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   OLG München, 05.08.2016 - 10 U 4616/15   

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OLG München, 05.08.2016 - 10 U 4616/15 (https://dejure.org/2016,23706)
OLG München, Entscheidung vom 05.08.2016 - 10 U 4616/15 (https://dejure.org/2016,23706)
OLG München, Entscheidung vom 05. August 2016 - 10 U 4616/15 (https://dejure.org/2016,23706)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • verkehrslexikon.de

    Verletzung der Wartepflicht durch einen den Radweg in falscher Richtung befahrenden Radfahrer

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Haftungsverteilung bei einer Kollision zwischen einem Kraftfahrzeug und einem Fahrradfahrer im Einmündungsbereich einer Straße in einen gemeinsamen Geh- und Radweg

  • rewis.io

    Haftungsverteilung bei Verletzung der Wartepflicht durch Radfahrer, der einen Geh- und Radweg entgegen der vorgeschriebenen Fahrtrichtung benutzt

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Haftungsverteilung bei einer Kollision zwischen einem Kraftfahrzeug und einem Fahrradfahrer im Einmündungsbereich einer Straße in einen gemeinsamen Geh- und Radweg

  • rechtsportal.de

    Haftungsverteilung bei einer Kollision zwischen einem Kraftfahrzeug und einem Fahrradfahrer im Einmündungsbereich einer Straße in einen gemeinsamen Geh- und Radweg

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Mithaftung eines in die falsche Richtung fahrenden Fahrradfahrers

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Haftungsverteilung bei Kollision zwischen einem Kraftfahrzeug und einem Fahrradfahrer

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Wie hoch ist die Mithaftung eines in die falsche Richtung fahrenden Radlers?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2017, 28
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (26)

  • BGH, 27.03.2003 - V ZR 291/02

    Anforderungen an die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde wegen

    Auszug aus OLG München, 05.08.2016 - 10 U 4616/15
    Gründe, die die Zulassung der Revision gemäß § 543 II 1 ZPO rechtfertigen würden, sind nicht gegeben, denn weder eine grundsätzliche Bedeutung der Sache (BVerfG NJW 2014, 2417 [2419, Tz. 26-32]; BGH NJW-RR 2014, 505) noch die Fortbildung des Rechts (BVerfG a. a. O. Tz. 33) oder die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung (BVerfG a. a. O. [2420, Tz. 34]; BGH NJW 2003, 1943) erfordern eine Entscheidung des Revisionsgerichts.
  • BGH, 20.02.2014 - IX ZR 54/13

    Schluss der mündlichen Verhandlung im Zivilverfahren: Berücksichtigungsfähigkeit

    Auszug aus OLG München, 05.08.2016 - 10 U 4616/15
    Gründe, die die Zulassung der Revision gemäß § 543 II 1 ZPO rechtfertigen würden, sind nicht gegeben, denn weder eine grundsätzliche Bedeutung der Sache (BVerfG NJW 2014, 2417 [2419, Tz. 26-32]; BGH NJW-RR 2014, 505) noch die Fortbildung des Rechts (BVerfG a. a. O. Tz. 33) oder die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung (BVerfG a. a. O. [2420, Tz. 34]; BGH NJW 2003, 1943) erfordern eine Entscheidung des Revisionsgerichts.
  • BVerfG, 23.04.2014 - 1 BvR 2851/13

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen eine Eigenbedarfskündigung

    Auszug aus OLG München, 05.08.2016 - 10 U 4616/15
    Gründe, die die Zulassung der Revision gemäß § 543 II 1 ZPO rechtfertigen würden, sind nicht gegeben, denn weder eine grundsätzliche Bedeutung der Sache (BVerfG NJW 2014, 2417 [2419, Tz. 26-32]; BGH NJW-RR 2014, 505) noch die Fortbildung des Rechts (BVerfG a. a. O. Tz. 33) oder die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung (BVerfG a. a. O. [2420, Tz. 34]; BGH NJW 2003, 1943) erfordern eine Entscheidung des Revisionsgerichts.
  • OLG München, 12.06.2015 - 10 U 3673/14

    Haftungsverteilung bei Sturz eines Kradfahrers im Begegnungsverkehr - Darlegungs-

    Auszug aus OLG München, 05.08.2016 - 10 U 4616/15
    Mit dem unstreitigen Fahrverhalten der Klägerin haben die Beklagten Tatumstände dargelegt, nach denen die Schäden zu einem erheblichen Teil von der Klägerin mitverschuldet worden sind, so dass der eigene Verursachungsbeitrag und Verschuldensanteil geringer veranschlagt werden dürfe (BGH NJW-RR 2007, 1077; Senat, Urt. v. 13.11.2015 - 10 U 3964/14 [juris]; Urt. v. 12.06.2015 - 10 U 3673/14 [juris], jeweils m. w. N.), und dieses Mitverschulden nach Art und Ausmaß der Sorgfaltspflichtverletzung im konkreten Fall so schwer wiege, dass eine Anspruchskürzung auf ein Viertel (BB 3, 5 = Bl. 228, 230 d. A.) gerechtfertigt sei.
  • BGH, 10.01.1995 - VI ZR 247/94

    Berücksichtigung absoluter Fahruntüchtigkeit

    Auszug aus OLG München, 05.08.2016 - 10 U 4616/15
    Eine vollständige und genaue Prüfung des beiderseitigen Fahrverhaltens (BGH NJW 1995, 1029: "in die Abwägung (sind) alle Faktoren, soweit unstreitig oder erwiesen, einzubeziehen, die eingetreten sind, zur Entstehung des Schadens beigetragen haben und einem der Beteiligten zuzurechnen sind"; 2007, 506 [207]; NJW-RR 1988, 1177) verlangt, auch die gefahrene Geschwindigkeit der Klägerin zu berücksichtigen: Mit einer Geschwindigkeit von mindestens 18 km/h legte sie in der Reaktionszeit (0,8 Sekunden) des Beklagten zu 1) bereits 4 Meter zurück, so dass dessen Möglichkeiten, den Zusammenstoß zu vermeiden äußerst eingeschränkt waren, zumal der Zeitpunkt der Reaktionsaufforderung kaum feststellbar ist.
  • OLG München, 13.11.2015 - 10 U 3964/14

    Haftungsverteilung bei der Kollision eines Kraftfahrzeugs mit einem Fußgänger

    Auszug aus OLG München, 05.08.2016 - 10 U 4616/15
    Mit dem unstreitigen Fahrverhalten der Klägerin haben die Beklagten Tatumstände dargelegt, nach denen die Schäden zu einem erheblichen Teil von der Klägerin mitverschuldet worden sind, so dass der eigene Verursachungsbeitrag und Verschuldensanteil geringer veranschlagt werden dürfe (BGH NJW-RR 2007, 1077; Senat, Urt. v. 13.11.2015 - 10 U 3964/14 [juris]; Urt. v. 12.06.2015 - 10 U 3673/14 [juris], jeweils m. w. N.), und dieses Mitverschulden nach Art und Ausmaß der Sorgfaltspflichtverletzung im konkreten Fall so schwer wiege, dass eine Anspruchskürzung auf ein Viertel (BB 3, 5 = Bl. 228, 230 d. A.) gerechtfertigt sei.
  • BGH, 21.11.2006 - VI ZR 115/05

    Abwägung der Verursachungsanteile bei Fehlen der Fahrerlaubnis; Umfang des

    Auszug aus OLG München, 05.08.2016 - 10 U 4616/15
    Eine vollständige und genaue Prüfung des beiderseitigen Fahrverhaltens (BGH NJW 1995, 1029: "in die Abwägung (sind) alle Faktoren, soweit unstreitig oder erwiesen, einzubeziehen, die eingetreten sind, zur Entstehung des Schadens beigetragen haben und einem der Beteiligten zuzurechnen sind"; 2007, 506 [207]; NJW-RR 1988, 1177) verlangt, auch die gefahrene Geschwindigkeit der Klägerin zu berücksichtigen: Mit einer Geschwindigkeit von mindestens 18 km/h legte sie in der Reaktionszeit (0,8 Sekunden) des Beklagten zu 1) bereits 4 Meter zurück, so dass dessen Möglichkeiten, den Zusammenstoß zu vermeiden äußerst eingeschränkt waren, zumal der Zeitpunkt der Reaktionsaufforderung kaum feststellbar ist.
  • BGH, 03.06.2014 - VI ZR 394/13

    Schadensersatzprozess wegen Kapitalanlagebetrugs: Voraussetzungen einer

    Auszug aus OLG München, 05.08.2016 - 10 U 4616/15
    Solche Anhaltspunkte, die erneute, erweiterte oder ergänzende Feststellungen gebieten könnten, haben die Beklagten nicht aufzeigen können, sie ergeben sich auch nicht aus der etwa vom Senat von Amts wegen vorzunehmenden (so BGH [V. ZS] NJW 2004, 1876; [VI. ZS] NJW 2014, 2797) Überprüfung.
  • OLG München, 24.01.2014 - 10 U 1673/13

    Voraussetzungen der Aufhebung und Zurückverweisung durch das Berufungsgericht

    Auszug aus OLG München, 05.08.2016 - 10 U 4616/15
    a) Die erstinstanzliche Feststellung der entscheidungserheblichen Tatsachen (Senat, Urt. v. 31.07.2015 - 10 U 4733/14 [BeckRS 2015, 13736]; Urt. v. 24.01.2014 - 10 U 1673/13 [juris, Rz. 16]) ist nicht zu beanstanden, deswegen ist der Senat hieran nach § 529 I Nr. 1 ZPO für das weitere Verfahren gebunden.
  • BGH, 15.07.2003 - VI ZR 361/02

    Bindung des Berufungsgerichts an erstinstanzlich getroffene Feststellungen;

    Auszug aus OLG München, 05.08.2016 - 10 U 4616/15
    Eine solche Bindung entfiele nur dann, wenn diese Feststellungen offensichtlich lückenhaft, widersprüchlich oder unzutreffend wären (BGH WM 2015, 1562), und somit konkrete Anhaltspunkte Zweifel an deren Richtigkeit oder Vollständigkeit wecken würden (BGH NJW 2003, 3480).
  • BGH, 10.07.2012 - VI ZR 341/10

    Geschäftsführer- bzw. Vorstandshaftung durch Schutzgesetzverletzung:

  • BGH, 07.06.1988 - VI ZR 203/87

    Gestatten des Gebrauchs eines nicht haftpflichtversicherten Kraftfahrzeugs

  • BGH, 12.03.2004 - V ZR 257/03

    Wiederholung der erstinstanzlichen Beweisaufnahme im Berufungsverfahren;

  • BGH, 16.09.1987 - IVa ZR 76/86

    Voraussetzungen der Einstandspflicht des Rechtsschutzversicherers

  • BGH, 03.11.1987 - VI ZR 95/87

    Würdigung von Aussagen von Insassen unfallbeteiligter Fahrzeuge oder Verwandten

  • BGH, 29.06.2010 - XI ZR 104/08

    "Schrottimmobilien": BGH bestätigt Urteil zur arglistigen Täuschung mittels

  • BayObLG, 20.03.2002 - 2Z BR 99/01

    Beweiswürdigung im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit - Echtheit einer

  • OLG München, 31.07.2015 - 10 U 4733/14

    Kollision einer 11-jährigen Tretrollerfahrerin mit einem Auto beim Überqueren der

  • OLG München, 12.06.2015 - 10 U 3981/14

    Kollision eines erheblich alkoholisierten Fußgängers mit einem Kfz bei Dunkelheit

  • BGH, 12.05.2015 - VI ZR 102/14

    Haftung bei Kapitalanlagebetrug: Verbreiten unrichtiger Informationen;

  • BGH, 28.03.2006 - VI ZR 46/05

    Schmerzensgeld für bei Reinigung einer Tapetenkleistermaschine zugezogene

  • BGH, 13.02.2007 - VI ZR 58/06

    Verwertung von Schilderungen eines Zeugen über den Hergang eines Verkehrsunfalls

  • BGH, 30.09.2014 - VI ZR 443/13

    Arzthaftungsprozess: Erneute persönliche Anhörung des Patienten zur Frage des

  • BGH, 15.07.1986 - 4 StR 192/86

    Vorfahrtsrecht eines Radfahrers

  • OLG München, 30.07.2010 - 10 U 2930/10

    Schmerzensgeld nach Verkehrsunfall: Achtzehnjährige Verletzte mit Narben im

  • OLG Hamm, 23.05.1986 - 9 U 245/85

    Haftungsverteilung bei Kollision eines wartepflichtigen Fahrzeugs mit einem auf

  • OLG München, 05.05.2017 - 10 U 1750/15

    Haftungsverteilung nach einer Kollision zwischen einem die Fahrbahn überquerenden

    Soweit die Beklagten dies mit einer neueren Entscheidung des Senats (Urt. v. 05.08.2016 - 10 U 4616/15 [BeckRS 2016, 14139]) in Frage stellen wollen (Schriftsatz v. 04.05.2017, Bl. 306/307 d. A.), erkennen sie einerseits selbst, dass die jeweilige Fallgestaltung starke Unterschiede aufweist.
  • LG Wiesbaden, 04.03.2022 - 2 S 18/21

    Zulässigkeit und Grenzen von Inkassodienstleistungen

    Auch insoweit ist wiederum die von der Beklagten zitierte Entscheidung OLG München, Urteil vom 5.8.2016 - 10 U 4616/15, bei der es sich um einen Unfall im Bereich einer Straßeneinmündung handelte, nicht vergleichbar.
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