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   OLG Stuttgart, 29.11.2011 - 10 U 58/11   

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https://dejure.org/2011,73096
OLG Stuttgart, 29.11.2011 - 10 U 58/11 (https://dejure.org/2011,73096)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 29.11.2011 - 10 U 58/11 (https://dejure.org/2011,73096)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 29. November 2011 - 10 U 58/11 (https://dejure.org/2011,73096)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Rechtzeitigkeit der Behinderungsanzeige eines Auftragnehmers

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VOB/B § 6 Nr. 1 S. 1; BGB § 642
    Anforderungen an die Rechtzeitigkeit einer Behinderungsanzeige

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Welche Anforderungen bestehen an eine Behinderungsanzeige?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • ra-dp.de (Kurzinformation)

    Anforderungen an Behinderungsanzeige

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Bauzeitverlängerung und Entschädigung auch ohne Behinderungsanzeige! (IBR 2013, 465)

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 11.03.1999 - VII ZR 179/98

    Auslegung der Leistungsbeschreibung eines Bauvertrages

    Auszug aus OLG Stuttgart, 29.11.2011 - 10 U 58/11
    Dem Wortlaut der Ausschreibung kommt vergleichsweise große Bedeutung zu, weil der Empfängerkreis der Erklärung nur abstrakt bestimmt ist (BGH BauR 1999, 897 , [...], Rn. 12).
  • BGH, 21.10.1999 - VII ZR 185/98

    Schadensersatz wegen Behinderung durch verspätet fertiggestellte Vorgewerke

    Auszug aus OLG Stuttgart, 29.11.2011 - 10 U 58/11
    Der Anspruch aus § 642 BGB besteht neben einem Schadensersatzanspruch nach § 6 Nr. 6 VOB/B (BGH BauR 2000, 722 und BauR 2006, 371 ).
  • BGH, 20.10.2005 - VII ZR 190/02

    Kündigung wegen Unterbrechung der Bauausführung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 29.11.2011 - 10 U 58/11
    Der Anspruch aus § 642 BGB besteht neben einem Schadensersatzanspruch nach § 6 Nr. 6 VOB/B (BGH BauR 2000, 722 und BauR 2006, 371 ).
  • KG, 29.04.2008 - 7 U 58/07

    VOB-Vertrag: Voraussetzungen des Entschädigungsanspruchs wegen unterlassener

    Auszug aus OLG Stuttgart, 29.11.2011 - 10 U 58/11
    Ferner ist Voraussetzung des Annahmeverzugs, dass der Schuldner leisten darf, zur Leistung bereit und imstande ist (§ 297 BGB ) und seine Leistung - wie geschuldet - dem Gläubiger anbietet (§§ 284 bis 296 BGB ) sowie im Falle des VOB/B -Vertrages auch eine Behinderungsanzeige gemäß § 6 Nr. 1 VOB/B abgibt (KG BauR 2009, 1450 , zitiert nach [...], Rn. 35 - 37).
  • LG Berlin, 09.02.2007 - 96 O 62/06

    Entschädigungsanspruch des Bauunternehmers für Baustillstand: Abgrenzung von

    Auszug aus OLG Stuttgart, 29.11.2011 - 10 U 58/11
    46.6.110 im Leistungsverzeichnis voraussetzt, dass mit dem Vortrieb bereits begonnen wurde oder jedenfalls unmittelbar ohne die Behinderung begonnen hätte (so auch LG Berlin, Urteil vom 09.02.2007, 96 O 62/06 (zitiert nach [...]) in einem gleichgelagerten Fall).
  • OLG Dresden, 13.02.2002 - 11 U 608/01

    Wegfall der Geschäftsgrundlage; Schuldanerkenntnis; deklaratorisch; Stundung;

    Auszug aus OLG Stuttgart, 29.11.2011 - 10 U 58/11
    Zwar hat sich das Landgericht Dresden in den Entscheidungen IBR 2003, 237 und IBR 2003, 661 auf den Standpunkt gestellt, dass der Auftraggeber, der die als Nachtrag abgerechnete Leistung seines Subunternehmers seinerseits gegenüber seinem Auftraggeber abrechne, diesen Nachtrag billige.
  • OLG Dresden, 15.01.2003 - 11 U 283/02

    Nachtrag; Werkvertrag; Geschäftsführung ohne Auftrag; Subunternehmer;

    Auszug aus OLG Stuttgart, 29.11.2011 - 10 U 58/11
    Zwar hat sich das Landgericht Dresden in den Entscheidungen IBR 2003, 237 und IBR 2003, 661 auf den Standpunkt gestellt, dass der Auftraggeber, der die als Nachtrag abgerechnete Leistung seines Subunternehmers seinerseits gegenüber seinem Auftraggeber abrechne, diesen Nachtrag billige.
  • OLG Oldenburg, 20.08.2019 - 2 U 81/19

    Ansprüche aus Werkverträgen über Tiefbauarbeiten; Ansprüche wegen einer

    Vor diesem Hintergrund kann auch die Streitfrage dahinstehen, ob eine nachträgliche und damit nicht "unverzügliche" Behinderungsanzeige i.S.d. § 6 Abs. 1 S. 1 VOB/B überhaupt noch Wirkung in die Zukunft entfalten kann (dafür Vygen/Joussen/Lang/Rasch - Vygen/Joussen, Bauverzögerung und Leistungsänderung, 7. Auflage, Teil A Rn.404; Heiermann/Riedl/Rusam - Kuffer/Petersen, Handkommentar zur VOB/B, 16. Auflage, § 6 VOB/B Rn.10; OLG Stuttgart, Urteil vom 29.11.2011, AZ 10 U 58/11 - juris; OLG Köln, BauR 1981, 472, 474; dagegen Ingenstau/Korbion-Döring, VOB-Kommentar, 20. Auflage, § 6 Abs. 1 Rn.7).
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