Weitere Entscheidung unten: OLG Stuttgart, 25.07.2000

Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 05.04.2001 - 10 U 36/00   

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https://dejure.org/2001,4716
OLG Düsseldorf, 05.04.2001 - 10 U 36/00 (https://dejure.org/2001,4716)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 05.04.2001 - 10 U 36/00 (https://dejure.org/2001,4716)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 05. April 2001 - 10 U 36/00 (https://dejure.org/2001,4716)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Mündlicher Mietaufhebungsvertrag

  • haus-und-grund-muenchen.de (Kurzinformation)

    Mündliche Einigung trotz Schriftformklausel

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Umsatzsteuer bei Pachtvertrag

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    UStG § 14; ZPO § 288 Abs. 1; BGB § 535
    Mündliche Aufhebung eines Mietvertrages mit Schriftformklausel; Anspruch des Mieters auf Ausstellung einer Rechnung mit offen ausgewiesener Umsatzsteuer

Verfahrensgang

  • LG Düsseldorf - 15 O 9/99
  • OLG Düsseldorf, 05.04.2001 - 10 U 36/00

Papierfundstellen

  • NZM 2001, 591 (Ls.)
  • ZMR 2001, 529
  • WM 2002, 49
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 10.11.1988 - VII ZR 137/87

    Verpflichtung zur Ausweisung der Umsatzsteuer

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.04.2001 - 10 U 36/00
    Allerdings reicht die Vereinbarung eines zu zahlenden Bruttobetrages nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. NJW 1973, 755; NJW 1982, 1595; NJW 1989, 302) insoweit für den Nachweis gegenüber den Finanzbehörden nicht aus.

    Diese Erklärung würde der Unternehmer erst mit der Rechnung nach § 14 UStG abgeben (BGH, NJW 1989, 302).

  • BGH, 24.02.1988 - VIII ZR 64/87

    Anspruch auf Erteilung einer Rechnung mit gesondert ausgewiesener Umsatzsteuer

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.04.2001 - 10 U 36/00
    Dementsprechend kann der Leistungsempfänger die Erteilung einer Rechnung mit gesondert ausgewiesener Steuer in Zweifelsfällen grundsätzlich nur verlangen, wenn die zuständige Finanzbehörde den Vorgang bestandskräftig der Umsatzsteuer unterworfen hat (BGH NJW 1988, 2042).
  • BGH, 26.11.1980 - VIII ZR 298/79

    Gültigkeit einer mündlichen Vereinbarung bei Bestehen einer Schriftformklausel

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.04.2001 - 10 U 36/00
    Denn durch die neue bindende Einigung sind alle entgegenstehenden früheren Abmachungen überholt auch die Vereinbarung der Schriftform (Braxmeier, Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum Miet- und Pachtrecht, WM 1982, 114 unter Hinweis auf BGH WM 1981, 121).
  • BGH, 07.07.1994 - IX ZR 115/93

    Voraussetzungen eines Geständnisses

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.04.2001 - 10 U 36/00
    Ein Geständnis im Sinne des § 288 Abs. 1 ZPO erfordert eine Erklärung, dass eine von der Gegenseite behauptete Tatsache wahr ist (BGH, Urt. v. 12.10.1999, EBE 1999, 386; Urt. v. 7. Juli 1994, NJW 1994, 3109).
  • BFH, 01.12.1994 - V R 126/92

    Voraussetzungen für den Verzicht auf die Steuerfreiheit der Grundstückslieferung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.04.2001 - 10 U 36/00
    Zwar genügt es für den Verzicht auf die Steuerbefreiung, dass der Unternehmer die Steuer gegenüber dem Leistungsempfänger offen ausweist oder die Leistung tatsächlich der Versteuerung unterwirft (BFH BStBl II 95, 426; Bunjes/Geist, UStG, 6. Aufl., § 9, RdNr. 17).
  • BGH, 15.02.1973 - VII ZR 212/71

    Mehrwertsteuer bei Architektengebühren

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.04.2001 - 10 U 36/00
    Allerdings reicht die Vereinbarung eines zu zahlenden Bruttobetrages nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. NJW 1973, 755; NJW 1982, 1595; NJW 1989, 302) insoweit für den Nachweis gegenüber den Finanzbehörden nicht aus.
  • OLG Düsseldorf, 09.03.2006 - 10 U 130/05

    Zum Erfolg einer Kautionsklage bei schlüssigem Vortrag des Bestehens einer

    Anders als in der Entscheidung des Senats vom 5.4.2001 (OLGR 2002, 2) fehlen hier jegliche konkreten Anknüpfungspunkte für die Annahme, die Parteien hätten das Mietverhältnis durch die Reduzierung der Mietfläche ab 1.12.2003 einvernehmlich aufheben wollen.
  • OLG Oldenburg, 12.05.2006 - 1 W 29/06

    Impressum muss Telefonnummer enthalten

    Jedenfalls für das hier anwendbare neue UWG folgt der Senat der Auffassung, die in § 6 TDG, hier konkret in § 6 Nr. 2 TDG, eine für den Verbraucherschutz relevante und wettbewerbsbezogene Regelung sieht (ebenso Hefermehl/Köhler, § 4 UWG, Rn. 11.169; LG München WRP 2005, 1042; zum alten Recht vgl. OLG Frankfurt ZMR 2001, 529; differenzierend OLG Hamburg GRUR-RR 2003, 92; Stickelbrock GRUR 2004, 111, m.w.N. auch zu abw. Auffassungen; abweichend zum alten Recht Schulte/Schulte NJW 2003, 2140).
  • LG Neuruppin, 24.07.2013 - 4 S 101/12

    Kostenpflichtige Überlassung von Datenmaterial zu Zwecken der

    Denn die Erteilung einer Rechnung nach Maßgabe des § 14 UStG kann gemäß § 242 BGB dann nicht verlangt werden, wenn die Umsatzsteuerpflicht ernstlich zweifelhaft ist und die zuständige Finanzbehörde den Vorgang noch nicht bestandskräftig der Umsatzsteuer unterworfen hat (vgl. BGH, Urteil vom 14.01.1980 - II ZR 76/79, NJW 1980, 2710; BGH, Urteil vom 24.02.1988 - VIII ZR 64/87, BGHZ 104, 284ff; BGH, Urteil vom 10.11.1988 - VII ZR 137/87, NJW 1989, 302ff; OLG Düsseldorf, Urteil vom 05.04.2001 - 10 U 36/00, NZM 2001, 591; Kniffka , in: Kniffka/Koeble, Kompendium des Baurechts, 5. Teil, Rn 145; offengelassen von BGH, Urteil vom 02.11.2001 - V ZR 224/00, NJW-RR 2002, 376; zweifelnd auch Zeuner , in: Bunjes/Geist, UStG, § 14, Rn. 68).
  • OLG Düsseldorf, 16.01.2003 - 10 U 182/01

    "Saldoklage" bei Ergeben der jeweiligen Forderungen aus den Ausführungen zur

    Denn durch die neue bindende Einigung sind alle entgegenstehenden früheren Abmachungen überholt, auch die Vereinbarung der Schriftform (Senat, ZMR 2001, 529 = WM 2002, 49).
  • OLG Düsseldorf, 28.11.2002 - 10 U 154/01

    Anforderungen an die Abrechnung der Betriebskosten; Bildung von

    Denn durch die neue bindende Einigung sind alle entgegenstehenden früheren Abmachungen überholt, auch die Vereinbarung der Schriftform (Senat, ZMR 2001, 529 = WM 2002, 49).
  • OLG Rostock, 02.12.2002 - 3 U 162/01

    Schriftformklausel bei Mietvertrag

    c) Dahinstehen kann, ob die Schriftformklausel auch die einvernehmliche Vertragsaufhebung erfasst (dazu das von dem Beklagten zitierte Urteil des OLG Düsseldorf NZM 2001, 591), denn vorliegend geht es um eine Vertragsänderung; auch schreibt § 21 Abs. 4 des Mietvertrages die Schriftform nur für Änderungen und Ergänzungen vor.
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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 25.07.2000 - 10 U 36/00, 10 U 36/2000   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,2877
OLG Stuttgart, 25.07.2000 - 10 U 36/00, 10 U 36/2000 (https://dejure.org/2000,2877)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 25.07.2000 - 10 U 36/00, 10 U 36/2000 (https://dejure.org/2000,2877)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 25. Juli 2000 - 10 U 36/00, 10 U 36/2000 (https://dejure.org/2000,2877)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Lärmpegel; 1-Zimmer-Wohnung; Baumangel; Beeinträchtigungsdauer; Nutzungsentschädigung

  • Judicialis

    BGB § 253

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 253
    Nutzungswertentschädigung für Beeinträchtigung einer Einzimmerwohnung durch Baulärm

  • rechtsportal.de

    BGB § 253
    Nutzungsentschädigung wegen mängelbedingter Lärmbelästigung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Kann bei Schallmängeln ein Nutzungsausfallschaden ersetzt verlangt werden? (IBR 2001, 13)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2000, 1617
  • ZMR 2000, 826
  • VersR 2001, 1159
  • BauR 2001, 134 (Ls.)
  • BauR 2001, 297 (Ls.)
  • BauR 2001, 643
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 05.03.1993 - V ZR 87/91

    Deliktische Ansprüche wegen Schäden an Hausgrundstück aufgrund Aushubarbeiten am

    Auszug aus OLG Stuttgart, 25.07.2000 - 10 U 36/00
    In seinem Urteil vom 05. März 1993 - V ZR 87/91 (NJW 93, 1793 = ZfBR 93, 183) hat der BGH deshalb auch die Berechtigung einer Nutzungsentschädigung für den Fall bejaht, dass die Störung des Gebrauchs einer selbstgenutzten Wohnung so nachhaltig ist, dass sie objektiv dem Entzug der Nutzung nahe kommt und der Betroffene sich bei vernünftiger Betrachtung eine Ersatzwohnung hätte beschaffen dürfen, nicht dagegen, wenn nur einzelne Räume der Wohnung in Mitleidenschaft gezogen waren.
  • BGH, 30.09.1999 - VII ZR 457/98

    Abgrenzung der Hilfsaufrechnung von der Verrechnung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 25.07.2000 - 10 U 36/00
    Zwar hat der BGH in seinem Urteil vom 30. September 1999 - VII ZR 457/98 (NZBau 2000, 26) seine frühere Rechtsprechung (NJW 78, 814) relativiert, wonach stets bei Geltendmachung von Minderwert und Schadenspositionen gegen den Werklohn - bzw. Kaufpreisanspruch von einer Verrechnung und nicht von einer streitwerterhöhenden Aufrechnung auszugehen war.
  • BGH, 09.07.1986 - GSZ 1/86

    Vorübergehende Unbenutzbarkeit eines Hauses als ersatzfähiger Vermögensschaden

    Auszug aus OLG Stuttgart, 25.07.2000 - 10 U 36/00
    Der BGH hat in der grundlegenden Entscheidung des großen Senates für Zivilsachen vom 09. Juli 1986 - GSZ 1/86 (BGHZ 98, 212 = NJW 1987, 53) die Grundsätze für die Geltendmachung einer solchen Nutzungsentschädigung aufgestellt.
  • BGH, 19.01.1978 - VII ZR 175/75

    Voraussetzungen eines Schadensersatzanspruchs wegen schuldhafter Verletzung der

    Auszug aus OLG Stuttgart, 25.07.2000 - 10 U 36/00
    Zwar hat der BGH in seinem Urteil vom 30. September 1999 - VII ZR 457/98 (NZBau 2000, 26) seine frühere Rechtsprechung (NJW 78, 814) relativiert, wonach stets bei Geltendmachung von Minderwert und Schadenspositionen gegen den Werklohn - bzw. Kaufpreisanspruch von einer Verrechnung und nicht von einer streitwerterhöhenden Aufrechnung auszugehen war.
  • OLG Stuttgart, 30.03.2010 - 10 U 87/09

    Architektenhaftung: Schadensersatz bei verspäteter Fertigstellung eines Wohn- und

    Bislang wurden Ansprüche für eine entgangene oder beschränkte Eigennutzung im Vertragsrecht nur dann zugesprochen, wenn der Geschädigte die Immobilie bereits genutzt hatte (vgl. BGHZ 96, 124 oder beispielhaft Senat, NJW-RR 2000, 1617 = BauR 2001, 643).
  • OLG Brandenburg, 23.11.2011 - 4 U 91/10

    Nutzungsentschädigung des Erwerbers einer mit gravierenden Bau- und

    Die vom Oberlandesgericht Stuttgart am 25. Juli 2000 getroffene Entscheidung (10 U 36/00, Rz. 16 ff.) ist ebenso ersichtlich nicht auf den Streitfall übertragbar, weil in jenem Fall für den dortigen Nutzer ein unzumutbarer ("extremer") Lärmpegel in einer 1-Raum-Neubauwohnung vorlag.
  • OLG Stuttgart, 31.03.2004 - 9 U 12/02

    Bauvertrag: Minderungsanspruch bei Unverhältnismäßigkeit der Mängelbeseitigung

    Nachdem der Wohnungsverkauf und das Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart (10 U 36/00), in dem die Beklagte zum Preisnachlass wegen dieses Mangels verurteilt wurde, zeitlich auseinander liegen müssen, ist vorstellbar, dass die im Preisnachlass enthaltene Umsatzsteuer von der Beklagten als Vorsteuer nicht mehr beim Finanzamt geltend gemacht werden kann, so dass ihr ein Schaden dann auch insoweit entstanden wäre.
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