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   SG Gelsenkirchen, 06.07.2006 - S 10 U 27/03   

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SG Gelsenkirchen, 06.07.2006 - S 10 U 27/03 (https://dejure.org/2006,79973)
SG Gelsenkirchen, Entscheidung vom 06.07.2006 - S 10 U 27/03 (https://dejure.org/2006,79973)
SG Gelsenkirchen, Entscheidung vom 06. Juli 2006 - S 10 U 27/03 (https://dejure.org/2006,79973)
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Wird zitiert von ... (5)

  • LG Göttingen, 13.11.2003 - 6 O 25/03

    Bereicherung; Darlehensvertrag; eigene; Entreicherung; Fremdtilgungswillen;

    Unter Berufung auf das Urteil des OLG Stuttgart vom 02.09.2003 (Az. 10 U 27/2003) macht die Klägerin geltend, die Beklagte könne sich nicht auf den Wegfall der Bereicherung berufen, weil § 819 BGB entgegenstehe und es auch an der erforderlichen Kausalität zwischen dem Empfang der Leistung und dem Wegfall der Bereicherung fehle.

    36 a) Die Kammer ist mit OLG Stuttgart (Urteil vom 02.09.2003 - Az. 10 U 27/2003) und OLG Hamm (Urteil vom 21.11.2002 - Az. 5 U 104/02) der Auffassung, dass es an der erforderlichen adäquaten Kausalität zwischen Be- und Entreicherung fehlt.

  • LG Göttingen, 13.11.2003 - 6 O 16/03

    Bereicherung; Darlehensvertrag; eigene; Entreicherung; Fremdtilgungswillen;

    Unter Berufung auf die Urteile des OLG Stuttgart vom 02.09.2003 (Az. 10 U 27/2003) und des OLG Hamm vom 21.11.2002 (Az. 5 U 104/02) macht die Klägerin geltend, die Beklagte könne sich nicht auf den Wegfall der Bereicherung berufen, weil § 819 BGB entgegenstehe und es auch an der erforderlichen Kausalität zwischen dem Empfang der Leistung und dem Wegfall der Bereicherung fehle.

    36 a) Die Kammer ist mit OLG Stuttgart (Urteil vom 02.09.2003 - Az. 10 U 27/2003) und OLG Hamm (Urteil vom 21.11.2002 - Az. 5 U 104/02) der Auffassung, dass es an der erforderlichen adäquaten Kausalität zwischen Be- und Entreicherung fehlt.

  • BGH, 08.06.2004 - XI ZR 385/03

    Zustehen eines Bereicherungsanspruchs wegen eines unwirksamen Darlehensvertrages

    Zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung ist eine Entscheidung des Senats schon deshalb nicht erforderlich, weil das Landgericht in Übereinstimmung mit Urteilen der Oberlandesgerichte Hamm (5 U 104/02) vom 21. November 2002 und Stuttgart (10 U 27/03) vom 2. September 2003 sowie des Landgerichts Tübingen (7 O 63/02) vom 17. Januar 2003 zu Recht zu dem Ergebnis gelangt ist, daß sich eine Kommune gegenüber einem Bereicherungsanspruch einer anderen Kommune bei "Rückzahlungen" an K. nicht auf einen Wegfall der Bereicherung (§ 818 Abs. 3 BGB) berufen kann.
  • OLG Celle, 15.01.2004 - 5 U 100/03

    Anspruch einer Gemeinde auf Zinszahlung infolge rechtsgrundloser Zahlungen an

    Der hier vorliegende Fall unterscheidet sich damit maßgeblich von der Konstellation, die dem Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 2. September 2003 (10 U 27/2003, Bl. 224 ff.) zu Grunde lag.
  • LG Hannover, 28.09.2004 - 18 O 379/03

    Kapitalnutzungsentschädigung; Nutzungsentschädigung ; Ungerechtfertigte

    Das Oberlandesgericht Stuttgart hat in der Entscheidung 10 U 27/03 einen Zinssatz in Höhe von 6 % zugebilligt, da die Beklagte längerfristige Kredite zu höheren Zinssätzen beim Finanzberater X nachgefragt hatte, so dass eine längerfristige Kreditaufnahme für das Gericht von Seiten der dortigen Beklagten als bewiesen angesehen wurde.
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