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   OLG Stuttgart, 17.02.2009 - 10 U 220/07   

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https://dejure.org/2009,7004
OLG Stuttgart, 17.02.2009 - 10 U 220/07 (https://dejure.org/2009,7004)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 17.02.2009 - 10 U 220/07 (https://dejure.org/2009,7004)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 17. Februar 2009 - 10 U 220/07 (https://dejure.org/2009,7004)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Versicherungsvertragsrecht: Überraschende Neuwertklausel in der Feuerversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Formularmäßige Vereinbarung einer Neuwertklausel in der Feuerversicherung; Vereinbarung des Zeitwert als Neuwert als überraschende Klausel

  • Judicialis

    BGB § 305 c

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 305 ff.
    § 12 Nr. 1 b der verbundenen Versicherungsbedingungen für die Sachversicherung landwirtschaftlicher Betriebe verstößt gegen die §§ 305 ff. BGB

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 305c
    Formularmäßige Vereinbarung einer Neuwertklausel in der Feuerversicherung; Vereinbarung des Zeitwert als Neuwert als überraschende Klausel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2009, 1262
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 17.12.1997 - IV ZR 136/96

    Einschränkung der Neuwertversicherung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 17.02.2009 - 10 U 220/07
    Es wird auch der Schaden ausgeglichen, der dem Versicherungsnehmer dadurch entsteht, dass er einen höheren Betrag als den Zeitwert aufwenden muss, um die versicherte Sache wiederherzustellen (BGH NJW 1998, 1072 ff.).

    Insofern stellt die Neuwertversicherung eine Situation dar, bei der sich aus der Vereinbarung "ein anderes" i. S. d. § 52 VVG ergibt, als dann gerade nicht der Wert der Sache der Versicherungswert ist (BGH NJW 1998, 1072 ff.).

  • BGH, 13.05.1981 - IVa ZR 175/80

    Ersatz des Zeitwerts in der Fahrzeugversicherung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 17.02.2009 - 10 U 220/07
    § 287 ZPO findet auch im Rahmen der Feststellung der Schadenshöhe in der Sachversicherung Anwendung (BGH, VersR 1981, 772).
  • BGH, 23.06.2004 - IV ZR 130/03

    Wirksamkeit des Leistungsausschlusses für krankhafte Störungen infolge

    Auszug aus OLG Stuttgart, 17.02.2009 - 10 U 220/07
    Vielmehr gebieten Treu und Glauben auch, dass sie die wirtschaftlichen Nachteile und Belastungen so weit erkennen lässt, wie dies nach den Umständen gefordert werden kann (BGH, NJW 2004, 2589; BGH, MDR 2008, 858).
  • BGH, 17.05.1982 - VII ZR 316/81

    AGB-Gesetz: Vollkaufmann; Kündigungsausschluß

    Auszug aus OLG Stuttgart, 17.02.2009 - 10 U 220/07
    Dies kann das Überraschungsmoment i. S. d. § 305 c BGB begründen (Münchner Kommentar zum BGB, 5. Aufl., § 305 c), Rz. 7; BGH NJW-RR 2006, 490; BGH NJW 1982, 2309).
  • BGH, 22.11.2005 - XI ZR 226/04

    Formularmäßige Vereinbarung eines persönlichen Schuldanerkenntnisses mit

    Auszug aus OLG Stuttgart, 17.02.2009 - 10 U 220/07
    Dies kann das Überraschungsmoment i. S. d. § 305 c BGB begründen (Münchner Kommentar zum BGB, 5. Aufl., § 305 c), Rz. 7; BGH NJW-RR 2006, 490; BGH NJW 1982, 2309).
  • BGH, 24.01.2007 - IV ZR 84/05

    Ansprüche des Versicherungsnehmers in der Gebäudefeuerversicherung bei

    Auszug aus OLG Stuttgart, 17.02.2009 - 10 U 220/07
    Beim Neuwert als Versicherungswert wird der Versicherungsnehmer im Schadensfall in die Lage versetzt, ohne erhebliche Eigenaufwendungen ein neues Objekt an die Stelle des geschädigten Objektes zu setzen, auch wenn dessen Zeitwert vor dem Schadensereignis unter dem Neuwert lag (BGH für die Feuerversicherung, VersR 2007, 489 ff.).
  • BGH, 18.05.1995 - IX ZR 108/94

    Formularmäßige Ausdehnung der Bürgenhaftung über das verbürgte Kreditlimit hinaus

    Auszug aus OLG Stuttgart, 17.02.2009 - 10 U 220/07
    Hierzu zählen der Grad der Abweichung vom dispositiven Gesetzesrecht und die für den Geschäftskreis übliche Gestaltung einerseits, Gang und Inhalt der Vertragsverhandlungen sowie der äußere Zuschnitt des Vertrags andererseits (BGHZ 130, 19 ff.).
  • BGH, 30.04.2008 - IV ZR 241/04

    Formularmäßiger Ausschluss der Berücksichtigung von behördlichen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 17.02.2009 - 10 U 220/07
    Vielmehr gebieten Treu und Glauben auch, dass sie die wirtschaftlichen Nachteile und Belastungen so weit erkennen lässt, wie dies nach den Umständen gefordert werden kann (BGH, NJW 2004, 2589; BGH, MDR 2008, 858).
  • BGH, 23.06.1993 - IV ZR 135/92

    Kein formularmäßiger Leistungsausschluß für wissenschaftlich nicht allgemein

    Auszug aus OLG Stuttgart, 17.02.2009 - 10 U 220/07
    Letztere betrifft nur den engen Bereich der Leistungsbezeichnungen, ohne deren Vorliegen mangels Bestimmtheit oder Bestimmbarkeit des wesentlichen Vertragsinhalts ein wirksamer Vertrag nicht mehr angenommen werden kann (BGHZ 123, 83).
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