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   OLG München, 27.02.2015 - 10 U 4873/13   

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https://dejure.org/2015,3361
OLG München, 27.02.2015 - 10 U 4873/13 (https://dejure.org/2015,3361)
OLG München, Entscheidung vom 27.02.2015 - 10 U 4873/13 (https://dejure.org/2015,3361)
OLG München, Entscheidung vom 27. Februar 2015 - 10 U 4873/13 (https://dejure.org/2015,3361)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Burhoff online

    Radwegbenutzungspflicht, Radfahrerunfall, Haftungsverteilung

  • verkehrslexikon.de

    Zur Mithaftung des Radrennfahrers bei Verletzung der Radwegbenutzungspflicht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Haftungsverteilung bei Kollision zweier Radfahrer

  • RA Kotz

    Mitverschulden Fahrradfahrer bei Nichtbenutzung eines vorhandenen Radweges

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 823 Abs. 1; BGB § 254
    Haftungsverteilung bei Kollision zweier Radfahrer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Burhoff online Blog (Leitsatz)

    Zusammenstoß von zwei Radfahrern - wie wird gehaftet?

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Verletzung der Radwegbenutzungspflicht

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Haftungsverteilung bei Kollision zweier Radfahrer

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Haftungsverteilung bei Kollision zweier Radfahrer

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 16.01.2007 - VI ZR 248/05

    Schadensverteilung bei Nichteinhaltung des gebotenen Sicherheitsabstandes

    Auszug aus OLG München, 27.02.2015 - 10 U 4873/13
    Nach der Entscheidung des BGH vom 16.01.2007 VI ZR 248/05 = NZV 2007, 354 f "haben die Vorschriften der StVO den Zweck, die Gefahren des Straßenverkehrs abzuwehren und Verkehrsunfälle zu verhindern.

    Damit besagen die Verkehrsvorschriften zugleich, dass ihre Nichteinhaltung die Gefahr eines Unfalls in den Bereich des Möglichen rückt (BGH, VersR 1975, 37 )", so dass, wenn sich die Nichtbeachtung unfallursächlich auswirkte, ein Verstoß im Rahmen der Abwägung der beiderseitigen Verursachungsanteile grundsätzlich zu berücksichtigen ist und dies (BGH NZV 2007, 354 f) "unabhängig davon, ob der andere Unfallverursacher in den Schutzbereich dieser Vorschrift einbezogen ist.".

  • BGH, 19.09.1974 - III ZR 73/72

    Geltendmachung von Nutzungsausfall für die Zeit eines Krankenhausaufenthalts

    Auszug aus OLG München, 27.02.2015 - 10 U 4873/13
    Damit besagen die Verkehrsvorschriften zugleich, dass ihre Nichteinhaltung die Gefahr eines Unfalls in den Bereich des Möglichen rückt (BGH, VersR 1975, 37 )", so dass, wenn sich die Nichtbeachtung unfallursächlich auswirkte, ein Verstoß im Rahmen der Abwägung der beiderseitigen Verursachungsanteile grundsätzlich zu berücksichtigen ist und dies (BGH NZV 2007, 354 f) "unabhängig davon, ob der andere Unfallverursacher in den Schutzbereich dieser Vorschrift einbezogen ist.".
  • LG Schwerin, 15.08.2003 - 6 S 144/03

    Haftungsverteilung bei Sturz eines Radfahrers aufgrund Vorfahrtverletzung; Höhe

    Auszug aus OLG München, 27.02.2015 - 10 U 4873/13
    Der Kläger hat durch die verbotswidrige Benutzung des Seitenstreifens eine wesentliche Unfallursache gesetzt (vgl. OLG Frankfurt, Urt. v. 28.10.2011, Az. 24 U 134/11 [[...]]; LG Schwerin, NZV 2004, 581 ) und damit selbst zu seiner Körperverletzung beigetragen, was gem. § 254 BGB zu berücksichtigen ist (BGH, Urt. v. 21.05.1996, Az. VI ZR 283/95 [[...]]).
  • OLG Frankfurt, 28.10.2011 - 24 U 134/11

    Verkehrsunfall: Mitverschulden durch Nichtbenutzung eines Radweges

    Auszug aus OLG München, 27.02.2015 - 10 U 4873/13
    Der Kläger hat durch die verbotswidrige Benutzung des Seitenstreifens eine wesentliche Unfallursache gesetzt (vgl. OLG Frankfurt, Urt. v. 28.10.2011, Az. 24 U 134/11 [[...]]; LG Schwerin, NZV 2004, 581 ) und damit selbst zu seiner Körperverletzung beigetragen, was gem. § 254 BGB zu berücksichtigen ist (BGH, Urt. v. 21.05.1996, Az. VI ZR 283/95 [[...]]).
  • BGH, 21.05.1996 - VI ZR 283/95

    Haftung eines Radfahrers bei Benutzung des Gehwegs

    Auszug aus OLG München, 27.02.2015 - 10 U 4873/13
    Der Kläger hat durch die verbotswidrige Benutzung des Seitenstreifens eine wesentliche Unfallursache gesetzt (vgl. OLG Frankfurt, Urt. v. 28.10.2011, Az. 24 U 134/11 [[...]]; LG Schwerin, NZV 2004, 581 ) und damit selbst zu seiner Körperverletzung beigetragen, was gem. § 254 BGB zu berücksichtigen ist (BGH, Urt. v. 21.05.1996, Az. VI ZR 283/95 [[...]]).
  • BGH, 20.10.1994 - III ZR 60/94

    Umfang der Streupflicht außerhalb geschlossener Ortschaften an besonders

    Auszug aus OLG München, 27.02.2015 - 10 U 4873/13
    Zwar besteht keine Benutzungspflicht bei tiefem Schnee, Eis oder Löchern (BGH NZV 1995, 144 ).
  • OLG Köln, 14.01.1994 - 19 U 208/93

    Haftungsverteilung bei Kollision mit einem vorfahrtberechtigten Rennradfahrer

    Auszug aus OLG München, 27.02.2015 - 10 U 4873/13
    Soweit der Kläger unter Berufung auf OLG Köln, NZV 1994, 278 darauf abstellt, die Radwegbenutzungspflicht schütze nicht den wartepflichtigen Querverkehr, ergibt sich kein anderes Ergebnis.
  • BGH, 18.11.2003 - VI ZR 385/02

    Halteverbot dient nicht dem Schutz von Vermögensinteressen

    Auszug aus OLG München, 27.02.2015 - 10 U 4873/13
    Eine Reihe von Vorschriften der Straßenverkehrsordnung dient dabei dem Schutz von Individualinteressen, insbesondere der Gesundheit, der körperlichen Unversehrtheit und des Eigentums (BGH VersR 2004, 255 ; VersR 2006, 994) und entspricht damit einem Gesamtanliegen dieser Verordnung, durch einzelne Ge- und Verbote abstrakten und konkreten Gefahren für Leib und Leben zu begegnen.
  • VGH Bayern, 22.04.2013 - 11 ZB 13.490

    Anordnung einer Radewegebenutzungspflicht

    Auszug aus OLG München, 27.02.2015 - 10 U 4873/13
    Durch eine weitgehende Trennung der Verkehrsarten sollen in erster Linie die für Radfahrer bestehenden spezifischen Gefährdungen ausgeschaltet oder wenigstens gemindert, jedoch auch besondere Gefahrenlagen für Kraftfahrfahrer bekämpft werden (VGH München, BeckRS 2013, 50816, Rz. 4, 11), die sich mit Radfahrern auf der Fahrbahn - wegen des Verbots der Fahrbahnnutzung unerwartet - auseinandersetzen müssen.
  • BGH, 15.07.1986 - 4 StR 192/86

    Vorfahrtsrecht eines Radfahrers

    Auszug aus OLG München, 27.02.2015 - 10 U 4873/13
    Verkehr auf dem Seitenstreifen in Richtung des Klägers war grundsätzlich erlaubt, das Vorfahrtrecht erstreckt sich über die gesamte Fahrbahnbreite (BGH DAR 1986, 361 ).
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