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   OLG München, 15.09.2017 - 10 U 4380/16   

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https://dejure.org/2017,37670
OLG München, 15.09.2017 - 10 U 4380/16 (https://dejure.org/2017,37670)
OLG München, Entscheidung vom 15.09.2017 - 10 U 4380/16 (https://dejure.org/2017,37670)
OLG München, Entscheidung vom 15. September 2017 - 10 U 4380/16 (https://dejure.org/2017,37670)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    StVO § 1 Abs. 2, § 8 Abs. 1, Abs. 2; StVG § 17 Abs. 1, Abs. 2
    Kein Wegfall des Vorfahrtsrechts bei irreführendem Fahrverhalten des Vorfahrtsberechtigten

  • verkehrslexikon.de

    Mithaftung von 75% zu Lasten des Wartepflichtigen bei irreführendem Blinken des Vorfahrtberechtigten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Haftungsverteilung bei Kollision eines wartepflichtigen Fahrzeugs mit einem bevorrechtigten Fahrzeug, das nach rechts blinkt und mit niedriger Geschwindigkeit fährt, aber nicht abbiegt

  • rewis.io

    Kein Wegfall des Vorfahrtsrechts bei irreführendem Fahrverhalten des Vorfahrtsberechtigten

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Haftungsverteilung bei Kollision eines wartepflichtigen Fahrzeugs mit einem bevorrechtigten Fahrzeug, das nach rechts blinkt und mit niedriger Geschwindigkeit fährt, aber nicht abbiegt

  • rechtsportal.de

    Haftungsverteilung bei Kollision eines wartepflichtigen Fahrzeugs mit einem bevorrechtigten Fahrzeug, das nach rechts blinkt und mit niedriger Geschwindigkeit fährt, aber nicht abbiegt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Unfall an Kreuzung: Der eine blinkt, fährt aber langsam geradeaus....der andere fährt los!

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Kein Wegfall des Vorfahrtsrechts bei irreführendem Fahrverhalten des Vorfahrtsberechtigten

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Haftungsverteilung bei Kollision eines wartepflichtigen Fahrzeugs mit einem bevorrechtigten Fahrzeug

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG München, 12.06.2015 - 10 U 3981/14

    Kollision eines erheblich alkoholisierten Fußgängers mit einem Kfz bei Dunkelheit

    Auszug aus OLG München, 15.09.2017 - 10 U 4380/16
    Diese Frage kann jedoch nicht entschieden werden, ohne zuvor das Unfallgeschehen und die Erwägungen des Wartepflichtigen, die ihn zur Einsicht eines gefahrlosen Einfahrens in die Einmündung bestimmt haben, bestmöglich aufzuklären (s. BGH Senat, Urt. v. 12.06.2015 - 10 U 3981/14 [juris, Rn. 49, m.w.N.]; Urt. v. 31.07.2015 - 10 U 4377/14 [juris, Rn. 55, m.w.N.] 3. Hinsichtlich der Frage, ob der Kläger gegen § 1 Abs. 2 StVO verstoßen hat, ist davon auszugehen, dass er nach rechts geblinkt hat und gleichzeitig mit einer, bezogen auf die zulässige Höchstgeschwindigkeit, eher niedrigen Geschwindigkeit im Bereich um die 30 km/h, wie die überzeugenden Aussagen der beiden vom Senat vernommenen Zeugen S. und C. ergeben haben, gefahren ist. Der Senat kann jedoch nicht davon ausgehen, dass und vor allem in welchem Umfang der Kläger im Bereich der Kreuzung noch beschleunigt haben soll. Die Aussage des Zeugen C. war insoweit zu ungenau (vgl. hierzu Protokoll vom 15.09.2017, S. 9 = Bl. 126 d.A.), wonach er nur noch von seiner "Wahrnehmung" sprach und davon, dass der Mercedes (des Klägers) "etwas beschleunigt" habe.
  • OLG Dresden, 24.04.2014 - 7 U 1501/13

    Haftungsverteilung bei Kollision eines auf der Vorfahrtstraße fahrenden und nach

    Auszug aus OLG München, 15.09.2017 - 10 U 4380/16
    Gegenteiliges bestätigen die vom Erstgericht zitierten obergerichtlichen Entscheidungen (OLG Karlsruhe DAR 2001, 128; OLG Hamm RuS 2004, 167; KG DAR 1990, 142) gerade nicht, vielmehr entspricht dies einhelliger Meinung, sowohl des Senats (Urt. v. 06.09.2013 - 10 U 2336/13 [BeckRS 2013, 16306]) als auch anderer Oberlandesgerichte (OLG Dresden, Beschluss vom 24.04.2014 - 7 U 1501/13 [BeckRS 2014, 22004]; OLG Düsseldorf DAR 2016, 648; OLG Zweibrücken NJOZ 2008, 2487; OLG Naumburg, Urt. v. 19.02.2014 - 5 U 206/13 [BeckRS 2014, 11880]) und des Bundesgerichtshofs (NJW 1996, 60, für einen ähnlichen Vertrauenstatbestand).
  • OLG Naumburg, 19.02.2014 - 5 U 206/13

    Kfz-Unfall: Haftungsverteilung und Schmerzensgeldanspruch für geringfügige

    Auszug aus OLG München, 15.09.2017 - 10 U 4380/16
    Gegenteiliges bestätigen die vom Erstgericht zitierten obergerichtlichen Entscheidungen (OLG Karlsruhe DAR 2001, 128; OLG Hamm RuS 2004, 167; KG DAR 1990, 142) gerade nicht, vielmehr entspricht dies einhelliger Meinung, sowohl des Senats (Urt. v. 06.09.2013 - 10 U 2336/13 [BeckRS 2013, 16306]) als auch anderer Oberlandesgerichte (OLG Dresden, Beschluss vom 24.04.2014 - 7 U 1501/13 [BeckRS 2014, 22004]; OLG Düsseldorf DAR 2016, 648; OLG Zweibrücken NJOZ 2008, 2487; OLG Naumburg, Urt. v. 19.02.2014 - 5 U 206/13 [BeckRS 2014, 11880]) und des Bundesgerichtshofs (NJW 1996, 60, für einen ähnlichen Vertrauenstatbestand).
  • OLG Dresden, 10.02.2020 - 4 U 1354/19

    Folgeentscheidung zu OLG Dresden 4 U 1354/19 v. 30.09.2019

    bb) Zudem kommt es im Rahmen der Kausalitätsprüfung auch entscheidend darauf an, ob die Klägerin, die als Wartepflichtige verpflichtet war, den vorfahrtsberechtigten Verkehr fortwährend zu beobachten, zum Zeitpunkt ihrer Entscheidung, noch vor dem Fahrzeug des Beklagten zu 1 nach links abzubiegen, aufgrund des von ihr tatsächlich wahrgenommenen gesamten Fahrverhaltens davon ausgehen durfte, der Beklagte zu 1 werde rechts einbiegen (vgl. OLG München, Urteil vom. 15.09.2017, 10 U 4380/16, Rn. 7, - juris; OLG Düsseldorf, Urteil vom 15.09.2015, 1 U 168/14, Rn 21, - juris).
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