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   OLG München, 01.12.2006 - 10 U 4638/06   

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https://dejure.org/2006,32297
OLG München, 01.12.2006 - 10 U 4638/06 (https://dejure.org/2006,32297)
OLG München, Entscheidung vom 01.12.2006 - 10 U 4638/06 (https://dejure.org/2006,32297)
OLG München, Entscheidung vom 01. Dezember 2006 - 10 U 4638/06 (https://dejure.org/2006,32297)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Schwerer Lkw mit 75 km/h statt 60 km/h außerorts im Überholverbot und Kollision mit linksabbiegendem 7,5-Tonner

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Haftungsverteilung bei einem Unfall beim Linksabbiegen

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • LG Kassel, 17.04.1984 - 3 O 480/83

    Zusammenstoß auf einer innerörtlichen Straße

    Auszug aus OLG München, 01.12.2006 - 10 U 4638/06
    Die vom Landgericht angenommene Haftungsverteilung hat daher im Ergebnis Bestand (vgl. auch LG Kassel VersR 1987, 575).
  • OLG München, 17.09.1974 - 5 U 3417/73
    Auszug aus OLG München, 01.12.2006 - 10 U 4638/06
    Im Falle einer Kollision zwischen einem Linksabbieger und einem trotz Überholverbot und erkennbarer Linksabbiegeabsicht des Vorausfahrenden überholenden Fahrzeug, dessen Fahrer die zulässige Höchstgeschwindigkeit nicht nur unerheblich überschreitet, tritt nach Auffassung des Senats das im Verstoß gegen die zweite Rückschaupflicht liegende Verschulden sowie die Betriebsgefahr des Linksabbiegers grundsätzlich zurück und der Überholer haftet alleine (OLG München VersR 1975, 1058; LG Hildesheim SP 1992, 301).
  • BayObLG, 25.07.1974 - RReg. 1 St 563/74

    Überholverbot; Außerhalb geschlossener Ortschaften; Linksabbieger; Pflicht;

    Auszug aus OLG München, 01.12.2006 - 10 U 4638/06
    2 StVO; dass ein Überholverbot angeordnet ist, genügt hierfür jedenfalls außerorts nicht: Erforderlich ist, dass die Möglichkeit eines Überholens aus besonderen Gründen so fern liegt, dass sie auch unter Berücksichtigung der den Linksabbieger treffenden gesteigerten Sorgfaltspflicht vernünftigerweise nicht in Rechnung gestellt werden muss ( BayObLG DAR 1974, 303 ; VRS Jahrgang 1981, Bd.61, 382).
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