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   OLG Frankfurt, 30.06.1989 - 10 U 249/88   

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https://dejure.org/1989,7862
OLG Frankfurt, 30.06.1989 - 10 U 249/88 (https://dejure.org/1989,7862)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 30.06.1989 - 10 U 249/88 (https://dejure.org/1989,7862)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 30. Juni 1989 - 10 U 249/88 (https://dejure.org/1989,7862)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Gravierende Mängel; Unterrostungen an Karosserie; Rost an Einstiegschwellen; Durchrostungen an Reserveradmulde; Durchrostungen des Fußbodens; Rost an Bodengruppe; Alter des Fahrzeuges

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB §§ 459, 462

 
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Wird zitiert von ... (2)

  • AG Offenbach, 27.09.2004 - 38 C 276/04

    Aktuelle Rechtsprechung - Sachmangel oder Verschleiß?

    Bei gebrauchten Sachen stellt damit nicht jede bei neuwertigen Sachen als Fehler zu bewertende Beschaffenheit einen Mangel dar, denn die Parteien wissen, dass keine neuwertige Sache verkauft wird, sodass normale Verschleiß- und Abnutzungserscheinungen ausscheiden ... Dies wird auf die griffige Formel "Verschleiß ist kein Mangel" gebracht (Jauernig/ Berger, BGB, 10. Aufl ., § 434 Rn . 14; OLG Frankfurt a. M., Urt . v. 30.06.1989 - 10 U 249/88, DAR 1989, 463 [464]).
  • OLG Stuttgart, 13.05.1997 - 10 U 209/96

    Schadensersatz wegen Nichterfüllung eines Kaufvertrages bgzl. Lastzüge u.a. wegen

    Zu Recht wurde dies dahingehend konkretisiert, daß die Verkehrssicherheit beeinträchtigende Mängel nur dann die Möglichkeit zur Teilnahme am Straßenverkehr in diesem Sinne beeinträchtigen, wenn eine Instandsetzung entweder technisch unmöglich oder wirtschaftlich gesehen unzumutbar ist (Frankfurt DAR 89, 463 [OLG Frankfurt am Main 30.06.1989 - 10 U 249/88] ).
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