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   OLG Stuttgart, 20.09.2007 - 10 U 246/06   

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OLG Stuttgart, 20.09.2007 - 10 U 246/06 (https://dejure.org/2007,27085)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 20.09.2007 - 10 U 246/06 (https://dejure.org/2007,27085)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 20. September 2007 - 10 U 246/06 (https://dejure.org/2007,27085)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • autokaufrecht.info

    Beweislast für das Fehlschlagen der Nachbesserung

  • openjur.de

    Rücktritt vom Neuwagenkaufvertrag: Beweislast des Käufers für ein Fehlschlagen von Nachbesserungsversuchen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtliche Ausgestaltung eines stillschweigenden Verzichts auf die Rügeobliegenheit nach § 377 Abs. 3 Handelsgesetzbuch (HGB); Ausschluss eines Rücktrittsrechts wegen Unerheblichkeit einer behaupteten Pflichtverletzung; Grundlagen einer Beweislast eines Käufers für ein ...

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 02.06.2004 - VIII ZR 329/03

    Darlegungs- und Beweislast für Sachmängel beim Kauf

    Auszug aus OLG Stuttgart, 20.09.2007 - 10 U 246/06
    aa) Die Klägerin ist, da sie die Ansprüche der Käuferin geltend macht, sowohl für die Mangelhaftigkeit der Sache (BGH, NJW 2006, 434 ff, Juris, Rnr. 20; NJW 2004, 2299 ff, Juris, Rnr. 11) als auch für das Fehlschlagen der Nacherfüllung gemäß § 440 BGB beweispflichtig (Staudinger/Matusche-Beckmann , BGB, 2004, § 440, Rdnr. 34; Münchener Kommentar/Westermann, BGB, 4. Aufl. § 440, Rnr. 13; Bamberger/Roth/Faust, BGB, 2003, § 440, Rnr. 43; Reinking/Eggert, Der Autokauf, 9. Aufl., Rnr. 393; vgl. auch BGH, NJW-RR 1990, 886, 888 für den Fall einer AGB-Klausel, die die Gewährleistungsrechte auf Nachbesserung und Ersatzlieferung beschränkt, sofern nicht ein Fehlschlagen der Nachbesserung vorliegt).

    Dies genügt jedoch dann nicht, wenn die Ursache des gerügten Defekts sowohl in der Beschaffenheit des Fahrzeuges als auch in einer - der Verkäuferseite nicht zurechenbaren - unsachgemäßen Behandlung des Fahrzeugs durch dritte Personen begründet sein kann (vgl. OLG Hamm, DAR 2006, 390 ff, Juris Rnr. 23 zur Darlegungslast des Käufers bei der Mängelanzeige; BGH NJW 2004, 2299 ff, Juris, Rnr. 15-17 zum Nachweis eines Mangels hinsichtlich eines Fahrfehlers als möglicher Mangelursache).

  • BGH, 23.11.2005 - VIII ZR 43/05

    Beweisvereitelung eines Gebrauchtwagenkäufers bei Beseitigung eines angeblich

    Auszug aus OLG Stuttgart, 20.09.2007 - 10 U 246/06
    aa) Die Klägerin ist, da sie die Ansprüche der Käuferin geltend macht, sowohl für die Mangelhaftigkeit der Sache (BGH, NJW 2006, 434 ff, Juris, Rnr. 20; NJW 2004, 2299 ff, Juris, Rnr. 11) als auch für das Fehlschlagen der Nacherfüllung gemäß § 440 BGB beweispflichtig (Staudinger/Matusche-Beckmann , BGB, 2004, § 440, Rdnr. 34; Münchener Kommentar/Westermann, BGB, 4. Aufl. § 440, Rnr. 13; Bamberger/Roth/Faust, BGB, 2003, § 440, Rnr. 43; Reinking/Eggert, Der Autokauf, 9. Aufl., Rnr. 393; vgl. auch BGH, NJW-RR 1990, 886, 888 für den Fall einer AGB-Klausel, die die Gewährleistungsrechte auf Nachbesserung und Ersatzlieferung beschränkt, sofern nicht ein Fehlschlagen der Nachbesserung vorliegt).
  • BGH, 21.06.1985 - V ZR 134/84

    Angemessenheit einer Nachfrist; Bemessung der Frist bei Schwierigkeiten der

    Auszug aus OLG Stuttgart, 20.09.2007 - 10 U 246/06
    a) Die Klägerin ist berechtigt, ein etwaiges Rücktrittsrecht in eigenem Namen auszuüben, nachdem ihr gem. VI Nr. 2 der Vertragsbedingungen des Leasingvertrages nicht nur etwaige Nacherfüllungsansprüche abgetreten worden sind, sondern auch das Recht zum Rücktritt (BGH, NJW 1985, 2640, 2641; Staudinger, BGB, 2004, Leasing, Rdnr. 215 m.w.N.).
  • BGH, 02.02.1994 - VIII ZR 262/92

    Formularmäßige Beschränkung der Gewährleistung auf einen Nachbesserungsanspruch

    Auszug aus OLG Stuttgart, 20.09.2007 - 10 U 246/06
    Denn ein "Fehlschlagen" der Nachbesserung setzt nach dem aus § 11 Nr. 10 b AGBG a.F. übernommenen Begriff, der ausweislich der Gesetzesbegründung nicht verändert werden sollte (BT-Drs. 14/6040 S. 233; siehe hierzu, Staudinger/Matusche-Beckmann, aaO, Rnr. 17; Bamberger/Roth/Faust, aaO, Rnr. 30), und der zu dieser Vorschrift ergangenen Rechtsprechung (BGH NJW 1994, 1004 f, Juris, Rnr. 15) - von den hier nicht einschlägigen Fällen der Unmöglichkeit, unberechtigten Verweigerung, Unzulänglichkeit oder ungebührlichen Verzögerung abgesehen - einen misslungenen Nachbesserungsversuch voraus.
  • OLG Hamm, 06.02.2006 - 2 U 197/05

    Fehlender Anspruch auf Rückabwicklung des Kaufvertrages

    Auszug aus OLG Stuttgart, 20.09.2007 - 10 U 246/06
    Dies genügt jedoch dann nicht, wenn die Ursache des gerügten Defekts sowohl in der Beschaffenheit des Fahrzeuges als auch in einer - der Verkäuferseite nicht zurechenbaren - unsachgemäßen Behandlung des Fahrzeugs durch dritte Personen begründet sein kann (vgl. OLG Hamm, DAR 2006, 390 ff, Juris Rnr. 23 zur Darlegungslast des Käufers bei der Mängelanzeige; BGH NJW 2004, 2299 ff, Juris, Rnr. 15-17 zum Nachweis eines Mangels hinsichtlich eines Fahrfehlers als möglicher Mangelursache).
  • BGH, 19.06.1991 - VIII ZR 149/90

    Abbedingung der Untersuchungs- und Rügeobliegenheit gem. § 377 HGB in den AGB des

    Auszug aus OLG Stuttgart, 20.09.2007 - 10 U 246/06
    Ein solcher stillschweigender Verzicht wird in der Rechtsprechung dann bejaht, wenn der Verkäufer die beanstandeten Waren vorbehaltlos zurückgenommen, vorbehaltlos Nachbesserung versprochen oder die Fehlerhaftigkeit der Waren vorbehaltlos anerkannt hat (BGH, NJW 1999, 1259, 1260; NJW 1991, 2633, 2634; OLG Stuttgart vom 29.09.1998, 6 U 45 /98).
  • BGH, 25.11.1998 - VIII ZR 259/97

    Verzicht auf den Einwand der Verspätung einer Rüge der Vertragswidrigkeit

    Auszug aus OLG Stuttgart, 20.09.2007 - 10 U 246/06
    Ein solcher stillschweigender Verzicht wird in der Rechtsprechung dann bejaht, wenn der Verkäufer die beanstandeten Waren vorbehaltlos zurückgenommen, vorbehaltlos Nachbesserung versprochen oder die Fehlerhaftigkeit der Waren vorbehaltlos anerkannt hat (BGH, NJW 1999, 1259, 1260; NJW 1991, 2633, 2634; OLG Stuttgart vom 29.09.1998, 6 U 45 /98).
  • OLG München, 25.05.2020 - 7 U 5611/19

    Untersuchungs- und Rügeobligenheit nach § 377 I HGB beim Neuwagenkauf

    Die obergerichtliche Rechtsprechung hat dies auf die vorbehaltlose Nachbesserung ausgedehnt ( OLG Stuttgart, Urt . v. 20.09.1997 - 10 U 246/06, juris Rn . 26).
  • OLG München, 16.03.2020 - 7 U 5611/19

    Rügeobliegenheit des Kaufmanns beim Erwerb eines Neufahrzeuges

    Die obergerichtliche Rechtsprechung hat dies auf die vorbehaltlose Nachbesserung ausgedehnt (OLG Stuttgart, Urteil vom 20.09.1997 - 10 U 246/06, Rdnr. 26).
  • OLG Hamm, 16.11.2009 - 2 U 141/09

    Rücktritt vom Pkw-Kauf wegen Serienmängeln

    Insofern gelten dieselben Grundsätze wie in den Fällen, in denen der Verkäufer die beanstandete Ware vorbehaltlos zurückgenommen hat, vorbehaltlos die Nachbesserung zugesagt oder die Fehlerhaftigkeit der Ware vorbehaltlos anerkannt hat (vgl. dazu OLG Stuttgart, Urteil vom 20.07.2007 - 10 U 246/06).
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