffer E. 1.3 AKB, was das Verlassen des Unfallortes angeht, nicht über die Pflichten des § 142 StGB hinausgeht (so auch OLG Saarbrücken, Urteil vom 10. Februar 2016 - 5 U 75/14, ZfS 2016, 211, 212 f., unter I 1 a aa; OLG München, Urteil vom 26. Februar 2016 - 10 U 2166/15, SP 2016, 123, Juris-Rn. 5; Halbach, in: Rüffer/Halbach/Schimikowski, VVG, 3. Aufl. 2015, AKB 2008 E.1-E.6 Rn. 14; a.A. offenbar - in einem obiter dictum - OLG Stuttgart, Urteil vom 16. Oktober 2014 - 7 U 121/14, Juris-Rn. 39-43 = VersR 2015, 444 = ZfS 2015, 96 mit kritischer Anmerkung Rixecker).
  • OLG Dresden, 27.11.2018 - 4 U 447/18

    Umfang der Obliegenheiten des Versicherungsnehmers in der Kaskoversicherung nach

    Er darf deshalb davon ausgehen, seinen Aufklärungsobliegenheiten gerecht zu werden, wenn er den strafrechtlich sanktionierten Handlungspflichten, die als allgemein bekannt zu gelten haben, gerecht wird (so etwa OLG München, Urteil vom 26.02.2016, 10 U 2166/15, Rdn. 4 ff.; OLG Saarbrücken, Urteil vom 20.10.2016, 5 U 75/14, Rdn. 44 ff., 50; vgl. auch OLG Hamm, Urteil vom 15.04.2016, 20 U 240/15, Rdn. 31 ff.; jeweils juris).
  • OLG Koblenz, 11.12.2020 - 12 U 235/20

    Verlust des Kaskoschutzes bei Verlassen der Unfallstelle

    Ob eine Obliegenheitsverletzung nach E.1.3 der AKB 2012 nur vorliegt, wenn sowohl der objektive als auch der subjektive Tatbestand des § 142 StGB erfüllt sind (vgl. OLG Saarbrücken r+s 2016, 287; OLG München ZFS 2016, 274; OLG Hamm r+s 2018, 423; Berz/Burmann/Heß, Handbuch des Straßenverkehrsrechts [August 2020] Kapitel 7G Rdnr. 99 ff.) oder ob die AKB 2012 - gleichlautend insofern die AKB 2008 - losgelöst von der Erfüllung des objektiven und subjektiven Tatbestandes des § 142 StGB die eigenständige Obliegenheit formulieren, den Unfallort ohne die Erfüllung der erforderlichen Feststellungen nicht zu verlassen, mit der Folge, dass die Obliegenheitsverletzung etwa auch in den Fällen zu bejahen ist, in denen es am Vorliegen eines Fremdschadens fehlt (vgl. OLG Stuttgart NJW-RR 2015, 286; OLG Frankfurt NZV 2016, 477; KG r+s 2016, 73), kann hier im Ergebnis offenbleiben, auch wenn nach Auffassung des Senats nach dem Wortlaut von E.1.3 AKB 2012 und dem Sinn und Zweck der Aufklärungsobliegenheiten, dem Versicherer die sachgerechte Prüfung der Voraussetzungen seiner Leistungspflicht oder Leistungsfreiheit zu prüfen, viel für die zuletzt genannte Ansicht spricht.
  • OLG Dresden, 17.04.2018 - 6 U 1480/17

    Verletzung der Aufklärungsobliegenheit durch Entfernen vom Unfallort in der

    Er darf deshalb davon ausgehen, seinen Aufklärungsobliegenheiten gerecht zu werden, wenn er den strafrechtlich sanktionierten Handlungspflichten, die als allgemein bekannt zu gelten haben, gerecht wird (so etwa OLG München, Urteil vom 26.02.2016, 10 U 2166/15, Rdn. 4 ff.; OLG Saarbrücken, Urteil vom 20.10.2016, 5 U 75/14, Rdn. 44 ff., 50; vgl. auch OLG Hamm, Urteil vom 15.04.2016, 20 U 240/15, Rdn. 31 ff.; jeweils juris).
  • OLG Karlsruhe, 20.01.2022 - 12 U 267/21

    Ansprüche aus einem Vollkaskoversicherungsvertrag wegen eines Unfallereignisses

    Dies gilt erst Recht für die Fassung der AKB 2010, in denen die Obliegenheit, den Unfallort nicht zu verlassen, ohne die erforderlichen Feststellungen zu ermöglichen, ausdrücklich genannt ist (vgl. Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken, Urteil vom 10.02.2016 - 5 U 75/14, juris Rn. 44 ff. m.w.N.; OLG Hamm, Urteil vom 15.04.2016 - 20 U 240/15, juris Rn. 31; vgl. auch BGH, Urteil vom 21.11.2012 - IV ZR 97/11, juris Rn. 20; weitergehend OLG München, Urteil vom 26.02.2016 - 10 U 2166/15, juris Rn. 4, juris; zu E.1.1.3 AKB 2015 vgl. Senat, Urteil vom 06.08.2020 - 12 U 53/20, juris Rn. 48).

    Ob dem Versicherungsnehmer durch E.1.3 AKB über die durch § 142 StGB statuierten Pflichten hinaus weitergehende Obliegenheiten auferlegt werden, insbesondere ob eine Obliegenheitsverletzung auch bereits dann zu bejahen sein kann, wenn der Tatbestand des § 142 StGB nicht vollständig erfüllt ist (dahingehend OLG Stuttgart, Urteil vom 16.102014 - 7 U 121/14, juris Rn. 42; OLG München, Urteil vom 26.02.2016 - 10 U 2166/15, juris Rn. 4), erscheint zweifelhaft, ist vorliegend aber unerheblich, da eine Verwirklichung des Tatbestandes des § 142 StGB vorliegt.

  • LG Kassel, 24.08.2021 - 5 O 37/21

    Kfz-Vollkaskoversicherung - Unfallflucht

    Schließlich ist E.1.3.3 AKB ("Anzeige bei der Polizei") die Verpflichtung, das Schadensereignis bei der Polizei unverzüglich anzuzeigen lediglich und unzweifelhaft bei bestimmten - hier nicht vorliegenden Schäden - normiert, nämlich bei einem Entwendungs, Brand- oder Wildschaden, der einen bestimmten Betrag übersteigt (vgl. zu der fehlenden Pflicht zur Anzeige bei der Polizei beispielhaft - bereits zu AKB a.F.: OLG München r+s 2016, 342; OLG Saarbrücken r+s 2016, 287; OLG Hamm, Urteil vom 15.04.2016, 20 U 240/15).
  • LG Nürnberg-Fürth, 01.06.2017 - 8 O 1980/16

    Infotainment bei 200 Stundenkilometern - das kann teuer werden

    Diese Erweiterung wäre dann unverständlich, müsste der Versicherungsnehmer auch in allen anderen Fällen immer die Polizei hinzuziehen." (OLG München, Urteil vom 26.02.2016, 10 U 2166/15).
  • LG Potsdam, 24.05.2022 - 13 S 18/21

    Zettel an der Windschutzscheibe

    (OLG Saarbrücken, Urteil vom 10.02.2016, Az.: 5 U 75/14, Rn. 50; OLG München r+s 2016, 342, Rn. 5).
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