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   OLG Stuttgart, 01.08.1989 - 10 U 217/88   

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https://dejure.org/1989,2851
OLG Stuttgart, 01.08.1989 - 10 U 217/88 (https://dejure.org/1989,2851)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 01.08.1989 - 10 U 217/88 (https://dejure.org/1989,2851)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 01. August 1989 - 10 U 217/88 (https://dejure.org/1989,2851)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Pflicht zur Bauüberwachung als bauleitender Architekt ; Haftung des Architekten für den Einbau von mangelhaften Betonfertigteil-Fassadenplatten; Pflicht des bauleitenden Architekten zur Überwachung und Detailkorrektur von Fertigteilen; Tätigkeitsbereich und ...

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    HOAI § 15
    Pflichten des bauleitenden Architekten bei der Bauüberwachung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    HOAI § 15 Abs. 1 Nr. 8, Abs. 2 Nr. 8

Besprechungen u.ä. (2)

  • baunetz.de (Entscheidungsbesprechung)

    Architekt zur Bewehrungsprüfung von Betonfertigteilen verpflichtet?

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Überwachungspflicht des bauleitenden Architekten bei Bauteilen (IBR 1990, 7)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1989, 1428
  • VersR 1991, 227
  • BauR 1990, 384
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 28.03.1985 - VII ZR 317/84

    Ablauf der Berufungsbegründungsfrist bei nacheinander eingelegter Revision von

    Auszug aus OLG Stuttgart, 01.08.1989 - 10 U 217/88
    Nachdem sich die Beklagten vor Ablauf der durch die Gerichtsferien bis Montag, 17.10.1988 gehemmten Frist zur Berufungsbegründung der Berufung "angeschlossen" und diese zugleich begründet haben, liegt trotz der Einlegung durch die Streithelferin als Berufungsführerin nur ein einheitliches Rechtsmittel, und zwar der Beklagten vor, die selbst Berufungskläger, nunmehr auch Berufungsführer sind und sich als solche ihrer eigenen Berufung nicht im Sinne von § 521 ZPO anschließen konnten (vgl. BGH NJW 82, 2069; 85, 2480; VersR 85, 551).
  • BGH, 26.03.1982 - V ZR 87/81

    Vorliegen einer Berufung bei Einlegung einer Berufung der Hauptpartei selbst und

    Auszug aus OLG Stuttgart, 01.08.1989 - 10 U 217/88
    Nachdem sich die Beklagten vor Ablauf der durch die Gerichtsferien bis Montag, 17.10.1988 gehemmten Frist zur Berufungsbegründung der Berufung "angeschlossen" und diese zugleich begründet haben, liegt trotz der Einlegung durch die Streithelferin als Berufungsführerin nur ein einheitliches Rechtsmittel, und zwar der Beklagten vor, die selbst Berufungskläger, nunmehr auch Berufungsführer sind und sich als solche ihrer eigenen Berufung nicht im Sinne von § 521 ZPO anschließen konnten (vgl. BGH NJW 82, 2069; 85, 2480; VersR 85, 551).
  • LG Ulm, 29.07.1988 - 4 O 20/88
    Auszug aus OLG Stuttgart, 01.08.1989 - 10 U 217/88
    Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Ulm/Donau vom 29. Juli 1988 - 4 O 20/88 -.
  • OLG Frankfurt, 24.02.2006 - 24 U 156/05

    Architektenhonorarprozess: Unbedingte Aufrechnung mit Schadenersatzansprüchen

    Eine Überprüfungspflicht des Klägers als Objektplaner bezog sich nur auf äußerlich erkennbare Mängel, (vgl. OLG Stuttgart vom 01.08.1989 zu 10 U 217/88).

    Der Architekt ist auch nicht verpflichtet, Fertigteile auf mehr als äußerlich erkennbare Mängel zu prüfen (vgl. OLG Stuttgart vom 01.08.1989 zu 10 U 217/88).

  • OLG Düsseldorf, 21.12.2012 - 23 U 18/12

    Auch einfache Arbeiten sind zu überwachen!

    Dies gilt insbesondere auch bei Bewehrungs-/Betonierungsleistungen zur Herstellung einer "weißen Wanne" (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 25.09.1998.22 U 39/98, NJW-RR 1999, 244); dabei muss die - auch zur hinreichenden Druckwasserdichtigkeit notwendige - Bewehrung und die hinreichende Betonüberdeckung der Bewehrung in gesteigerter Form überwacht werden (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 30.12.2007, 21 U 57/07, BauR 2008, 1023; OLG Stuttgart, Urteil vom 01.08.1989, 1o U 217/88, NJW-RR 1989, 1428; Werner/Pastor, a.a.O, Rn 2019 mwN).
  • LG Aachen, 10.07.2020 - 7 O 219/16
    Dies gilt insbesondere auch bei Bewehrungs-/Betonierungsleistungen zur Herstellung einer "weißen Wanne" (vgl. OLG Hamm, BauR 2008, 1023 f.; OLG Düsseldorf, NJW-RR 1999, 244 f.; OLG Stuttgart, NJW-RR 1989, 1428).
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