Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 24.03.2015 - 10 U 5/11   

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https://dejure.org/2015,6992
OLG Hamburg, 24.03.2015 - 10 U 5/11 (https://dejure.org/2015,6992)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 24.03.2015 - 10 U 5/11 (https://dejure.org/2015,6992)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 24. März 2015 - 10 U 5/11 (https://dejure.org/2015,6992)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Justiz Hamburg

    Art 267 Abs 3 AEUV, § 17 Abs 2 UrhG, § 19a UrhG, Art 4 Abs 2 EGRL 29/2001
    Urheberrecht: Vorlagepflicht an den EuGH hinsichtlich der Anwendbarkeit des Erschöpfungsgrundsatzes auf Online-Dienste

  • Telemedicus

    Weiterveräußerungsverbot in AGB für digitale Güter ist wirksam

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anwendbarkeit des urheberrechtlichen Erschöpfungsgrundsatzes auf Hörbücher und eBooks

Kurzfassungen/Presse (17)

  • lawblog.de (Kurzinformation)

    E-Books bleiben einmalig

  • urheberrecht.org (Kurzinformation)

    Gebrauchtverkauf von E-Books und digitalen Hörbüchern zustimmungspflichtig

  • heise.de (Pressebericht, 15.04.2015)

    Weiterverkauf von E-Books darf untersagt werden

  • lto.de (Pressemeldung)

    E-Books - Weiterverkauf darf untersagt werden

  • irights.info (Pressebericht)

    Weiterverkauf von E-Books

  • boersenblatt.net (Kurzinformation)

    E-Books dürfen nicht weiterverkauft werden

  • raschlegal.de (Kurzinformation)

    Weiterverkauf von E-Books und digitalen Hörbüchern bleibt verboten

  • antiquariatsrecht.de (Kurzinformation)

    Weiterverkaufs-Verbote für E-Books gültig

  • rechtstipps.de (Kurzinformation)

    EBooks dürfen nicht weiterverkauft werden

  • kweber-kanzlei.de (Kurzinformation)

    Keine Erlaubnis zum Weiterverkauf von EBooks

  • kpw-law.de (Kurzinformation)

    Weiterveräußerungsverbot für E-Books?

  • juve.de (Kurzinformation)

    Weiterverkauf von E-Books: Grundsatzurteil für Onlinehändler

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Der Weiterverkauf bei Amazon und iTunes erworbener E-Books und Hörbücher bleibt illegal

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Weitergabeverbot für E-Books zulässig

  • tw-law.de (Kurzinformation)

    Weiterverkauf von digitalen Werken untersagt

  • hoganlovells-blog.de (Kurzinformation)

    Erschöpfungsgrundsatz greift nicht bei gebrauchten E-Books

  • medienrecht-blog.com (Kurzinformation)

    Keine Weitergabe "gebrauchter" E-Books

Besprechungen u.ä.

  • raschlegal.de (Entscheidungsbesprechung)

    Weiterverkauf von E-Books und digitalen Hörbüchern bleibt verboten

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJ 2015, 378
  • MMR 2015, 740
  • ZUM 2015, 503
  • afp 2015, 430
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 10.12.2014 - 2 BvR 1549/07

    Verletzung der Vorlagepflicht im Zusammenhang mit der Auslegung der

    Auszug aus OLG Hamburg, 24.03.2015 - 10 U 5/11
    Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entscheidung vom 10.12.2014 (ZIP 2015, S. 335 ff.) nochmals die Fallgruppen einer Vorlagepflicht abschließend genannt.
  • EuGH, 03.07.2012 - C-128/11

    Ein Softwarehersteller kann sich dem Weiterverkauf seiner "gebrauchten" Lizenzen,

    Auszug aus OLG Hamburg, 24.03.2015 - 10 U 5/11
    Denn die Entscheidung des EuGH vom 03.07.2012 in der Rechtssache C-128/11 steht der hiesigen Entscheidung nicht entgegen (vgl. im Einzelnen Seite 7 bis 9 des Beschlusses vom 14.12.2014).
  • LG Hamburg, 20.09.2011 - 312 O 414/10

    Vertrag über den Bezug von Audiodateien im Download-Verfahren: Inhaltkontrolle

    Auszug aus OLG Hamburg, 24.03.2015 - 10 U 5/11
    Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 20.09.2011 (Az.: 312 O 414/10) wird zurückgewiesen.
  • LG Köln, 23.03.2023 - 33 O 376/22

    Unterlassungsanspruch gegen Deutsche Telekom wegen Datenweitergabe an Google

    Soweit sich Datenschutzhinweise i. R. d. Informationspflichten nach Art. 13 und 14 DS-GVO halten, unterliegen sie nicht der AGB-rechtlichen Klauselkontrolle, da ihnen insoweit kein eigener Regelungsgehalt zukommt (OLG Hamburg MMR 2015, 740 m. Anm. Hansen/Struwe; KG MMR 2020, 239 m. Anm. Heldt, Ls. N03; Hacker, ZfPW 2019, 148 (184); Moos, in: Moos/Schefzig/Arning, Praxishdb.
  • VG Hannover, 15.08.2016 - 10 A 2173/16

    Glücksspiel; Zustandstörer

    Das Polizei- und Ordnungsbegriff folgt damit einem weiten Sachbegriff, der nicht mit dem Begriff des § 90 BGB gleichzusetzen ist, so dass der Frage nicht nachzugehen ist, ob eine auf einem nur flüchtigen (stromabhängigen) Speichermedium verkörperte Software als bewegliche Sache im Sinne von § 90 BGB anzusehen ist (vgl. dazu u. a. BGH, Urteil vom 15.11.2006 - XII ZR 120/04 -, NJW 2007, 2394; OLG Hamburg, Hinweisbeschluss vom 04.12.2014 - und Beschluss vom 24.03.2015 - 10 U 5/11 -, MMR 2015, 740).
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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 04.12.2014 - 10 U 5/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,53118
OLG Hamburg, 04.12.2014 - 10 U 5/11 (https://dejure.org/2014,53118)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 04.12.2014 - 10 U 5/11 (https://dejure.org/2014,53118)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 04. Dezember 2014 - 10 U 5/11 (https://dejure.org/2014,53118)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    § 307 Abs 2 Nr 1 BGB, § 307 Abs 2 Nr 2 BGB, § 453 BGB, § 903 BGB, § 17 Abs 2 UrhG
    Allgemeine Geschäftsbedingungen eines Online-Buchhändlers: Verbandsklage gegen eine Klausel über die Einräumung eines einfachen Nutzungsrechts an eBook- und Audiodateien; Unterlassungsbegehren gegenüber einem Hinweis zur Erhebung und Nutzung personenbezogener Daten auf ...

  • debier datenbank

    Art. 4 Abs. 2 Richtlinie 2001/29/EG

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Ist der Verkauf gebrauchter eBooks legal?

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2015, 361
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • EuGH, 03.07.2012 - C-128/11

    Ein Softwarehersteller kann sich dem Weiterverkauf seiner "gebrauchten" Lizenzen,

    Auszug aus OLG Hamburg, 04.12.2014 - 10 U 5/11
    Auch aus dem Urteil des EuGH vom 03.07.2012 in der Rechtssache C-128/11 (UsedSoft ./. Oracle, ZUM 2012, S. 661) ergibt sich nichts anderes.

    dd) Auch aus der Entscheidung des EuGH vom 03.07.2012 in der Rechtssache C-128/11 und der daran anschließenden Entscheidung des BGH vom 17.07.2013 (I ZR 129/08) kann der Kläger nichts zu seinen Gunsten herleiten.

    Soweit der EuGH in seiner Entscheidung vom 03.07.2012 in der Rechtssache C-128/11 und ihm folgend der BGH in seiner Entscheidung vom 17.07.2013 (I ZR 129/08) eine Erschöpfung des Verbreitungsrechtes auch bei nicht-körperlichen, aus dem Internet heruntergeladenen Kopien von Computerprogrammen bejaht hat, bezieht sich diese Entscheidung ausdrücklich und ausschließlich auf das Verbreitungsrecht nach § 69 d Abs. 1 UrhG und auf die dem zugrundeliegende gemeinschaftsrechtliche Bestimmung in Art. 4 Abs. 2 der RL 2009/24/EG, die speziell den rechtlichen Schutz von Computerprogrammen betrifft und im Verhältnis zur RL 2001/29/EG lex speciales ist.

  • BGH, 17.07.2013 - I ZR 129/08

    Zur Zulässigkeit des Vertriebs "gebrauchter" Softwarelizenzen

    Auszug aus OLG Hamburg, 04.12.2014 - 10 U 5/11
    dd) Auch aus der Entscheidung des EuGH vom 03.07.2012 in der Rechtssache C-128/11 und der daran anschließenden Entscheidung des BGH vom 17.07.2013 (I ZR 129/08) kann der Kläger nichts zu seinen Gunsten herleiten.

    Soweit der EuGH in seiner Entscheidung vom 03.07.2012 in der Rechtssache C-128/11 und ihm folgend der BGH in seiner Entscheidung vom 17.07.2013 (I ZR 129/08) eine Erschöpfung des Verbreitungsrechtes auch bei nicht-körperlichen, aus dem Internet heruntergeladenen Kopien von Computerprogrammen bejaht hat, bezieht sich diese Entscheidung ausdrücklich und ausschließlich auf das Verbreitungsrecht nach § 69 d Abs. 1 UrhG und auf die dem zugrundeliegende gemeinschaftsrechtliche Bestimmung in Art. 4 Abs. 2 der RL 2009/24/EG, die speziell den rechtlichen Schutz von Computerprogrammen betrifft und im Verhältnis zur RL 2001/29/EG lex speciales ist.

  • BGH, 03.07.1996 - VIII ZR 221/95

    Hinweis auf Taschenkontrollen als AGB

    Auszug aus OLG Hamburg, 04.12.2014 - 10 U 5/11
    Für die Abgrenzung entscheidend ist vielmehr, ob die Klausel sich gestaltend auf die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien auswirkt, also den Vertragsinhalt regeln soll (vgl. BGHZ 133, S. 184 f.).
  • OLG Stuttgart, 03.11.2011 - 2 U 49/11

    Zum Weiterverkauf von Download-Hörbüchern

    Auszug aus OLG Hamburg, 04.12.2014 - 10 U 5/11
    Dem entspricht auch die Entscheidung des OLG Stuttgart vom 03.11.2011 (ZUM 2012, S. 811 ff.), wonach der Gesichtspunkt der Erschöpfung sich nur auf ein in einem Vervielfältigungsstück körperlich festgelegtes Werk beziehen kann und für die Onlineübertragung geschützter Werke nicht gilt.
  • LG Hamburg, 20.09.2011 - 312 O 414/10

    Vertrag über den Bezug von Audiodateien im Download-Verfahren: Inhaltkontrolle

    Auszug aus OLG Hamburg, 04.12.2014 - 10 U 5/11
    Die Parteien werden darauf hingewiesen, dass beabsichtigt ist, die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Amtsgerichts Hamburg vom 20.09.2011 (Az.: 312 O 414/10) gem. § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen.
  • OLG Köln, 03.11.2023 - 6 U 58/23

    Drittlandübermittlung

    Es ist anerkannt, dass die bloße Wiedergabe gesetzlicher Informationspflichten, die nicht auf eine Änderung oder Ausgestaltung bestimmter Regelungen abzielt, keine AGB darstellt (zu Informationspflichten im Versicherungsrecht BGH NJW 2012, 3647, 3649 Rn. 33; zu Art. 13 DSGVO Wendehorst/Graf von Westphalen NJW 2016, 3745, 3748; vgl. auch OLG Frankfurt GRUR-RR 2015, 361, 365 Rn. 48 ff. - eBook-AGB), was den AGB-Charakter im Streitfall ausschließt.
  • OLG Rostock, 21.12.2021 - 2 U 27/21

    Anspruch auf Herausgabe eines Rezepts bzw. einer Rezeptur

    Der digitale Datensatz selbst ist keine Sache im hier maßgeblichen Sinne (vgl. OLG Hamburg, Beschluss vom 04.12.2014 - 10 U 5/11, CR 2015, 534 = GRUR-RR 2015, 361 [Juris; Tz. 9]; Staudinger/Althammer, BGB, Neubearbeitung 2020 [Updatestand: 30.06.2021], Einleitung zu § 903 Rn. 3; Redeker, CR 2011, 634 [635 f.]).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 16.06.2011 - 10 U 5/11   

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https://dejure.org/2011,86178
OLG Hamm, 16.06.2011 - 10 U 5/11 (https://dejure.org/2011,86178)
OLG Hamm, Entscheidung vom 16.06.2011 - 10 U 5/11 (https://dejure.org/2011,86178)
OLG Hamm, Entscheidung vom 16. Juni 2011 - 10 U 5/11 (https://dejure.org/2011,86178)
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Volltextveröffentlichungen (4)

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • RG, 29.04.1929 - VIII 96/29

    Wird durch die Erwerbung eines realen Teils von einem einheitlich verpachteten

    Auszug aus OLG Hamm, 16.06.2011 - 10 U 5/11
    Wird aber ein vermietetes oder (wie hier) verpachtetes Grundstück geteilt und die Teile sodann an verschiedene Erwerber veräußert, so tritt mit dem Erwerb der Teile durch unterschiedliche Eigentümer nach der Rechtsprechung gerade keine Teilung des Miet- oder Pachtvertrages in mehrere auf die einzelnen Grundstücke bezogenen Vertragsverhältnisse ein; vielmehr werden die einzelnen Erwerber auf Vermieter- bzw. Verpächterseite Mitgläubiger gemäß § 432 BGB (vgl. BGH, NJW 2005, 3781 - Juris Rz. 8; BayObLG, NJW-RR 1991, 651 f. - Juris Rz. 9; BGH, NJW 1973, 455 - Juris Rz. 26; OLG Celle, OLG-Report 1996, 37, - Juris Rz. 10; RGZ 124, 195, 197).

    Wie schon das Reichsgericht (RGZ 124, 195, 198) ausgeführt hat, ist nicht zu erkennen, weshalb die für den Veräußerungsfall im Gesetz verankerte Wahrung der Mieter- bzw. Pächterrechte da Halt machen sollte, wo die Beeinträchtigung durch Zerreißung des einheitlich begründeten Rechtsverhältnisses droht.

    Auch weil Ziel des Miet- bzw. Pachtvertrages die Erlangung eines einheitlichen und unteilbaren wirtschaftlichen Wertes gegen Verknüpfung mit einem dem Vermieter/Verpächter gebührenden Zinsanspruch für die Gebrauchsüberlassung als ganzem ist, hat das Reichsgericht die Wirkung einer nachträglichen realen Teilung des Eigentums am Miet- oder Pachtgegenstand mit der Veräußerung an unterschiedliche Erwerber dahingehend beurteilt, dass auf Vermieter-/Verpächterseite eine Personengesamtheit ohne Beeinträchtigung und Änderung des Vertragsinhaltes eintritt (RGZ 124, 195, 199).

  • BGH, 28.09.2005 - VIII ZR 399/03

    Rechtsfolgen der Veräußerung von Teilen des Mietobjekts

    Auszug aus OLG Hamm, 16.06.2011 - 10 U 5/11
    Wird aber ein vermietetes oder (wie hier) verpachtetes Grundstück geteilt und die Teile sodann an verschiedene Erwerber veräußert, so tritt mit dem Erwerb der Teile durch unterschiedliche Eigentümer nach der Rechtsprechung gerade keine Teilung des Miet- oder Pachtvertrages in mehrere auf die einzelnen Grundstücke bezogenen Vertragsverhältnisse ein; vielmehr werden die einzelnen Erwerber auf Vermieter- bzw. Verpächterseite Mitgläubiger gemäß § 432 BGB (vgl. BGH, NJW 2005, 3781 - Juris Rz. 8; BayObLG, NJW-RR 1991, 651 f. - Juris Rz. 9; BGH, NJW 1973, 455 - Juris Rz. 26; OLG Celle, OLG-Report 1996, 37, - Juris Rz. 10; RGZ 124, 195, 197).

    Dementsprechend sind - soweit es um den Bestand des Schuldverhältnisses im Ganzen geht - diese mehreren Erwerber auf Vermieter- bzw. Verpächterseite als Gläubiger einer unteilbaren Leistung im Sinne von § 432 BGB zu beurteilen (vgl. RGZ, a.a.O.; BGH, NJW 2005, 3781 f. - Juris-Rz. 10 m.w.N.).

  • BayObLG, 12.12.1990 - REMiet 2/90

    Voraussetzungen für einen Rechtsentscheid über eine Vorlage in einer Mietsache;

    Auszug aus OLG Hamm, 16.06.2011 - 10 U 5/11
    Wird aber ein vermietetes oder (wie hier) verpachtetes Grundstück geteilt und die Teile sodann an verschiedene Erwerber veräußert, so tritt mit dem Erwerb der Teile durch unterschiedliche Eigentümer nach der Rechtsprechung gerade keine Teilung des Miet- oder Pachtvertrages in mehrere auf die einzelnen Grundstücke bezogenen Vertragsverhältnisse ein; vielmehr werden die einzelnen Erwerber auf Vermieter- bzw. Verpächterseite Mitgläubiger gemäß § 432 BGB (vgl. BGH, NJW 2005, 3781 - Juris Rz. 8; BayObLG, NJW-RR 1991, 651 f. - Juris Rz. 9; BGH, NJW 1973, 455 - Juris Rz. 26; OLG Celle, OLG-Report 1996, 37, - Juris Rz. 10; RGZ 124, 195, 197).
  • BGH, 24.01.1973 - VIII ZR 163/71

    Auslegung eines deklaratorischen Schuldanerkenntnisses - Rechtsnachfolge in

    Auszug aus OLG Hamm, 16.06.2011 - 10 U 5/11
    Wird aber ein vermietetes oder (wie hier) verpachtetes Grundstück geteilt und die Teile sodann an verschiedene Erwerber veräußert, so tritt mit dem Erwerb der Teile durch unterschiedliche Eigentümer nach der Rechtsprechung gerade keine Teilung des Miet- oder Pachtvertrages in mehrere auf die einzelnen Grundstücke bezogenen Vertragsverhältnisse ein; vielmehr werden die einzelnen Erwerber auf Vermieter- bzw. Verpächterseite Mitgläubiger gemäß § 432 BGB (vgl. BGH, NJW 2005, 3781 - Juris Rz. 8; BayObLG, NJW-RR 1991, 651 f. - Juris Rz. 9; BGH, NJW 1973, 455 - Juris Rz. 26; OLG Celle, OLG-Report 1996, 37, - Juris Rz. 10; RGZ 124, 195, 197).
  • OLG Celle, 11.10.1995 - 2 U 124/94

    Nutzungsrechte bei durch Umwandlung des Mietwohnhauses in eine

    Auszug aus OLG Hamm, 16.06.2011 - 10 U 5/11
    Wird aber ein vermietetes oder (wie hier) verpachtetes Grundstück geteilt und die Teile sodann an verschiedene Erwerber veräußert, so tritt mit dem Erwerb der Teile durch unterschiedliche Eigentümer nach der Rechtsprechung gerade keine Teilung des Miet- oder Pachtvertrages in mehrere auf die einzelnen Grundstücke bezogenen Vertragsverhältnisse ein; vielmehr werden die einzelnen Erwerber auf Vermieter- bzw. Verpächterseite Mitgläubiger gemäß § 432 BGB (vgl. BGH, NJW 2005, 3781 - Juris Rz. 8; BayObLG, NJW-RR 1991, 651 f. - Juris Rz. 9; BGH, NJW 1973, 455 - Juris Rz. 26; OLG Celle, OLG-Report 1996, 37, - Juris Rz. 10; RGZ 124, 195, 197).
  • OLG Rostock, 21.08.2000 - 3 U 59/99

    Fortbestand eines Pachtvertrages bei Veräußerung des Pachtobjekts in Teilen an

    Auszug aus OLG Hamm, 16.06.2011 - 10 U 5/11
    Entsprechend hat das Oberlandesgericht Rostock (OLG-Report 2001, 283 ff - Juris-Rz. 128) in seiner rechtskräftigen Entscheidung vom 21.08.2000 ausgesprochen, dass nichts anderes als bei der Teilung eines vermieteten/verpachteten Grundstücks bezüglich der Vertragsfortführung mit den Erwerbern gelten kann, wenn ein aus Einzelgrundstücken bestehender Bestand Gegenstand eines Pachtvertrages ist und während der Pachtzeit einzelne Grundstücke dieses Gesamtbestandes an verschiedene Erwerber veräußert werden .
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Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 27.05.2011 - 10 U 5/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,43979
OLG Naumburg, 27.05.2011 - 10 U 5/11 (https://dejure.org/2011,43979)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 27.05.2011 - 10 U 5/11 (https://dejure.org/2011,43979)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 27. Mai 2011 - 10 U 5/11 (https://dejure.org/2011,43979)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 1 UKlaG, § 3 UKlaG, § 4 UKlaG, § 9 Nr 3 UKlaG, § 307 Abs 1 S 1 BGB
    Inhaltskontrolle von Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Kreditinstituts: Wirksamkeit einer Entgeltklausel für die Führung eines Girokontos als Pfändungsschutzkonto

  • Wolters Kluwer

    Unterlassung der Verwendung einer Kontoführungsentgeltklausel für Pfändungskonten durch die Sparkasse

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • finanztip.de (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Pfändung Girokonto und Kontopfändungsschutz

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 18.05.1999 - XI ZR 219/98

    Bankgebühren für die Bearbeitung von Pfändungsmaßnahmen unzulässig

    Auszug aus OLG Naumburg, 27.05.2011 - 10 U 5/11
    Nur Vereinbarungen über Art und Umfang der vertraglichen Hauptleistungspflicht und die dafür zu zahlende Vergütung sind der materiellen Inhaltskontrolle entzogen, nicht aber Preisnebenabreden (s. BGHZ 141, 380, 382; 143, 128, 138).

    Durch diese Unvereinbarkeit mit wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelung wird eine gegen Treu und Glauben verstoßende unangemessene Benachteiligung der Kunden des Verwenders bereits indiziert (s. BGHZ 141, 380, 390).

    Und zweitens sind nach der genannten Rechtsprechung des BGH sogar Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Kreditinstituten, in denen für die Bearbeitung und Überwachung von Pfändungsmaßnahmen ein besonderes Entgelt gefordert wird, unwirksam, obwohl diese einen erheblichen Arbeitsaufwand erfordern und eine automatisierte Bearbeitung kaum möglich ist (s. BGHZ 141, 380 ff.).

  • BGH, 14.10.1997 - XI ZR 167/96

    Entgelt für Einsatz von Kreditkarten im Ausland zulässig

    Auszug aus OLG Naumburg, 27.05.2011 - 10 U 5/11
    Preis ist dabei die in Geld ausgedrückte Gegenleistung für eine auf vertraglicher Grundlage erbrachte Haupt- oder Sonderleistung (s. BGHZ 137, 27, 29; 180, 257, 264).

    Eine so verstandene Abweichung von einer Rechtspflicht ist nicht nur im Falle eines Abweichens von Gesetzesvorschriften im materiellen Sinn gegeben, sondern auch dann, wenn von allgemein anerkannten Rechtsgrundsätzen oder von wesentlichen Rechten und Pflichten abgewichen wird, die sich aus der Natur des jeweiligen Vertragsverhältnisses ergeben (s. BGHZ 137, 27, 29, OLG Stuttgart, a. a. O., m. w. N.).

  • BGH, 13.02.2001 - XI ZR 197/00

    BGH beanstandet Entgeltklausel einer Bank

    Auszug aus OLG Naumburg, 27.05.2011 - 10 U 5/11
    Jede Entgeltregelung in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die sich nicht auf eine solche Leistung stützt, sondern Aufwendungen für die Erfüllung einer gesetzlichen Pflicht des Verwenders offen auf dessen Kunden abzuwälzen versucht, stellt eine Abweichung von wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelung dar (s. BGHZ 146, 377 ff.; OLG Stuttgart, ZIP 2011, 462, 463, m. w. N.).

    Nach der Rechtsprechung des BGH sind Entgeltklauseln, in denen ein Kreditinstitut - wie hier - einen Vergütungsanspruch für Tätigkeiten normiert, zu deren Erbringung es bereits gesetzlich oder aufgrund einer selbstständigen vertraglichen Nebenpflicht verpflichtet ist oder die es vorwiegend im eigenen Interesse vornimmt, mit wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelungen nicht vereinbar, weil nach dem gesetzlichen Leitbild für solche Tätigkeiten ein Entgelt nicht beansprucht werden kann (s. BGHZ 146, 377, 383).

  • BGH, 18.04.2002 - III ZR 199/01

    Formularmäßige Vereinbarung einer Deaktivierungsgebühr in AGB eines

    Auszug aus OLG Naumburg, 27.05.2011 - 10 U 5/11
    d) Die Verwendung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die - wie hier - unzulässige Klauseln enthalten, begründet auch eine tatsächliche Vermutung für das Vorliegen einer Wiederholungsgefahr (s. BGH, NJW 2002, 2386).
  • BGH, 16.11.1999 - KZR 12/97

    Übernahmepreis für ein Stromversorgungsnetz

    Auszug aus OLG Naumburg, 27.05.2011 - 10 U 5/11
    Nur Vereinbarungen über Art und Umfang der vertraglichen Hauptleistungspflicht und die dafür zu zahlende Vergütung sind der materiellen Inhaltskontrolle entzogen, nicht aber Preisnebenabreden (s. BGHZ 141, 380, 382; 143, 128, 138).
  • BGH, 21.10.1997 - XI ZR 5/97

    BGH beanstandet Entgeltklauseln der Banken

    Auszug aus OLG Naumburg, 27.05.2011 - 10 U 5/11
    Die Bepreisung von Arbeiten und Aufwendungen, die keine Dienstleistung für den Kunden darstellen, ist aber unzulässig (s. BGHZ 137, 43, 46 ff.; Nobbe, WM 2008, 185, 187).
  • BGH, 21.04.2009 - XI ZR 78/08

    BGH erklärt Nr. 17 Abs. 2 Satz 1 der AGB-Sparkassen für unwirksam

    Auszug aus OLG Naumburg, 27.05.2011 - 10 U 5/11
    Preis ist dabei die in Geld ausgedrückte Gegenleistung für eine auf vertraglicher Grundlage erbrachte Haupt- oder Sonderleistung (s. BGHZ 137, 27, 29; 180, 257, 264).
  • OLG Stuttgart, 21.10.2010 - 2 U 30/10

    AGB von Banken: Formularmäßige Forderung einer Kontoführungsgebühr bei

    Auszug aus OLG Naumburg, 27.05.2011 - 10 U 5/11
    Jede Entgeltregelung in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die sich nicht auf eine solche Leistung stützt, sondern Aufwendungen für die Erfüllung einer gesetzlichen Pflicht des Verwenders offen auf dessen Kunden abzuwälzen versucht, stellt eine Abweichung von wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelung dar (s. BGHZ 146, 377 ff.; OLG Stuttgart, ZIP 2011, 462, 463, m. w. N.).
  • LG Halle, 20.12.2010 - 5 O 1759/10

    Allgemeine Geschäftsbedingungen: Bemessung des Kontoführungsentgelts für ein

    Auszug aus OLG Naumburg, 27.05.2011 - 10 U 5/11
    Die Berufung der Verfügungsbeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Halle vom 20. Dezember 2010 (Az.: 5 O 1759/10) wird zurückgewiesen.
  • BGH, 13.11.2012 - XI ZR 500/11

    Engeltklauseln für Pfändungsschutzkonten

    Es entspricht auch der nahezu einhelligen, zu vergleichbaren Entgeltregelungen ergangenen Rechtsprechung der Instanzgerichte (KG Berlin, WM 2012, 267 ff.; OLG Dresden, Urteil vom 24. Mai 2012 - 8 U 132/12, juris Rn. 22 ff.; OLG Frankfurt/Main, WM 2012, 1908 ff.; WM 2012, 1911, 1912 ff.; OLG Bamberg, Urteil vom 2. Mai 2012 - 3 U 237/11, S. 6, n.v.; OLG Bremen, Urteil vom 23. März 2012 - 2 U 130/11, juris Rn. 28 ff.; OLG Schleswig, WM 2012, 1914, 1915 ff.; OLG Naumburg, Urteil vom 27. Mai 2011 - 10 U 5/11, S. 5 ff., n.v.; LG Bamberg, Urteil vom 22. Februar 2011 - 1 O 445/10, juris Rn. 18 ff.; LG Erfurt, Urteil vom 14. Januar 2011 - 9 O 1772/10, juris Rn. 21 ff.; LG Halle, ZVI 2011, 35 f.; LG Leipzig, ZVI 2011, 73, 74; aA LG Frankfurt/Main, ZVI 2012, 32, 33 ff.; ZIP 2012, 114, 115 f.) sowie der überwiegenden Auffassung im Schrifttum (Ahrens in Prütting/Gehrlein, ZPO, 4. Aufl., § 850k Rn. 16, 18 f., 24; Fuchs in Ulmer/Brandner/Hensen, AGB-Recht, 11. Aufl., Spez. AGB-Werke Teil 4 (2) Banken (Kreditinstitute) Rn. 51; Graf von Westphalen, NJW 2012, 2243, 2244 f.; Lapp/Salamon in jurisPK-BGB, 6. Aufl., § 307 Rn. 120.2; Strube in Bankrechtstag 2010, S. 115, 125; wohl auch Fölsch/Janca, ZRP 2007, 253, 254; aA Sudergat, Kontopfändung und P-Konto, 2. Aufl., Rn. 998 ff.; ders., ZVI 2012, 35 f.; Homann, ZVI 2010, 405, 411).

    Es ist vielmehr ein herkömmliches Girokonto, das gemäß § 850k Abs. 7 ZPO durch eine - den Girovertrag ergänzende - Vereinbarung zwischen dem Kreditinstitut und dem Kunden "als Pfändungsschutzkonto geführt" wird (OLG Frankfurt/Main, WM 2012, 1908, 1909; WM 2012, 1911, 1913; OLG Schleswig, WM 2012, 1914, 1916; OLG Naumburg, Urteil vom 27. Mai 2011 - 10 U 5/11, S. 7, n.v.; OLG Bamberg, Urteil vom 2. Mai 2012 - 3 U 237/11, S. 6 f., n.v.; LG Bamberg, Urteil vom 22. Februar 2011 - 1 O 445/10, juris Rn. 21; vgl. auch Schmalenbach in Bamberger/Roth, BGB, 3. Aufl., § 675f Rn. 15).

    Vielmehr handelt es sich um Nebenleistungen, die mit dem hinzutretenden Pfändungsschutz notwendig einhergehen und im Rahmen der Führung des Girokontos zu erbringen sind (vgl. OLG Naumburg, Urteil vom 27. Mai 2011 - 10 U 5/11, S. 7, n.v.; OLG Frankfurt/Main, WM 2012, 1908, 1909; WM 2012, 1911, 1913).

    Der Annahme einer gesetzlichen Verpflichtung der Beklagten zur Führung des Pfändungsschutzkontos steht dabei - anders als die Revision meint - nicht entgegen, dass die Einrichtung eines Pfändungsschutzkontos nach § 850k Abs. 7 Satz 1 ZPO eine vorherige vertragliche Vereinbarung voraussetzt (OLG Frankfurt/Main, WM 2012, 1908, 1909; WM 2012, 1911, 1914; OLG Naumburg, Urteil vom 27. Mai 2011 - 10 U 5/11, S. 8, n.v.; aA Grothe in Zwangsvollstreckung aktuell, 2010, § 1 Rn. 71 ff.; Goebel, Kontopfändung, 2010, § 2 Rn. 592).

  • BGH, 13.11.2012 - XI ZR 145/12

    Engeltklauseln für Pfändungsschutzkonten

    Es entspricht auch der nahezu einhelligen, zu vergleichbaren Entgeltregelungen ergangenen Rechtsprechung der Instanzgerichte (KG Berlin, WM 2012, 267 ff.; OLG Dresden, Urteil vom 24. Mai 2012 - 8 U 132/12, juris Rn. 22 ff.; OLG Frankfurt/Main, WM 2012, 1908 ff.; WM 2012, 1911, 1912 ff.; OLG Bamberg, Urteil vom 2. Mai 2012 - 3 U 237/11, S. 6, n.v.; OLG Bremen, Urteil vom 23. März 2012 - 2 U 130/11, juris Rn. 28 ff.; OLG Schleswig, WM 2012, 1914, 1915 ff.; OLG Naumburg, Urteil vom 27. Mai 2011 - 10 U 5/11, S. 5 ff., n.v.; LG Bamberg, Urteil vom 22. Februar 2011 - 1 O 445/10, juris Rn. 18 ff.; LG Erfurt, Urteil vom 14. Januar 2011 - 9 O 1772/10, juris Rn. 21 ff.; LG Halle, ZVI 2011, 35 f.; LG Leipzig, ZVI 2011, 73, 74; aA LG Frankfurt/Main, ZVI 2012, 32, 33 ff.; ZIP 2012, 114, 115 f.) sowie der überwiegenden Auffassung im Schrifttum (Ahrens in Prütting/Gehrlein, ZPO, 4. Aufl., § 850k Rn. 16, 18 f., 24; Fuchs in Ulmer/Brandner/Hensen, AGB-Recht, 11. Aufl., Spez. AGB-Werke Teil 4 (2) Banken (Kreditinstitute) Rn. 51; Graf von Westphalen, NJW 2012, 2243, 2244 f.; Lapp/Salamon in jurisPK-BGB, 6. Aufl., § 307 Rn. 120.2; Strube in Bankrechtstag 2010, S. 115, 125; wohl auch Fölsch/Janca, ZRP 2007, 253, 254; aA Sudergat, Kontopfändung und P-Konto, 2. Aufl., Rn. 998 ff.; ders., ZVI 2012, 35 f.; Homann, ZVI 2010, 405, 411).

    Es ist vielmehr ein herkömmliches Girokonto, das gemäß § 850k Abs. 7 ZPO durch eine - den Girovertrag ergänzende - Vereinbarung zwischen dem Kreditinstitut und dem Kunden "als Pfändungsschutzkonto geführt" wird (OLG Frankfurt/Main, WM 2012, 1908, 1909; WM 2012, 1911, 1913; OLG Schleswig, WM 2012, 1914, 1916; OLG Naumburg, Urteil vom 27. Mai 2011 - 10 U 5/11, S. 7, n.v.; OLG Bamberg, Urteil vom 2. Mai 2012 - 3 U 237/11, S. 6 f., n.v.; LG Bamberg, Urteil vom 22. Februar 2011 - 1 O 445/10, juris Rn. 21; vgl. auch Schmalenbach in Bamberger/Roth, BGB, 3. Aufl., § 675f Rn. 15).

    Vielmehr handelt es sich um Nebenleistungen, die mit dem hinzutretenden Pfändungsschutz notwendig einhergehen und im Rahmen der Führung des Girokontos zu erbringen sind (vgl. OLG Naumburg, Urteil vom 27. Mai 2011 - 10 U 5/11, S. 7, n.v.; OLG Frankfurt/Main, WM 2012, 1908, 1909; WM 2012, 1911, 1913).

    Der Annahme einer gesetzlichen Verpflichtung der Beklagten zur Führung des Pfändungsschutzkontos steht dabei nicht entgegen, dass die Einrichtung eines Pfändungsschutzkontos nach § 850k Abs. 7 Satz 1 ZPO eine vorherige vertragliche Vereinbarung voraussetzt (OLG Frankfurt/Main, WM 2012, 1908, 1909; WM 2012, 1911, 1914; OLG Naumburg, Urteil vom 27. Mai 2011 - 10 U 5/11, S. 8, n.v.; aA Grothe in Zwangsvollstreckung aktuell, 2010, § 1 Rn. 71 ff.; Goebel, Kontopfändung, 2010, § 2 Rn. 592).

  • OLG Düsseldorf, 16.03.2013 - 6 U 114/11

    Formularmäßige Vereinbarung einer Vergütung für die Führung eines Kontos als

    Denn sie weicht von dem bereits genannten Grundsatz ab, dass jeder Vertragspartner seine gesetzlichen Pflichten zu erfüllen hat, ohne dass er dafür ein besonderes Entgelt verlangen darf (KG NJW 2012, 395 ff. = WM 2012, 267 ff. = juris 30; OLG Naumburg, Urteil vom 27. Mai 2011, 10 U 5/11, Seite 8).

    Schon aus der äußeren Gestaltung des Preisverzeichnisses der Verfügungsbeklagten wird vielmehr deutlich, dass es bei dem Pfändungsschutzkonto nur um eine besondere Form der Kontenführung im Rahmen der Zwangsvollstreckung geht, bei der für die vier verschiedenen Kontenmodelle der Verfügungsbeklagten - Giro Privat, Giro Direkt, Giro Start und Giro Exklusiv - jeweils nur dann eine zusätzliche Gebühr in Höhe von monatlich zwei Euro anfallen soll, wenn diese als Pfändungsschutzkonten geführt werden, wobei sich an dem durch das vereinbarte Basisentgelt für die Verfügungsbeklagte bereits abgegoltenen (Haupt-)Leistungsumfang deshalb jedoch nichts ändert (OLG Naumburg, Urteil vom 27. Mai 2011, 10 U 5/11, Seite 7).

    Insbesondere kann der etwa mit der Führung von Konten als Pfändungsschutzkonten verbundene Bearbeitungs- und Überwachungsaufwand in diesem Zusammenhang nicht zugunsten der Verfügungsbeklagten angeführt werden, denn es bleibt dieser jederzeit unbenommen, einen solchen Aufwand im Rahmen ihrer Gesamtkalkulation des Preises für die von ihr angebotenen Kontenmodelle zu berücksichtigen (OLG Naumburg, Urteil vom 27. Mai 2011, 10 U 5/11, Seite 9).

  • OLG Frankfurt, 28.03.2012 - 19 U 238/11

    Wirksamkeit einer Entgeltklausel für die Führung eines Pfändungsschutzkontos in

    Das gilt auch dann, wenn man die Umwandlung in ein P-Konto nicht als Rechtsfolge eines einseitigen Verlangens des Kunden, sondern mit der überwiegenden Auffassung in Rechtsprechung (vgl. nur OLG Naumburg, Urt. v. 27.5.2011, 10 U 5/11, uv., - Bl. 83 ff. d. A.; LG Erfurt, Urt. v. 14.1.2011, 9 O 1772/10, juris Rn. 25; LG Köln, Urt. v. 4.8.2011, 31 O 88/11, juris Rn 15) und Schrifttum (vgl. nur Ahrens, NJW-Spezial 2011, 85; Bitter, ZIP 2011, 149, 150) als Rechtsfolge einer vertraglichen Vereinbarung ansieht.
  • OLG Frankfurt, 06.06.2012 - 19 U 13/12

    Unzulässigkeit einer Preisklausel für ein Pfändungsschutzkonto

    Das gilt auch dann, wenn man die Umwandlung in ein P-Konto nicht als Rechtsfolge, eines einseitigen Verlangens des Kunden, sondern mit der überwiegenden Auffassung in Rechtsprechung (vgl. nur OLG Naumburg, Urt. v. 27.5.2011, 10 U 5/11, uv.; LG Erfurt, Urt. v. 14.1.2011, 9 O 1772/10, juris Rn. 25; LG Köln, Urt. v. 4.8.2011, 31 O 88/11, juris Rn 15) und Schrifttum (vgl. nur Ahrens, NJW-Spezial 2011, 85; Bitter, ZIP 2011, 149, 150) als Rechtsfolge einer vertraglichen Vereinbarung ansieht.
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