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   OLG Koblenz, 04.12.2009 - 10 U 353/09   

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OLG Koblenz, 04.12.2009 - 10 U 353/09 (https://dejure.org/2009,3966)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 04.12.2009 - 10 U 353/09 (https://dejure.org/2009,3966)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 04. Dezember 2009 - 10 U 353/09 (https://dejure.org/2009,3966)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Haftung des intern nur beschränkt entscheidungsbefugten Geschäftsführers für die Abführung von Beiträgen zur Sozialversicherung; Feststellung des Beruhens auf vorsätzlicher unerlaubter Handlung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Haftung des intern nur beschränkt entscheidungsbefugten Geschäftsführers für die Abführung von Beiträgen zur Sozialversicherung; Feststellung des Beruhens auf vorsätzlicher unerlaubter Handlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZI 2010, 308
  • NZI 2010, 40
  • NZI 2010, 51
  • NZS 2010, 694 (Ls.)
  • NZG 2010, 471
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 18.05.2006 - IX ZR 187/04

    Feststellung einer Forderung aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung in

    Auszug aus OLG Koblenz, 04.12.2009 - 10 U 353/09
    Damit handelt es sich bei der unstreitigen Zahlungsverpflichtung der Beklagten, die sowohl in dem Schuldanerkenntnis vom 21. Mai 1997 als auch in dem Vollstreckungsbescheid vom 24. März 2000 angegeben ist, jedenfalls um einen Schadensersatzanspruch der Klägerin gegen die Beklagte (vgl. auch BGH ZInsO 2006, 704).

    Vielmehr kommt dann, wenn ein Geschäftsführer - wie vorliegend - persönlich wegen nicht an den Sozialversicherungsträger abgeführter Arbeitnehmeranteile in Anspruch genommen wird, ein anderer Rechtsgrund als derjenige einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung nicht in Betracht (vgl. BGH, ZinsO 2006, 704).

  • BGH, 18.01.2007 - IX ZR 176/05

    Zulässigkeit der Klage auf Feststellung einer Forderung aus einer vorsätzlich

    Auszug aus OLG Koblenz, 04.12.2009 - 10 U 353/09
    Der Tatbestand des § 266 a StGB ist auch nicht deshalb zu verneinen, weil die Beklagte wegen Zahlungsunfähigkeit ihre Verbindlichkeiten gegenüber dem Träger der Sozialversicherung nicht hätte erfüllen können (BGH MDR 2007, 738).

    Das Bewusstsein und der Wille, von der gebotenen Abführung der Beiträge bei Fälligkeit abzusehen, sind nach den für den bedingten Vorsatz geltenden Regeln vorhanden, wenn der Arbeitgeber eine für möglich gehaltene Beitragsvorenthaltung billigt und nicht auf die Erfüllung der Ansprüche der Sozialversicherungsträger hinwirkt (BGH MDR 2008, 981; MDR 1997, 151; MDR 2007, 738).

  • OLG Jena, 29.07.2008 - 5 U 443/07
    Auszug aus OLG Koblenz, 04.12.2009 - 10 U 353/09
    Das Thüringer Oberlandesgericht Jena (Urteil vom 29. Juli 2008 - 5 U 443/07 -, OLGReport Jena 2008, 966) hat für den Fall einer Anspruchskonkurrenz auf Zahlung nicht abgeführter Arbeitnehmeranteile einerseits als OHG-Gesellschafter für die Beitragsschuld der OHG und andererseits als Schadensersatzanspruch aufgrund Eigenhaftung des gesetzlichen Vertreters wegen der gleichzeitig gegebenen unterschiedlichen Lebenssachverhalte die Angabe des Haftungsgrundes bei der Feststellung einer Beitragsforderung zur Insolvenztabelle zur Individualisierung der Forderung und Vermeidung der Verjährungseinrede als notwendig angesehen.
  • BGH, 22.01.2009 - IX ZR 235/08

    Streitwertfestsetzung des Berufungsgerichts zur Höhe des Streitwerts einer

    Auszug aus OLG Koblenz, 04.12.2009 - 10 U 353/09
    Der Streitwert einer Klage, mit der die Feststellung begehrt wird, eine angemeldete Forderung beruhe auf einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung, bemisst sich nicht nach dem Nennwert der Forderung, maßgeblich sind vielmehr die späteren Vollstreckungsaussichten des Insolvenzgläubigers nach Beendigung des Insolvenzverfahrens und Erteilung der Restschuldbefreiung (BGH, NJW 2009, 920; OLG Frankfurt am Main, OLGReport 2009, 817 mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 05.04.2005 - VII ZB 17/05

    Nachweis einer Forderung aus unerlaubter Handlung

    Auszug aus OLG Koblenz, 04.12.2009 - 10 U 353/09
    Dabei bleibt unberücksichtigt, dass es keinen isolierten Zahlungsanspruch ohne dazugehörigen Anspruchsgrund gibt und die materielle Rechtskraft eines Vollstreckungsbescheids sämtliche Rechtsgründe für den geltend gemachten Anspruch umfasst (vgl. BGH, NJW 2005, 1663).
  • OLG Frankfurt, 03.04.2009 - 19 W 17/09

    Unerlaubte Handlung: Vorsätzliches Nichtabführen von Arbeitnehmeranteilen zur

    Auszug aus OLG Koblenz, 04.12.2009 - 10 U 353/09
    Der Streitwert einer Klage, mit der die Feststellung begehrt wird, eine angemeldete Forderung beruhe auf einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung, bemisst sich nicht nach dem Nennwert der Forderung, maßgeblich sind vielmehr die späteren Vollstreckungsaussichten des Insolvenzgläubigers nach Beendigung des Insolvenzverfahrens und Erteilung der Restschuldbefreiung (BGH, NJW 2009, 920; OLG Frankfurt am Main, OLGReport 2009, 817 mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 08.01.2001 - II ZR 88/99

    Bilanzierung eigenkapitalersetzender Mittel; Zahlungen des Geschäftsführers nach

    Auszug aus OLG Koblenz, 04.12.2009 - 10 U 353/09
    Mit der Berufung verweist die Beklagte ohne Erfolg auf die frühere Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGHZ 146, 264), dass der Geschäftsführer sich in einer Pflichtenkollision - einerseits die Zahlungspflicht der Beiträge gemäß § 266 a StGB, andererseits die Pflicht zum Erhalt der Masse und damit zur Nichtzahlung der Beiträge gemäß § 64 Abs. 2 GmbHG - befinde, die zu einer Verneinung des deliktischen Verschuldens führe.
  • BGH, 02.06.2008 - II ZR 27/07

    Pflichten eines ordentlichen Geschäftsleiters

    Auszug aus OLG Koblenz, 04.12.2009 - 10 U 353/09
    Das Bewusstsein und der Wille, von der gebotenen Abführung der Beiträge bei Fälligkeit abzusehen, sind nach den für den bedingten Vorsatz geltenden Regeln vorhanden, wenn der Arbeitgeber eine für möglich gehaltene Beitragsvorenthaltung billigt und nicht auf die Erfüllung der Ansprüche der Sozialversicherungsträger hinwirkt (BGH MDR 2008, 981; MDR 1997, 151; MDR 2007, 738).
  • BGH, 21.01.1997 - VI ZR 338/95

    Verantwortlichkeit des Arbeitgebers für die Nichtabführung von

    Auszug aus OLG Koblenz, 04.12.2009 - 10 U 353/09
    Die so bereitzustellenden Mittel dürfen nicht anderweitig, auch nicht zur Befriedigung bestehender Verbindlichkeiten des Arbeitgebers, eingesetzt werden, sondern haben ausschließlich der fristgerechten Entrichtung der Arbeitnehmerbeiträge zur Sozialversicherung zu dienen (vgl. BGH NJW 1997, 1237).
  • OLG Hamm, 10.02.2000 - 1 Ss 1337/99

    Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt, Scheingeschäftsführer, Abführen

    Auszug aus OLG Koblenz, 04.12.2009 - 10 U 353/09
    Um eine rechtlich verbindliche Verantwortlichkeit im Sinne des § 266 a StGB begründen zu können, muss die Rechtsposition des förmlich bestellten Geschäftsführers jedoch für diesen auch tatsächliche Befugnisse vorsehen, die ihm faktisch Kompetenzen verschafft, um auf die rechtliche und wirtschaftliche Entwicklung der Gesellschaft Einfluss zu nehmen (vgl. OLG Hamm, NStZ-RR 2001, 173).
  • BGH, 15.10.1996 - VI ZR 319/95

    Pflichten des Geschäftsführers einer GmbH; Abführung der Arbeitnehmerbeiträge zur

  • BGH, 18.04.2005 - II ZR 61/03

    Darlegungs- und Beweislast bei Inanspruchnahme des GmbH-Geschäftsführers wegen

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