Rechtsprechung
OLG Karlsruhe, 14.07.1989 - 10 U 345/88 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
Kurzfassungen/Presse
- verkehrslexikon.de (Auszüge)
Haftungsverteilung
Papierfundstellen
- NZV 1989, 473
- VersR 1989, 1209
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Köln, 19.08.2014 - 19 U 30/14
Haftungsverteilung bei Sturz eines Kraftradfahrers des Gegenverkehrs mit einem …
Deshalb kann jedenfalls bei Tankstellen die "Lückenrechtsprechung" sehr wohl Anwendung finden (vgl. OLG Hamm , NZV 1992, 238; OLG Frankfurt , BeckRS 2005, 30365702; BayObLG , DAR 1971, 221; OLG Karlsruhe, NZV 1989, 473; a. A. im Anwendungsbereich des § 10 StVO auch: LG Saarbrücken , NZV 2013, 494; einen Überblick gibt Hagspiel , NZV 2013, 115). - OLG Köln, 21.03.1991 - 1 U 55/90
Mithaftung des Vorfahrtberechtigten bei Geschwindigkeitsüberschreitung
Gegen die in Rechtsprechung und Schrifttum noch überwiegend vertretene Auffassung, daß in der Regel nur eine erhebliche Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit (von mehr als 20 %) gegenüber einer Vorfahrtverletzung zu einer Mithaftung führen könne (…vgl. Greger, Zivilrechtliche Haftung im Straßenverkehr, 2. Aufl. 1990, § 17 StVG Rdnrn. 87 f. m.w.N.; KG VerkMitt 1985, 86; OLG Zweibrücken VersR 1977, 1059; wohl auch OLG Köln [7. Zivilsenat] VersR 1978, 830; für Fallgestaltungen mit erheblicher Geschwindigkeitsüberschreitung durch den Vorfahrtberechtigten vgl. die Entscheidungen BGH NJW 1984, 1962, 1963; OLG Hamm RuS 1990, 48; OLG Schleswig RuS 1990, 410; OLG Karlsruhe VersR 1989, 1209; OLG Koblenz VersR 1990, 1021; OLG Oldenburg, RuS 1987, 13), bestehen Bedenken.In der Rechtsprechung wird deshalb zunehmend die Tendenz erkennbar, bei deutlicher Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit dem Vorfahrtberechtigten eine gewichtige Mithaftung aufzuerlegen (vgl. VLG Karlsruhe VersR 1989, 1209; OLG Koblenz VersR 1990, 1021) oder auch bei nur geringfügiger Überschreitung der zulässigen Geschwindigkeit eine Mithaftung in Betracht zu ziehen (vgl. OLG Stuttgart VersR 1982, 782).