Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 29.11.2005 - 10 U 66/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,33553
OLG Stuttgart, 29.11.2005 - 10 U 66/05 (https://dejure.org/2005,33553)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 29.11.2005 - 10 U 66/05 (https://dejure.org/2005,33553)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 29. November 2005 - 10 U 66/05 (https://dejure.org/2005,33553)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,33553) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 09.05.2001 - IV ZR 138/99

    Zur Wirksamkeit von Klauseln in Lebensversicherungsverträgen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 29.11.2005 - 10 U 66/05
    Mit dem Oberlandesgericht Nürnberg ( VersR 2004, 182 [OLG Nürnberg 22.09.2003 - 8 U 632/03] ) ist zwar davon auszugehen, dass die Entscheidungen des Bundesgerichtshofs ( VersR 2001, 839, 841 [BGH 09.05.2001 - IV ZR 138/99] ), die eine klare und durchschaubare Darstellung des Rückkaufswerts verlangen, auf die fondsgebundene Lebensversicherung wegen der nicht voraussehbaren Wertentwicklung des Aktienmarktes nicht ohne weiteres übertragbar sind.
  • BGH, 28.01.2004 - IV ZR 58/03

    Anforderungen an die Belehrung über das Widerspruchsrecht

    Auszug aus OLG Stuttgart, 29.11.2005 - 10 U 66/05
    Die Belehrung erfolgte jedoch in den AVB nicht in der erforderlichen drucktechnischen Deutlichkeit sondern im Zusammenhang und in nicht hervorgehobener Weise mit der Erörterung verschiedener Fragen des Versicherungsverhältnisses (vgl. BGH VersR 2004, 497 [BGH 28.01.2004 - IV ZR 58/03] ).
  • LG Berlin, 01.06.2004 - 7 S 75/03

    Kein Widerspruchsrecht des VN binnen Jahresfrist bei Aushändigung teilweise wegen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 29.11.2005 - 10 U 66/05
    Soweit das Landgericht unter Bezugnahme auf die teilweise in der Literatur und Rechtsprechung vertretene Auffassung ( OLG Celle VersR 2003, 1113; LG Berlin RuS 2004, 315) ein Widerspruchsrecht nach § 5a VVG nur dann für gegeben ansieht, wenn die nach § 10a VAG notwendigen Angaben nicht oder in einer Weise mitgeteilt werden, die einer unterbliebenen Information gleich zu setzen sind, vermag der Senat dem nicht zu folgen.
  • OLG Nürnberg, 22.09.2003 - 8 U 632/03

    Form- und fristgemäßer Widerspruch gegen den Abschluss eines

    Auszug aus OLG Stuttgart, 29.11.2005 - 10 U 66/05
    Mit dem Oberlandesgericht Nürnberg ( VersR 2004, 182 [OLG Nürnberg 22.09.2003 - 8 U 632/03] ) ist zwar davon auszugehen, dass die Entscheidungen des Bundesgerichtshofs ( VersR 2001, 839, 841 [BGH 09.05.2001 - IV ZR 138/99] ), die eine klare und durchschaubare Darstellung des Rückkaufswerts verlangen, auf die fondsgebundene Lebensversicherung wegen der nicht voraussehbaren Wertentwicklung des Aktienmarktes nicht ohne weiteres übertragbar sind.
  • OLG Stuttgart, 09.05.2019 - 7 U 169/18

    Altvertrag über eine fondsgebundene Lebensversicherung: Nichtaushändigung einer

    I 3; OLG Dresden, Beschluss vom 19. April 2018 - 4 U 152/18, juris Rn. 15; KG, Beschluss vom 24. Juli 2018 - 6 U 18/18, juris Rn. 19; vgl. auch OLG Stuttgart, Urteil vom 29. November 2005 - 10 U 66/05, juris Rn. 28 ff.; Prölss in Prölss/Martin, VVG, 27. Aufl., § 5a Rn. 43).
  • OLG Karlsruhe, 24.03.2016 - 12 U 141/15

    Altvertrag über eine fondsgebundene Lebensversicherung: Inhaltsanforderungen an

    Bei einer fondsgebundenen Versicherung ist der Versicherer stattdessen zu der Mitteilung verpflichtet, dass Angaben über den künftigen Wert der Fondsanteile nicht gemacht werden können (vgl. OLG Stuttgart, Urteil vom 29.11.2005, 10 U 66/05, juris, Tz. 28; Prölss/Martin, aaO).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht