Weitere Entscheidung unten: OLG Stuttgart, 28.05.2019

Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 02.07.2019 - 10 U 22/19   

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https://dejure.org/2019,38230
OLG Stuttgart, 02.07.2019 - 10 U 22/19 (https://dejure.org/2019,38230)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 02.07.2019 - 10 U 22/19 (https://dejure.org/2019,38230)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 02. Juli 2019 - 10 U 22/19 (https://dejure.org/2019,38230)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • rewis.io
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)

    Unwirksamkeit einer AGB-Klausel über die Vereinbarung einer Ausschlussfrist von 13 Monaten für Ansprüche aus einem Bausparkassen-/Versicherungsvertretervertrag / Gefahr widersprüchlicher Entscheidungen bei Teilurteil

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 87c Abs 2 HGB, § 92 HGB, § 195 BGB, § 199 Abs 1 Nr 1 BGB, § 202 Abs 1 BGB
    Buchauszugserteilung im Wege der Stufenklage: Wirksamkeit einer Formularklausel zur Verjährungsverkürzung von Ansprüchen aus dem Handelsvertretervertrag; Teilurteil bei Provisionsrückforderungen im Wege der Widerklage

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    HGB § 87c; BGB § 202 ; BGB § 307 ; ZPO § 301

  • rechtsportal.de

    HGB § 87c; BGB § 202 ; BGB § 307 ; ZPO § 301
    Formularmäßige Vereinbarung einer Ausschlussfrist von 13 Monaten für Ansprüche aus einem Bausparkassen-/Versicherungsvertretervertrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    - Wüstenrot 2 -, Abkürzung der Verjährung, Zulässigkeit eines Teilurteils, Teilurteil über Provisionsforderungen bei Widerklage auf Rückzahlung von Provision, Abgrenzung Anspruch auf Neuerteilung / Ergänzung eines Buchauszugs

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (27)

  • OLG Stuttgart, 28.10.2010 - 7 U 95/10

    - Wüstenrot 4 -, Abkürzung der Verjährung, Fortgeltung des Grundsatzes der

    Auszug aus OLG Stuttgart, 02.07.2019 - 10 U 22/19
    Eine Bestimmung in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, wonach Ansprüche aus dem Handelsvertreter- bzw. Bausparkassen- / Versicherungsvertretervertrag in 13 Monaten ab dem Ende des Monats verjähren, in dem der Anspruchsberechtigte Kenntnis von den anspruchsbegründenden Umständen erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätte erlangen können, spätestens aber in 3 Jahren, beginnend mit dem Ende des Jahres, in dem die Fälligkeit eintritt, ist wegen Verstoßes gegen § 202 Abs. 1 BGB insgesamt gem. § 307 Abs. 1 u Abs. 2 Nr. 1 BGB unwirksam (entgegen OLG Stuttgart Urteil vom 28.10.2010 - 7 U 95/10).

    Hinsichtlich der Frage der Verjährung habe der Vorsitzende in der mündlichen Verhandlung lediglich auf die Entscheidung des 7. Zivilsenates des Oberlandesgerichtes Stuttgart vom 28.10.2010 - 7 U 95/10 (Anl. B2) hingewiesen.

    Das Landgericht habe insoweit auf das vorgelegte Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 28.10.2010 - 7 U 95/10 - (Anl. B2) verwiesen, das die Klausel als wirksam erachtet habe.

    Das wird in der ebenfalls von der Beklagten angeführten Entscheidung des Oberlandesgerichtes Stuttgart vom 28.10.2010 (7 U 95/10; Anl. B2) nicht berücksichtigt, die zur selben wie der hier verwendeten Klausel der Beklagten ergangen ist.

  • BGH, 10.05.1990 - I ZR 175/88

    Abkürzung der Verjährungsfrist

    Auszug aus OLG Stuttgart, 02.07.2019 - 10 U 22/19
    Der Bundesgerichtshof habe im Übrigen die Wirksamkeit einer Vertragsklausel zur Verjährungsfristabkürzung, wie sie von der Beklagten fast wortgleich verwendet worden sei, für wirksam erachtet (BGH, Urteil vom 10.05.1990 - I ZR 175/88, NJW-RR 1991, 35; Anl. B1).

    Soweit die Beklagte für die Wirksamkeit der verwendeten Klausel auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 10.05.1990 (I ZR 175/88, BB 1990, 2066; Anl. B1) verweist, ist festzustellen, dass diese noch zur früheren Rechtslage ergangen ist, als nach § 88 HGB a.F. die Ansprüche aus dem Handelsvertretervertragsverhältnis kenntnisunabhängig in vier Jahren, beginnend mit dem Schluss des Jahres, in dem sie fällig geworden sind, verjährten; § 202 Abs. 1 BGB in der heutigen Fassung existierte noch nicht.

    Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 10.05.1990 (I ZR 175/88, BB 1990, 2066; Anl. B1), nach der dieser damals eine vertragliche Verjährungsverkürzung auf sechs Monate ab Kenntnis für zulässig erachtet hat, ist noch zum alten Verjährungsrecht ergangen.

  • OLG Stuttgart, 17.02.2016 - 3 U 118/15

    Handelsvertretervertrag: Verjährung des Anspruchs auf Erteilung eines Buchauszugs

    Auszug aus OLG Stuttgart, 02.07.2019 - 10 U 22/19
    Für die Verjährung des Anspruchs auf Erteilung eines Buchauszugs nach § 87c Abs. 2 HGB bedeutet dies, dass sie regelmäßig mit dem Schluss des Jahres beginnt, in dem der Unternehmer dem Handelsvertreter eine abschließende Abrechnung über die diesem zustehende Provision erteilt hat (vgl. BGH, Urteil vom 03.08.2017 - VII ZR 32/17, BB 2017, 2194, juris Rn. 14; OLG Stuttgart, OLG Stuttgart, Urteil vom 17.02.2016 - 3 U 118/15, ZVertriebsR 2016, 233, 235 f., juris Rn. 29; OLG München, Urteil vom 14.07.2016 - 23 U 3764/15, ZVertriebsR 2016, 306, 308, juris Rn. 35).

    Mit einer solchen einschränkungs- und vorbehaltlos erteilten Abrechnung ist stillschweigend die Erklärung des Unternehmers verbunden, dass weitere Provisionsforderungen des Handelsvertreters nicht bestehen (vgl. OLG Stuttgart, Urteil vom 17.02.2016 - 3 U 118/15, ZVertriebsR 2016, 233, 236, juris Rn. 33; Gräfe, ZVertriebsR 2015, 227, 228; Reif/David, ZVertriebsR 2015, 343, 346).

  • BGH, 11.05.2011 - VIII ZR 42/10

    Teilurteil: Berücksichtigung der Unzulässigkeit in der Revisionsinstanz; Erlass

    Auszug aus OLG Stuttgart, 02.07.2019 - 10 U 22/19
    Das gilt auch insoweit, als es um die Möglichkeit einer unterschiedlichen Beurteilung von bloßen Urteilselementen geht, die weder in Rechtskraft erwachsen noch das Gericht nach § 318 ZPO für das weitere Verfahren binden (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteil vom 11.05.2011 - VIII ZR 42/10, NJW 2011, 2736, Rn. 13 m.w.N.; Urteil vom 26.04.1989 - IVb ZR 48/88, NJW 1989, 2821, 2822 m.w.N.).

    Eine solche Gefahr besteht bei einer Mehrheit selbstständiger prozessualer Ansprüche, wenn zwischen den prozessual selbstständigen Ansprüchen eine materiell-rechtliche Verzahnung besteht oder die Ansprüche prozessual in ein Abhängigkeitsverhältnis gestellt sind (vgl. BGH, Urteil vom 11.05.2011 - VIII ZR 42/10, NJW 2011, 2736, Rn. 14 m.w.N.).

  • BGH, 03.08.2017 - VII ZR 32/17

    Provision des Handelsvertreters: Verjährung des Anspruchs auf Erteilung eines

    Auszug aus OLG Stuttgart, 02.07.2019 - 10 U 22/19
    Für die Verjährung des Anspruchs auf Erteilung eines Buchauszugs nach § 87c Abs. 2 HGB bedeutet dies, dass sie regelmäßig mit dem Schluss des Jahres beginnt, in dem der Unternehmer dem Handelsvertreter eine abschließende Abrechnung über die diesem zustehende Provision erteilt hat (vgl. BGH, Urteil vom 03.08.2017 - VII ZR 32/17, BB 2017, 2194, juris Rn. 14; OLG Stuttgart, OLG Stuttgart, Urteil vom 17.02.2016 - 3 U 118/15, ZVertriebsR 2016, 233, 235 f., juris Rn. 29; OLG München, Urteil vom 14.07.2016 - 23 U 3764/15, ZVertriebsR 2016, 306, 308, juris Rn. 35).

    Eine abschließende Abrechnung liegt auch vor, wenn der Unternehmer mitteilt, dass im Abrechnungszeitraum keine Provisionsforderungen zugunsten des Handelsvertreters entstanden sind (vgl. BGH, Urteil vom 03. August 2017 - VII ZR 32/17 -, BB 2017, 2194, juris Rn.16; OLG Stuttgart a.a.O.; OLG Oldenburg, Urteil vom 04.04.2011 - 13 U 27/10, juris Rn. 66).

  • OLG Hamburg, 19.09.2012 - 8 W 81/12

    Gerichtskosten: Unrichtige Sachbehandlung bei einem Verstoß gegen das Gebot der

    Auszug aus OLG Stuttgart, 02.07.2019 - 10 U 22/19
    Vielmehr ist es nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs erforderlich, dass das Gericht gegen eine klare gesetzliche Regelung verstoßen hat, insbesondere einen schweren Verfahrensfehler begangen hat, der offen zutage tritt (BGH, NJW-RR 2003, 1294; NJW-RR 2005, 1230; vgl. auch OLG Hamburg, NJOZ 2013, 783).

    Die Gefahr widersprüchlicher Entscheidungen war im vorliegenden Fall angesichts der verschiedenen Streitgegenstände in Bezug auf den mit der Widerklage verfolgten Provisionsrückforderungsanspruch und der noch hinzutretenden Widerklage auch nicht derart offenkundig, dass von einem schweren, offen zutage tretenden Verfahrensmangel auszugehen wäre (vgl. OLG Hamburg, NJOZ 2013, 783).

  • BGH, 16.06.2010 - VIII ZR 62/09

    Provisionsrückzahlungsanspruch des Geschäftsherrn und Auskunftsanspruch des

    Auszug aus OLG Stuttgart, 02.07.2019 - 10 U 22/19
    Eine einheitliche Entscheidung über die mehreren in einer Stufenklage verbundenen Anträge kommt nur dann in Betracht, wenn schon die Prüfung des Auskunftsanspruchs ergibt, dass dem Hauptanspruch die materiell-rechtliche Grundlage fehlt (vgl. insgesamt BGH, Urteil vom 16.06 2010 - VIII ZR 62/09, NJW-RR 2011, 189, Rn. 24 m.w.N.).

    Im Hinblick auf Klage und Widerklage gilt der Grundsatz, dass ein Teilurteil über die Klage oder die Widerklage nur dann zulässig ist, wenn die Entscheidung unabhängig davon ist, wie das Schlussurteil über den noch anhängigen Teil des Rechtsstreits entscheidet, die Gefahr widersprüchlicher Entscheidungen im Teilurteil und im Schlussurteil also nicht besteht (BGH, Urteil vom 16.06.2010 - VIII ZR 62/09, NJW-RR 2011, 189, juris Rn. 25; Urteil vom 18.07.2007 - VIII ZR 236/05, WM 2007, 1901, Rn. 25 m.w.N.).

  • BGH, 04.05.2005 - XII ZR 217/04

    Nichterhebung von Kosten wegen unrichtiger Sachbehandlung; Unklarheiten bei der

    Auszug aus OLG Stuttgart, 02.07.2019 - 10 U 22/19
    Vielmehr ist es nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs erforderlich, dass das Gericht gegen eine klare gesetzliche Regelung verstoßen hat, insbesondere einen schweren Verfahrensfehler begangen hat, der offen zutage tritt (BGH, NJW-RR 2003, 1294; NJW-RR 2005, 1230; vgl. auch OLG Hamburg, NJOZ 2013, 783).
  • OLG München, 14.07.2016 - 23 U 3764/15

    Streitiger Anspruch auf Buchauszug eines Handelsvertreters

    Auszug aus OLG Stuttgart, 02.07.2019 - 10 U 22/19
    Für die Verjährung des Anspruchs auf Erteilung eines Buchauszugs nach § 87c Abs. 2 HGB bedeutet dies, dass sie regelmäßig mit dem Schluss des Jahres beginnt, in dem der Unternehmer dem Handelsvertreter eine abschließende Abrechnung über die diesem zustehende Provision erteilt hat (vgl. BGH, Urteil vom 03.08.2017 - VII ZR 32/17, BB 2017, 2194, juris Rn. 14; OLG Stuttgart, OLG Stuttgart, Urteil vom 17.02.2016 - 3 U 118/15, ZVertriebsR 2016, 233, 235 f., juris Rn. 29; OLG München, Urteil vom 14.07.2016 - 23 U 3764/15, ZVertriebsR 2016, 306, 308, juris Rn. 35).
  • OLG Oldenburg, 04.04.2011 - 13 U 27/10

    Verjährung von Informationsansprüchen gem. § 87c HGB; Anforderungen an die

    Auszug aus OLG Stuttgart, 02.07.2019 - 10 U 22/19
    Eine abschließende Abrechnung liegt auch vor, wenn der Unternehmer mitteilt, dass im Abrechnungszeitraum keine Provisionsforderungen zugunsten des Handelsvertreters entstanden sind (vgl. BGH, Urteil vom 03. August 2017 - VII ZR 32/17 -, BB 2017, 2194, juris Rn.16; OLG Stuttgart a.a.O.; OLG Oldenburg, Urteil vom 04.04.2011 - 13 U 27/10, juris Rn. 66).
  • BGH, 18.07.2007 - VIII ZR 236/05

    Rechtsfolgen der Aufhebung des Grundurteils; Würdigung eines

  • BGH, 22.05.1981 - I ZR 34/79

    Verjährung des Anspruchs auf Erteilung eines Buchauszuges bei Verjährung des

  • BGH, 13.02.1992 - III ZR 28/90

    Teilurteil aufgrund Eventualantrag bei selbständigen Klagegründen

  • BGH, 10.03.2003 - IV ZR 306/00

    Begriff der unrichtigen Sachbehandlung

  • BGH, 03.04.1996 - VIII ZR 54/95

    Auskunftspflicht des Versicherungsunternehmens gegenüber dem ausgeschiedenen

  • BGH, 16.04.2013 - II ZR 118/11

    Kommanditgesellschaft: Anspruch der Gesellschaft gegen ihren Kommanditisten auf

  • OLG Hamm, 30.01.2017 - 18 U 94/16

    Verjährung; Anspruch auf Buchauszug

  • BGH, 23.02.2016 - VII ZR 28/15

    Handelsvertretervertrag: Verjährung des Provisionsanspruchs und des

  • BGH, 26.04.2007 - I ZB 82/06

    Vollstreckung einer Verurteilung zur Erstellung eines Buchauszuges; Erfüllung des

  • BGH, 08.07.2008 - XI ZR 230/07

    Fälligkeit der Forderung aus einer Bürgschaft auf erstes Anfordern

  • BGH, 26.04.1989 - IVb ZR 48/88

    Zulässigkeit eines Teilurteils; Hinzuziehung eines Sachverständigen bei der

  • BGH, 10.07.2014 - VII ZR 189/13

    Baukostenzuschuss: Anschluss eines bisher mit einer Kleinkläranlage

  • BGH, 01.12.1978 - I ZR 7/77

    Voraussetzungen und Verjährung des Anspruchs auf Gewährung von Bucheinsicht

  • BGH, 28.09.1994 - XII ZR 50/94

    Rechtsmittelbeschwer bei Verurteilung des Mieters zur Räumung und Abweisung der

  • OLG München, 01.03.2017 - 7 U 3437/16

    Anspruch auf Buchauszug nach unbeanstandet gebliebenen Provisionsabrechnungen

  • BGH, 20.09.2006 - VIII ZR 100/05

    Wirksamkeit der Vereinbarung eines Einwendungsausschlusses gegen die Abrechnungen

  • OLG Köln, 24.01.2019 - 19 U 169/18

    Höhe der Rechtsmittelbeschwer bei Verurteilung zur Erteilung eines Buchauszugs

  • OLG Jena, 22.04.2020 - 2 U 287/18

    Franchise-Vertrag: Wirksamkeit einer Preisanpassungsklausel

    Die diesbezügliche in § 309 Nr. 7 b) BGB zum Ausdruck kommende Wertung ist grundsätzlich auch im unternehmerischen Geschäftsverkehr im Rahmen von § 307 Abs. 1, § 310 Abs. 1 BGB zu beachten (vgl. OLG Stuttgart, Urteil vom 02. Juli 2019 - 10 U 22/19 -, Rn. 62 f., juris, m.w.N.).
  • OLG Köln, 21.08.2020 - 19 U 187/19

    Buchauszugsanspruch eines Handelsvertreters Vermittlung von

    Der Senat verkennt nicht, dass Ziffer 8.4 des Mitarbeitervertrages gegen die §§ 307 Abs. 2 Nr. 1, 202 Abs. 1 BGB verstößt, weil von dem gesetzlichen Grundgedanken, dass eine Verjährungserleichterung bei Haftung wegen Vorsatzes nicht im Voraus durch Rechtsgeschäft vereinbart werden kann, abgewichen wird (im Ergebnis ebenso: OLG Stuttgart, Urteil vom 02.07.2019 - 10 U 22/19, abrufbar unter juris).
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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 28.05.2019 - 10 U 22/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,16986
OLG Stuttgart, 28.05.2019 - 10 U 22/19 (https://dejure.org/2019,16986)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 28.05.2019 - 10 U 22/19 (https://dejure.org/2019,16986)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 28. Mai 2019 - 10 U 22/19 (https://dejure.org/2019,16986)
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Volltextveröffentlichung

  • IWW

    Sitzungsprotokoll

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