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   OLG Hamm, 12.09.2017 - I-10 U 75/16   

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https://dejure.org/2017,39214
OLG Hamm, 12.09.2017 - I-10 U 75/16 (https://dejure.org/2017,39214)
OLG Hamm, Entscheidung vom 12.09.2017 - I-10 U 75/16 (https://dejure.org/2017,39214)
OLG Hamm, Entscheidung vom 12. September 2017 - I-10 U 75/16 (https://dejure.org/2017,39214)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • IWW

    BGB §§ 2287 Abs. 1, 2270 Abs. 1, 2271

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 2270 Abs. 1, 2271, 2287 Abs. 1
    Zur Wechselbezüglichkeit von Verfügungen, die zeitlich nacheinander in getrennten Urkunden getroffen werden

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Annahme der Wechselbezüglichkeit nacheinander in getrennten Urkunden niedergelegter Verfügungen von Todes wegen

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB §§ 2287 Abs. 1, 2270 Abs. 1, 2271
    Gemeinschaftliches Ehegattentestament; wechselbezügliche Verfügungen; Schenkung bei fehlendem lebzeitigen Eigeninteresse

  • rechtsportal.de

    BGB §§ 2287 Abs. 1, 2270 Abs. 1, 2271
    Annahme der Wechselbezüglichkeit nacheinander in getrennten Urkunden niedergelegter Verfügungen von Todes wegen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (18)

  • nrw.de (Pressemitteilung)

    Erbeinsetzung im gemeinschaftlichen Ehegattentestament kann lebzeitige Schenkungen einschränken

  • raheinemann.de (Kurzinformation)

    Lebzeitige Schenkungen können bei Erbeinsetzung im gemeinschaftlichen Ehegattentestament eingeschränkt sein

  • lto.de (Kurzinformation)

    Ansprüche bei Erbminderung: Erbe verschenkt, Erbe gekränkt

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Gemeinschaftliches Ehegattentestament kann lebzeitige Schenkungen einschränken

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Erbeinsetzung im gemeinschaftlichen Ehegattentestament kann lebzeitige Schenkungen einschränken

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Erbeinsetzung im gemeinschaftlichen Ehegattentestament kann lebzeitige Schenkungen einschränken

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Senior verschenkt Vermögen - Wenn laut Ehegattentestament der Sohn das Vermögen erben soll, können Schenkungen an Dritte rechtswidrig sein

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Schenkungen zulasten des Schlusserben

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Auslegung eines gemeinschaftlichen Testaments

  • mueller-schell.de (Kurzinformation)

    Erbeinsetzung in gemeinschaftlichem Ehegattentestament kann lebzeitige Schenkungen einschränken

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Sohn kann Schenkungen seines Vaters von fast einer Viertelmillion an neue Bekannte zurückverlangen

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Erbe: Sohn kann Schenkungen seines Vaters von fast einer Viertelmillion an neue Bekannte zurückverlangen!

  • rechtsanwalts-kanzlei-wolfratshausen.de (Kurzinformation)

    Lebzeitige Schenkungen können durch Erbeinsetzung in gemeinschaftlichem Ehegattentestament eingeschränkt werden

  • erbrecht-papenmeier.de (Kurzinformation)

    Missbräuchliche Schenkungen beim gemeinschaftlichen Testament

  • erbrecht-anwalt.de (Kurzinformation)

    Wenn der Erblasser das Erbe verschenkt

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Erbe: Sohn kann Schenkungen seines Vaters von fast einer Viertelmillion an neue Bekannte zurückverlangen!

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Berliner Testament: Überlebender verschenkt Großteil des Vermögens

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Das Erbe lebzeitig verschenken - Pflichtteilsergänzungsansprüche?

Besprechungen u.ä. (3)

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    §§ 2270, 2271, 2287 BGB

  • zeitschrift-jse.de PDF, S. 35 (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Den Schlusserben beeinträchtigende Schenkungen

  • rae-oehlmann.de (Entscheidungsbesprechung)

    Ehegattentestament: Wechselbezüglichkeit bei fast 40-jähriger Zeitspanne zwischen zwei Verfügungen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2018, 717
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG Saarbrücken, 21.06.1990 - 5 W 95/90

    Rechtmäßigkeit eines Testaments, das nach der Vornahme einer wechselbezüglichen

    Auszug aus OLG Hamm, 12.09.2017 - 10 U 75/16
    (vgl. OLG Schleswig, FamRZ 2016, 1306 - juris Rn. 45; BayObLG, NJW-RR 1999, 878 - juris Rn.42; OLG Saarbrücken, FamRZ 1990, 1285 - juris Rn.22).

    Anhaltspunkte für eine nachträgliche Verknüpfung können sich etwa auch aus einer inhaltlichen Bezugnahme und einer gemeinsamen Verwahrung der Testamente ergeben (vgl. JurisPK/Reymann, 8. Aufl., § 2270 BGB Rn. 13; BayObLG,, FamRZ 1994, 191 - juris Rn.20; OLG Saarbrücken, FamRZ 1990, 1285 - juris Rn.21).

    In dem Testament kommt damit jedenfalls konkludent der Wille der Ehegatten zum Ausdruck, die gegenseitige Erbeinsetzung zu wiederholen, jedenfalls aber zu bestätigen (zu einer vergleichbaren Konstellation vgl. OLG Saarbrücken, FamRZ 1990, 1285 - bei juris Rn.22).

  • BayObLG, 26.01.1999 - 1Z BR 44/98

    Wechselbezüglichkeit zeitlich auseinanderliegender gemeinschaftlicher Testamente

    Auszug aus OLG Hamm, 12.09.2017 - 10 U 75/16
    (vgl. OLG Schleswig, FamRZ 2016, 1306 - juris Rn. 45; BayObLG, NJW-RR 1999, 878 - juris Rn.42; OLG Saarbrücken, FamRZ 1990, 1285 - juris Rn.22).

    Zwar ist anerkannt, dass ein großer zeitlicher Abstand zwischen den Verfügungen gegen eine Wechselbezüglichkeit sprechen kann (vgl. etwa OLG Schleswig, FamRZ 2016, 1306 - juris Rn. 47; BayObLG, NJW-RR 1999, 878 - juris Rn.42).

  • BGH, 26.10.2011 - IV ZR 72/11

    Schenkung zum Nachteil des Vertragserben: Lebzeitiges Eigeninteresse des

    Auszug aus OLG Hamm, 12.09.2017 - 10 U 75/16
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. jüngst etwa BGH, NJW-RR 2012, 207 - juris Rn.11; weitere Nachweise bei Palandt/Weidlich, 76. Aufl., § 2287 Rn.6) ist allerdings durch eine Gesamtabwägung der Interessen nach objektiven Kriterien eine Abgrenzung zwischen einem Missbrauch der freien Verfügungsmacht des Erblassers zu seinen Lebzeiten und solchen Fallgestaltungen vorzunehmen, in denen der Erblasser ein anerkennenswertes lebzeitiges Eigeninteresse an der Zuwendung hat.

    Insbesondere kann ein lebzeitiges Eigeninteresse anzunehmen sein, wenn die Schenkung dem Bemühen des Erblassers entspringt, seine Altersvorsorge und Pflege zu sichern (vgl. etwa BGH, NJW-RR 2012, 207 - juris Rn.11; weitere Nachweise bei Palandt/Weidlich, 76. Aufl., § 2287 BGB Rn.7).

  • OLG Schleswig, 11.01.2016 - 3 Wx 95/15

    Wechselbezüglichkeit von Verfügungen in zwei zeitlich nacheinander errichteten

    Auszug aus OLG Hamm, 12.09.2017 - 10 U 75/16
    (vgl. OLG Schleswig, FamRZ 2016, 1306 - juris Rn. 45; BayObLG, NJW-RR 1999, 878 - juris Rn.42; OLG Saarbrücken, FamRZ 1990, 1285 - juris Rn.22).

    Zwar ist anerkannt, dass ein großer zeitlicher Abstand zwischen den Verfügungen gegen eine Wechselbezüglichkeit sprechen kann (vgl. etwa OLG Schleswig, FamRZ 2016, 1306 - juris Rn. 47; BayObLG, NJW-RR 1999, 878 - juris Rn.42).

  • BGH, 29.06.2005 - IV ZR 56/04

    Wirksamkeit beeinträchtigende Verfügungen; Begriff des lebzeitigen

    Auszug aus OLG Hamm, 12.09.2017 - 10 U 75/16
    Bejaht wird ein lebzeitiges Eigeninteresse etwa bei der Erfüllung einer sittlichen Pflicht des Erblassers aufgrund besonderer Leistungen, Opfern oder Versorgungszusagen, die der Beschenkte für den Erblasser erbracht hat (vgl. etwa BGH, NJW-RR 2005, 1462).
  • BGH, 12.06.1980 - IVa ZR 5/80

    Beauftragung des Berichterstatters mit der Durchführung einer Beweisaufnahme

    Auszug aus OLG Hamm, 12.09.2017 - 10 U 75/16
    Die Annahme eines lebzeitigen Eigeninteresses scheidet ebenfalls aus, wenn der Erblasser die Zuwendungen wesentlicher Vermögenswerte in erster Linie auf Grund eines auf Korrektur der Verfügung von Todes wegen gerichteten Sinneswandels vornimmt (vgl. etwa BGH, NJW 1980, 2307).
  • BGH, 26.02.1986 - IVa ZR 87/84

    Auskunftsrecht des Vertragserben

    Auszug aus OLG Hamm, 12.09.2017 - 10 U 75/16
    Erst dann muss der Vertragserbe die angeführten Umstände widerlegen (vgl. BGH, NJW 1986, 1755; weitere Nachweise bei Palandt/Weidlich, 76. Aufl., § 2287 BGB Rn. 9).
  • BGH, 16.06.1987 - IVa ZR 74/86

    Voraussetzungen der Zulässigkeit eines gemeinschaftlichen Testaments -

    Auszug aus OLG Hamm, 12.09.2017 - 10 U 75/16
    Ob Wechselbezüglichkeit gegeben ist, darf nicht pauschal anhand des Testamentes insgesamt untersucht werden, sondern muss anhand der einzelnen Verfügungen eruiert werden (vgl. BGH, NJW-RR 1987, 1410 - juris Rn.11).
  • BayObLG, 23.07.1993 - 1Z BR 26/93

    Antrag auf Erteilung eines Erbscheins; Einsetzen zum Erben durch formwirksames

    Auszug aus OLG Hamm, 12.09.2017 - 10 U 75/16
    Anhaltspunkte für eine nachträgliche Verknüpfung können sich etwa auch aus einer inhaltlichen Bezugnahme und einer gemeinsamen Verwahrung der Testamente ergeben (vgl. JurisPK/Reymann, 8. Aufl., § 2270 BGB Rn. 13; BayObLG,, FamRZ 1994, 191 - juris Rn.20; OLG Saarbrücken, FamRZ 1990, 1285 - juris Rn.21).
  • OLG Hamm, 20.04.2023 - 10 U 78/22

    Zuständigkeit; Landwirtschaftsgericht

    Ein lebzeitiges Eigeninteresse kann aber andererseits bejaht werden, wenn der Erblasser eine Verfügung getroffen hat, um die Versorgung für sein Alter sicherzustellen oder zu verbessern, wobei weiter davon auszugehen ist, dass das Bedürfnis alleinstehender Erblasser, im Alter versorgt und ggf. auch gepflegt zu werden, mit den Jahren immer dringender und gewichtiger wird (BGHZ 83, 44; OLG Hamm - Senat, Urteil vom 12. September 2017 - I-10 U 75/16 -, juris).

    Er muss daher, um den Beweispflichtigen die Erfüllung seiner Aufgabe zu ermöglichen, die Umstände darlegen, die nach seiner Meinung den Erblasser bewogen haben können (Senat, Urteil vom 12. September 2017 - I-10 U 75/16 -, juris; BGH NJW 1986, 1755).

  • OLG Schleswig, 09.01.2018 - 3 U 17/17

    Ehegattentestament - Voraussetzungen für Annahme der Wechselbezüglichkeit

    Allerdings hat sich der Senat bereits im Erbscheinseinziehungsverfahren mit den hier fraglichen Testamenten und der Frage befasst, welches Testament für die Erbfolge nach der Erblasserin maßgeblich ist (Beschluss vom 11.1.2016, 3 Wx 95/15, FamRZ 2016, 1306 ff, mit zustimmenden Anm. bzw. Kommentierungen von Litzenburger, FD-ErbR 2016, 376793, Sarres FamRB 2016, 272 f, Linnartz in jurisPK-BGB 8. A. 2017, § 2084 Rn. 19, 41 und Reymann in jurisPK-BGB, 8. A. 2017, § 2270 Rn. 11-13; den Senatsbeschluss zustimmend zitierend auch OLG Hamm, B.v.12.9.2017, 10 U 75/16, juris Rn. 48, 56).

    Es muss vielmehr zusätzlich im Wege der Auslegung nach den §§ 133, 2084 BGB festgestellt werden, ob die zunächst ohne Rücksicht auf die spätere Verfügung getroffene gegenseitige Erbeinsetzung durch das spätere Testament in der Weise modifiziert wird, dass sie nunmehr nur noch mit Rücksicht auf die Verfügung des jeweils anderen Ehegatten im späteren Testament gelten soll, der früheren gegenseitigen Erbeinsetzung also ausdrücklich oder stillschweigend nachträglich eine zusätzliche, den überlebenden Ehepartner einschränkende Bedingung im Sinne von Wechselbezüglichkeit beigefügt worden ist (OLG Hamm, Urt. v. 12.9.2017, 10 U 75/16, juris Rn. 48 unter Hinweis auch auf die zitierte Senatsentscheidung in der Sache 3 Wx 95/15; BayObLG NJW-RR 1999, 878 ff, juris Rn. 42).

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