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   OLG Hamm, 13.07.2017 - I-10 U 76/16   

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https://dejure.org/2017,53746
OLG Hamm, 13.07.2017 - I-10 U 76/16 (https://dejure.org/2017,53746)
OLG Hamm, Entscheidung vom 13.07.2017 - I-10 U 76/16 (https://dejure.org/2017,53746)
OLG Hamm, Entscheidung vom 13. Juli 2017 - I-10 U 76/16 (https://dejure.org/2017,53746)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erblasser; Erbe; testierunfähig; geschäftsunfähig; Demenz; Alzheimer; notarielles Testament; Auslegung; Schlusserbeneinsetzung

  • rechtsportal.de

    Auslegung eines gemeinschaftlichen Testaments hinsichtlich der Berücksichtigung der Adoptivtochter eines vorverstorbenen Abkömmlings des Erblassers als Ersatzerbe

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • nrw.de (Pressemitteilung)

    Fortgeschrittene Alzheimerdemenz - Erblasserin testierunfähig - notarielles Testament nichtig

  • raheinemann.de (Kurzinformation)

    Erblasser ist bei fortgeschrittener Alzheimerdemenz testierunfähig und das in diesem Zustand errichtete notarielle Testament nichtig

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Alzheimer kann Testierunfähigkeit bedeuten!

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Streit ums Erbe einer Alzheimer-Patientin - Eine unter Demenz leidende Erblasserin kann kein wirksames Testament verfassen

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung, 13.02.2018)

    Dement? - Das kann nur ein Fachmann beurteilen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Eine rückwirkend festgestellte Demenzerkrankung kann ein notarielles Testament unwirksam machen!

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2018, 1032
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (10)

  • OLG München, 01.07.2013 - 31 Wx 266/12

    Testierfähigkeit: "Luzides Intervall" bei chronisch-progredienter Demenz

    Auszug aus OLG Hamm, 13.07.2017 - 10 U 76/16
    Praktisch ausgeschlossen ist ein solches luzides Intervallum bei chronischprogredienten Störungen der Geistestätigkeit mit einem degenerativen fortschreitenden Abbbauprozess, so wie er bei einer Demenz vom Alzheimertyp gegeben ist (OLG München FamRZ 2014, 246 ff- Juris-Rz.19; Juris-PK - Baumeister, a.a.O. Rz. 14; MünchKomm-Hagena, 7. Aufl., § 2229 BGB Rz. 62).
  • BayObLG, 18.03.1997 - 1Z BR 124/96

    Testierfähigkeit des Erblassers bei Altersdemenz

    Auszug aus OLG Hamm, 13.07.2017 - 10 U 76/16
    Bei einer fortschreitenden mittelschweren Demenz, die degenerativer und nicht nur vaskulärer Art ist, liegt die Annahme einer eingeschränkten Einsichts-fähigkeit i.S.v. § 2229 IV BGB im Regelfall nahe (vgl. BayObLG FamRZ 1996, 566; 1997, 1511; Palandt, a.a.O. Rz. 9).
  • BayObLG, 21.07.1999 - 1Z BR 122/98

    Testierfähigkeit bei paranoiden Wahnvorstellungen bezüglich einer als

    Auszug aus OLG Hamm, 13.07.2017 - 10 U 76/16
    Abzustellen ist darauf, ob eine freie Entscheidung nach Abwägung des Für und Wider bei sachlicher Prüfung der in Betracht kommenden Gesichtspunkte möglich ist und ob umgekehrt von einer freien Willensbildung deshalb nicht mehr gesprochen werden kann, weil etwa infolge der Geistesstörung die Einflüsse dritter Personen seinen Willen übermäßig beherrschen oder weil die Willensbildung durch unkontrollierbare Triebe oder Vorstellungen ausgelöst wird ( vgl. BayObLG FamRZ 2000, 701; 2002, 1066; 2006, 68; OLG München FamRZ 2007, 274 sowie Juris-PK-Bauermeister, 7. Aufl., § 2229 BGB Rz. 12; Palandt-Weidlich, § 2229 BGB Rz.8 ff).
  • OLG München, 05.06.2009 - 33 Wx 278/08

    Rechtliche Betreuung: Betreuerbestellung trotz bestehender Vorsorgevollmacht bei

    Auszug aus OLG Hamm, 13.07.2017 - 10 U 76/16
    Bei einer Altersdemenz mittleren Grades, die progredient verläuft und bei der die Annahme von luziden Intervallen oder zeitweiligen Verbesserungen auszuschließen ist, sind auch die Voraussetzungen des § 104 Nr. 2 BGB gegeben, wenn durch die Erkrankung eine freie Willensbildung ausgeschlossen ist (vgl. OLG München NJW-RR 2009, 1599; Palandt-Ellenberger § 104 BGB Rz. 5).
  • BayObLG, 24.03.2005 - 1Z BR 107/04

    Testierfreiheit und Einflüsse interessierter Dritter - tatrichterliche Prüfung

    Auszug aus OLG Hamm, 13.07.2017 - 10 U 76/16
    Abzustellen ist darauf, ob eine freie Entscheidung nach Abwägung des Für und Wider bei sachlicher Prüfung der in Betracht kommenden Gesichtspunkte möglich ist und ob umgekehrt von einer freien Willensbildung deshalb nicht mehr gesprochen werden kann, weil etwa infolge der Geistesstörung die Einflüsse dritter Personen seinen Willen übermäßig beherrschen oder weil die Willensbildung durch unkontrollierbare Triebe oder Vorstellungen ausgelöst wird ( vgl. BayObLG FamRZ 2000, 701; 2002, 1066; 2006, 68; OLG München FamRZ 2007, 274 sowie Juris-PK-Bauermeister, 7. Aufl., § 2229 BGB Rz. 12; Palandt-Weidlich, § 2229 BGB Rz.8 ff).
  • BayObLG, 14.09.2001 - 1Z BR 124/00

    Testierunfähigkeit

    Auszug aus OLG Hamm, 13.07.2017 - 10 U 76/16
    Abzustellen ist darauf, ob eine freie Entscheidung nach Abwägung des Für und Wider bei sachlicher Prüfung der in Betracht kommenden Gesichtspunkte möglich ist und ob umgekehrt von einer freien Willensbildung deshalb nicht mehr gesprochen werden kann, weil etwa infolge der Geistesstörung die Einflüsse dritter Personen seinen Willen übermäßig beherrschen oder weil die Willensbildung durch unkontrollierbare Triebe oder Vorstellungen ausgelöst wird ( vgl. BayObLG FamRZ 2000, 701; 2002, 1066; 2006, 68; OLG München FamRZ 2007, 274 sowie Juris-PK-Bauermeister, 7. Aufl., § 2229 BGB Rz. 12; Palandt-Weidlich, § 2229 BGB Rz.8 ff).
  • BayObLG, 06.11.1995 - 1Z BR 56/95

    Testierfähigkeit bei Aufhebung eines Erbvertrags durch gemeinschaftliches

    Auszug aus OLG Hamm, 13.07.2017 - 10 U 76/16
    Bei einer fortschreitenden mittelschweren Demenz, die degenerativer und nicht nur vaskulärer Art ist, liegt die Annahme einer eingeschränkten Einsichts-fähigkeit i.S.v. § 2229 IV BGB im Regelfall nahe (vgl. BayObLG FamRZ 1996, 566; 1997, 1511; Palandt, a.a.O. Rz. 9).
  • BGH, 18.10.2006 - XII ZB 244/04

    Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde gegen die Zurückweisung eines

    Auszug aus OLG Hamm, 13.07.2017 - 10 U 76/16
    Abzustellen ist darauf, ob eine freie Entscheidung nach Abwägung des Für und Wider bei sachlicher Prüfung der in Betracht kommenden Gesichtspunkte möglich ist und ob umgekehrt von einer freien Willensbildung deshalb nicht mehr gesprochen werden kann, weil etwa infolge der Geistesstörung die Einflüsse dritter Personen seinen Willen übermäßig beherrschen oder weil die Willensbildung durch unkontrollierbare Triebe oder Vorstellungen ausgelöst wird ( vgl. BayObLG FamRZ 2000, 701; 2002, 1066; 2006, 68; OLG München FamRZ 2007, 274 sowie Juris-PK-Bauermeister, 7. Aufl., § 2229 BGB Rz. 12; Palandt-Weidlich, § 2229 BGB Rz.8 ff).
  • BGH, 16.01.2002 - IV ZB 20/01

    Erbrecht - Wechselbezüglichkeit nach Wegfall des Schlußerben

    Auszug aus OLG Hamm, 13.07.2017 - 10 U 76/16
    Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung ist eine Bindung an diese allein aus § 2069 BGB folgende Ersatzerbenberufung unter Anwendung des § 2270 II BGB aber nur dann gegeben, wenn sich aus einer individuellen Auslegung ein Wille der Erblasser für eine solche Ersatzerbeneinsetzung feststellen lässt (vgl. BGH, Urt.v. 16.01.2002, IV ZB 20/01; Palandt-Weidlich, 76.Aufl., § 2270 BGB Rz.10).
  • OLG München, 14.08.2007 - 31 Wx 16/07

    Zur Testierfähigkeit des Erblassers bei mittelschwer ausgeprägter Demenz der

    Auszug aus OLG Hamm, 13.07.2017 - 10 U 76/16
    Vielmehr kommt es darauf an, ob es einem Erblasser noch möglich war, sich an Sachverhalte und Ereignisse zu erinnern, Informationen aufzunehmen, Zusammenhänge zu erfassen und eine Abwägung des Für und Widers sachgerecht vorzunehmen (vgl. OLG München FamRZ 2014, 127- Juris-Rz. 10; FamRZ 2007, 2009 - Juris-Rz. 18; MünchKomm-Hagena, 7. Aufl., § 2229 BGB Rz. 15).
  • OLG Köln, 13.09.2018 - 12 U 20/13

    Geschäftsunfähigkeit, Beweiserhebung durch Verwertung eines im

    Bei einer Demenzerkrankung wie hier kann der Betroffene für einen medizinischen Laien oft noch geistig klar und orientiert wirken und nach außen noch eine intakte Fassade aufweisen und damit unauffällig erscheinen (vgl. OLG Hamm, Urt. v. 13.7.2017, 10 U 76/16, juris Rn. 85).
  • OLG Düsseldorf, 11.05.2020 - 3 Wx 135/19

    Wegfall Bindungswirkung notarieller Erbvertrag bei Vorversterben der Schlusserbin

    Dem schließt der Senat sich an (ebenso OLG Brandenburg, BeckRS 2020, 6297; OLG Köln, BeckRS 2019, 25740; OLG Hamm, NJW-RR 2019, 718 und BeckRS 2017, 140093; OLG Schleswig, NJW-RR 2013, 1164, 1165; OLG München, NJW-RR 2012, 9, 10 und BeckRS 2010, 11135; a.A. OLG Celle, FamRZ 2013, 1164).
  • OLG Hamm, 09.05.2023 - 7 U 135/22

    Vorenthalten von Arbeitsentgelten; Einzugsstelle; Rechtsschutzbedürfnis;

    Soweit die Klage auf Titulierung eines Anspruchs aus § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 266a StGB wegen Nichtabführung von Arbeitnehmerentgelt durch den Beklagten als Einzelunternehmer gerichtet ist, besteht für diese Klage kein Rechtschutzbedürfnis (so im Ergebnis auch schon OLG Naumburg Urt. v. 8.3.2017 - 10 U 76/16, nicht veröffentlicht, unter II.1) .

    Insbesondere besteht entgegen den Ausführungen des Landgerichts ein Feststellungsinteresse im Sinne des § 256 Abs. 1 ZPO (so im Ergebnis auch schon OLG Naumburg Urt. v. 8.3.2017 - 10 U 76/16, nicht veröffentlicht, unter II.2.1) .

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