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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 03.07.2012 - 10 U 33/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,26197
OLG Stuttgart, 03.07.2012 - 10 U 33/12 (https://dejure.org/2012,26197)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 03.07.2012 - 10 U 33/12 (https://dejure.org/2012,26197)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 03. Juli 2012 - 10 U 33/12 (https://dejure.org/2012,26197)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit der Aufrechnung mit einem Kostenvorschuss für die Mängelbeseitigung am Gemeinschaftseigentum gegen einen Kaufpreisanspruch gegen einen Erwerber von Wohnungseigentum

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Zur Aufrechnungslage eines Erwerbers von mängelbehafteten Wohnungseigentum, §§ 320, 637, 641 BGB; 21 Abs. 2, 27 Abs. 2, Abs. 3 S. 3 WEG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit der Aufrechnung mit einem Kostenvorschuss für die Mängelbeseitigung am Gemeinschaftseigentum gegen einen Kaufpreisanspruch gegen einen Erwerber von Wohnungseigentum

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Aufrechnung des Kaufpreises mit Vorschuss für Mangelbeseitigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Kostenvorschuss für die Mängelbeseitigung am Gemeinschaftseigentum und der Kaufpreis für die Eigentumswohnung

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Keine Aufrechnung zwischen Kaufpreiszahlung eines neuen WEG-Eigentümers und Kostenvorschuss für Mängelbeseitigung an Gemeinschaftseigentum

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Gemeinschaft: Keine Abtretung von Mängelrechten gegen Bauträger

Besprechungen u.ä. (3)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wann erlischt der Vorschussanspruch? (IBR 2013, 1008)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Bauträger verlangt Zahlung: Keine Aufrechnung wegen Mängeln am Gemeinschaftseigentum! (IBR 2012, 648)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    EnEV 2002 vereinbart: Bei der Mängelbeseitigung sind die Vorgaben der EnEV 2009 einzuhalten! (IBR 2012, 709)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2013, 699
  • NZBau 2012, 771
  • NZM 2013, 36
  • BauR 2012, 1836
  • BauR 2012, 1961
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 12.04.2007 - VII ZR 236/05

    Prozessuale Stellung der Wohnungseigentümergemeinschaft

    Auszug aus OLG Stuttgart, 03.07.2012 - 10 U 33/12
    Allerdings muss er in der Regel Zahlung des Vorschusses an die Wohnungseigentümergemeinschaft verlangen (BGHZ 172, 42, juris RN 18).

    Durch den Beschluss vom 26.7.2011 hat die Wohnungseigentümergemeinschaft die Durchsetzung der auf die ordnungsgemäße Herstellung des Gemeinschaftseigentums gerichteten Rechte an sich gezogen und ihre alleinige Zuständigkeit begründet (BGHZ 172, 42, juris RN 21).

    Dabei handelt es sich um ein gemeinschaftsbezogenes Recht, dessen Voraussetzungen allein die Wohnungseigentümergemeinschaft schaffen kann (vgl. BGHZ 172, 42, juris RN 19).

  • BGH, 06.10.2005 - VII ZR 117/04

    Gewährleistung bei Veräußerung einer zu sanierenden Altbauwohnung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 03.07.2012 - 10 U 33/12
    Selbst wenn die von der Klägerin geschuldete Bauleistung nach Umfang und Bedeutung Neubauarbeiten nicht vergleichbar wäre, unterliegt der Vertrag hinsichtlich der Verletzung der Herstellungspflichten den Regelungen der §§ 633 ff. BGB (vgl. BGHZ 164, 225, juris RN 16).

    Es kann dahingestellt bleiben, ob der teilweise Gewährleistungsausschluss wirksam ist, weil nur einzelne Gewährleistungsrechte ausgeschlossen wurden (vgl. BGHZ 164, 225, juris RN 36).

  • OLG Stuttgart, 14.09.2011 - 10 W 9/11

    Gewährleistung beim Bauvertrag: Unterbrechung eines Verfahrens auf Ermächtigung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 03.07.2012 - 10 U 33/12
    Eine Mangelbeseitigung muss die zum Zeitpunkt ihrer Vornahme geltenden anerkannten Regeln der Technik und gesetzlichen Vorschriften einhalten (Bestätigung Senat NJW-RR 2011, 1589, juris RN 24 f.).

    Auch wenn das Werk grundsätzlich den zur Zeit der Abnahme anerkannten Regeln der Technik als vertraglichen Mindeststandard entsprechen muss, muss eine Mangelbeseitigung die zum Zeitpunkt ihrer Vornahme geltenden anerkannten Regeln der Technik und gesetzlichen Vorschriften einhalten (vgl. Senat NJW-RR 2011, 1589, juris RN 24 f.).

  • BGH, 14.10.1982 - III ZR 145/81

    Falsa demonstratio bei Abschluss eines Prozessvergleichs - Auslegungsregeln für

    Auszug aus OLG Stuttgart, 03.07.2012 - 10 U 33/12
    Zutreffend weist zwar die Klägerin unter Bezugnahme auf einen Beschluss des BGH vom 14.10.1982, AZ: III ZR 145/81, darauf hin, dass eine in einem Prozessvergleich enthaltene Erledigungsklausel auch beiden Parteien bekannte Ansprüche umfassen kann, über deren Erlöschen vor und bei Vergleichsabschluss nicht ausdrücklich gesprochen worden ist.
  • BGH, 30.04.1998 - VII ZR 47/97

    Aufforderung zur Nachbesserung am Gemeinschaftseigentum

    Auszug aus OLG Stuttgart, 03.07.2012 - 10 U 33/12
    Deshalb begann die Gemeinschaftsbezogenheit der Gewährleistungsrechte und damit die Zuständigkeit der Gemeinschaft nach altem Schuldrecht bereits mit der Entscheidung über die Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung, wenn der kleine Schadensersatz geltend gemacht werden sollte (BGH BauR 1998, 783, juris RN 14).
  • BGH, 10.09.1998 - V ZB 11/98

    Regelungen der Hausordnung in einem Eigentümerbeschluß

    Auszug aus OLG Stuttgart, 03.07.2012 - 10 U 33/12
    Selbst wenn der Beschluss vom 3.05.2012 insoweit nach § 23 Abs. 4 S. 1 WEG nichtig wäre, weil trotz Fehlens einer Aufrechnungslage eine Ermächtigung zur Aufrechnung ausgesprochen wird, wäre er im Übrigen nach dem hier entsprechend anzuwendenden § 139 BGB (BGHZ 139, 288, juris RN 23) wirksam.
  • BGH, 20.01.2006 - V ZR 124/05

    Rechtsstellung des Gläubigers nach Erklärung des Rücktritts vom Vertrag

    Auszug aus OLG Stuttgart, 03.07.2012 - 10 U 33/12
    Vielmehr bestehen der Erfüllungsanspruch und der Schadensersatzanspruch zunächst in elektiver Konkurrenz nebeneinander (BGH NJW 2006, 1198, juris RN 17; Palandt-Grüneberg, BGB 71. Aufl. § 281 RN 49).
  • OLG Düsseldorf, 02.03.2010 - 21 W 8/10

    Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts wegen Mängeln veräußerten

    Auszug aus OLG Stuttgart, 03.07.2012 - 10 U 33/12
    Es ist deshalb nicht festzustellen, dass das Leistungsverweigerungsrecht der Beklagten, das diesen als Erwerbern unmittelbar zusteht, wegen Mängel am Gemeinschaftseigentum im Zusammenspiel mit der Rechtsausübung der anderen Erwerber der Höhe nach unverhältnismäßig und unangemessen wäre (vgl. OLG Düsseldorf BauR 2010, 1236, juris RN 19).
  • BGH, 12.04.2007 - VII ZR 50/06

    Geltendmachung von Ansprüchen aus Bürgschaften durch die

    Auszug aus OLG Stuttgart, 03.07.2012 - 10 U 33/12
    Es fehlt insoweit die für eine Aufrechnung erforderliche Gegenseitigkeit (vgl. BGHZ 172, 63, juris RN 75).
  • BGH, 16.10.2009 - V ZR 203/08

    Voraussetzungen für einen Rücktritt vom Vertrag bei bestehendem Interesse an

    Auszug aus OLG Stuttgart, 03.07.2012 - 10 U 33/12
    Im Übrigen muss zur Erhebung der Einrede kein förmlicher Antrag gestellt werden; es genügt, wenn der Wille, die eigene Leistung im Hinblick auf das Ausbleiben der Gegenleistung zurückzubehalten, eindeutig erkennbar ist (BGH, NJW 2010, 146, juris RN 20).
  • BGH, 19.01.2017 - VII ZR 301/13

    Werkvertrag: Geltendmachung von Mängelrechten ohne Abnahme

    Der Besteller ist berechtigt, auch nach einem Kostenvorschussverlangen den (Nach-)Erfüllungsanspruch geltend zu machen (vgl. OLG Stuttgart, BauR 2012, 1961, 1962 f., juris Rn. 56 = NZBau 2012, 771; Palandt/Sprau, BGB, 76. Aufl., § 634 Rn. 4; Messerschmidt/Voit/Drossart, Privates Baurecht, 2. Aufl., § 634 BGB Rn. 16, 45; Staudinger/Peters/Jacoby, 2014, BGB, § 634 Rn. 73).
  • OLG Hamm, 30.04.2019 - 24 U 14/18

    Zahlung von Restwerklohn

    Ein Vorschussbegehren beruht aber auf der Herstellungspflicht des Werkunternehmers; der Auftraggeber will vorläufig selbst im Wege der Ersatzvornahme tätig werden, ohne dass er seinen Fertigstellungsanspruch gegen den Werkunternehmer verliert, so dass er auch nach einem Kostenvorschussverlangen den (Nach-)Erfüllungsanspruch geltend machen kann (vgl. BGH, Urteil vom 19. Januar 2017 - VII ZR 301/13 - NZBau 2017, 216; BGH, Urteil vom 19. Januar 2017 - VII ZR 193/15 - zitiert nach juris; OLG Stuttgart, Urteil vom 03. Juli 2012 - 10 U 33/12 - zitiert nach juris).
  • BGH, 19.01.2017 - VII ZR 193/15

    Bauvertrag: Geltendmachung von Mängelrechten vor Abnahme der Werkleistung

    Der Besteller ist berechtigt, auch nach einem Kostenvorschussverlangen den (Nach-)Erfüllungsanspruch geltend zu machen (vgl. OLG Stuttgart, BauR 2012, 1961, 1962 f., juris Rn. 56 = NZBau 2012, 771; Palandt/Sprau, BGB, 76. Aufl., § 634 Rn. 4; Messerschmidt/Voit/Drossart, Privates Baurecht, 2. Aufl., § 634 BGB Rn. 16, 45; Staudinger/Peters/Jacoby, 2014, BGB, § 634 Rn. 73).
  • LG Lübeck, 17.11.2017 - 14 S 107/17

    Mietminderungsansprüche wegen Mangelhaftigkeit der Mietwohnung

    Im Werkvertragsrecht, in dem ebenfalls ein Vorschussanspruch für die Mängelbeseitigung gem. § 637 BGB und ein Zurückbehaltungsrecht wegen eines Mängelbeseitigungsanspruchs des Bestellers gem. §§ 320 Abs. 1, 641 Abs. 3 BGB besteht, ist anerkannt, dass beide Rechte sich ausschließen bzw. der Besteller nicht gleichzeitig Mängelbeseitigung und Kostenvorschuss hierfür verlangen kann (OLG Stuttgart, NJW 2013, 699, 700; Palandt/Sprau, BGB, 76. Aufl., § 634 Rn. 4).
  • LG Lübeck, 15.02.2018 - 14 S 14/17

    Schimmelbekämpfung: Was ist dem Mieter zumutbar?

    Im Werkvertragsrecht, in dem ebenfalls ein Vorschussanspruch für die Mängelbeseitigung gem. § 637 BGB und ein Zurückbehaltungsrecht wegen eines Mängelbeseitigungsanspruchs des Bestellers gem. §§ 320 Abs. 1, 641 Abs. 3 BGB besteht, ist anerkannt, dass beide Rechte sich ausschließen bzw. der Besteller nicht gleichzeitig Mängelbeseitigung und Kostenvorschuss hierfür verlangen kann (OLG Stuttgart, NJW 2013, 699, 700; Palandt/Sprau, BGB, 76. Aufl., § 634 Rn. 4).
  • OLG Düsseldorf, 24.03.2015 - 21 U 137/14

    Verwertung eines Privatgutachtens

    Die titulierte Mangelbeseitigungsverpflichtung muss die zum Zeitpunkt ihrer Vornahme geltenden anerkannten Regeln der Technik und gesetzlichen Vorschriften einhalten (vgl. OLG Stuttgart, NJW 2013, 699-703, mit weiteren Nachweisen, zitiert nach juris), so dass es insoweit keiner näheren zeitlichen Präzisierung bedurfte.
  • OLG Hamburg, 11.09.2019 - 5 U 128/16

    Keine Abnahme durch den Abnahmeausschuss!

    Es entspricht allgemeiner Ansicht in der Rechtsprechung, dass die Wohnungseigentümergemeinschaft im Rahmen der ordnungsgemäßen Verwaltung des Gemeinschaftseigentums die Ausübung der auf die ordnungsgemäße Herstellung des Gemeinschaftseigentums gerichteten Rechte der einzelnen Erwerber aus den Verträgen mit dem Veräußerer durch Mehrheitsbeschluss an sich ziehen kann (vgl. BGH, Urteil vom 12.04.2007, Az.: VII ZR 236/05; OLG Stuttgart, Urteil vom 03.07.2012, Az.: 10 U 33/12; OLG München, Urteil vom 09.05.2017, Az.: 28 U 2050/16 Bau; OLG Frankfurt, Urteil vom 10.12.2018, Az.: 29 U 123/17).

    Auch wenn das Werk grundsätzlich den zur Zeit der Abnahme anerkannten Regeln der Technik als vertraglichen Mindeststandard entsprechen muss, muss eine Mangelbeseitigung die zum Zeitpunkt ihrer Vornahme geltenden anerkannten Regeln der Technik und gesetzlichen Vorschriften einhalten (vgl. OLG Stuttgart, Urteil vom 03.07.2012, Az.: 10 U 33/12).

  • OLG Nürnberg, 30.03.2022 - 2 U 2777/21

    Folgen der WEG-Reform für Vergemeinschaftungsbeschlüsse

    Das sind die einzelnen Erwerber, nicht die Wohnungseigentümergemeinschaft, und zwar selbst dann nicht, wenn diese die Ausübung der Rechte an sich gezogen hat (OLG Stuttgart, Urteil vom 03.07.2012 - 10 U 33/12 -, juris Rn. 63; Vogel/ Pause in ibr-online-Kommentar, Bauvertragsrecht, Stand 11/2021, § 650u BGB Rn. 62; Werner/Pastor, Der Bauprozess, 17. Aufl., Rn. 441).
  • KG, 18.10.2022 - 7 U 41/21

    Auflassungsverlangen vor vollständiger Fertigstellung bei fast bezahltem

    Damit wurden die einzelnen Erwerber von der aktiven Verfolgung ihrer Rechte, soweit die ordnungsgemäße Verwaltung ein gemeinschaftliches Vorgehen erfordert, ausgeschlossen (BGH, Urteil vom 12. April 2007 - VII ZR 236/05 - juris Rn. 20 f.; OLG Stuttgart, Urteil vom 3. Juli 2012 - 10 U 33/12 - juris Rn. 62).
  • OLG Düsseldorf, 10.06.2021 - 5 U 47/18

    Ansprüche auf Schadensersatz und Kostenvorschuss gegen einen Bauträger wegen

    Der einzelne Eigentümer ist daran gehindert, Zahlung nur an sich zu verlangen (vgl. BGH, Urteil v. 12.04.2007, VII ZR 50/06, BGHZ 172, 63, jurion Rn. 75; BGH, Beschluss vom 26-09-1991 - VII ZR 291/90, NJW 1992, 435; OLG Stuttgart, Urt. v. 03.07.2012 - 10 U 33/12, NZBau 2012, 771; Kniffka/Koeble, Kompendium des Baurechts, 5. Aufl. 2020, 10.
  • OLG Koblenz, 15.12.2022 - 1 U 516/22

    Kostenvorschuss vor Abnahme: Keine Fristsetzung erst nach Ablehnung!

  • OLG Schleswig, 12.04.2019 - 1 U 147/14

    Umfang der Tragwerksplanung in der Genehmigungsphase?

  • LG Saarbrücken, 17.07.2015 - 10 S 203/14

    Wohnraummiete: Einrede des Zurückbehaltungsrechts des Mieters hinsichtlich der

  • OLG Stuttgart, 17.01.2017 - 6 U 81/14

    Bauvertrag: Vorschuss- und Schadenersatzanspruch eines Auftraggebers;

  • LG München I, 20.02.2020 - 8 O 16867/16

    Kostenvorschuss für die Dachsanierung eines Wohngebäudes

  • LG Frankfurt/Main, 25.06.2018 - 26 O 302/17
  • OLG Oldenburg, 15.03.2023 - 12 U 114/22

    Mängel am Gemeinschaftseigentum: Einzelerwerber hat Zurückbehaltungsrecht!

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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 20.09.2012 - I-10 U 33/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,29356
OLG Düsseldorf, 20.09.2012 - I-10 U 33/12 (https://dejure.org/2012,29356)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 20.09.2012 - I-10 U 33/12 (https://dejure.org/2012,29356)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 20. September 2012 - I-10 U 33/12 (https://dejure.org/2012,29356)
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Volltextveröffentlichungen (6)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Keine Auskunftspflicht des Hauptmieters bezüglich des Untermietzinses

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Untervermietung von Gewerberäumen - Auskunftsanspruch über den Untermietzins?

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Keine Auskunftspflicht des Hauptmieters bezüglich des Untermietzinses

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Eingeschränktes Informationsrecht des Vermieters bei Untervermietung

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2013, 13
  • NZM 2013, 34
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Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 15.02.2013 - 10 U 33/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,4916
OLG Naumburg, 15.02.2013 - 10 U 33/12 (https://dejure.org/2013,4916)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 15.02.2013 - 10 U 33/12 (https://dejure.org/2013,4916)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 15. Februar 2013 - 10 U 33/12 (https://dejure.org/2013,4916)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen eines Haftungsauschlusses von Teilnehmern einer Demonstrationsfahrt mit Rennmotorrädern für Verletzungen untereinander

  • rabüro.de

    Zum Haftungsausschluss von Teilnehmern einer Demonstrationsfahrt mit früheren Rennmotorrädern

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    BGB § 823 Abs. 1
    Haftung der Teilnehmer an einer Demonstrationsfahrt mit Rennmotorrädern für Verletzungen untereinander

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Haftungsausschluss bei der Ausübung besonders gefährlicher Sportarten gilt auch für Demonstrationsfahrt mit früheren Rennmotorrädern

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2013, 587
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 01.04.2003 - VI ZR 321/02

    Haftungsausschluß für Fahrzeugschäden bei einem Autorennen

    Auszug aus OLG Naumburg, 15.02.2013 - 10 U 33/12
    Verletzungen, die auch bei sportgerechtem Verhalten auftreten können, nimmt jeder Teilnehmer in Kauf (vgl.: BGH, Urteil vom 05.11.1974, Az.: VI ZR 100/73; BGH, Urteil vom 10.02.1976, Az.: VI ZR 32/74; BGH, Urteil vom 01.04.2003, Az.: VI ZR 321/02; BGH, Urteil vom 29.01.2008, Az.: VI ZR 98/07, alle zitiert nach juris).

    Diese ursprünglich für den Bereich der "Kampfspiele" entwickelten Grundsätze gelten auch bei sonstigen sportlichen Wettkämpfen (vgl. BGH, Urteil vom 01.04.2003, Az.: VI ZR 321/02; OLG Celle, Urteil vom 02.04.1980, Az.: 3 U 186/79, beide zitiert nach juris).

    Dabei kommt es darauf an, dass sich bei einer gemeinsamen Sportausübung, für die zumindest ein stillschweigender Konsens über die zu beachtenden Regeln gilt, die der Sportart immanente Gefahr realisiert, ohne dass dabei gegen eine der Regeln grob verstoßen wurde bzw. ansonsten dem Teilnehmer grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorzuwerfen wäre (vgl. dazu: OLG Stuttgart, Urteil vom 14.02.2006, Az.: 1 U 106/05 (Radtouristikfahrt); OLG Nürnberg, Urteil vom 16.05.2002, Az.: 2 U 4387/01, (unabhängiges Befahren einer Motorcrossbahn mit Motorrädern); OLG Celle, Urteil vom 02.04.1980, Az.: 3 U 186/79 (Motorsport mit Geländemotorrädern); BGH, Urteil vom 01.04.2003, Az.: VI ZR 321/02 ("Gleichmäßigkeitsprüfung" auf dem Hockenheimring); BGH, Urteil vom 29.01.2008, Az.: VI ZR 98/07 (35."Akademisches" auf dem Hockenheimring, Einhalten einer bestimmten vorgegebenen Geschwindigkeit), alle zitiert nach juris).

  • OLG Nürnberg, 16.05.2002 - 2 U 4387/01

    Haftung bei Ausübung einer gefährlichen Sportart

    Auszug aus OLG Naumburg, 15.02.2013 - 10 U 33/12
    Die Entscheidung des Oberlandesgerichts Nürnberg, Urteil vom 16.05.2002, Az.: 2 U 4387/01 (unabhängiges Befahren einer Motocrossbahn mit Motorrädern), bei der ein Haftungsausschluss angenommen worden sei, obwohl kein sportlicher Wettkampf gegeben gewesen sei, sei auf den vorliegenden Sachverhalt nicht übertragbar, weil dort spezifische Gefahren entscheidungserheblich gewesen seien, die im hiesigen Fall nicht vorgelegen hätten.

    Dabei kommt es darauf an, dass sich bei einer gemeinsamen Sportausübung, für die zumindest ein stillschweigender Konsens über die zu beachtenden Regeln gilt, die der Sportart immanente Gefahr realisiert, ohne dass dabei gegen eine der Regeln grob verstoßen wurde bzw. ansonsten dem Teilnehmer grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorzuwerfen wäre (vgl. dazu: OLG Stuttgart, Urteil vom 14.02.2006, Az.: 1 U 106/05 (Radtouristikfahrt); OLG Nürnberg, Urteil vom 16.05.2002, Az.: 2 U 4387/01, (unabhängiges Befahren einer Motorcrossbahn mit Motorrädern); OLG Celle, Urteil vom 02.04.1980, Az.: 3 U 186/79 (Motorsport mit Geländemotorrädern); BGH, Urteil vom 01.04.2003, Az.: VI ZR 321/02 ("Gleichmäßigkeitsprüfung" auf dem Hockenheimring); BGH, Urteil vom 29.01.2008, Az.: VI ZR 98/07 (35."Akademisches" auf dem Hockenheimring, Einhalten einer bestimmten vorgegebenen Geschwindigkeit), alle zitiert nach juris).

    Es mag zutreffen, dass der Sachverhalt, wie er der Entscheidung des Oberlandesgerichts Nürnberg vom 16.05.2002, Az.: 2 U 4387/01, zu Grunde lag - Befahren einer Motocross-Strecke mit Motorrädern - nicht unmittelbar mit der Situation bei der hiesigen Demonstrationsfahrt vergleichbar ist.

  • OLG Celle, 02.04.1980 - 3 U 186/79
    Auszug aus OLG Naumburg, 15.02.2013 - 10 U 33/12
    Diese ursprünglich für den Bereich der "Kampfspiele" entwickelten Grundsätze gelten auch bei sonstigen sportlichen Wettkämpfen (vgl. BGH, Urteil vom 01.04.2003, Az.: VI ZR 321/02; OLG Celle, Urteil vom 02.04.1980, Az.: 3 U 186/79, beide zitiert nach juris).

    Dabei kommt es darauf an, dass sich bei einer gemeinsamen Sportausübung, für die zumindest ein stillschweigender Konsens über die zu beachtenden Regeln gilt, die der Sportart immanente Gefahr realisiert, ohne dass dabei gegen eine der Regeln grob verstoßen wurde bzw. ansonsten dem Teilnehmer grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorzuwerfen wäre (vgl. dazu: OLG Stuttgart, Urteil vom 14.02.2006, Az.: 1 U 106/05 (Radtouristikfahrt); OLG Nürnberg, Urteil vom 16.05.2002, Az.: 2 U 4387/01, (unabhängiges Befahren einer Motorcrossbahn mit Motorrädern); OLG Celle, Urteil vom 02.04.1980, Az.: 3 U 186/79 (Motorsport mit Geländemotorrädern); BGH, Urteil vom 01.04.2003, Az.: VI ZR 321/02 ("Gleichmäßigkeitsprüfung" auf dem Hockenheimring); BGH, Urteil vom 29.01.2008, Az.: VI ZR 98/07 (35."Akademisches" auf dem Hockenheimring, Einhalten einer bestimmten vorgegebenen Geschwindigkeit), alle zitiert nach juris).

  • BGH, 29.01.2008 - VI ZR 98/07

    Inanspruchnahme des Kfz-Haftpflichtversicherers für Schäden auf einer

    Auszug aus OLG Naumburg, 15.02.2013 - 10 U 33/12
    Verletzungen, die auch bei sportgerechtem Verhalten auftreten können, nimmt jeder Teilnehmer in Kauf (vgl.: BGH, Urteil vom 05.11.1974, Az.: VI ZR 100/73; BGH, Urteil vom 10.02.1976, Az.: VI ZR 32/74; BGH, Urteil vom 01.04.2003, Az.: VI ZR 321/02; BGH, Urteil vom 29.01.2008, Az.: VI ZR 98/07, alle zitiert nach juris).

    Dabei kommt es darauf an, dass sich bei einer gemeinsamen Sportausübung, für die zumindest ein stillschweigender Konsens über die zu beachtenden Regeln gilt, die der Sportart immanente Gefahr realisiert, ohne dass dabei gegen eine der Regeln grob verstoßen wurde bzw. ansonsten dem Teilnehmer grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorzuwerfen wäre (vgl. dazu: OLG Stuttgart, Urteil vom 14.02.2006, Az.: 1 U 106/05 (Radtouristikfahrt); OLG Nürnberg, Urteil vom 16.05.2002, Az.: 2 U 4387/01, (unabhängiges Befahren einer Motorcrossbahn mit Motorrädern); OLG Celle, Urteil vom 02.04.1980, Az.: 3 U 186/79 (Motorsport mit Geländemotorrädern); BGH, Urteil vom 01.04.2003, Az.: VI ZR 321/02 ("Gleichmäßigkeitsprüfung" auf dem Hockenheimring); BGH, Urteil vom 29.01.2008, Az.: VI ZR 98/07 (35."Akademisches" auf dem Hockenheimring, Einhalten einer bestimmten vorgegebenen Geschwindigkeit), alle zitiert nach juris).

  • OLG Stuttgart, 14.02.2006 - 1 U 106/05

    Unerlaubte Handlung: Fahrradunfall während einer organisierten Radtouristikfahrt;

    Auszug aus OLG Naumburg, 15.02.2013 - 10 U 33/12
    Dabei kommt es darauf an, dass sich bei einer gemeinsamen Sportausübung, für die zumindest ein stillschweigender Konsens über die zu beachtenden Regeln gilt, die der Sportart immanente Gefahr realisiert, ohne dass dabei gegen eine der Regeln grob verstoßen wurde bzw. ansonsten dem Teilnehmer grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorzuwerfen wäre (vgl. dazu: OLG Stuttgart, Urteil vom 14.02.2006, Az.: 1 U 106/05 (Radtouristikfahrt); OLG Nürnberg, Urteil vom 16.05.2002, Az.: 2 U 4387/01, (unabhängiges Befahren einer Motorcrossbahn mit Motorrädern); OLG Celle, Urteil vom 02.04.1980, Az.: 3 U 186/79 (Motorsport mit Geländemotorrädern); BGH, Urteil vom 01.04.2003, Az.: VI ZR 321/02 ("Gleichmäßigkeitsprüfung" auf dem Hockenheimring); BGH, Urteil vom 29.01.2008, Az.: VI ZR 98/07 (35."Akademisches" auf dem Hockenheimring, Einhalten einer bestimmten vorgegebenen Geschwindigkeit), alle zitiert nach juris).
  • BGH, 05.11.1974 - VI ZR 100/73

    Rechtsfolgen der Verletzung eines Teilnehmers an einem Fußballspiel

    Auszug aus OLG Naumburg, 15.02.2013 - 10 U 33/12
    Verletzungen, die auch bei sportgerechtem Verhalten auftreten können, nimmt jeder Teilnehmer in Kauf (vgl.: BGH, Urteil vom 05.11.1974, Az.: VI ZR 100/73; BGH, Urteil vom 10.02.1976, Az.: VI ZR 32/74; BGH, Urteil vom 01.04.2003, Az.: VI ZR 321/02; BGH, Urteil vom 29.01.2008, Az.: VI ZR 98/07, alle zitiert nach juris).
  • BGH, 10.02.1976 - VI ZR 32/74

    Zivilrechtliche Haftung eines Fußballspielers wegen gefährlichen Spiels

    Auszug aus OLG Naumburg, 15.02.2013 - 10 U 33/12
    Verletzungen, die auch bei sportgerechtem Verhalten auftreten können, nimmt jeder Teilnehmer in Kauf (vgl.: BGH, Urteil vom 05.11.1974, Az.: VI ZR 100/73; BGH, Urteil vom 10.02.1976, Az.: VI ZR 32/74; BGH, Urteil vom 01.04.2003, Az.: VI ZR 321/02; BGH, Urteil vom 29.01.2008, Az.: VI ZR 98/07, alle zitiert nach juris).
  • LG Münster, 28.09.2015 - 2 O 374/14

    Schadensersatzklage nach Sportunfall während eines Inline-Skating-Kurses

    Dabei kommt es darauf an, dass sich bei einer gemeinsamen Sportausübung die der Sportart immanente Gefahr realisiert, ohne dass dabei einem Teilnehmer grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorzuwerfen wäre (vgl. OLG Naumburg, Urt. v. 15.02.2013 - 10 U 33/12).
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