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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 23.02.2010 - 10 U 75/09   

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https://dejure.org/2010,21611
OLG Stuttgart, 23.02.2010 - 10 U 75/09 (https://dejure.org/2010,21611)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 23.02.2010 - 10 U 75/09 (https://dejure.org/2010,21611)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 23. Februar 2010 - 10 U 75/09 (https://dejure.org/2010,21611)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Eigentumsverhältnisse an eingeschmolzenem Feinsilber

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Eigentumsverhältnisse an eingeschmolzenem Feinsilber

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Einschmelzen von gestohlenem Feinsilber

Besprechungen u.ä.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • WM 2011, 809
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 03.06.1958 - VIII ZR 326/56
    Auszug aus OLG Stuttgart, 23.02.2010 - 10 U 75/09
    Vielmehr hat in den Fällen, in denen eine Vermischung oder Vermengung stattgefunden hat, aber sich die Quoten der einzelnen Beteiligten nicht ermitteln lassen, nicht schon aus diesem Grunde der Besitzer Alleineigentum erworben, sondern es greifen die allgemeine Grundsätze der Beweislast ein (BGH NJW 1958, 1534).
  • BGH, 28.06.1954 - IV ZR 40/54

    Lohnmälzung - § 455 BGB <Fassung bis 31.12.01> (nunmehr § 449 BGB

    Auszug aus OLG Stuttgart, 23.02.2010 - 10 U 75/09
    Danach entsteht Alleineigentum des früheren Eigentümers der Hauptmenge entsprechend § 947 Abs. 2 u. a. bei sehr großem Mengenunterschied gleichartiger Sachen an der Gesamtmenge (BGHZ 14, 114; Bassenge in Palandt, § 948 Rn. 4).
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   OLG Frankfurt, 29.04.2010 - 10 U 75/09   

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OLG Frankfurt, 29.04.2010 - 10 U 75/09 (https://dejure.org/2010,74727)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 29.04.2010 - 10 U 75/09 (https://dejure.org/2010,74727)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 29. April 2010 - 10 U 75/09 (https://dejure.org/2010,74727)
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Volltextveröffentlichungen (4)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 12.02.2009 - VII ZR 39/08

    Wirksamkeit einer Sicherungsvereinbarung im Übrigen bei Unwirksamkeit einer in

    Auszug aus OLG Frankfurt, 29.04.2010 - 10 U 75/09
    Entsprechend hat der BGH die Verpflichtung in einer zusammengesetzten Klausel beurteilt, die auf Stellung einer Vertragserfüllungsbürgschaft mit einem teilweisen Verzicht des Bürgen auf die Einreden nach § 768 BGB gerichtet war (BGH, Urteil vom 12.2.2009, VII ZR 39/08, Rnr. 15-17, zitiert nach juris, = BGHZ 179, 374).

    Denn diese Rechtsprechung ist dadurch gekennzeichnet, dass die Vereinbarung eines an sich unzulässigen Bareinbehalts in AGB des Auftraggebers nur dann als wirksam angesehen werden kann, wenn dem Auftragnehmer ein angemessener Ausgleich zugestanden wird (BGH, Urteil vom 12.2.2009, a.a.O., Rnr. 20).

  • BGH, 26.02.2004 - VII ZR 247/02

    Formularmäßige Vereinbarung der Stellung einer unbefristeten, unwiderruflichen,

    Auszug aus OLG Frankfurt, 29.04.2010 - 10 U 75/09
    Aus Sicht des Erklärungsempfängers bildet Nr. 6 des Verhandlungsprotokolls daher eine abschließende Regelung über die Stellung einer selbstschuldnerischen Bankbürgschaft; durch die Bezugnahme auf ein (hier nicht beigefügtes) "Muster des AG" wird lediglich § 17 Nr. 4 S. 2 VOB/B Rechnung getragen (vgl. BGH Urteil vom 26.2.2002, VII ZR 247/02, NJW-RR 2004, 814, für ähnlich gelagerten Sachverhalt).
  • BGH, 24.05.2007 - VII ZR 210/06

    Formularmäßige Vereinbarung der Ablösung des Sicherungseinbehalts durch

    Auszug aus OLG Frankfurt, 29.04.2010 - 10 U 75/09
    Diese Rechtsprechung steht nicht im Widerspruch zur Rechtsprechung des BGH zur fehlenden Teilbarkeit einer Sicherungsklausel für Gewährleistungsansprüche, welche die Ablösung eines Bareinbehalts durch eine Bürgschaft auf erstes Anfordern vorsieht (z.B. BGH, Beschluss vom 24.5.2007, VII ZR 210/06 = BauR 2007, 1575).
  • BGH, 25.03.2004 - VII ZR 453/02

    Formularmäßige Vereinbarung der Stellung einer Vertragserfüllungsbürgschaft auf

    Auszug aus OLG Frankfurt, 29.04.2010 - 10 U 75/09
    11 2. Zutreffend geht das Landgericht davon aus, dass die formularmäßige Verpflichtung zur Stellung einer Vertragserfüllungsbürgschaft auf erstes Anfordern nach der Rechtsprechung des BGH auch bei Verwendung durch die öffentliche Hand nach § 307 Abs. 1 S. 1 BGB (§ 9 AGBG a.F.) unwirksam ist (BGH, Urteil vom 25.3.2004, VII ZR 453/02, NJW-RR 2004, 880).
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   OLG Frankfurt, 05.07.2010 - 10 U 75/09   

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https://dejure.org/2010,74619
OLG Frankfurt, 05.07.2010 - 10 U 75/09 (https://dejure.org/2010,74619)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 05.07.2010 - 10 U 75/09 (https://dejure.org/2010,74619)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 05. Juli 2010 - 10 U 75/09 (https://dejure.org/2010,74619)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 28.02.2008 - VII ZR 51/07

    Formularmäßige Vereinbarung der Stellung einer Vertragserfüllungsbürgschaft auf

    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.07.2010 - 10 U 75/09
    Die von der Beklagten angeführte Entscheidung des BGH vom 28.2.2008 (VII ZR 51/07) führt nicht zu einer anderen Betrachtungsweise oder zur Bejahung grundsätzlicher Bedeutung.
  • BGH, 24.05.2007 - VII ZR 210/06

    Formularmäßige Vereinbarung der Ablösung des Sicherungseinbehalts durch

    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.07.2010 - 10 U 75/09
    Da diese Rechtsfrage im Urteil des BGH vom 12.2.2009 (BauR 2007, 1575) entschieden worden ist, hat sie keine grundsätzliche Bedeutung mehr.
  • OLG Düsseldorf, 13.06.2014 - 22 U 150/13

    AGB-widriger Einredeverzicht berührt Wirksamkeit der Bürgschaftsabrede nicht!

    Ergänzend wird zudem Bezug genommen auf die - der vorstehenden Rechtsprechung des BGH entsprechenden - Urteile des erkennenden Senats vom 30.05.2008 (I-22 U 113/07, NZBau 2008, 767, dort Rn 55) und die Rechtsprechung des OLG Frankfurt (Beschlüsse vom 29.04./05.07.2010, 10 U 75/09; Urteil vom 27.09.2012, 5 U 7/12, NJW-Spezial 2012, 686, dort Rn 20).
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