Weitere Entscheidung unten: KG, 14.06.2011

Rechtsprechung
   KG, 25.07.2011 - 10 U 59/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,23703
KG, 25.07.2011 - 10 U 59/11 (https://dejure.org/2011,23703)
KG, Entscheidung vom 25.07.2011 - 10 U 59/11 (https://dejure.org/2011,23703)
KG, Entscheidung vom 25. Juli 2011 - 10 U 59/11 (https://dejure.org/2011,23703)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Keine Haftung von Google für Suchergebnisse

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Keine Verpflichtung von Google Snippets zu entfernen

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Keine Verpflichtung von Google Snippets zu entfernen

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Google muss keine verunglimpfenden Snippets entfernen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Kammergericht sieht keine Verpflichtung von Google Snippets zu entfernen - Keine unwahre Tatsachenbehauptung durch Snippets

Besprechungen u.ä. (2)

  • lawblog.de (Entscheidungsbesprechung)

    Google siegt gegen Sick

  • business-on.de (Kurzanmerkung)

    Google muss keine verunglimpfenden Snippets entfernen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2012, 129
 
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Wird zitiert von ...

  • LG Köln, 22.03.2017 - 28 O 388/15

    Anknüpfungskriterien für den Fall einer Rechtsgutverletzung durch Abruf von einer

    Nach neuerer, weitergehender obergerichtlicher Rechtsprechung ist es sogar unerheblich, ob der Snippet nur eine bruchstückhafte Wiedergabe der verlinkten Seite enthält oder ganze Sätze; ebenso soll es keine Rolle spielen, ob sich die automatisch generierte Vorschau im Rahmen der Kernaussage des verlinkten Textes hält (vgl. OLG Hamburg, Urteile vom 02.03.2010 - 7 U 70/09, MMR 2010, 490 und vom 26.05.2016 - 3 U 67/11, MMR 2011, 685 ff.; KG Berlin § 522 Abs. 2 ZPO-Verfügung vom 14.06.2011 - 10 U 59/11, juris sowie anschließender § 522 Abs. 2 ZPO-Beschluss vom 25.07.2011 - 10 U 59/11, MMR 2012, 129).
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Rechtsprechung
   KG, 14.06.2011 - 10 U 59/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,79799
KG, 14.06.2011 - 10 U 59/11 (https://dejure.org/2011,79799)
KG, Entscheidung vom 14.06.2011 - 10 U 59/11 (https://dejure.org/2011,79799)
KG, Entscheidung vom 14. Juni 2011 - 10 U 59/11 (https://dejure.org/2011,79799)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Köln, 25.01.2018 - 15 U 56/17

    Internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte für die Geltendmachung von

    Das streitgegenständliche Suchergebnis kann auch nicht im Hinblick auf die Autocomplete-Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 14.5.2013 (VI ZR 269/12, NJW 2013, 2348) als eigene Äußerung der Beklagten eingestuft werden (ähnlich: OLG München, Beschl. v. 27.4.2015 - 18 W 591/15, MMR 2015, 850; LG Hamburg, Urt. v. 7.11.2014 - 324 O 660/12, CR 2015, 329; in diesem Sinne auch die vor der Autocomplete-Entscheidung ergangenen Entscheidungen des KG (Verf. v. 14.6.2011 - 10 U 59/11, juris) und des OLG Hamburg (Urt. v. 26.5.2011 - 3 U 67/11, MMR 2011, 685; a.A.: Hager (in: Staudinger, BGB, Neubearbeitung 2017, Abschnitt C. Das Persönlichkeitsrecht Rn. 62c), der sich für eine Übertragung dieser Grundsätze ausspricht, weil die Ausgangsnachricht von einem Algorithmus bearbeitet werde, dessen Regeln nicht bekannt seien).

    Der Senat betont, dass diese Auslegung nicht zu der generellen Feststellung führen kann und soll, dass einem Snippet bzw. einem Suchergebnis (bestehend aus Titel, URL und Snippet) stets die Qualität einer eigenen Äußerung des Suchmaschinenbetreibers zukommt, was insbesondere bei Auftreten solcher Snippets diskutiert wird, die aus unzusammenhängenden Worten oder Satzfragmenten ohne erkennbaren Sinnzusammenhang bestehen (vgl. dazu: OLG Hamburg, Urt. v. 20.2.2007 - 7 U 126/06, MMR 2007, 315; OLG Hamburg, Urt. v. 2.3.2010 - 7 U 70/09, MMR 2010, 490; OLG Hamburg, Urt. v. 26.5.2016 - 3 U 67/11, MMR 2011, 685; OLG Stuttgart, Urt. v. 26.11.2008 - 4 U 109/08, MMR 2009, 190; KG, Verf. v. 14.6.2011 - 10 U 59/11).

  • LG Köln, 22.03.2017 - 28 O 388/15

    Anknüpfungskriterien für den Fall einer Rechtsgutverletzung durch Abruf von einer

    Nach neuerer, weitergehender obergerichtlicher Rechtsprechung ist es sogar unerheblich, ob der Snippet nur eine bruchstückhafte Wiedergabe der verlinkten Seite enthält oder ganze Sätze; ebenso soll es keine Rolle spielen, ob sich die automatisch generierte Vorschau im Rahmen der Kernaussage des verlinkten Textes hält (vgl. OLG Hamburg, Urteile vom 02.03.2010 - 7 U 70/09, MMR 2010, 490 und vom 26.05.2016 - 3 U 67/11, MMR 2011, 685 ff.; KG Berlin § 522 Abs. 2 ZPO-Verfügung vom 14.06.2011 - 10 U 59/11, juris sowie anschließender § 522 Abs. 2 ZPO-Beschluss vom 25.07.2011 - 10 U 59/11, MMR 2012, 129).
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