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   OLG Karlsruhe, 09.07.1999 - 10 U 55/99   

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https://dejure.org/1999,4311
OLG Karlsruhe, 09.07.1999 - 10 U 55/99 (https://dejure.org/1999,4311)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 09.07.1999 - 10 U 55/99 (https://dejure.org/1999,4311)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 09. Juli 1999 - 10 U 55/99 (https://dejure.org/1999,4311)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Mitfahrt in überbesetztem Pkw

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Mitverschulden eines Mitfahrers durch Verletzung seiner Anschnallpflicht auf einem nicht ausgewiesenen Sitzplatz in einem für vier Personen zugelassenen Sportcoupé; Bemessung der Mithaftungsquote für den Fall der Nichtanlegung eines auch nicht auf dem Sitzplatz ...

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    StVG § 9; BGB § 254
    20 % Mitverschulden wegen Nichtanlegens des Sicherheitsgurts L

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Mitverschulden des Beifahrers

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Überzählige Passagiere

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 254 Abs. 1; StVG § 9; StVO § 21 a
    Mitverschulden bei fehlender Anschnallmöglichkeit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 1999, 422
  • VersR 2000, 609 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Düsseldorf, 20.10.1975 - 3 Ss OWi 1116/75

    Personenbeförderung; Ordnungswidrigkeit; Gesamtgewicht; Verkehrssicherheit

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 09.07.1999 - 10 U 55/99
    Die höchstzulässige Zahl der in einem Pkw zu befördernden Personen ist allerdings gesetzlich nicht bestimmt, so daß - solange andere Bestimmungen (etwa über das zulässige Gesamtgewicht) nicht verletzt sind - weder dem Bekl. zu 1) noch der Kl. ein Vorwurf daraus gemacht werden kann, daß mehr Personen in dem Fahrzeug mitgefahren sind, als Plätze und Gurte vorhanden waren(OLG Düsseldorf, VRS 50, 315; OLG Karlsruhe, VerkMitt. 1981, 36; Jagusch/Hentschel, StraßenverkehrsR, 35.Aufl., § 21a StVO Rdnr. 9; Mühlhaus/Janiszewski, StVO, 14.Aufl., Rdnr. 16; a.A.Kuckuk/Werny, StraßenverkehrsR, 8. Aufl., § 23 StVO Rdnr. 18).
  • BGH, 20.03.1979 - VI ZR 152/78

    Haftungsverteilung bei Kollision eines Überholenden mit einem nicht ganz rechts

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 09.07.1999 - 10 U 55/99
    Denn das Nichtanlegen eines Sicherheitsgurts stellt nach feststehender Rechtsprechung (BGH, NJW 1979, 1363; BGHZ 119, 268) - auch des Senats -ein ins Gewicht fallendes Mitverschulden dar, dessen Höhe von den Umständen des Einzelfalls abhängt.
  • BGH, 29.09.1992 - VI ZR 286/91

    Ausnahmen vom Mitverschulden bei Nichtanlegen des Sicherheitsgurtes

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 09.07.1999 - 10 U 55/99
    Denn das Nichtanlegen eines Sicherheitsgurts stellt nach feststehender Rechtsprechung (BGH, NJW 1979, 1363; BGHZ 119, 268) - auch des Senats -ein ins Gewicht fallendes Mitverschulden dar, dessen Höhe von den Umständen des Einzelfalls abhängt.
  • OLG Rostock, 25.10.2019 - 5 U 55/17

    Verkehrsunfall mit Personenschaden: Mithaftung des Geschädigten bei Verletzung

    Auch in der obergerichtlichen Rechtsprechung sind in vergleichbaren Fällen wegen der Nichtanlegung des Sicherheitsgurts Haftungsquoten gebildet worden, die sich nicht nach den fiktiven Verletzungsfolgen sondern nach dem Maß der Verursachung richten, in dem die Beteiligten zur Schadensentstehung beigetragen haben (vgl. OLG München, Urteil vom 7. Juni 2013 - 10 U 1931/12 - OLG Düsseldorf, Urteil vom 10. März 2003 - I-1 U 150/02 - OLG Karlsruhe, Urteil vom 9. Juli 1999 - 10 U 55/99 - OLG Hamm, Urteil vom 26. November 1996 - 9 U 174/95 - OLG München, Urteil vom 14. April 1983 - 24 U 813/82 -, jeweils in juris).
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