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   OLG München, 31.05.1968 - 10 U 2744/67   

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https://dejure.org/1968,1541
OLG München, 31.05.1968 - 10 U 2744/67 (https://dejure.org/1968,1541)
OLG München, Entscheidung vom 31.05.1968 - 10 U 2744/67 (https://dejure.org/1968,1541)
OLG München, Entscheidung vom 31. Mai 1968 - 10 U 2744/67 (https://dejure.org/1968,1541)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1968, 2013
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • LG Stuttgart, 26.01.2005 - 14 O 542/01

    Materieller Schaden bei Körperverletzung: Wichtiger Grund für eine

    Soweit der Kläger die Hemmung der Verjährung des entsprechenden Anspruchs verfolgt, kann ein Feststellungsinteresse ausnahmsweise nicht angenommen werden, wenn der Beklagte die Haftung anerkannt und auf die Verjährungseinrede verzichtet hat (OLG München NJW 1968, 2013; Zöller/Greger, § 256 Rz 8a).
  • OLG Hamburg, 23.05.2017 - 9 U 51/14

    Hinweispflicht des Steuerberaters bei einem beschränkten Auftrag

    Insoweit unterscheiden sich die für die Sachentscheidung erheblichen tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse auch grundlegend von den Fallkonstellationen, die den von der Beklagten in Bezug genommenen Urteilen des Oberlandesgerichts Oldenburg (Urteil vom 30.05.1979 - 2 U 245/78) und des Oberlandesgerichts München (Urteil vom 31.05.1968 - 10 U 2744/67) zugrunde lagen.
  • KG, 19.01.2004 - 22 U 71/03

    Feststellungsklage gegen einen Haftpflichtversicherer: Unzulässigkeit mangels

    Diese inhaltlich eindeutigen Erklärungen haben unzweifelhaft die Funktion, ein rechtskräftiges Anerkenntnisurteil zu ersetzen (so schon OLG München, NJW 1968, 2013; vgl. auch BGH, VersR 1985, 62; OLG Celle, VersR 1989, 102; OLG Karlsruhe, VersR 2000, 1014; OLG Hamm, VersR 2001, 1257; Lüke in Münchner Kommentar zur Zivilprozessordnung, 2. Aufl. 2000, § 256 Rdnr. 40; Zöller/Gummer, ZPO, 24. Aufl. 2004, § 256 Rdnr. 8 a).
  • OLG Frankfurt, 11.12.2007 - 5 U 60/07

    Frachtführerhaftung im internationalen Straßengüterverkehr: (Un-)Zulässigkeit

    Des Weiteren besteht ein Feststellungsinteresse - wie hier - stets zum Zwecke der Hemmung der Verjährung (Zöller-Greger, a.a.O.; BGH VersR 1972, 459), es sei denn auf die Verjährungseinrede wurde verzichtet (OLG München, NJW 1968, 2013).
  • OLG Düsseldorf, 21.01.2000 - 22 U 175/99

    Feststellungsinteresse bei fehlender Abdichtung gegen drückendes Wasser

    In der Rechtsprechung wird allerdings die Auffassung vertreten, ein - auch außergerichtliches - Anerkenntnis des Schuldners könne dazu führen, daß das rechtliche Interesse des Gläubigers an der gerichtlichen Feststellung eines Anspruchs entfalle (vgl. OLG Celle NZV 1988, 183; OLG München NJW 1968, 2013).
  • LG Köln, 30.11.2005 - 13 S 221/05

    Interesse an der Feststellung von Spätschäden trotz Anerkenntnis und

    Dabei verkennt das Gericht nicht, dass die - ausschließlich auf der Grundlage des vor Inkrafttreten der Schuldrechtsreform am 01.01.2002 geltenden Rechts ergangene - Rechtsprechung entsprechende Erklärungen des Versicherers regelmäßig zwar nicht als konstitutive Anerkenntnisse mit der Folge einer 30jährigen Verjährungsfrist nach § 195 BGB a.F., sondern nur als deklaratorische Anerkenntnisse gewertet hat, die gemäß §§ 208, 217 BGB a.F. lediglich zum Neubeginn der dreijährigen Verjährungsfrist der §§ 852 BGB a.F., 14 StVG führten, dass sie insoweit aber vergleichsähnliche Vereinbarungen für möglich und erforderlich gehalten hat, durch die der Geschädigte auf die Erhebung der Feststellungsklage und der Versicherer auf die Einrede der Verjährung verzichteten und die insoweit konstitutiv wirkten, als der Anspruch des Geschädigten nunmehr wie bei einem Feststellungsurteil von der Verjährungseinrede des Versicherers befreit war, so dass einer gleichwohl erhobenen Feststellungsklage das Feststellungsinteresse fehlte (vgl. BGH NJW 2002, 1791; VersR 1998, 1387; NJW 1992, 2228; VersR 1986, 684; NJW 1985, 791; OLG Hamm RuS 2000, 326; OLG Karlsruhe MDR 2000, 1014; VersR 1992, 375; OLG Köln VersR 1977, 937; OLG München NJW 1968, 2013).
  • OLG Saarbrücken, 06.10.1995 - 3 U 1017/94

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines

    Das Feststellungsinteresse fehlt nach teilweise vertretener Ansicht bei schweren Unfallverletzungen beispielsweise in den Fällen, in denen der Schädiger (bzw. die hinter ihm stehende Haftpflichtversicherung) die Haftung anerkannt und auf die Verjährungseinrede verzichtet hat (OLG München, NJW 1968, 2013; MünchKomm/ZPO-Lüke, § 256 Rdn. 46 m.w.N.).
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