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   OLG Naumburg, 24.03.2006 - 10 U 56/05 (HS)   

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https://dejure.org/2006,10264
OLG Naumburg, 24.03.2006 - 10 U 56/05 (HS) (https://dejure.org/2006,10264)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 24.03.2006 - 10 U 56/05 (HS) (https://dejure.org/2006,10264)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 24. März 2006 - 10 U 56/05 (HS) (https://dejure.org/2006,10264)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • MIR - Medien Internet und Recht

    Hat ein Unterlassungsschuldner mit der Überlassung einer Emailadresse an seinen Erfüllungsgehilfen ein Gefahrenpotential insoweit geschaffen, als diese Internetadresse für die Versendung von Spammails missbraucht werden könnte, hat er in seiner (betrieblichen) Sphäre die ...

  • aufrecht.de

    Verwirkung der Vertragsstrafe bei E-Mail Spam

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zahlung einer Vertragsstrafe aus einer strafbewehrten Unterlassungsverpflichtungserklärung zwischen Mitbewerbern auf dem Finanzdienstleistungsmarkt; Auslegung des vertraglichen Unterlassungsanspruchs; Beeinträchtigung eines Mitwerbers durch massenhafte Versendung von ...

Kurzfassungen/Presse (2)

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Haftung für Vertragsstrafe bei Spam-Mails durch Dritte

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Haftung für Vertragsstrafe bei Spam-Mails durch Dritte

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 30.03.1988 - I ZR 40/86

    Verlagsverschulden; Haftung des Vertragsstrafeschuldners für Verschuldend es

    Auszug aus OLG Naumburg, 24.03.2006 - 10 U 56/05
    Ob jemand als Erfüllungsgehilfe eines anderen fungiert, bestimmt sich allein danach, ob er nach den rein tatsächlichen Vorgängen des gegebenen Falles mit dem Willen des Schuldners in dessen Pflichtenkreis bei der Erfüllung der diesem obliegenden Verbindlichkeit als Hilfsperson eingeschaltet wird (vgl. BGHZ 50, 32, 35; BGH GRUR 1988, 561, 562; BGH WRP 1998, 864 - 867 zitiert nach juris; Bornkamm in Baumbach/Köhler/Bornkamm, Wettbewerbsrecht, 24. Aufl., § 12 UWG Rdn. 1.153).

    Denn auch derjenige, der in seinem Handeln keinerlei Weisungen unterliegt und unternehmerisch selbständig tätig ist, kann Erfüllungsgehilfe des Schuldners sein (vgl. BGH GRUR 1988, 561, 562; OLG Hamm MDR 1988, 143; Bornkamm in Baumbach/Köhler/Bornkamm, Wettbewerbsrecht, 24. Aufl., § 12 UWG Rdn. 1.153; Heinrichs in Palandt, BGB, 64. Aufl., § 278 BGB Rdn. 7).

    Dabei kommt es auch nicht darauf an, ob das beauftragte Unternehmen die Unterlassungspflicht und damit die Bedeutung seines Handelns tatsächlich kennt (vgl. BGHZ 50, 32, 35; BGH GRUR 1988, 561, 562; Bornkamm in Baumbach/Köhler/Bornkamm, Wettbewerbsrecht, 24. Aufl., § 12 UWG Rdn. 1.153).

  • BGH, 29.06.1972 - II ZR 101/70

    Verwirkung einer Vertragsstrafe - Anspruch auf Unterlassen - Gegenstand einer

    Auszug aus OLG Naumburg, 24.03.2006 - 10 U 56/05
    Rechtlich ist es zwar möglich, das Strafversprechen durch eine individualvertragliche Regelung unabhängig von einem Verschulden garantieähnlich auszugestalten (vgl. BGH NJW 1972, 1893, 1895; BGH NJW-RR 1997, 686, 688; Bornkamm in Hefermehl/Köhler/Bornkamm, Wettbewerbsrecht, 24. Aufl., § 12 UWG Rdn. 1.152).

    Es besteht nämlich kein sachlich gerechtfertigter Grund, bei einem Verstoß gegen eine Handlungspflicht oder eine Unterlassungspflicht hinsichtlich der tatbestandlichen Voraussetzungen Unterschiede zu machen (vgl. BGH NJW 1972, 1893, 1895; Heinrichs in Palandt, BGB, 64. Aufl., § 339 BGB Rdn. 4).

    Mangels einer entsprechenden vertraglichen Regelung muss aber dem in der gesetzlichen Regelung des § 339 BGB zum Ausdruck kommenden Grundsatz entscheidende Bedeutung zukommen, wonach die Strafe nur verfällt, wenn der Schuldner die Pflichtwidrigkeit zu vertreten hat (vgl. BGH NJW 1972, 1893, 1895).

  • BGH, 27.03.1968 - VIII ZR 10/66

    Spediteur als Erfüllungsgehilfe des Verkäufers

    Auszug aus OLG Naumburg, 24.03.2006 - 10 U 56/05
    Ob jemand als Erfüllungsgehilfe eines anderen fungiert, bestimmt sich allein danach, ob er nach den rein tatsächlichen Vorgängen des gegebenen Falles mit dem Willen des Schuldners in dessen Pflichtenkreis bei der Erfüllung der diesem obliegenden Verbindlichkeit als Hilfsperson eingeschaltet wird (vgl. BGHZ 50, 32, 35; BGH GRUR 1988, 561, 562; BGH WRP 1998, 864 - 867 zitiert nach juris; Bornkamm in Baumbach/Köhler/Bornkamm, Wettbewerbsrecht, 24. Aufl., § 12 UWG Rdn. 1.153).

    Dabei kommt es auch nicht darauf an, ob das beauftragte Unternehmen die Unterlassungspflicht und damit die Bedeutung seines Handelns tatsächlich kennt (vgl. BGHZ 50, 32, 35; BGH GRUR 1988, 561, 562; Bornkamm in Baumbach/Köhler/Bornkamm, Wettbewerbsrecht, 24. Aufl., § 12 UWG Rdn. 1.153).

  • BGH, 22.01.1998 - I ZR 18/96

    Verlagsverschulden II - BGB - Erfüllungsgehilfe

    Auszug aus OLG Naumburg, 24.03.2006 - 10 U 56/05
    Ob jemand als Erfüllungsgehilfe eines anderen fungiert, bestimmt sich allein danach, ob er nach den rein tatsächlichen Vorgängen des gegebenen Falles mit dem Willen des Schuldners in dessen Pflichtenkreis bei der Erfüllung der diesem obliegenden Verbindlichkeit als Hilfsperson eingeschaltet wird (vgl. BGHZ 50, 32, 35; BGH GRUR 1988, 561, 562; BGH WRP 1998, 864 - 867 zitiert nach juris; Bornkamm in Baumbach/Köhler/Bornkamm, Wettbewerbsrecht, 24. Aufl., § 12 UWG Rdn. 1.153).

    a) Ein Erstattungsanspruch kann insbesondere nicht auf die Grundsätze der Geschäftsführung ohne Auftrag nach §§ 683, 677, 670 BGB gestützt werden, weil der Kläger mit der schriftlichen Aufforderung in dem Anwaltsschreiben vom 28. Januar 2005, die verwirkte Vertragsstrafe zu bezahlen, kein Geschäft der Beklagten geführt hat (vgl. BGH WRP 1998, 864 - 867 zitiert nach juris).

  • OLG Braunschweig, 13.07.2000 - 2 U 52/00

    Erfangen einer Vertragsstrafe wegen Verstoßes gegen eine

    Auszug aus OLG Naumburg, 24.03.2006 - 10 U 56/05
    Die vorgenannte Norm gilt nämlich nur für den wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsanspruch des § 8 Abs. 1 UWG (vgl. BGH OLG Braunschweig OLGR Braunschweig 2001, 134 - 140 zitiert nach juris).

    (1) An denjenigen, der sich wettbewerbsrechtlich strafbewehrt zur Unterlassung verpflichtet hat, sind strenge Sorgfaltsanforderungen zu stellen (vgl. OLG Braunschweig OLGR Braunschweig 2001, 134 - 140 zitiert nach juris).

  • BGH, 28.01.1997 - XI ZR 42/96

    Zulässigkeit einer Rechtswahlvereinbarung; Rechtsfolgen der Verweigerung von der

    Auszug aus OLG Naumburg, 24.03.2006 - 10 U 56/05
    Rechtlich ist es zwar möglich, das Strafversprechen durch eine individualvertragliche Regelung unabhängig von einem Verschulden garantieähnlich auszugestalten (vgl. BGH NJW 1972, 1893, 1895; BGH NJW-RR 1997, 686, 688; Bornkamm in Hefermehl/Köhler/Bornkamm, Wettbewerbsrecht, 24. Aufl., § 12 UWG Rdn. 1.152).
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