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   OLG Naumburg, 25.05.2012 - 10 U 43/11   

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https://dejure.org/2012,33721
OLG Naumburg, 25.05.2012 - 10 U 43/11 (https://dejure.org/2012,33721)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 25.05.2012 - 10 U 43/11 (https://dejure.org/2012,33721)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 25. Mai 2012 - 10 U 43/11 (https://dejure.org/2012,33721)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 406 Abs 4 ZPO, § 406 Abs 5 ZPO, § 253 Abs 2 BGB, § 254 BGB, § 823 Abs 1 BGB
    Schadenersatz aus Verkehrsunfall: Haftungsverteilung bei Auffahren eines überholenden Motorrades auf ein ebenfalls zum Zweck des Überholens auf die Gegenfahrbahn wechselnden Fahrzeugs; Entscheidung über ein einen Sachverständigen betreffendes Ablehnungsgesuch im Urteil

  • verkehrslexikon.de

    Zur Ablehnung eines Beweisantrags durch Urteil statt durch Beschluss

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anfechtung der Zurückweisung der Ablehnung eines Befangenheitsgesuchs gegen einen Sachverständigen im Urteil

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 511; ZPO § 406 Abs. 4; ZPO § 406 Abs. 5
    Anfechtung der Zurückweisung der Ablehnung eines Befangenheitsgesuchs gegen einen Sachverständigen im Urteil

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Entscheidung über Ablehnungsantrag im Urteil: Folge?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (16)

  • BGH, 27.06.2000 - VI ZR 126/99

    Haftungsverteilung bei Kollision eines PKW mit einem Fußgänger

    Auszug aus OLG Naumburg, 25.05.2012 - 10 U 43/11
    Bei der Abwägung sind nur solche Umstände zu berücksichtigen, die erwiesenermaßen ursächlich für den Schaden geworden sind (BGH NJW 2000, 3069; Hentschel-König, aaO, § 17 StVG, Rn. 5).

    Dass eine höhere Geschwindigkeitsüberschreitung vorlag, haben die insoweit darlegungs- und beweisbelasteten Beklagten nicht bewiesen (BGH NJW 2000, 3069; Hentschel-König, aaO, § 17 StVG, Rn. 5).

  • OLG Jena, 08.12.2005 - 1 U 474/05

    Haftungsverteilung bei Kollision nach Fahrstreifenwechsel auf der Autobahn

    Auszug aus OLG Naumburg, 25.05.2012 - 10 U 43/11
    Hier hat die erstinstanzliche Beweisaufnahme ergeben, dass sich der Auffahrunfall in einem engen zeitlichen und örtlichen Zusammenhang zu dem Fahrstreifenwechsel des Beklagten zu 1. zutrug (OLG Jena NZV 2006, 147; OLG Jena NZV 2006, 147, 148; OLG Saarbrücken MDR 2006, 329; OLG Naumburg NJW-RR 2003, 809).

    Auch hier setzt die Einhaltung der äußersten Sorgfalt eine ausreichende Beobachtung des rückwärtigen Verkehrsraums voraus, die unter Umständen, insbesondere bei längerem Ablauf des Fahrstreifenwechsels eine zweite Rückschaupflicht umfasst (Hentschel, aaO, § 7 Rn. 17 mit weiterem Nachw.; OLG Jena, NZV 2006, 147, 148; OLG Saarbrücken, MDR 2006, 329; OLG Hamm, NZV 2002, 373).

  • OLG Naumburg, 06.06.2008 - 10 U 72/07

    Haftungsverteilung bei einem Auffahrunfall auf der Autobahn mit unmittelbar

    Auszug aus OLG Naumburg, 25.05.2012 - 10 U 43/11
    auch der Umstand, dass die Kollision auf der linken Fahrzeugseite des Beklagtenfahrzeuges erfolgte, weil sich ausweislich der Spurenlage der Beklagte mit seiner rechten Fahrzeugseite erst ca. 20 cm neben der Mittellinie befand, spricht für den Fahrspurwechsel (vgl. hierzu auch OLG Naumburg, NZV 2008, 618).

    Denn der nachfolgende Verkehr genießt den Schutz des § 5 Abs. 4 StVO selbst dann, wenn er sich mit hoher Geschwindigkeit nähert (BGH NJW 1986, 1044, OLG Naumburg, NZV 2008, 618).

  • OLG Saarbrücken, 19.07.2005 - 4 U 290/04

    Schadensverteilung nach einem Auffahrunfall auf der Autobahn auf einen PKW, der

    Auszug aus OLG Naumburg, 25.05.2012 - 10 U 43/11
    Hier hat die erstinstanzliche Beweisaufnahme ergeben, dass sich der Auffahrunfall in einem engen zeitlichen und örtlichen Zusammenhang zu dem Fahrstreifenwechsel des Beklagten zu 1. zutrug (OLG Jena NZV 2006, 147; OLG Jena NZV 2006, 147, 148; OLG Saarbrücken MDR 2006, 329; OLG Naumburg NJW-RR 2003, 809).

    Auch hier setzt die Einhaltung der äußersten Sorgfalt eine ausreichende Beobachtung des rückwärtigen Verkehrsraums voraus, die unter Umständen, insbesondere bei längerem Ablauf des Fahrstreifenwechsels eine zweite Rückschaupflicht umfasst (Hentschel, aaO, § 7 Rn. 17 mit weiterem Nachw.; OLG Jena, NZV 2006, 147, 148; OLG Saarbrücken, MDR 2006, 329; OLG Hamm, NZV 2002, 373).

  • OLG Celle, 17.07.2003 - 14 U 74/02
    Auszug aus OLG Naumburg, 25.05.2012 - 10 U 43/11
    Bereits das Überholen eines Fahrzeuges birgt stets ein besonderes Gefahrenpotential (OLG Karlsruhe, NZV 2001, 473), erst Recht, wenn der Überholende mit überhöhter Geschwindigkeit fährt (OLG Celle, Urteil vom 17. Juli 2003, 14 U 74/02, zitiert nach Juris).
  • BGH, 24.03.1959 - VI ZR 90/58

    Berücksichtigung eines Abzugs neu für alt

    Auszug aus OLG Naumburg, 25.05.2012 - 10 U 43/11
    Die Höhe des Abzugs ist regelmäßig nach dem Verhältnis der Nutzungsdauer des alten und des neuen Gegenstands zu bemessen (BGH VersR 1959, 399 = NJW 1959, 1078; Palandt/Heinrichs , BGB 71. Aufl. vor § 249 Rn. 127) oder der gegenteiligen Auffassung (z.B. LG Darmstadt, DAR 2008, 89 m.w.N.)zu folgen ist.
  • BGH, 16.01.2001 - VI ZR 381/99

    Feststellungsinteresse bei Klage auf Ersatz künftigen Schadens

    Auszug aus OLG Naumburg, 25.05.2012 - 10 U 43/11
    Geht es dabei wie hier um den Ersatz erst künftig befürchteten Schadens aufgrund einer nach Behauptung der Kläger bereits eingetretenen Rechtsgutsverletzung, so setzt das Feststellungsinteresse weiter die Möglichkeit dieses Schadenseintritts voraus; diese ist zu verneinen, wenn aus der Sicht des Klägers bei verständiger Würdigung kein Grund besteht, mit dem Eintritt eines derartigen Schadens wenigstens zu rechnen (BGH NJW 2001, 1431).
  • LG Darmstadt, 28.08.2007 - 13 O 602/05

    Schadenersatz bei Verkehrsunfall: Abzug "neu für alt" bei Beschädigung von

    Auszug aus OLG Naumburg, 25.05.2012 - 10 U 43/11
    Die Höhe des Abzugs ist regelmäßig nach dem Verhältnis der Nutzungsdauer des alten und des neuen Gegenstands zu bemessen (BGH VersR 1959, 399 = NJW 1959, 1078; Palandt/Heinrichs , BGB 71. Aufl. vor § 249 Rn. 127) oder der gegenteiligen Auffassung (z.B. LG Darmstadt, DAR 2008, 89 m.w.N.)zu folgen ist.
  • OLG Karlsruhe, 26.07.2001 - 9 U 195/00

    Überholen einer Fahrzeugkolonne - unklare Verkehrsituation - Hupen oder

    Auszug aus OLG Naumburg, 25.05.2012 - 10 U 43/11
    Bereits das Überholen eines Fahrzeuges birgt stets ein besonderes Gefahrenpotential (OLG Karlsruhe, NZV 2001, 473), erst Recht, wenn der Überholende mit überhöhter Geschwindigkeit fährt (OLG Celle, Urteil vom 17. Juli 2003, 14 U 74/02, zitiert nach Juris).
  • OLG Karlsruhe, 21.09.2009 - 15 U 71/08

    Haftungsverteilung zwischen einem auf einer Bundesstraße wendenden Pkw und einem

    Auszug aus OLG Naumburg, 25.05.2012 - 10 U 43/11
    Es sind insoweit die allgemeinen Grundsätze des Schadensrechts anzuwenden (OLG Karlsruhe VersR 2010, 491).
  • BGH, 26.11.1985 - VI ZR 149/84

    Sorgfaltspflichten bei Spurwechsel; Wechsel von der Beschleunigungs- auf die

  • BGH, 17.03.1992 - VI ZR 62/91

    Unabwendbarkeit eines Verkehrsunfalls bei Überschreitung der Richtgeschwindigkeit

  • KG, 22.01.2001 - 22 U 1044/00

    Darlegungs- und Beweislast bei einem Auffahrunfall

  • KG, 21.11.2005 - 12 U 214/04

    Auffahrunfall: Wiederholte Beweisaufnahme im Berufungsrechtszug; Anscheinsbeweis

  • OLG Hamm, 15.03.2002 - 9 U 188/01

    Zur Haftungsverteilung bei Kfz-Unfall auf Autobahn - Abwägung zwischen

  • OLG Naumburg, 17.12.2002 - 9 U 178/02

    Haftungsverteilung bei einem Auffahrunfall

  • BGH, 14.05.2019 - VI ZR 393/18

    Schadensersatzprozess: Berufungsgrund bei Entscheidung über eine

    bb) Dagegen soll nach der eher jüngeren obergerichtlichen Rechtsprechung (OLG Düsseldorf, Urteil vom 16. Dezember 2014 - 21 U 69/14 u.a., juris Rn. 64 ff.; OLG Naumburg, Urteil vom 25. Mai 2012 - 10 U 43/11, juris Rn. 40; NZBau 2008, 62, juris Rn. 9; OLG Celle, OLGR Celle 2004, 106, juris Rn. 5) und anderen Auffassung in der Literatur (Rosenberg/Schwab/Gottwald, Zivilprozessrecht, 18. Aufl., § 122 Rn. 29; Zimmermann in MünchKomm, ZPO, 5. Aufl., § 406 Rn. 14; Siebert in Saenger, ZPO, 8. Aufl., § 406 Rn. 14; wohl auch Hartmann in Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO; 77. Aufl., § 406 Rn. 30: "bei Entscheidungserheblichkeit") das erstinstanzliche Urteil nur dann aufzuheben und zurückzuverweisen sein, wenn die Beschwerde gegen die Zurückweisung des Ablehnungsgesuchs Aussicht auf Erfolg gehabt hätte.
  • OLG Frankfurt, 12.11.2015 - 11 U 23/15

    Haftung der Bank bei kreditfinanziertem Erwerb einer Eigentumswohnung

    Maßgeblich für eine Aufklärungspflicht der Beklagten können grundsätzlich nur Kenntnisse sein, die vor Abschluss des Darlehensvertrags erworben wurden (vgl. OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 10.4.2013, Az 4 U 258/12; Urteil vom 130.12.2011, Az 10 U 43/11).
  • OLG Düsseldorf, 16.12.2014 - 21 U 69/14

    Entscheidung des Berufungsgerichts bei Entscheidung über ein gegen einen

    Nach der dort vertretenen Auffassung ist das Urteil nur dann aufzuheben und zurück zu verweisen, wenn die Beschwerde gegen die Zurückweisung des Ablehungsgesuchs Aussicht auf Erfolg gehabt hätte (OLG Düsseldorf Urteil vom 05.02.2013, Az. 23 U 185/11; OLG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 25.05.2012, Az. 10 U 43/11; OLG Naumburg, Urteil vom 07.08.2009, Az. 9 U 53/07; Zöller-Greger, 29. Auflage § 406 ZPO Rz. 14 a).
  • OLG Hamm, 22.08.2018 - 11 U 87/17

    Schadensersatzansprüche aus einem Verkehrsunfall

    Demgegenüber wird von der neueren Kommentarliteratur und obergerichtlichen Rechtsprechung nunmehr die Auffassung vertreten, dass das erstinstanzliche Urteil nur dann aufzuheben und die Sache an der Gericht erster Instanz zurückverweisen ist, wenn nach Auffassung des Berufungsgerichts die Beschwerde gegen die Zurückweisung des Ablehnungsgesuchs Aussicht auf Erfolg gehabt hätte (OLG Düsseldorf, Urteil vom 16.12.2014, I-21 U 69/14 - Rz. 62; OLG Düsseldorf, Urteil vom 05.02.2013, 23 U 185/11; OLG Naumburg, Urteil vom 25.05.2012, 10 U 43/11 - Rz. 40 zitiert nach Juris; OLG Naumburg, Urteil vom 07.08.2007, 9 U 53/07 - Rz.9 zitiert nach Juris; Siebert in: Saenger, Handkommentar Zivilprozessordnung, 7. Auflage, § 406 Rz. 14; Greger in: Zöller, ZPO 29. Auflage § 406 Rz. 14a; ebenso für den Fall der eindeutigen Unzulässigkeit des Ablehnungsantrages: OLG Schleswig, Urteil vom 29.12.2000, 13 UR 58/00 - Rz. 38 zitiert nach Juris sowie mit der Einschränkung, dass das Berufungsgericht in derselben Besetzung auch als Beschwerdegericht zuständig wäre und die Zurückweisung des Ablehnungsgrundes gebilligt hätte: Huber in Musielak/Voit, ZPO 15. Auflage 2018, § 406 Rz. 20).
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