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   OLG Naumburg, 09.02.2007 - 10 U 47/05   

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https://dejure.org/2007,9739
OLG Naumburg, 09.02.2007 - 10 U 47/05 (https://dejure.org/2007,9739)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 09.02.2007 - 10 U 47/05 (https://dejure.org/2007,9739)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 09. Februar 2007 - 10 U 47/05 (https://dejure.org/2007,9739)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Entfallen eines Sicherungsbedürfnisses für die Bauhandwerkersicherung bei nicht gelungener Darlegung eines Restwerklohnanspruches; Voraussetzungen für einen Anspruch auf Herausgabe einer Vertragserfüllungsbürgschaft; Abweisung einer Werklohnklage wegen unmöglicher ...

  • Judicialis

    BGB § 648 a

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 648a
    Wegfall des Sicherungsbedürfnisses nach § 648 a BGB erst bei feststehender Erfüllung aller Restwerklohnansprüche

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Sicherungsbedürfnis im Sinne des § 648a BGB

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wann kann Auftraggeber eine Zahlungsbürgschaft zurückverlangen? (IBR 2008, 1140)

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 22.12.2005 - VII ZR 316/03

    Einwand der fehlenden Prüfbarkeit der Rechnung nach Ablauf der Prüfungsfrist;

    Auszug aus OLG Naumburg, 09.02.2007 - 10 U 47/05
    Die Klage kann dann aufgrund eines Vortrages ganz oder teilweise Erfolg haben, der dem Tatrichter eine ausreichende Grundlage für die Schätzung nach § 287 ZPO bietet (Urteil des 7. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs vom 22. Dezember 2005, Az.: VII ZR 316/03, zitiert nach juris, Rdnr. 18 [= NJW-RR 2006, 455 - 456]).

    Es findet die Sachprüfung statt, ob die Forderung berechtigt ist (Urteil des 7. Zivilsenates des Bundesgerichtshofes vom 22.12.2005, Az.: VII ZR 316/03, Leitsatz zitiert nach juris [=IBR 2006, 128]).

  • BGH, 09.11.2000 - VII ZR 82/99

    Absicherung des Vergütungsanspruchs

    Auszug aus OLG Naumburg, 09.02.2007 - 10 U 47/05
    Vorleistungen sind alle vertraglich noch geschuldeten Werkleistungen, auch auf der Grundlage von Zusatzaufgaben ebenso bereits erbrachte, nach dem Vertrag zu vergütende, aber noch nicht bezahlte Leistungen (vgl. BGHZ 146, 24, 31).

    Vorleistungen liegen erst dann nicht mehr vor, wenn die erbrachten Leistungen bezahlt sind (BGH NJW 2001, 822, 824).

  • OLG Stuttgart, 30.08.1999 - 13 W 35/99
    Auszug aus OLG Naumburg, 09.02.2007 - 10 U 47/05
    In Rechtsprechung und Literatur ist anerkannt, dass keine Zusammenrechnung von Klage und Widerklage erfolgt, wenn einerseits die Rückgabe der Bürgschaftsurkunde andererseits Zahlungsklage erhoben wird (OLG Stuttgart vom 30. August 1999, Az.: 13 W 35/99, zitiert nach juris, Rdnr. 4 m. w. N.).
  • BGH, 22.05.1984 - III ZR 18/83

    Vorrang der Belange einer land-, forst- und fischereiwirtschaftlichen Nutzung

    Auszug aus OLG Naumburg, 09.02.2007 - 10 U 47/05
    Unter diesen Umständen würde eine Schätzung des noch zu entrichtenden Werklohns gemäß § 287 ZPO vollständig "in der Luft hängen" (vgl. BGHZ 91, 243, 256).
  • KG, 18.03.1968 - 12 U 2027/67

    Anrechnung ersparter Aufwendungen auf Schadensersatzanspruch

    Auszug aus OLG Naumburg, 09.02.2007 - 10 U 47/05
    a) Diese Klageerweiterung stellt der Sache nach eine Anschlussberufung dar (vgl. hierzu KG VersR 1969, 190).
  • BGH, 01.02.2001 - III ZR 193/99

    Drittbezogenheit von Amtspflichten des Gutachterausschusses

    Auszug aus OLG Naumburg, 09.02.2007 - 10 U 47/05
    Dabei kommen ihm Darlegungserleichterungen zu Gute, seine Kenntnisse muss er aber, soweit zumutbar, verwerten (BGHZ 146, 365, 375).
  • BGH, 20.09.2002 - V ZR 170/01

    Vortrag "ins Blaue hinein" durch Vorlage eines Privatgutachtens

    Auszug aus OLG Naumburg, 09.02.2007 - 10 U 47/05
    Das Gericht muss in der Lage sein, aufgrund des tatsächlichen Vorbringens zu entscheiden, ob die gesetzlichen Voraussetzungen wie das Bestehen des geltend gemachten Anspruchs vorliegen (Urteil des 5. Zivilsenates vom 20. September 2002, Az.: V ZR 170/01, zitiert nach juris, Rdnr. 8 [= BGH NJW-RR 2003, 69 ff. ]).
  • BGH, 30.10.1997 - VII ZR 321/95

    Abrechnung eines durch Kündigung beendeten Pauschalpreisvertrages; Erstattung der

    Auszug aus OLG Naumburg, 09.02.2007 - 10 U 47/05
    Der Auftragnehmer muss die erbrachten Leistungen und die dafür anzusetzende Vergütung darlegen und von dem nicht ausgeführten Teil abgrenzen, auch wenn kein Leistungsverzeichnis vorliegt (BGH NJW-RR 1998, 234).
  • OLG Brandenburg, 06.04.2004 - 11 U 79/03

    Werkvertrag: Kein Anspruch auf Rückgabe einer Vertragserfüllungsbürgschaft vor

    Auszug aus OLG Naumburg, 09.02.2007 - 10 U 47/05
    Er kann sich nicht damit begnügen, darauf zu verweisen, dass die vom Unternehmer erstellte Schlussrechnung nicht prüffähig ist, sondern ist gehalten, den Wegfall des Sicherungsgrundes, eine vollständige Bezahlung der geschuldeten Werkleistung auf der Grundlage einer eigenen Berechnung darzulegen (OLG Brandenburg, Urteil vom 06. April 2004, Az.: 11 U 79/03, zitiert nach juris, Rdnr. 12 [= MDR 2004, 1411 f.]).
  • OLG Karlsruhe, 28.12.2001 - 7 U 299/97

    Billigstes Angebot nicht gleich wirtschaftlichstes Angebot

    Auszug aus OLG Naumburg, 09.02.2007 - 10 U 47/05
    Er ist grundsätzlich auf der Grundlage der vom Auftragnehmer zu erstellenden Schlussrechnung zu ermitteln, für deren Richtigkeit dieser weiterhin die Darlegungs- und Beweislast trägt (OLG Karlsruhe, BauR 2003, 1244).
  • BGH, 26.10.2000 - VII ZR 99/99

    Prüfbarkeit einer Schlußrechnung

  • BGH, 05.05.1992 - X ZR 133/90

    Beweislast für vergütungsmindernde Einsparungen des Unternehmers bei Kündigung

  • OLG Hamm, 27.10.2016 - 10 U 61/07

    Pflichtteilsergänzungsanspruch; Miterben als Gesamtschuldner; Bewertung von

    Nach dem Tod des N erhob die Klägerin ferner in einem weiteren Verfahren (8 O 200/04 LG Hagen = 10 U 47/05) als Erbin des Erblassers Klage gegen die Beklagten zu 1) bis 5) auf Rückübereignung der Liegenschaften aus dem Übergabevertrag von 1995 mit der Begründung, sie sei als Erbin des Erblassers zum Rücktritt vom Übergabevertrag berechtigt gewesen, weil der verstorbene Sohn N mangels letztwilliger Verfügung das Gut entgegen der Verpflichtung aus Ziff. I 1 b des Übergabevertrags nicht allein seinen leiblichen Abkömmlingen, sondern auch seiner Ehefrau, der Beklagten zu 1), vererbt habe.
  • OLG Hamm, 23.01.2014 - 10 U 61/07

    Voraussetzungen des Anspruchs auf Pflichtteilsergänzung

    Eine weitere Klage auf Rückübereignung der Liegenschaften, die die Klägerin -als Erbin des Erblassersnun auf einen Rücktritt vom Übertragungsvertrag vom 15.04.1995 stützte, weil der mittlerweile verstorbene Sohn F mangels letztwilliger Verfügung nicht allein von seinen leiblichen Abkömmlingen -sondern auch von seiner Ehefraubeerbt worden sei, hatte vor dem Landgericht Hagen Erfolg, wurde vom erkennenden Senat jedoch rechtskräftig abgewiesen (8 O 200/04 - 10 U 47/05).
  • OLG Frankfurt, 12.09.2012 - 4 U 105/12
    Ferner wird auch für den Fall der Rückforderung einer Bürgschaft gemäß § 648 a BGB angenommen, dass auf den Rückgewähranspruch die Grundsätze der Rückzahlung geleisteter Voraus- bzw. Abschlagszahlungen entsprechend anzuwenden seien (vgl. Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urteil vom 06.04.2004, Az.: 11 U 79/03, Rn. 35f.; Oberlandesgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil vom 09.02.2007, Az.:10 U 47/05, Rn. 28ff., im Ergebnis wohl auch OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 10.02.2009, Az.: 3 U 247/07 Rn. 4 - dem Urteil des Brandenburgischen Oberlandesgerichts folgend; jeweils zitiert nach juris).

    Denn es werden zwar einerseits die Grundsätze über die Rückzahlung von Überzahlungen für entsprechend anwendbar erklärt, andererseits wird aber angenommen, dass die Darlegungs- und Beweislast für das Nichtbestehen der Werklohnforderung im Rahmen der Rückforderung der Sicherheit beim Auftraggeber liege (vgl. Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urteil vom 06.04.2004, Az.: 11 U 79/03, Rn. 35f.; Oberlandesgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil vom 09.02.2007, Az.:10 U 47/05, Rn. 28ff.).

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