Weitere Entscheidung unten: OLG Frankfurt, 14.10.2016

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 11.05.2017 - I-10 U 64/16   

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https://dejure.org/2017,52380
OLG Hamm, 11.05.2017 - I-10 U 64/16 (https://dejure.org/2017,52380)
OLG Hamm, Entscheidung vom 11.05.2017 - I-10 U 64/16 (https://dejure.org/2017,52380)
OLG Hamm, Entscheidung vom 11. Mai 2017 - I-10 U 64/16 (https://dejure.org/2017,52380)
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Volltextveröffentlichungen (10)

Kurzfassungen/Presse (10)

  • nrw.de (Pressemitteilung)

    "Vollmachten" können Testamente sein

  • raheinemann.de (Kurzinformation)

    Testament kann auch ein als "Vollmacht" bezeichnetes Schriftstück sein

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    "Vollmachten" können Testamente sein

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Auch als Vollmacht überschriebene Schriftstücke können Testamente sein

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Vollmacht als letzter Wille? - Tante vermachte ihrer Nichte Bankguthaben per "Vollmacht": Das kann ein Testament sein

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    "Vollmachten" können Testamente sein

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    "Vollmacht" kann Testament sein

  • rosepartner.de (Kurzinformation)

    Wie die Vollmacht zum Testament wird

  • rofast.de (Kurzinformation)

    Eine Vollmacht als Testament?

  • rosepartner.de (Kurzinformation)

    Auslegung letztwilliger Verfügungen: Wie die Vollmacht zum Testament wird

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    § 2247 BGB
    Testament trotz Bezeichnung des Schriftstücks als "Vollmacht"

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2018, 862
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • RG, 19.09.1919 - IV 837/14

    Zur Kostenpflicht des Nebenklägers bei Freisprechung des Angeklagten in

    Auszug aus OLG Hamm, 11.05.2017 - 10 U 64/16
    Wegen des genauen Wortlaut wird auf die Schriftstücke vom 07. und 11.06.2013 Bezug genommen (AG Paderborn, 33 IV 837/14, Bl. 6, 7, 8 ).

    Die Akten des Amtsgerichts Paderborn - 33 IV 837/14 und 33 VI 1107/14 - sind beigezogen worden und waren Gegenstand der mündlichen Verhandlung.

  • OLG München, 31.03.2016 - 31 Wx 413/15

    Auslegung einer Vollmacht als Erbeinsetzung

    Auszug aus OLG Hamm, 11.05.2017 - 10 U 64/16
    Sie vertritt unter Hinweis auf eine Entscheidung des OLG München vom 31.03.2015 ( AZ : 31 Wx 413/15) die Auffassung, die Schriftstücke vom 11.06.2013 stellten keine Testamente dar.

    Ob ein solcher ernsthafter Testierwille vorlag, ist im Wege der Auslegung ( § 133 BGB ) unter Berücksichtigung aller erheblichen auch außerhalb der Urkunde liegenden Umstände und der allgemeinen Lebenserfahrung zu beurteilen ( OLG München, Beschluss vom 31.03.2016, 31 Wx 413/15- Juris-Rz. 10).

  • BGH, 06.10.2004 - IV ZR 287/03

    Streitwert und Rechtsmittelbeschwer bei Klage und Widerklage

    Auszug aus OLG Hamm, 11.05.2017 - 10 U 64/16
    Sie liegt nach der von der Rechtsprechung entwickelten "Identitätsformel" vor, wenn die Ansprüche nicht in der Weise nebeneinander stehen können, dass das Gericht im Falle unbedingter Klagehäufung nicht beiden hätte stattgegeben können, sondern die Verurteilung nach dem einen Antrag notwendigerweise die Abweisung des anderen Antrags nach sich ziehen würde (vgl. BGH NJW-RR 2005, 506; NJW-RR 2003- 713; OLG Frankfurt Beschluss vom 03.05.2011; 3 W 23/11- Juris-Rz 13).
  • OLG Frankfurt, 03.05.2011 - 3 W 23/11

    Derselbe Gegenstand im Sinne von § 45 I 3 GKG bei Verkehrsunfall

    Auszug aus OLG Hamm, 11.05.2017 - 10 U 64/16
    Sie liegt nach der von der Rechtsprechung entwickelten "Identitätsformel" vor, wenn die Ansprüche nicht in der Weise nebeneinander stehen können, dass das Gericht im Falle unbedingter Klagehäufung nicht beiden hätte stattgegeben können, sondern die Verurteilung nach dem einen Antrag notwendigerweise die Abweisung des anderen Antrags nach sich ziehen würde (vgl. BGH NJW-RR 2005, 506; NJW-RR 2003- 713; OLG Frankfurt Beschluss vom 03.05.2011; 3 W 23/11- Juris-Rz 13).
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 14.10.2016 - 10 U 64/16   

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https://dejure.org/2016,48282
OLG Frankfurt, 14.10.2016 - 10 U 64/16 (https://dejure.org/2016,48282)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 14.10.2016 - 10 U 64/16 (https://dejure.org/2016,48282)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 14. Oktober 2016 - 10 U 64/16 (https://dejure.org/2016,48282)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com

    Bankenhaftung, Einlagengeschäft nach 1 Abs. 1 KWG, Geschäftsführerhaftung, Geschäftsführerhaftung bei GmbH, Geschäftsführerhaftung GmbH, GmbH-Geschäftsführerhaftung, GmbHG § 43, GmbHG § 43 Abs. 2, Haftung des Geschäftsführers, Haftung Geschäftsführer, Haftung Geschäftsführer ...

  • rechtsportal.de

    Erlaubnispflichtiges Einlagengeschäft; Organhaftung; Vollmacht; Abhören der Tonträgeraufzeichnung

  • rechtsportal.de

    Haftung des Geschäftsführers einer GmbH für nach der internen Aufgabenverteilung nicht in seine Zuständigkeit fallende, aber das Geschäftsmodell der Gesellschaft ausmachende Geschäfte

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Haftung des intern unzuständigen Geschäftsführers für im Rahmen des Geschäftsmodells geschlossene Verträge

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • fgvw.de (Kurzinformation)

    Haftung eines Geschäftsführers für Geschäftsbereiche seiner Mit-Geschäftsführer

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2017, 547
  • ZIP 2017, 179
  • NZG 2017, 376
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 19.03.2013 - VI ZR 56/12

    Zur Anwendbarkeit des Kreditwesengesetzes auf Verbindlichkeiten aus Winzergeldern

    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.10.2016 - 10 U 64/16
    Bei der im Rahmen des KWG zu berücksichtigenden bankwirtschaftlichen Verkehrsauffassung stellt sich jedoch dieses "Stehenlassen" des ihm an sich zustehenden Entgelts als Darlehensgewährung dar (s. BGH, Urteil vom 19.03.2013, Az.: VI ZR 56/12, unter II.1.c) bb), vor allem (1) (b); vgl. Boos Fischer Schulte-Mattler/ Schäfer, KWG, 4.Aufl., § 1, Rn.36 und 42).
  • BGH, 10.07.2018 - VI ZR 263/17

    "Annahme von Geldern" durch Abtretung von Rechten und Ansprüchen aus von Anlegern

    So hat der erkennende Senat ausgesprochen, dass auch die Umwandlung einer Geldforderung aus einem Handelsgeschäft in ein Darlehen, welches aus wirtschaftlicher Sicht der Auszahlung beziehungsweise Überweisung des Forderungsbetrags und anschließender Wiedereinzahlung beziehungsweise Rücküberweisung gleichwertig ist, eine Annahme von Geldern im Sinne des § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 KWG darstellt (Senatsurteil vom 19. März 2013 - VI ZR 56/12, aaO; vgl. auch BVerwGE 69, 120, 124; OLG Frankfurt am Main, ZIP 2017, 179, 180; OLG Nürnberg, ZIP 2015, 1013, 1015).

    (2) Das im Streitfall zu beurteilende Anlagemodell hatte unter Berücksichtigung dieser Grundsätze die "Annahme von Geldern" zum Gegenstand (zum sogenannten Ankauf von Lebensversicherungen mit Kaufpreisstundung als Einlagengeschäft vgl. allgemein: VGH Kassel, GewArch 2018, 40, 42; Beschluss vom 19. August 2010 - 6 B 818/10, juris Rn. 23 ff.; OLG Frankfurt am Main, ZIP 2017, 179, 180; Beschluss vom 30. August 2012 - 2 U 178/12, juris Rn. 20; OLG Nürnberg, ZIP 2015, 1013, 1014 f.; ferner Schäfer in: Boos/Fischer/Schulte-Mattler, 5. Aufl., § 1 Rn. 46 mwN).

  • BGH, 09.11.2023 - III ZR 105/22

    Haftung eines Organs für unerlaubte Bankgeschäfte

    Gegenteiliges folgt auch nicht aus der vom Berufungsgericht zitierten Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main (NJW-RR 2017, 547).
  • OLG Stuttgart, 08.04.2021 - 19 W 11/21

    Akteneinsichtsrecht der Prozessparteien durch Abhören von vorläufigen

    Davon abweichend wird in einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt (vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom 14. Oktober 2016 - 10 U 64/16 -, Rn. 43, juris, für den Fall einer vorläufigen Aufzeichnung des Protokolls der Verhandlung über die Berufung) vertreten, das Akteneinsichtsrecht gemäß § 299 Abs. 1 ZPO könne unmittelbar zur Begründung eines Rechts auf Abhören der vorläufigen Protokollaufzeichnung nicht herangezogen werden, da bei § 299 Abs. 1 ZPO ein berechtigtes Interesse regelmäßig (deshalb) anzunehmen sei, weil die Partei den gesamten Akteninhalt nicht kennen und sie nur durch das Einsehen der Prozessakten ersehen könne, wie sich die Sach- und Rechtslage zu der gegebenen Zeit darstelle und ein berechtigtes Interesse am Abhören der vorläufigen Tonträgeraufzeichnung allenfalls dann gegeben sei, wenn die eigene Wahrnehmung der Partei von dem Sitzungsverlauf nicht ausreiche, um die Richtigkeit des Protokolls im Hinblick auf § 164 ZPO prüfen zu können.
  • VGH Hessen, 19.09.2017 - 6 A 510/16

    Einlagengeschäft

    Dementsprechend wird der sog. Ankauf von Lebensversicherungen etc. mit Kaufpreisstundung in Literatur und Rechtsprechung nahezu einhellig als Einlagengeschäft angesehen (Boos/Fischer/Schulte-Mattler, a.a.O., § 1 KWG, Rdnr. 46 m. w. N.; so bereits: Hess. VGH, Beschluss vom 19. August 2010 - 6 B 818/10 -, juris; OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 30. August 2012 - 2 U 178/12 -, juris; OLG Nürnberg, Beschluss vom 5. Dezember 2014 - 14 W 2263/14 -, ZIP 2015, 1013; OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 14. Oktober 2016 - 10 U 64/16 -, ZIP 2017, 179).
  • LG Hamburg, 16.03.2018 - 308 O 19/17

    Schadensersatz wegen Verstoßes gegen § 32 KWG

    Dies entbindet den Beklagten zu 2) aber nicht von seiner Verantwortlichkeit (vgl. OLG Frankfurt a.M., NJW-RR 2017, 547, Rn. 28).
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