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   KG, 03.05.2007 - 10 U 251/06   

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https://dejure.org/2007,35427
KG, 03.05.2007 - 10 U 251/06 (https://dejure.org/2007,35427)
KG, Entscheidung vom 03.05.2007 - 10 U 251/06 (https://dejure.org/2007,35427)
KG, Entscheidung vom 03. Mai 2007 - 10 U 251/06 (https://dejure.org/2007,35427)
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Kurzfassungen/Presse

  • berlin.de (Pressemitteilung)

    Zeitung darf identifizierend über das presserechtliche Vorgehen eines BKA-Mitarbeiters berichten

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Frankfurt, 18.03.1999 - 16 W 2/99
    Auszug aus KG, 03.05.2007 - 10 U 251/06
    Unabhängig davon liegt in der zutreffenden Wiedergabe des titulierten Unterlassungsgebots keine Wiederholung der untersagten Behauptung, sondern die Mitteilung einer wahren Tatsache (vgl. OLG Frankfurt, NJW-RR 2001, 187).
  • LG Berlin, 07.12.2006 - 27 O 722/06
    Auszug aus KG, 03.05.2007 - 10 U 251/06
    Die Beklagte durfte über die zivilrechtliche Auseinandersetzung (Verfahren 27 0 722/06 des Landgerichts Berlin) sowie das weitere presserechtliche Vorgehen des Klägers (Aufforderung zur Richtigstellung und Zahlung einer Geldentschädigung) berichten.
  • KG, 16.03.2007 - 9 U 88/06

    Identifizierende Berichterstattung über Angehörigen der DDR-Grenztruppen

    Auszug aus KG, 03.05.2007 - 10 U 251/06
    Wegen der hier maßgeblichen Grundsätze verweist der Senat auf die Entscheidung des 9. Zivilsenats vom 16. März 2007 (9 U 88/06).
  • KG, 03.05.2007 - 10 U 20/07

    Zeitung darf identifizierend über das presserechtliche Vorgehen eines

    Vielmehr habe er durch die Geltendmachung eines Anspruchs auf Richtigstellung der Berichterstattung zum Ausdruck gebracht, dass er in diesem Fall nicht die Anonymität wahren wolle (Gesch.-Nr. 10 U 251/06).
  • KG, 19.11.2007 - 10 U 133/07

    Schutz der Anonymität: Identifizierende Berichterstattung über eine

    Der Senat hat bereits seinem Urteil vom 3. Mai 2007 (10 U 251/06) ausgeführt, dass der Kläger vor diesem Hintergrund nicht verlangen kann, dass über die presserechtliche Auseinandersetzung nicht oder nur anonymisiert berichtet werden darf.
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