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OLG Naumburg, 12.04.2013 - 10 U 45/12 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt
§ 839 Abs 1 BGB, Art 34 GG
Verkehrssicherungspflicht des Straßenbaulastträgers: Anforderungen an die Befestigung des Seitenstreifens einer Landesstraße - verkehrslexikon.de
Verkehrssicherungspflicht und Seitenstreifen auf Landstraßen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verkehrssicherungspflicht hinsichtlich des Seitenstreifens
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 823 Abs. 1; BGB § 839 Abs. 1
Verkehrssicherungspflicht hinsichtlich des Seitenstreifens - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Bestimmte Befestigung eines Seitenstreifens nicht aus Verkehrssicherungspflicht abzuleiten
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Bestimmte Befestigung eines Seitenstreifens nicht aus Verkehrssicherungspflicht abzuleiten
Verfahrensgang
- LG Magdeburg, 13.09.2012 - 10 O 471/12
- OLG Naumburg, 12.04.2013 - 10 U 45/12
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 27.01.2005 - III ZR 176/04
Verkehrssicherungspflicht bei einem unbefestigten Bankett
Auszug aus OLG Naumburg, 12.04.2013 - 10 U 45/12
Die Verkehrssicherungspflicht beinhaltet hiernach nicht, den Seitenstreifen einer Landesstraße so zu befestigen, dass die Verkehrsteilnehmer ihn im Rahmen von Überhol- und Ausweichmanövern mit unverminderter Geschwindigkeit befahren und anschließend mit verhältnismäßig hoher Geschwindigkeit wieder sicher auf die Fahrbahn auffahren können (vgl. BGH, Beschluss vom 27.01.2005, Aktenzeichen: III ZR 176/04 m.w.N.; zitiert nach juris).