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   OLG München, 02.03.1984 - 10 U 3850/83   

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https://dejure.org/1984,3340
OLG München, 02.03.1984 - 10 U 3850/83 (https://dejure.org/1984,3340)
OLG München, Entscheidung vom 02.03.1984 - 10 U 3850/83 (https://dejure.org/1984,3340)
OLG München, Entscheidung vom 02. März 1984 - 10 U 3850/83 (https://dejure.org/1984,3340)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Schadengeringhaltungspflicht; Unfallschaden; Kaskoversicherer; Schadensregulierung; Schadensregulierung durch Kredit; Ersatz von Kreditkosten

Papierfundstellen

  • VersR 1984, 1054
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • OLG Naumburg, 19.02.2004 - 4 U 146/03

    Voraussetzungen eines Anspruches auf Nutzungsentschädigung für ein beschädigtes

    Insofern ist sich den Ausführungen des Oberlandesgerichts München in dem Urteil vom 2. März 1984 (VersR 1984, 1054) anzuschließen.

    In den Fällen, in denen der Geschädigte davon ausgehen könne, dass der Schädiger voll hafte oder der Verlust des Schadensfreiheitsrabattes gleich oder höher als der zu tragende Schaden zu bewerten sei, sei zur Erfüllung der Schadensminderungspflicht die Vollkaskoversicherung in Anspruch zu nehmen (OLG München, VersR 1984, 1054).

  • OLG München, 20.05.2011 - 10 U 3958/10

    Haftungsverteilung bei Verkehrsunfall: Kollision beim Einfahren aus einer

    â?¢ ohne die Entschädigung die Reparatur oder den Erwerb eines Ersatzfahrzeugs vorrangig durch Inanspruchnahme seiner Vollkaskoversicherung (Senat VersR 1984, 1054 = zfs 1984, 136; ebenso OLG Naumburg OLGR 2004, 390 = NJW 2004, 3191 = NZV 2005, 198 = DAR 2005, 158 = SP 2004, 235).
  • OLG Koblenz, 14.05.2001 - 12 U 196/00

    Haftungsverteilung bei nächtlichem Verkehrsunfall unter Verstoß gegen das

    Der Kläger musste darüber hinaus von Anfang an damit rechnen, dass er einen Teil seines Schadens selbst tragen mußte und dass die Aufwendungen hierfür den Schaden, der ihm durch den Verlust des Schadensfreiheitsrabatts entstehen könnte, um ein Vielfaches übersteigen würden (OLG München, VersR 84, 1054).
  • AG Berlin-Mitte, 04.07.2016 - 115 C 3007/15
    Wenn die volle Haftung des Schädigers nicht in Frage steht, ist die Zumutbarkeit der Inanspruchnahme für den Geschädigten nicht zu bejahen (vgl. auch OLG München vom 2.3.84 - 10 U 3850/83).
  • AG Berlin-Mitte, 18.08.2014 - 115 C 3033/14
    Wenn die volle Haftung des Schädigers nicht in Frage steht, ist die Zumutbarkeit der Inanspruchnahme für den Geschädigten nicht zu bejahen (vgl. auch OLG München vom 2.3.84 - 10 U 3850/83).
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