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   OLG Naumburg, 01.02.2013 - 10 U 29/12   

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https://dejure.org/2013,8728
OLG Naumburg, 01.02.2013 - 10 U 29/12 (https://dejure.org/2013,8728)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 01.02.2013 - 10 U 29/12 (https://dejure.org/2013,8728)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 01. Februar 2013 - 10 U 29/12 (https://dejure.org/2013,8728)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • autokaufrecht.info

    Rückforderungsdurchgriff bei verbundenen Verträgen nach Rücktritt vom Kaufvertrag

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 359 S 1 BGB, § 813 Abs 1 S 1 BGB
    Verbundenes Geschäft: Rechtsgrundlage für einen Rückforderungsdurchgriff gegenüber dem Darlehensgeber hinsichtlich der nach einem Rücktritt wegen eines Sachmangels vom drittfinanzierten Autokauf gezahlten Nettokreditraten; Auseinandersetzung mit zwei Anspruchsgegnern

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für einen Rücktritt des Käufers bzw. Darlehensnehmers bei einem finanzierten Fahrzeugkauf

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 813; BGB § 359
    Rückabwicklung eines finanzierten Kaufs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Weiterleistung an Darlehensgeber bei Rücktritt vom verbundenen Geschäft zieht Anspruch des Darlehensgebers auf Zinsanteile nach sich

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2013, 3455
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 18.01.2011 - XI ZR 356/09

    Widerruf eines Darlehensvertrages bei nur teilweiser Finanzierung eines

    Auszug aus OLG Naumburg, 01.02.2013 - 10 U 29/12
    Nach der Rechtsprechung des XI. ZS des BGH (XI ZR 356/09) könne der Verbraucher sich bei einem Rücktrittsrecht folgenlos, mithin auch unbelastet von Zinsen und Kosten aus dem verbundenen Geschäft lösen.

    (3) Soweit der Kläger auch das weitere, erst ganz kurz vor dem Senatsurteil im Vorprozess ergangenen Urteil des XI. Zivilsenats des BGH vom 18.01.2011 (XI ZR 356/09, hier zitiert nach juris, veröffentlicht in: NJW 2011, 1063 ff.) für seine Auffassung heranziehen möchte, betrifft dieses allerdings eine anders gelagerte Fallkonstellation; denn dort war nicht über die Rückabwicklung des drittfinanzierten Beitritts zu einem Immobilienfonds zu entscheiden, sondern im dortigen Fall war ein Teil eines in der Gesamtsumme höheren Darlehens zum Abschluss einer Restschuldversicherung genutzt und direkt an den Versicherer ausgezahlt worden war.

  • BGH, 10.11.2009 - XI ZR 252/08

    Rückforderungsdurchgriff bei einem verbundenen Geschäft bei Bestehen

    Auszug aus OLG Naumburg, 01.02.2013 - 10 U 29/12
    Für die Zeit nach dem Rücktritt bestehe aber auch nach dortiger Judikatur (Urt. v. 10.01.2009, XI ZR 252/08, zitiert nach juris) ein Rückzahlungsanspruch gegen die Bank.

    (2) In der weiteren Folge hat der XI. Zivilsenat diese Rechtsprechung noch dahin präzisiert (Urt. v. 10.11.2009, XI ZR 252/08, BGHZ 183, 112 ff., hier zitiert nach juris), dass Voraussetzung für einen solchen Rückforderungsdurchgriff gem. § 813 Abs. 1 S. 1 BGB sei, dass der Leistende zum Zeitpunkt der Leistung berechtigt gewesen sei, die Leistung dauerhaft zu verweigern.

  • OLG Naumburg, 12.01.2007 - 10 U 42/06

    Rücktritt von einem durch Kredit finanzierten Autokauf

    Auszug aus OLG Naumburg, 01.02.2013 - 10 U 29/12
    Das Senatsurteil vom 10.02.2007 (10 U 42/06, zitiert nach juris) betrifft zum einen ebenfalls einen Anspruch gegenüber der Verkäuferin und stützt sich in der Begründung (dann konsequent) vor allem darauf, dass diese gem. § 346 BGB nur das herauszugeben habe, was sie selbst empfangen habe, mithin nur den Nettodarlehensbetrag.
  • OLG Hamm, 08.09.2005 - 28 U 60/05

    Rücktrittsrecht nach Motorschaden trotz Nichteinhaltung der vorgesehenen

    Auszug aus OLG Naumburg, 01.02.2013 - 10 U 29/12
    Die bereits im Urteil im Vorprozess zitierte Entscheidung des OLG Hamm (Urt. vom 08.09.2005, 28 U 60/05, NZV 2006, 421, zitiert nach juris), wonach die Rückabwicklung nur die Nettoraten umfassen soll, betrifft zum einen einen gegenüber dem Verkäufer, nicht aber gegenüber der Bank geltend gemachten Anspruch und ist zum anderen vor den oben zitierten Entscheidungen des XI. Zivilsenats des BGH ergangen.
  • OLG Düsseldorf, 25.10.2012 - 10 U 20/10
    Auszug aus OLG Naumburg, 01.02.2013 - 10 U 29/12
    Nachdem der Kläger am 04.01.2009 wegen eines Sachmangels an dem PKW den Rücktritt von dem Kaufvertrag erklärt hatte, hat er in einem vorangegangenen Rechtsstreit vor dem Landgericht Stendal (Geschäftsnummer 21 O 150/09) sowie im Berufungsverfahren vor dem Senat (Geschäftsnummer 10 U 20/10) die Verkäuferin des PKW auf Rückzahlung der an dieser geleisteten Anzahlung sowie der Darlehensraten in Anspruch genommen.
  • OLG Hamm, 05.08.2010 - 28 U 22/10

    Umfang der Verzinsung des Kaufpreises bei Rückabwicklung eines Kaufvertrages über

    Auszug aus OLG Naumburg, 01.02.2013 - 10 U 29/12
    Das spätere Urteil des OLG Hamm vom 05.08.2010 (28 U 22/10, ZGS 2011, 54, hier zitiert nach juris), welches jene Rechtsprechung nochmals bestätigt, betrifft ebenfalls lediglich die Abwicklung zwischen Verkäufer und Käufer und ist damit für einen Anspruch aus § 813 Abs. 1 S. 1 BGB gegenüber der finanzierenden Bank nicht einschlägig.
  • BGH, 04.12.2007 - XI ZR 227/06

    Rückforderungsanspruch des Verbrauchers gegen den Kreditgeber nach § 813 BGB bei

    Auszug aus OLG Naumburg, 01.02.2013 - 10 U 29/12
    (1) Der XI. Zivilsenat des BGH hat in einer solchen Konstellation zunächst für den Fall einer von Anfang an bestehenden Nichtigkeit des finanzierten Kaufvertrages (dort: Nichtigkeit der Vollmacht der die Bank vertretenden Treuhänderin) einen auf § 813 Abs. 1 S. 1 BGB gestützten Rückforderungsdurchgriff gegenüber der Bank grundsätzlich zugelassen (Urt. v. 04.12.2007, XI ZR 227/06, BGHZ 174, 334 ff., hier zitiert nach juris), wenngleich im dort entschiedenen Fall die Voraussetzungen verneint worden sind.
  • OLG Stuttgart, 08.01.2001 - 6 U 57/00

    Verbraucherkredit - verbundenes Geschäft - Beitritt zu Anlage-Fonds und

    Auszug aus OLG Naumburg, 01.02.2013 - 10 U 29/12
    Das insoweit vielfach als Beleg gegen die Anwendbarkeit von § 813 Abs. 1 S. 1 BGB zitierte Urteil des OLG Stuttgart vom 08.01.2011 (6 U 57/00, ZIP 2001, 692 ff., hier zitiert nach juris) schließt den Rückforderungsdurchgriff für die hier zu entscheidende Sachverhaltskonstellation gerade nicht aus.
  • OLG Naumburg, 22.11.2001 - 2 U 79/01

    Bei Rückabwicklung nach § 9 Abs. 1 VerbrKrG gehen Zins-und Kostenanteile zu

    Auszug aus OLG Naumburg, 01.02.2013 - 10 U 29/12
    Die vom Landgericht zitierte Entscheidung des hiesigen 2. Zivilsenats (Urt. v. 22.11.2001, 2 U 79/01, zitiert nach juris) gehe zwar dahin, dass der Käufer vom Verkäufer nur die Nettodarlehensraten verlangen könne, besage aber nichts darüber, ob die Bank die an sie gezahlten Zins- und Kostenanteile behalten dürfe.
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