Weitere Entscheidung unten: OLG München, 13.01.2006

Rechtsprechung
   OLG München, 19.11.2010 - 10 U 4037/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,11464
OLG München, 19.11.2010 - 10 U 4037/05 (https://dejure.org/2010,11464)
OLG München, Entscheidung vom 19.11.2010 - 10 U 4037/05 (https://dejure.org/2010,11464)
OLG München, Entscheidung vom 19. November 2010 - 10 U 4037/05 (https://dejure.org/2010,11464)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,11464) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Deliktische Haftung von Prospektverantwortlichen bei einem Filmfonds: Erforderlichkeit eines Warnhinweises auf Probleme mit der Erlösausfallversicherung bei einem Vorgängerfonds

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Haftung der die Emission eines Filmfonds begleitenden Bank für unrichtige Angaben im Verkaufsprospekt

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 280 Abs. 1
    Haftung der die Emission eines Filmfonds begleitenden Bank für unrichtige Angaben im Verkaufsprospekt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 29.01.2009 - III ZR 74/08

    Voraussetzungen einer Informationspflicht über Unrichtigkeiten des im Vertrieb

    Auszug aus OLG München, 19.11.2010 - 10 U 4037/05
    Ansprüche aus Prospekthaftung im weiteren Sinne (c.i.c.) sind nicht ersichtlich (vgl. auch BGH WM 2009, 400).

    Ansprüche aus einem Auskunftsvertrag scheiden aus (vgl. hierzu BGH WM 2009, 400 m.w.Hinweisen).

    Weiter lässt der Glaube der Verantwortlichen der Rechtsvorgängerin der Beklagten, dass durch den Wechsel der Versicherungsgesellschaft und des Riskmanagers etwaige frühere Probleme gelöst worden sind und deshalb ein Warnhinweis im Prospekt der V. 3. KG nicht erforderlich ist, eine sittenwidrige Schädigungsabsicht nicht erkennen (vgl. BGH MDR 2009, 446).

    Der Glaube, mit dem Wechsel der Versicherung und des Riskmanagers diesem Streit aus dem Weg zu gehen, ist nicht so lebensfremd, dass die Geschäftsleitung der Rechtsvorgängerin der Beklagten im Jahr 2000 irgendwelche weitere Risiken hätte erkennen müssen (vgl. insgesamt hierzu auch BGH MDR 2009, 446 [Rd. 11, 12]).

  • LG München I, 04.07.2005 - 32 O 4783/05
    Auszug aus OLG München, 19.11.2010 - 10 U 4037/05
    unter Abänderung des am 04.07.2005 verkündeten und am 18.07.2005 zugestellten Urteils des LG München I, Az.: 32 O 4783/05, die Beklagte zu verurteilen, an den Kläger 104.303,54 EUR zuzüglich 4% Zinsen hieraus seit dem 19.12.2000 Zug um Zug gegen Abtretung sämtlicher Ansprüche aus der Beteiligung des Klägers an der V. GmbH & Co. Dritten KG zu bezahlen;.

    Da der Kläger ausweislich des Tatbestands am 14.12.2000 mit einer Kommanditeinlage in Höhe von 200.000,- DM der V. Dritte KG beigetreten (Klage vom 24.03.2005: 15.12.2000) und der Mahnbescheidsantrag beim Amtsgericht Stuttgart als Fax am 31.12.2004 und im Original erst am 04.01.2005 eingegangen ist (vgl. Bl. 5, Az.: 32 O 4783/05 LG München I sowie Auskunft des AG Stuttgart vom 26.03.2009 (Bl. 330 d.A.), war die Forderung wegen Ablaufs der unabhängig von einer Kenntnis laufenden absoluten Frist von 3 Jahren verjährt (§ 204 Abs. 1 Nr. 3 BGB, § 167 ZPO).

    Die Beklagte hat die Verjährungseinrede mit Schriftsatz vom 13.05.2005 (= Bl. 93/120, dort 114 und 119 d.A., Az.: 32 O 4783/05 LG München I) erhoben und im Berufungsverfahren aufrechterhalten (Schriftsatz vom 12.12.2005 = Bl. 131/165, dort 156/157 d.A.).

    Die Darlegungen in der Klage auf S. 28 unten/S. 29 oben (Az.: 32 O 4783/05 LG München I) und im Schriftsatz vom 27.06.2008 auf den Seiten 12 ff. (= Bl. 219 ff. d.A.) vermögen jedenfalls ein persönliches Vertrauen, das in Anspruch genommen worden sein soll, nicht begründen.

  • OLG München, 29.11.2006 - 15 U 1775/06
    Auszug aus OLG München, 19.11.2010 - 10 U 4037/05
    Der Senat schließt sich vollständig der vom 15. Zivilsenat des OLG München im Urteil vom 06.08.2008 (Az. 15 U 1775/06 = Anlage B 3; S. 8 bis 16 des Endurteils) und vom 18. Senat des OLG München im Urteil vom 26.02.2008 (Az. 18 U 1698/06, S. 13 ff.) vorgenommenen Beweiswürdigung an, wonach sich eine deliktische Haftung der Beklagten jedenfalls hinsichtlich des subjektiven Tatbestands der deliktischen Anspruchsgrundlagen nicht nachweisen lässt.

    dd) Der Zeuge T. hat im Übrigen zu Recht darauf hingewiesen (vgl. etwa Protokoll im Verfahren 15 U 1775/06, Protokoll vom 11.06.2008, S. 5), dass bereits die unstreitige und von den Gesellschaftern des Vif 3 akzeptierte Vergleichszahlung der Erlösausfallversicherung R. (vgl. Anlagen K 4 und ING 17) einen Anschein dafür gibt, dass der Glaube, dass verbindliche Versicherungsverträge vorgelegen haben, nicht so falsch gewesen sein kann.

  • BGH, 28.11.2007 - III ZR 151/06

    Haftung des mit der Prospektprüfung beauftragten Wirtschaftsprüfers;

    Auszug aus OLG München, 19.11.2010 - 10 U 4037/05
    Mit Beschluss vom 28. November 2007 (Az. III ZR 151/06) wurde die Nichtzulassungsbeschwerde des Klägers hinsichtlich der damaligen Beklagten zu 2) zurückgewiesen, bezüglich der damaligen Beklagten zu 1), der nach Umfirmierung jetzigen Beklagten, wurde das Endurteil des Senats vom 13.01.2006 durch Urteil des BGH vom 28.02.2008 aufgehoben und das Verfahren an den Senat zurückverwiesen.

    Zwar hat der Bundesgerichtshof in ständiger Rechtsprechung, so auch in der vorliegenden Sache (vgl. Urteil vom 28.02.2008, Az. III ZR 151/06), entschieden, dass der Anleger über alle Umstände, die für seine Entschließung von wesentlicher Bedeutung sind oder sein können, sachlich richtig und vollständig zu unterrichten ist (vgl. Rd. 7).

  • OLG München, 10.10.2006 - 13 U 1724/06
    Auszug aus OLG München, 19.11.2010 - 10 U 4037/05
    Ergänzend erklären sich beide Parteivertreter einverstanden mit der Verwertung des Protokolls vom 27.07.2009, Anlage ING 40, in der Sache D., Az.: OLG München 13 U 1724/06, sowie Protokoll vom 18.05.2009, Anlage ING 41, in der Sache B., LG München I Az.: 27 O 353/06.

    Ergänzend erklären sich beide Parteivertreter einverstanden mit der Verwertung des Protokolls vom 27.07.2009, Anlage ING 40, in der Sache D., Az.: OLG München 13 U 1724/06, sowie Protokoll vom 18.05.2009, Anlage ING 41, in der Sache B., LG München I Az.: 27 O 353/06.

  • BGH, 06.03.2008 - III ZR 298/05

    Zur Aufklärungspflicht gegenüber Anlegern

    Auszug aus OLG München, 19.11.2010 - 10 U 4037/05
    Die Unterrichtungspflicht muss jedoch auch anlegergerecht sein (vgl. BGH, Urteil vom 06.03.2008, Az. III ZR 298/05).
  • OLG München, 18.02.2009 - 20 U 3899/06

    Anlageberatung: Schadensersatz wegen fehlerhaften Beteiligungsprospekts bei

    Auszug aus OLG München, 19.11.2010 - 10 U 4037/05
    40 Der Senat teilt jedoch, auch im Gegensatz zur Auffassung des 20. Senats des OLG München im Urteil vom 18.02.2009 (Az. 20 U 3899/06), nicht die Meinung des Klägers, dass damit - gleichsam automatisch - eine Rechtspflicht der Rechtsvorgängerin der Beklagten bestand, im Prospekt der V. 3. KG, spätestens jedoch den Kläger bei der Zeichnung im Dezember 2000, auf diese Vorgänge in einem Vorläuferfonds hinzuweisen.
  • BGH, 15.07.2010 - III ZR 321/08

    Kapitalanlagebetrug im Zusammenhang mit der Beteiligung an einem Medienfonds:

    Auszug aus OLG München, 19.11.2010 - 10 U 4037/05
    cc) Weiter ist zu bedenken, dass ein Täter des § 264a I Nr. 1 StGB nicht nur die tatsächlichen Umstände kennen, sondern auch die rechtliche Wertung der Erheblichkeit nachvollziehen muss, weil es sich bei der Erheblichkeit des für die Anlageentscheidung bedeutsamen Umstands um ein normatives Tatbestandsmerkmal handelt (vgl. BGH MDR 2010, 1050 m.w.N.).
  • BGH, 25.09.1985 - IVa ZR 237/83

    Schadensersatz wegen unrichtiger Angaben in einem Werbeprospekt für Aktien einer

    Auszug aus OLG München, 19.11.2010 - 10 U 4037/05
    Auch ein konkludent abgeschlossener Auskunftsvertrag liegt nicht vor, weil sich der Prospekt nicht an einen überschaubaren Kreis von Interessenten gerichtet hat (vgl. BGH VersR 1986, 35, 36).
  • BGH, 16.09.2010 - III ZR 331/09

    Voraussetzungen einer Prospektverantwortlichkeit wegen einer sog.

    Auszug aus OLG München, 19.11.2010 - 10 U 4037/05
    Da die entsprechenden Vernehmungsniederschriften von den Parteien als Anlagen vorgelegt wurden, war eine förmliche Beiziehung der betreffenden Gerichtsakten nicht erforderlich (vgl. BGH, Beschluss vom 16.09.2010, Az. III ZR 331/09).
  • BGH, 07.07.2003 - II ZR 18/01

    Umfang der Aufklärungspflicht des Treuhandgesellschafters gegenüber künftigen

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG München, 13.01.2006 - 10 U 4037/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,32550
OLG München, 13.01.2006 - 10 U 4037/05 (https://dejure.org/2006,32550)
OLG München, Entscheidung vom 13.01.2006 - 10 U 4037/05 (https://dejure.org/2006,32550)
OLG München, Entscheidung vom 13. Januar 2006 - 10 U 4037/05 (https://dejure.org/2006,32550)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,32550) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG München, 22.09.2005 - 19 U 5614/04
    Auszug aus OLG München, 13.01.2006 - 10 U 4037/05
    Es kann insoweit auf die Ausführungen im Urteil des 19. Zivilsenats des Oberlandesgerichts München vom 22.9.2005, Az.: 19 U 5614/04, Seite 6, 7 Bezug genommen werden (Anlage BB 3).
  • BGH, 01.03.2004 - II ZR 88/02

    Anforderungen an die Risikoaufklärung bei Werbung für einen geschlossenen

    Auszug aus OLG München, 13.01.2006 - 10 U 4037/05
    Was die Haftung für Prospektfehler anbelangt, hat der BGH die hierzu entwickelte ständige Rechtsprechung wohl letztmalig in NJW 2004, 2228, 2229 [BGH 01.03.2004 - II ZR 88/02] wie folgt dargelegt:.
  • BGH, 28.11.2007 - III ZR 151/06

    Haftung des mit der Prospektprüfung beauftragten Wirtschaftsprüfers;

    Auf die Beschwerde des Klägers wird die Revision gegen das Urteil des 10. Zivilsenats des Oberlandesgerichts München vom 13. Januar 2006 - 10 U 4037/05 - zugelassen, soweit es die gegen die Beklagte zu 1 gerichtete Klage betrifft.
  • OLG Brandenburg, 16.11.2006 - 12 U 69/06

    Prospekthaftung: Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen in Bezug auf die

    Entgegen der Auffassung des Klägers kommt es auch durchaus darauf an, in welchem Stadium sich im Zeitpunkt der Zeichnung die angeblich bereits begonnenen Filmprojekte befunden haben, denn der Abschluss einer Versicherung setzt grundsätzlich ein gewisses Entwicklungsstadium des einzelnen Filmprojektes voraus, damit der Versicherer abschätzen kann, ob das Projekt Erfolg versprechend ist (vgl. dazu auch OLG München, Urteil vom 13.01.2006, Az.: 10 U 4037/05).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht