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   OLG München, 21.01.2005 - 10 U 5291/04   

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https://dejure.org/2005,26336
OLG München, 21.01.2005 - 10 U 5291/04 (https://dejure.org/2005,26336)
OLG München, Entscheidung vom 21.01.2005 - 10 U 5291/04 (https://dejure.org/2005,26336)
OLG München, Entscheidung vom 21. Januar 2005 - 10 U 5291/04 (https://dejure.org/2005,26336)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • verkehrslexikon.de (Kurzinformation)

    Der links in ein Grundstück Abbiegende hat die ihm auferlegten Pflichten auch gegenüber einem vom Straßenrand Anfahrenden zu erfüllen, dessen fehlerhaftes Verhalten im Rahmen des § 17 Abs. 1 StVG zu berücksichtigen ist

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StVG § 7 Abs. 1 § 17 Abs. 1; StVO § 9 Abs. 5 § 10
    Gesteigerte Sorgfaltspflicht, die § 9 Abs. 5 StVO

 
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Wird zitiert von ... (2)

  • AG Neu-Ulm, 22.04.2016 - 5 C 171/15
    Entgegen der Auffassung der Klägerin hat die Klägerin in Ansehung der Beklagten bei Einleitung des Abbiegevorgangs gegen§ 9 Abs. 5 StVO unstreitig verstoßen, denn die gesteigerte Sorgfaltspflicht des § 9 Abs. 5 StVO gilt auch gegenüber vom Fahrbahnrand in den fließenden Verkehr anfahrenden Verkehrsteilnehmern, hier der Erstbeklagten (vgl. OLG München, Urteil vom 21.01.2015 - 10 U 5291/04, DAR 2005, 287).
  • KG, 26.11.2007 - 12 U 27/07

    Haftungsverteilung bei Kfz-Unfall: Kollision beim Linksabbiegen in ein Grundstück

    Auch wenn der Beklagte zu 1. sich noch nicht in den fließenden Verkehr eingeordnet hatte, begann seine Teilnahme am Verkehr mit dem Verlassen seiner Parkposition, weshalb die gesteigerte Sorgfaltspflicht gemäß § 9 Abs. 5 StVO auch ihm gegenüber zu beachten war (vgl. OLG München, Urteil vom 21. Januar 2005 - 10 U 5291/04 - DAR 2005, 287).
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