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   OLG Koblenz, 29.05.2009 - 10 U 505/08   

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OLG Koblenz, 29.05.2009 - 10 U 505/08 (https://dejure.org/2009,7591)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 29.05.2009 - 10 U 505/08 (https://dejure.org/2009,7591)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 29. Mai 2009 - 10 U 505/08 (https://dejure.org/2009,7591)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit einer Zahlungsklage bei vorliegendem notariellen Schuldanerkenntnis; Anforderungen an den Nachweis der Kausalität der Haustürsituation für den Abschluss eines Darlehensvertrages; Aufklärungspflichten einer Bank im Rahmen der Finanzierung einer zu ...

  • Judicialis

    BGB § 138 Abs. 1; ; BGB § ... 171; ; BGB § 172; ; BGB § 181; ; BGB § 195; ; BGB § 242; ; BGB § 278; ; BGB § 488 Abs. 1 Satz 1; ; BGB § 607 Abs. 1 a. F.; ; BGB § 780; ; BGB § 810; ; ZPO § 142; ; ZPO § 142 Abs. 2; ; ZPO § 422; ; ZPO § 423; ; ZPO § 520 Abs. 3; ; ZPO § 538 Abs. 2; ; ZPO § 767; ; ZPO § 794 Abs. 1 Nr. 5; ; EGBGB Art. 229 § 6 Abs. 4 Satz 1; ; HWiG § 1 a. F.; ; HWiG § 1 Abs. 1 a. F.; ; HWiG § 1 Abs. 1 Nr. 1 a.F.; ; HWiG § 1 Abs. 1 Nr. 1 a. F.; ; HWiG § 3; ; VerbrKrG § 3 Abs. 2 Nr. 2; ; VerbrKrG § 9; ; VerbrKrG § 9 Abs. 1; ; VerbrKrG § 9 Abs. 3; ; RBerG Art. 1 § 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit einer Zahlungsklage bei vorliegendem notariellen Schuldanerkenntnis; Anforderungen an den Nachweis der Kausalität der Haustürsituation für den Abschluss eines Darlehensvertrages; Aufklärungspflichten einer Bank im Rahmen der Finanzierung einer zu ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (23)

  • BGH, 23.10.2007 - XI ZR 167/05

    Zur widerleglichen Vermutung der Kenntnis der finanzierenden Bank von der

    Auszug aus OLG Koblenz, 29.05.2009 - 10 U 505/08
    Dies kann etwa dann der Fall sein, wenn die Bank in Bezug auf spezielle Risiken des Vorhabens einen konkreten Wissensvorsprung vor dem Darlehensnehmer hat und dies auch erkennen kann (BGH Urteil vom 23. Oktober 2007 - XI ZR 167/05 - WM 2008, 154; BGH Urteil vom 29. April 2008 - XI ZR 221/07 -).

    Eine Aufklärungspflicht der Bank über die Unangemessenheit des Kaufpreises unter dem rechtlichen Gesichtspunkt eines Wissensvorsprungs ist ausnahmsweise dann anzunehmen, wenn eine so wesentliche Verschiebung der Relation zwischen Kaufpreis und Verkehrswert vorliegt, dass die Bank von einer sittenwidrigen Übervorteilung des Käufers durch den Verkäufer ausgehen muss (ständige Rechtsprechung BGH Urteil vom 23. März 2004 - XI ZR 194/02 - = WM 2004, 1221), Urteil vom 15. März 2005 - XI ZR 135/04 - = WM 2005, 828 und Urteil vom 23. Oktober 2007 - XI ZR 167/05 - = WM 2008, 154).

    Eine solche Kenntnis wird selbst bei einem - hier nicht vorliegenden - institutionalisierten Zusammenwirken der Bank mit dem Verkäufer oder Vermittler der Anlage nicht vermutet (BGH Urteil vom 23. Oktober 2007 - XI ZR 167/05 -).

    Dementsprechend kann aus einer lediglich zu bankinternen Zwecken erfolgten oder unterlassenen Beleihungswertermittlung grundsätzlich auch keine Pflichtverletzung gegenüber dem Kreditnehmer und somit auch keine diesbezügliche Aufklärungspflicht angenommen werden (BGH Urteil vom 23. Oktober 2007 - XI ZR 167/05 - = VersR 2009, 123).

  • BGH, 15.03.2005 - XI ZR 135/04

    Wirksamkeit eines Geschäftsbesorgungsvertrages im Rahmen eines Steuersparmodells

    Auszug aus OLG Koblenz, 29.05.2009 - 10 U 505/08
    Eine Aufklärungspflicht der Bank über die Unangemessenheit des Kaufpreises unter dem rechtlichen Gesichtspunkt eines Wissensvorsprungs ist ausnahmsweise dann anzunehmen, wenn eine so wesentliche Verschiebung der Relation zwischen Kaufpreis und Verkehrswert vorliegt, dass die Bank von einer sittenwidrigen Übervorteilung des Käufers durch den Verkäufer ausgehen muss (ständige Rechtsprechung BGH Urteil vom 23. März 2004 - XI ZR 194/02 - = WM 2004, 1221), Urteil vom 15. März 2005 - XI ZR 135/04 - = WM 2005, 828 und Urteil vom 23. Oktober 2007 - XI ZR 167/05 - = WM 2008, 154).

    Die Nichtigkeit erfasst in diesen Fällen auch die den Geschäftsbesorgern erteilte Prozessvollmacht zur Abgabe einer Zwangsvollstreckungsunterwerfungserklärung, deren Nichtigkeit mit Hilfe der §§ 171, 172 BGB nicht überwunden werden kann (ständige Rechtsprechung; BGHZ 154, 283, 287 ff; BGH Urteil vom 15. März 2005 - XI ZR 135/04).

  • BGH, 02.07.2004 - V ZR 213/03

    Sittenwidrigkeit eines Grundstückskaufvertrages; Verfahren zur Ermittlung des

    Auszug aus OLG Koblenz, 29.05.2009 - 10 U 505/08
    Der Bundesgerichtshof hat insoweit festgestellt, dass die Auswahl der geeigneten Wertermittlungsmethode im pflichtgemäßen Ermessen des Tatrichters stehe und dass die Wertermittlungsverordnung 1988 über die Zwecke des Baugesetzbuches hinaus allgemein anerkannte Grundsätze der Ermittlung des Verkehrswertes von Grundstücken enthalte, so dass die von der Verordnung aufgegriffenen Ermittlungsmethoden nach der Wertung des Verordnungsgebers grundsätzlich gleichrangig seien und keine der Schätzmethoden bei bestimmten Bewertungsgegenständen, etwa bei Renditeobjekten die Ertragswertmethode, von vornherein die anderen Ermittlungsverfahren verdränge (vgl. BGH Urteil vom 2. Juli 2004 - V ZR 213/03 -).

    Insbesondere schulde der Verkäufer keine Kontrolle der Marktergebnisse anhand prognostizierter Erträge (BGH Urteil vom 2. Juli 2004 - V ZR 213/03 -).

  • BGH, 26.09.2006 - XI ZR 283/03

    Voraussetzungen des Einwendungsdurchgriffs

    Auszug aus OLG Koblenz, 29.05.2009 - 10 U 505/08
    Der Bundesgerichtshof hat in seinem Urteil vom 26. September 2006 (XI ZR 283/03) in Übereinstimmung mit seiner Entscheidung im Urteil vom 16. Mai 2006 (XI ZR 6/04) ausdrücklich klargestellt, dass dem aus § 3 HWiG folgenden Rückzahlungsanspruch auch nicht entgegen steht, dass der Verbraucher nach Ansicht des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften durch die Haustürgeschäfterichtlinie vor den Folgen der in der Entscheidung des EuGH angesprochenen Risiken von Kapitalanlagen der vorliegenden Art zu schützen ist, die er im Falle einer ordnungsgemäßen Widerrufsbelehrung der Kredit gebenden Bank hätte vermeiden können.

    Diese können etwa in Form einer Vertriebsvereinbarung, eines Rahmenvertrages, konkreter Vertriebsabsprachen oder in Form eines gemeinsamen Vertriebskonzepts bestanden haben oder sich aus Indizien ergeben, etwa daraus, dass den vom Verkäufer oder Fondsinitiator eingeschalteten Vermittlern von der Bank Büroräume überlassen oder von ihnen - von der Bank unbeanstandet - Formulare des Kreditgebers benutzt wurden, oder, dass der Verkäufer oder die Vermittler dem finanzierenden Institut wiederholt Finanzierungen von Eigentumswohnungen desselben Objektes vermittelt haben (vgl. BGH Urteil vom 26. September 2006 - XI ZR 283/03 - = WM 2006, 2347 ff.).

  • BGH, 22.01.2008 - XI ZR 6/06

    Aufklärungspflichten der finanzierenden Bank

    Auszug aus OLG Koblenz, 29.05.2009 - 10 U 505/08
    Ob sich ein Darlehensnehmer auch bei einem größeren zeitlichen Abstand zwischen der mündlichen Verhandlung und dem Vertragsschluss durch einen Verstoß gegen § 1 HWiG a. F. in einer Lage befindet, in der er in seiner Entschließungsfreiheit beeinträchtigt ist, ist eine Frage der Würdigung des Einzelfalls (BGH, Urteil vom 21. Januar 2003 - XI ZR 125/02 - = WM 2003, 483, 484; Urteil vom 18. März 2003 - XI ZR 188/02 - = WM 2003, 918, 920 ff., BGH Urteil vom 13. Juni 2006 - XI ZR 94/05 = WM 2006, 1995, 1996 ff.; BGH Urteil vom 22. Januar 2008 - XI ZR 6/06 -).

    Hierauf hat der Bundesgerichtshof zuletzt in seiner Entscheidung vom 22. Januar 2008 (XI ZR 6/06) hingewiesen.

  • BGH, 16.05.2006 - XI ZR 6/04

    Zu kreditfinanzierten sogenannten "Schrottimmobilien"

    Auszug aus OLG Koblenz, 29.05.2009 - 10 U 505/08
    Der Bundesgerichtshof hat in seinem Urteil vom 26. September 2006 (XI ZR 283/03) in Übereinstimmung mit seiner Entscheidung im Urteil vom 16. Mai 2006 (XI ZR 6/04) ausdrücklich klargestellt, dass dem aus § 3 HWiG folgenden Rückzahlungsanspruch auch nicht entgegen steht, dass der Verbraucher nach Ansicht des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften durch die Haustürgeschäfterichtlinie vor den Folgen der in der Entscheidung des EuGH angesprochenen Risiken von Kapitalanlagen der vorliegenden Art zu schützen ist, die er im Falle einer ordnungsgemäßen Widerrufsbelehrung der Kredit gebenden Bank hätte vermeiden können.

    Ebenso wenig steht den Klägern der mit ihrer Berufung im Anschluss an das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 16. Mai 2006 (XI ZR 6/04) geltend gemachte weitergehende Schadensersatzanspruch wegen Verletzung von Aufklärungspflichten der Kredit gebenden Bank im Hinblick auf den anlässlich ihrer institutionalisierten Zusammenarbeit mit Vertrieb, Finanzierungsvermittler und Geschäftsbesorger erlangten Wissensvorsprung zu.

  • BGH, 09.05.2006 - XI ZR 119/05

    Überprüfung des Kausalzusammenhangs zwischen Haustürsituation und Abschluss des

    Auszug aus OLG Koblenz, 29.05.2009 - 10 U 505/08
    Mit zunehmendem zeitlichem Abstand nimmt aber die Indizwirkung für die Kausalität ab und kann nach einer gewissen Zeit ganz entfallen (BGH Urteil vom 9. Mai 2006 - XI ZR 119/05 - = WM 2006, 1243, 1244 m. w. N.).

    In seiner diesbezüglich einschlägigen Entscheidung hat der Bundesgerichtshof bislang offen gelassen, ob ein Anscheinsbeweis zugunsten des in einer Haustürsituation geworbenen Verbrauchers nach der allgemeinen Lebenserfahrung gewöhnlich schon nach einer Woche entfällt (BGH, Urteil vom 9. Mai 2006 - XI ZR 119/05 -); er hat jedenfalls hierfür einen Zeitraum von knapp drei Wochen dann ausreichen lassen, wenn weitere, den Kausalverlauf in Frage stellenden Umstände hinzutreten (BGH, Urteil vom 9. Mai 2006 - XI ZR 119/05 -).

  • BGH, 23.11.1994 - XII ZR 150/93

    Unterbrechung der Verjährung mietrechtlicher Ansprüche durch ein selbständiges

    Auszug aus OLG Koblenz, 29.05.2009 - 10 U 505/08
    Mit dem Anspruch gemäß § 607 Abs. 1 BGB a. F. verjährt insbesondere auch ein etwaiger Schadensersatzanspruch wegen Verzuges (BGHZ 128, 74, 77).

    Ihm steht nicht entgegen, dass die Verjährung auch durch die klageweise Geltendmachung dieses Anspruchs selbst gehemmt werden kann (BGHZ 128, 74, 81 ff.).

  • BGH, 19.09.2006 - XI ZR 204/04

    Voraussetzungen einer Aufklärungspflicht der finanzierenden Bank; Voraussetzungen

    Auszug aus OLG Koblenz, 29.05.2009 - 10 U 505/08
    Ein die Aufklärungspflicht der finanzierenden Bank auslösender konkreter Wissensvorsprung im Zusammenhang mit einer arglistigen Täuschung des Anlegers setzt dementsprechend konkrete, dem Beweis zugängliche unrichtige Angaben des Vermittlers oder Verkäufers über das Anlageobjekt voraus (BGH Urteil vom 19. September 2006 - XI ZR 204/04 -).
  • BGH, 26.03.2003 - IV ZR 222/02

    Rechtsfolgen der Nichtigkeit eines Treuhandvertrages aufgrund Verstoßes gegen das

    Auszug aus OLG Koblenz, 29.05.2009 - 10 U 505/08
    Die Nichtigkeit erfasst in diesen Fällen auch die den Geschäftsbesorgern erteilte Prozessvollmacht zur Abgabe einer Zwangsvollstreckungsunterwerfungserklärung, deren Nichtigkeit mit Hilfe der §§ 171, 172 BGB nicht überwunden werden kann (ständige Rechtsprechung; BGHZ 154, 283, 287 ff; BGH Urteil vom 15. März 2005 - XI ZR 135/04).
  • BGH, 29.04.2008 - XI ZR 221/07

    Zur Aufklärungspflicht der kreditgebenden Bank über sittenwidrige Überteuerung

  • BGH, 23.03.2004 - XI ZR 194/02

    Aufklärungspflicht der finanzierenden Bank über die Höhe einer Innenprovision

  • BGH, 26.02.2008 - XI ZR 74/06

    Zum Schadensersatzanspruch wegen unterbliebener Widerrufsbelehrung nach dem

  • BGH, 01.06.2006 - IX ZR 283/03

    Anforderungen an die Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde; Anforderungen an

  • BGH, 21.01.2003 - XI ZR 125/02

    Gerichtliche Prüfung der Rechtsfolgen des Widerrufs

  • BGH, 27.06.2000 - XI ZR 174/99

    Aufklärungspflicht der finanzierenden Bank bei Beitritt zu einem geschlossenen

  • BGH, 18.03.2003 - XI ZR 188/02

    Rechtsfolgen der Nichtigkeit eines Treuhändervertrages wegen Verstoßes gegen das

  • BGH, 27.06.2000 - XI ZR 210/99

    Zum Verbraucherschutz beim finanzierten Gesellschaftsbeitritt

  • BGH, 21.03.2006 - XI ZR 204/03

    Rückabwicklung von Darlehensverträgen nach Widerruf nach dem HWiG

  • BGH, 21.03.2005 - II ZR 411/02

    Einwendungsdurchgriff beim finanzierten Beitritt zu einer Anlagegesellschaft

  • BGH, 13.06.2006 - XI ZR 94/05

    Widerruf von Haustürgeschäften nach der Neuregelung des Widerrufs von

  • BGH, 16.05.2006 - XI ZR 15/04

    Rückabwicklung eines Realkreditvertrages nach Widerruf; Schadensersatzpflicht

  • BGH, 19.12.2006 - XI ZR 113/06

    Rechtsschutzinteresse für eine Klage auf Rückzahlung eines Darlehens bei

  • KG, 22.12.2014 - 24 U 169/13

    Verbraucherdarlehensvertrag: Voraussetzungen und Rechtsfolgen eines erst im

    Gleiches gilt etwa für die Äußerung, die Wohnung würde stetig im Wert steigen und könne jederzeit mit Gewinn verkauft werden (BGH Urteil vom 13.03.2007 - XI ZR 159/05 - Rdn. 30; OLG Koblenz, Urteil vom 29.05.2009 - 10 U 505/08 - Rdnr. 113 - jeweils zitiert nach juris).
  • OLG Hamm, 02.02.2012 - 5 U 110/11

    Hemmung der Verjährung durch Anbringung eines Prozesskostenhilfegesuchs

    Um die Vermutung der Kenntnis aufgrund institutionalisierten Zusammenwirkens zu begründen, muss die Anzahl der Finanzierungen so groß sein, dass sie sich typischerweise durch eine besondere Verflechtung zwischen Bank und Anlageobjekt erklärt (so auch OLG Koblenz, Urteil vom 29.05.2009 - 10 U 505/08, Tz. 106, das bei der Finanzierung acht von 26 Wohnungen keine Indizwirkung annimmt) und nicht auch auf z.B. günstige Konditionen der Bank zurückführen lässt.
  • KG, 23.02.2017 - 8 U 87/15

    Bankenhaftung: Verjährung von Schadensersatzansprüchen bei grob fahrlässiger

    Demgemäß hat der Senat im Beschluss vom 23.03.2015 (8 U 70/14) die Finanzierung von 4 von 6 Fällen (trotz der rechnerischen Quote von 2/3) nicht als ausreichend angesehen (vgl. ferner: Senat, Urt. v. 12.03.2012 - 8 U 10/11, UA S. 17: 22 von 106 Fällen - 21 % - genügt nicht; OLG Koblenz, Urt. v. 29.05.2009 - 10 U 505/08, juris Tz 106: 9 von 26 Fällen - 35 % - genügt nicht).
  • LG Berlin, 02.10.2015 - 38 O 382/14
    Gleiches gilt etwa für die Äußerung, die Wohnung würde stetig im Wert steigen und könne jederzeit mit Gewinn verkauft werden (BGH Urteil vom 13.03.2007 - XI ZR 159/05 - Rdn. 30; OLG Koblenz, Urteil vom 29.05.2009 - 10 U 505/08 - Rdnr. 113 - jeweils zitiert nach juris).
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