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   OLG Hamm, 07.03.2017 - I-10 U 5/16   

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https://dejure.org/2017,53615
OLG Hamm, 07.03.2017 - I-10 U 5/16 (https://dejure.org/2017,53615)
OLG Hamm, Entscheidung vom 07.03.2017 - I-10 U 5/16 (https://dejure.org/2017,53615)
OLG Hamm, Entscheidung vom 07. März 2017 - I-10 U 5/16 (https://dejure.org/2017,53615)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Erbe, Erbschaft, Bindungswirkung, gemeinschaftliches Testament, Schenkung, Vermächtnis, Übertragung, anerkennenswertes lebzeitiges Eigeninteresse

  • IWW

    §§ 1968 BGB; 2174, 2147, 1939, 2271 BGB; 2271m 2287 I i.V.m. § 812 ff BGB

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtsstellung des überlebenden Ehegatten aufgrund eines gemeinschaftlichen Testaments; Wirksamkeit der Übertragung seines Vermögens an die zweite Ehefrau

  • erbrechtsiegen.de

    Bindungswirkung gemeinschaftliches Testament

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erbe; Erbschaft; Bindungswirkung; gemeinschaftliches Testament; Schenkung; Vermächtnis; Übertragung; anerkennenswertes lebzeitiges Eigeninteresse

  • rechtsportal.de

    Rechtsstellung des überlebenden Ehegatten aufgrund eines gemeinschaftlichen Testaments

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • nrw.de (Pressemitteilung)

    Nachlassverteilung zwischen beschenkter und mit einem Vermächtnis bedachter zweiter Ehefrau sowie den erbenden Kindern aus erster Ehe

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Nachlassverteilung zwischen zweiter Ehefrau und den erbenden Kindern aus erster Ehe

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 26.10.2011 - IV ZR 72/11

    Schenkung zum Nachteil des Vertragserben: Lebzeitiges Eigeninteresse des

    Auszug aus OLG Hamm, 07.03.2017 - 10 U 5/16
    Auch das Bemühen des Erblassers, seine Altersversorgung und Pflege zu sichern oder zu verbessern ist ein anerkennungswürdiges Eigeninteresse (vgl. BGH, NJW-RR 2012, 207).

    Beweispflichtig für die Schenkung ohne rechtfertigendes lebzeitiges Eigeninteresse ist der Vertrags- bzw. Schlusserbe (vgl. BGH, NJW-RR 2012, 207).

    Die Übernahme einer rechtlichen Verpflichtung zu Gegenleistungen durch den Beschenkten ist nicht erforderlich und würde zudem dazu führen, dass es sich bereits nicht mehr um eine Schenkung i.S. des § 2287 Abs. 1 BGB handelt (vgl. BGH, NJW-RR 2012, 207).

  • OLG Köln, 29.10.2014 - 11 U 121/13

    Beeinträchtigungen der Vertragserbin durch Zuwendungen an die Lebensgefährtin des

    Auszug aus OLG Hamm, 07.03.2017 - 10 U 5/16
    Die Vorschrift des § 2287 BGB findet - entgegen der Ansicht der Klägerin - auch auf den Vertrag zugunsten Dritter auf den Todesfall Anwendung (vgl. BGH, Urteil vom 26.11.1975 - IV ZR 138/74 -, NJW 1976, 749; OLG Köln, ErbR 2015, 32).

    Eine derartige Motivation des Erblassers läuft allerdings auf ein Handeln überwiegend zur Korrektur der inzwischen nicht mehr gewünschten Schlusserbeneinsetzung aus dem gemeinschaftlichen Testament hinaus (vgl. zu einem ähnlichen Fall: OLG Köln, ErbR 2015, 32).

  • BGH, 30.11.1977 - IV ZR 165/76

    Letztwillige Verfügung, mit der einer sittlichen Pflicht oder einer auf den

    Auszug aus OLG Hamm, 07.03.2017 - 10 U 5/16
    Eine Beeinträchtigung ist anzunehmen, wenn - wie hier - der durch eine wechselbezügliche Verfügung Bedachte mit einem Vermächtnis beschwert wird (vgl. Palandt/Weidlich, BGB, 76. Aufl., § 2271 Rn. 14 (m.w.N.)), wobei selbst für solche Vermächtnisse keine Ausnahme zu machen ist, durch die eine sittliche Pflicht erfüllt oder langjährige Dienstleistungen belohnt werden (vgl. BGH, Urteil vom 30.11.1977 - IV ZR 165/76 -, NJW 1978, 423).

    Eine Umdeutung der unwirksamen Verfügung von Todes wegen in ein wirksames Rechtsgeschäft unter Lebenden gem. § 140 BGB (vgl. zu dieser Möglichkeit: BGH Urteil vom 30.11.1977 - IV ZR 165/76 -, NJW 1978, 423) ist hier nicht möglich.

  • OLG Hamm, 07.12.2010 - 15 Wx 44/10

    Auslegung einer Schlusserbeneinsetzung im gemeinschaftlichen Ehegattentestament

    Auszug aus OLG Hamm, 07.03.2017 - 10 U 5/16
    Mangels entgegenstehender Anhaltspunkte ist daher nach der Auslegungsregel des § 2270 Abs. 2 BGB anzunehmen, dass die Ehegatten sich gegenseitig nur deshalb als Erben des Erstversterbenden eingesetzt haben, weil der Überlebende seinerseits die gemeinsamen Kinder als Schlusserben berufen hat (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 07.12.2010 - 15 Wx 44/10 -, FamRZ 2011, 1333).
  • OLG Hamm, 27.09.2001 - 15 W 88/01

    Wechselbezügliche Einsetzung der Kinder

    Auszug aus OLG Hamm, 07.03.2017 - 10 U 5/16
    Insbesondere gibt es keinen Erfahrungssatz dahin, dass in den Fällen, in denen Eltern ihre gemeinschaftlichen Kinder zu Schlusserben bestimmen, es ihrem gemeinschaftlichen Willen entspricht, dass der überlebende Elternteil zu einer Änderung des Testaments berechtigt sein sollte, wenn es - wie hier angedeutet wird - nach dem Tod des zuerst versterbenden Ehegatten zu Familienstreitigkeiten kommt (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 27.09.2001 - 15 W 88/01 -, FamRZ 2002, 777).
  • BGH, 26.11.1975 - IV ZR 138/74

    Zuwendung auf den Todesfall

    Auszug aus OLG Hamm, 07.03.2017 - 10 U 5/16
    Die Vorschrift des § 2287 BGB findet - entgegen der Ansicht der Klägerin - auch auf den Vertrag zugunsten Dritter auf den Todesfall Anwendung (vgl. BGH, Urteil vom 26.11.1975 - IV ZR 138/74 -, NJW 1976, 749; OLG Köln, ErbR 2015, 32).
  • BGH, 03.05.2006 - IV ZR 72/05

    Umfang des rechtlichen Gehörs im Zivilverfahren

    Auszug aus OLG Hamm, 07.03.2017 - 10 U 5/16
    In der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist anerkannt, dass es an einer objektiven Beeinträchtigung fehlt, wenn der Erblasser seine wechselbezügliche Verfügung hätte anfechten können und innerhalb der laufenden Anfechtungsfrist zum Nachteil des Schlusserben Vermögen verschenkt, auch wenn der Erblasser letztlich nicht anficht (vgl. BGH, ZEV 2006, 505).
  • FG Münster, 14.02.2019 - 3 K 1237/17

    Schenkungsteuer - Kann der Beschenkte eine Zahlung zur Abfindung eines

    Und bezüglich des im Eigentum seiner Mutter stehenden Grundbesitzanteils ergibt sich diese Verpflichtung gemäß § 2287 Abs. 1 BGB, der als Vorschrift zum Erbvertragsrecht auf Ehegattentestamente entsprechend anwendbar ist (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 07.03.2017 I 10 U 5/16, ZEV 2018 mit weiteren Nachweisen).
  • OLG Hamm, 09.03.2023 - 10 U 28/22

    Beeinträchtigend; Schenkung; Anfechtung

    Aufgrund dieser Heirat war der Erblasser gemäß § 2079 I BGB berechtigt, wegen des Übergehens der Beklagten als im Zeitpunkt der Testierung nicht vorhandenen Pflichtteilsberechtigten die ihn bindende Schlusserbenbestimmung des Klägers innerhalb einer Frist von einem Jahr, § 2283 I BGB, anzufechten (vgl. hierzu: Senat, Urteil vom 07.03.2017, 10 U 5/16, Juris Rz 71; Grüneberg-Weidlich, § 2271 BGB Rz.28 und § 2281 BGB Rz. 2 m.w.N.).
  • OLG Frankfurt, 17.12.2021 - 10 U 225/19

    Beeinträchtigende Schenkung: Bindungswirkung des gemeinschaftlichen Testaments

    Als ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal verlangt § 2287 Abs. 1 BGB eine objektive Beeinträchtigung der eigenen Rechtsstellung (als Schlusserbe), weil der Schutz des Schlusserben schon im Ausgangspunkt nicht weiter reicht als die erbrechtliche Bindung des § 2271 Abs. 2 BGB (vgl. BGH, Urteil vom 2.12.1981 - IVa ZR 252/80 -, juris = NJW 1982, 441; OLG Hamm, Urteil vom 7.3.2017 - I-10 U 5/16 - juris, Rn. 71; OLG Frankfurt, Urteil vom 29.4.2009 - 21 U 57/08 -, juris; Palandt/Weidlich, BGB, 80. Auflage 2021, § 2287 Rn. 5 m.w.N. sowie § 2271 Rn. 10 m.w.N.).
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