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   OLG Naumburg, 18.06.2010 - 10 U 61/09 (Hs)   

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OLG Naumburg, 18.06.2010 - 10 U 61/09 (Hs) (https://dejure.org/2010,8128)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 18.06.2010 - 10 U 61/09 (Hs) (https://dejure.org/2010,8128)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 18. Juni 2010 - 10 U 61/09 (Hs) (https://dejure.org/2010,8128)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 1 UWG, § 4 Nr 11 UWG, § 8 Abs 1 UWG, § 8 Abs 4 UWG, § 263 ZPO
    Wettbewerbsstreitigkeit: Bestimmungskriterium für den Streitgegenstand; Berufungsverfahren: Annahme einer Beschwer; Zulassung einer Klageerweiterung bei Einführung eines völlig neuen Streitstoffes; rechtsmissbräuchliche Ausnutzung der Verbandsklagebefugnis gegen die ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erschöpfung des Streitgegenstandes in Wettbewerbssachen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 308
    Erschöpfung des Streitgegenstandes in Wettbewerbssachen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (21)

  • BGH, 01.03.2007 - I ZR 51/04

    Krankenhauswerbung

    Auszug aus OLG Naumburg, 18.06.2010 - 10 U 61/09
    Wie der Bundesgerichtshof klargestellt hat, kann dies auch schon bei einer geringen Zahl auf dem betreffenden Markt tätiger Mitglieder anzunehmen sein (BGH, GRUR 2007, 809 Rdnr. 15 - Krankenhauswerbung; ders., GRUR 2007, 610 - Sammelmitgliedschaft V).

    Darauf, ob diese Verbandsmitglieder nach ihrer Zahl und ihrem wirtschaftlichen Gewicht im Verhältnis zu allen anderen auf dem Markt tätigen Unternehmen repräsentativ sind, kommt es nicht entscheidend an (BGH, GRUR 2007, 809 Rdnr. 15 - Krankenhauswerbung).

  • EuGH, 08.09.2009 - C-42/07

    Beschränkung der Dienstleistungsfreiheit durch Internetglücksspiel-Verbote

    Auszug aus OLG Naumburg, 18.06.2010 - 10 U 61/09
    Der Kläger sei aktivlegitimiert, zumal die Rechtslage bis zum Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom 08. September 2009 (C-42/07 - "Liga Portuguesa de Futebol Profissional und Baw International") als nicht geklärt habe angesehen werden müssen.

    Das Landgericht hat rechtlich unzutreffend einen wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsanspruch des Klägers gegen die Beklagte nach §§ 8 Abs. 1, 4 Nr. 11 UWG in Verbindung mit § 5 des Glückspielstaatsvertrags (GlüStV) bejaht, wobei letzterer durch das sachsen-anhaltische Gesetz zum Glückspielstaatsvertrag vom 18. Dezember 2007 (GVBl. LSA 2007, 412) zum 01. Januar 2008 in Kraft getreten ist und an dessen Wirksamkeit der Senat auch unter verfassungs- und europarechtlichen Gesichtspunkten insbesondere nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 08. September 2009 (C-42/07 - "Liga Portuguesa de Futebol Profissional und Baw International") keine Zweifel hat.

  • BGH, 23.01.1997 - I ZR 29/94

    Produktwerbung

    Auszug aus OLG Naumburg, 18.06.2010 - 10 U 61/09
    Selbst bei identischer Werbung kann es grundsätzlich noch nicht als rechtsmissbräuchlich angesehen werden, wenn ein Verband, der die Frage der Wettbewerbswidrigkeit eines bestimmten Verhaltens höchstrichterlich klären lassen will, zunächst gegen einen Dritten und nicht gegen ein eigenes Mitglied gerichtlich vorgeht (so BGH, Urteil vom 23.01.1997 - I ZR 29/94 - Produktwerbung - m.w.N., zitiert nach juris).
  • KG, 30.03.2009 - 24 U 145/08

    Wettbewerbsverstöße einer staatlichen Lotteriegesellschaft: Antragsbefugnis

    Auszug aus OLG Naumburg, 18.06.2010 - 10 U 61/09
    Es geht jedoch im Streitfall nicht darum, sämtlichen Marktteilnehmern, die sich gerichtlich gegen das staatliche Wett- und Glücksspielmonopol zur Wehr setzen oder ein wirtschaftliches Interesse an dessen Beseitigung haben, eine eigene Klagebefugnis in Bezug auf einzelne Wettbewerbsverstöße der staatlichen Wett- und Glückspielveranstalter abzusprechen, weil es dann tatsächlich kaum noch Möglichkeiten gäbe, die Vertriebs- und Werbemethoden dieser Unternehmen einer gerichtlichen Überprüfung zuzuführen (insoweit zutreffend KG, Urteil vom 30.03.2009 - 24 U 145/08 - zitiert nach juris).
  • BGH, 10.12.1998 - I ZR 141/96

    Vorratslücken - Irreführung/Vorratsmenge

    Auszug aus OLG Naumburg, 18.06.2010 - 10 U 61/09
    Dabei betrifft der Einwand des Rechtsmissbrauchs die Zulässigkeit der Unterlassungsklage (BGH, Urteil vom 10.12.1998 - I ZR 141/96 - Vorratslücken; ders., Urteil vom 20.12.2001 - I ZR 215/98 - zitiert nach juris).
  • BGH, 11.07.1996 - I ZR 79/94

    Preisrätselgewinnauslobung III - Getarnte Werbung; Mitgliederzahl

    Auszug aus OLG Naumburg, 18.06.2010 - 10 U 61/09
    Dem Zweck des Gesetzes, die Klagebefugnis der Verbände auf Fälle zu beschränken, die die Interessen einer erheblichen Zahl von verbandsangehörigen Wettbewerbern berühren, wird schon dann hinreichend Rechnung getragen, wenn im Wege des Freibeweises festgestellt werden kann, dass es dem Verband bei der betreffenden Rechtsverfolgung nach der Struktur seiner Mitglieder um die ernsthafte kollektive Wahrnehmung der Mitgliederinteressen geht (BGH, GRUR 1996, 804 - Preisrätselgewinnauslobung III; zu alledem: BGH, Urteil vom 23.10.2008 - I ZR 197/06 - Sammelmitgliedschaft VI, zitiert nach juris).
  • KG, 12.08.2009 - 24 U 40/09

    Zur Zulässigkeit von Gewinnspielwerbung

    Auszug aus OLG Naumburg, 18.06.2010 - 10 U 61/09
    Dabei hält es der Senat jedoch schon für mindestens zweifelhaft, ob es ein zulässiges Ziel gerichtlicher Geltendmachung wettbewerbsrechtlicher Ansprüche sein kann, das "staatliche Monopol für den Glücksspielmarkt in Deutschland" zu beseitigen (so aber wohl KG, Urteil vom 12.08.2009 - 24 U 40/09 - zitiert nach juris; dazu sogleich).
  • BGH, 20.12.2001 - I ZR 215/98

    Scanner-Werbung

    Auszug aus OLG Naumburg, 18.06.2010 - 10 U 61/09
    Dabei betrifft der Einwand des Rechtsmissbrauchs die Zulässigkeit der Unterlassungsklage (BGH, Urteil vom 10.12.1998 - I ZR 141/96 - Vorratslücken; ders., Urteil vom 20.12.2001 - I ZR 215/98 - zitiert nach juris).
  • BVerfG, 28.03.2006 - 1 BvR 1054/01

    Grundrechtskonformität des staatlichen Sportwettenmonopols

    Auszug aus OLG Naumburg, 18.06.2010 - 10 U 61/09
    Dabei ist das Ziel der Beendigung des staatlichen Lizenzsystems im Glücksspielwesen deshalb sachfremd, weil dieses Lizenzsystem gerade den aus Sicht des Senats nicht zweifelhaften verfassungsrechtlichen Anforderungen genügt, die durch das Bundesverfassungsgericht aufgestellt worden sind (vgl. BVerfG, Urteil vom 28.03.2006 - 1 BvR 1054/01 - Sportwettenmonopol, zitiert nach juris) und im Übrigen auch jederzeit bei entsprechender grundgesetzlicher Betroffenheit einer auch verfassungsrechtlichen Nachprüfung zugänglich ist.
  • BGH, 16.11.2006 - I ZR 218/03

    Sammelmitgliedschaft V

    Auszug aus OLG Naumburg, 18.06.2010 - 10 U 61/09
    Wie der Bundesgerichtshof klargestellt hat, kann dies auch schon bei einer geringen Zahl auf dem betreffenden Markt tätiger Mitglieder anzunehmen sein (BGH, GRUR 2007, 809 Rdnr. 15 - Krankenhauswerbung; ders., GRUR 2007, 610 - Sammelmitgliedschaft V).
  • BGH, 23.10.2008 - I ZR 197/06

    Sammelmitgliedschaft VI

  • OLG Frankfurt, 19.03.2009 - 6 U 212/08

    Unlauterer Wettbewerb: Voraussetzungen der Verbandsklagebefugnis;

  • BGH, 24.02.2005 - I ZR 101/02

    Vitamin-Zell-Komplex

  • BGH, 20.01.2004 - XI ZR 69/02

    Streitgegenstand bei gerichtlicher Geltendmachung eines Abrechnungssaldos;

  • BGH, 12.07.1994 - VI ZB 43/93

    Beseitigung der Beschwer bei Klageänderung im Berufungsverfahren

  • BGH, 25.10.2007 - VII ZR 27/06

    Zulässigkeit einer Zwischenfeststellungsklage des Bestellers auf Feststellung der

  • BGH, 08.06.1994 - VIII ZR 178/93

    Umfang der Hemmung der Rechtskraft durch Einlegung der Berufung; Beseitigung der

  • BGH, 14.02.1996 - VIII ZR 68/95

    Zulässigkeit der Berufung bei Klageänderung im Berufungsverfahren

  • BGH, 03.04.2003 - I ZR 1/01

    "Reinigungsarbeiten"; Bindung an Unterlassungsanträge

  • LG Magdeburg, 06.11.2009 - 36 O 88/09
  • BGH, 09.06.2005 - I ZR 279/02

    Telefonische Gewinnauskunft

  • OLG Hamburg, 01.07.2015 - 5 U 175/10

    GEMA ./. YouTube II

    Die Vorschrift des § 533 ZPO verhindert deshalb, dass sich das Berufungsgericht im Rahmen neuer Streitgegenstände mit neuem Streitstoff befassen und hierzu im Berufungsrechtszug erstmalig eine Sachentscheidung treffen muss (OLG Naumburg BeckRS 2010, 20441; BGH NJW-RR 2008, 262, 263 Tz. 9).
  • OLG Hamm, 13.07.2010 - 4 U 21/10

    Anforderungen an die finanzielle Ausstattung eines Wettbewerbsverbandes

    Hinzu kommt, dass der Kläger auch noch Rückstellungen für den Fall vorhalten muss, dass bereits entschiedene Verfahren (z.B. OLG Naumburg, Urt. v. 18.6.2010 - 10 U 61/09) im möglichen Revisionsverfahren zu seinen Ungunsten ausgehen.

    Zur Verteidigung dieses Standpunkts wird angeführt, dass eine planmäßige Verschonung eigener Mitglieder jedenfalls missbräuchlich sei, wenn daraus erkennbar werde, dass das Vorgehen maßgeblich von der Absicht geprägt ist, den Verletzer im Wettbewerb zu behindern (OLG Saarbrücken, Urt. v. 23.06.2010 - 1 U 365/09-91, S. 5) oder das staatliche System der Glücksspielorganisation anzugreifen, obgleich dieses Lizenzsystem gerade den vom BVerfG aufgestellten verfassungsrechtlichen Anforderungen genügt (OLG Naumburg, Urt. v. 18.6.2010 - 10 U 61/09, S. 20).

  • OLG Hamburg, 11.08.2011 - 3 U 145/09

    Lotto-Werbung auf Linienbussen verboten - Werbekampagne verstößt gegen

    Denn die Frage, ob dem Kläger die Geltendmachung seiner Unterlassungsansprüche wegen Rechtsmissbrauchs gemäß § 8 Abs. 4 UWG zu versagen ist, wird in der obergerichtlichen Rechtsprechung unterschiedlich beurteilt (Rechtsmissbrauch verneint: OLG Koblenz, GRUR-RR 2010, 16 und Urteil v. 1.12.2010, BeckRS 2010, 29407; OLG Frankfurt, GRUR-RR 2010, 301 und GRUR-RR 2011, 14; Rechtsmissbrauch bejaht: OLG Naumburg, Urteil v. 6.11.2009, BeckRS 2010, 20441; OLG Saarbrücken, GRUR-RR 2011, 20; OLG Hamm, GRUR-RR 2011, 17), so dass die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Revisionsgerichts erfordert (§ 543 Abs. 2 ZPO).
  • OLG Hamburg, 08.09.2016 - 5 U 173/12

    Designverletzung: Prüfung der Eigentümlichkeit und ihres Grades; Schutzumfang

    Die Vorschrift des § 533 ZPO verhindert deshalb, dass sich das Berufungsgericht im Rahmen neuer Streitgegenstände mit neuem Streitstoff befassen und hierzu im Berufungsrechtszug erstmalig eine Sachentscheidung treffen muss (BGH NJW-RR 2008, 262, 263 Tz. 9; OLG Naumburg BeckRS 2010, 20441).
  • LAG Hamm, 30.05.2018 - 6 Sa 55/18

    Zulässigkeit der Kündigung einer Betriebsvereinbarung durch den Erwerber eines

    Die Frage der Zulässigkeit der Klageerweiterung hindert die Zulässigkeit der Berufung nicht (vgl. OLG Sachsen-Anhalt 18.06.2010 - 10 U 61/09 - zu II 1 a der Gründe).
  • OLG München, 17.03.2011 - 29 U 2819/10

    Unlautere Werbung für Glücksspiele

    Der Einsatz der Klagebefugnis gemäß § 8 Abs. 3 Nr. 2 UWG zu dem Zweck, den DLTB-Mitgliedern entgegenzuwirken, wird von einem sachfremden Motiv getragen und ist daher missbräuchlich (vgl. OLG Hamm GRUR-RR 2011, 17 [19 f.] - Glücksspielverband ; OLG Saarbrücken GRUR-RR 2011, 20 [21] - Behinderungsabsicht ; OLG Naumburg, Urt. v. 18. Juni 2010 - 10 U 61/09, [...], dort Tz. 82 ff.).
  • OLG München, 17.03.2011 - 29 U 2820/10

    Wettbewerbsverstoß: Missbräuchliche Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen

    Der Einsatz der Klagebefugnis gemäß § 8 Abs. 3 Nr. 2 UWG zu dem Zweck, den DLTB-Mitgliedern entgegenzuwirken, wird von einem sachfremden Motiv getragen und ist daher missbräuchlich (vgl. OLG Hamm GRUR-RR 2011, 17 [19 f.] - Glücksspielverband; OLG Saarbrücken GRUR-RR 2011, 20 [21] - Behinderungsabsicht; OLG Naumburg, Urt. v. 18. Juni 2010 - 10 U 61/09, juris, dort Tz. 82 ff.).
  • OLG München, 31.03.2011 - 29 U 4835/10

    Unlauterer Wettbewerb: Missbrauch der Klagebefugnis durch einen Wettbewerbsverein

    Der Einsatz der Klagebefugnis gemäß § 8 Abs. 3 Nr. 2 UWG zu dem Zweck, den DLTB-Mitgliedern entgegenzuwirken, wird von einem sachfremden Motiv getragen und ist daher missbräuchlich (vgl. OLG Hamm GRUR-RR 2011, 17 (19 f.) - Glücksspielverband ; OLG Saarbrücken GRUR-RR 2011, 20 (21) - Behinderungsabsicht ; OLG Naumburg, Urt. v. 18. Juni 2010 - 10 U 61/09, juris, dort Tz. 82 ff.).
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