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OLG München, 17.09.1993 - 10 U 2711/93 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG München I - 17 O 20021/92
- OLG München, 17.09.1993 - 10 U 2711/93
Wird zitiert von ... (4)
- LG Köln, 30.04.2013 - 11 S 290/12
Belastung des Schädigers mit den Wiederbeschaffungswert des Unfallfahrzeuges …
Dieser Rechtsansicht sind gefolgt das LG Tübingen (Urteil vom 26.09.2002, 1 S 49/02), das OLG München (Urteil vom 17.09.1993, 10 U 2711/93 - unter wohl fehlerhaftem Beruf auf BGH, Urteil vom 15.10.1991, VI ZR 314/90 und ggfs. aufgrund der Erwägung eines exorbitanten Reparaturzeitraumes) und das LG Essen (Urteil vom 16.05.1989, 2 O 125/89). - OLG Saarbrücken, 04.06.1998 - 3 U 752/97
Wahl zwischen Reparatur und Wiederbeschaffung beziehungsweise Ersatzbeschaffung …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - LG Aschaffenburg, 28.07.2022 - 22 S 118/21 Für einen Wechsel des Prognoserisikos vom Schädiger auf den Geschädigten, wenn vor Erteilung des Reparaturauftrages feststeht, dass die Reparaturkosten die Wiederbeschaffungskosten übersteigen, sich aber unterhalb der 130 %-Grenze befinden, sprechen sich das Landgericht Tü- Bingen (Urteil vom 26.09.2002, Az: 1 S 94/02) sowie das OLG München (Urteil vom 17.09.1993, 5 118/21 -Seite 7 - Az: 10 U 2711/93) aus.
- LG Tübingen, 26.09.2002 - 1 S 49/02
Schadenersatz bei Verkehrsunfall mit wirtschaftlichem Totalschaden: …
Zwar ist der Geschädigte in diesem Fall ebenfalls berechtigt, sein Fahrzeug reparieren zu lassen; jedoch geht das Risiko, dass die Kosten innerhalb der 130 -% Grenze bleiben, auf ihn über (BGH NJW 1972, 1800, 1802, OLG München Urteil vom 17.09.1993, 10 U 2711/93).