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   OLG Koblenz, 11.01.2002 - 10 U 786/01   

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https://dejure.org/2002,6619
OLG Koblenz, 11.01.2002 - 10 U 786/01 (https://dejure.org/2002,6619)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 11.01.2002 - 10 U 786/01 (https://dejure.org/2002,6619)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 11. Januar 2002 - 10 U 786/01 (https://dejure.org/2002,6619)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berufsunfähigkeit; Metzgermeister; Somatoforme Schmerzstörung; Orthopädische Beeinträchtigung

  • Judicialis

    BB-BUZ § 1 Nr. 1; ; BB-BUZ § 2 Nr. 1 u. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BB-BUZ §§ 1 2
    Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung: Leistungspflicht bei fehlender körperlicher Auswirkung der Beeinträchtigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Koblenz, 10.11.2000 - 10 U 278/00

    Berufsunfähigkeitszusatzversicherung

    Auszug aus OLG Koblenz, 11.01.2002 - 10 U 786/01
    Im Rahmen der Ermittlung bedingungsgemäßer Berufsunfähigkeit ist grundsätzlich die letzte konkrete Berufsausübung des Versicherten maßgebend ist, so wie sie in gesunden Tagen ausgestaltet war, d.h., solange seine Leistungsfähigkeit noch nicht beeinträchtigt war (BGH Urteil vom 22.9.1993 - IV ZR 203/92 - VersR 1993, 1470, 1471; Senatsurteil vom 10. November 2000 - 10 U 278/00 - NVersZ 2001, 212).

    Er Übt diesen Beruf grundsätzlich auch dann noch aus, wenn er eine bisher ihm vorbehaltene betriebliche Tätigkeit gesundheitsbedingt nicht mehr ausführen kann, statt dessen aber eine andere betriebliche Tätigkeit ohne gesundheitliche Einschränkung auszuüben und - sei es im Wege der Umorganisation der Arbeit - zu übernehmen in der Lage ist (BGH, Urt.12.6.1996 - IV ZR 118/95 - VersR 1996, 1090, 1092 re. Sp.: Senatsurteil 10. November 2000 - 10 U 278/00 - NVersZ 2001, 212).

  • BGH, 03.11.1993 - IV ZR 185/92

    Rentenzahlungen aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung - Beurteilung

    Auszug aus OLG Koblenz, 11.01.2002 - 10 U 786/01
    Zu seiner Vertrags- und Beweislast gehört auch, dass ihm eine zumutbare Betriebsumorganisation keine von ihm gesundheitlich noch zu bewältigenden Betätigungsmöglichkeiten eröffnen könnte, die bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit ausschließen würden (BGH Urteil vom 3.11.1993 - IV ZR 185/92 - VersR 1994, 205, 20; OLG Karlsruhe Urteil vom 18.2.1994 - 12 U 249/92 - r+s 1995, 34).
  • BGH, 12.06.1996 - IV ZR 118/95

    Verlagerung der Tätigkeit des mitarbeitenden Betriebsinhabers als Verweisung auf

    Auszug aus OLG Koblenz, 11.01.2002 - 10 U 786/01
    Er Übt diesen Beruf grundsätzlich auch dann noch aus, wenn er eine bisher ihm vorbehaltene betriebliche Tätigkeit gesundheitsbedingt nicht mehr ausführen kann, statt dessen aber eine andere betriebliche Tätigkeit ohne gesundheitliche Einschränkung auszuüben und - sei es im Wege der Umorganisation der Arbeit - zu übernehmen in der Lage ist (BGH, Urt.12.6.1996 - IV ZR 118/95 - VersR 1996, 1090, 1092 re. Sp.: Senatsurteil 10. November 2000 - 10 U 278/00 - NVersZ 2001, 212).
  • OLG Koblenz, 18.06.1999 - 10 U 125/98

    Anforderungen an die Berufsunfähigkeit eines Aufsicht führenden Gastronomen

    Auszug aus OLG Koblenz, 11.01.2002 - 10 U 786/01
    War der Versicherte bereits vor Vertragsabschluß nicht mehr fähig in seinem konkret ausgeübten Beruf tätig zu sein, kann die Feststellung nicht getroffen werden, dass der Versicherte die Fähigkeit zur Berufsausübung erst während der Vertragsdauer verloren hat (BGH Urteil vom 27.1.1993 - IV ZR 309/91 - VersR 1993, 469, 470 Senatsurteil vom 18. Juni 1999 - 10 U 125/98).
  • BGH, 22.09.1993 - IV ZR 203/92

    Maßgebliche Berufsausübung zur Ermittlung bedingungsgemäßer Berufsunfähigkeit

    Auszug aus OLG Koblenz, 11.01.2002 - 10 U 786/01
    Im Rahmen der Ermittlung bedingungsgemäßer Berufsunfähigkeit ist grundsätzlich die letzte konkrete Berufsausübung des Versicherten maßgebend ist, so wie sie in gesunden Tagen ausgestaltet war, d.h., solange seine Leistungsfähigkeit noch nicht beeinträchtigt war (BGH Urteil vom 22.9.1993 - IV ZR 203/92 - VersR 1993, 1470, 1471; Senatsurteil vom 10. November 2000 - 10 U 278/00 - NVersZ 2001, 212).
  • BGH, 27.01.1993 - IV ZR 309/91

    Berufsunfähigkeit vor Abschluß des Versicherungsvertrages

    Auszug aus OLG Koblenz, 11.01.2002 - 10 U 786/01
    War der Versicherte bereits vor Vertragsabschluß nicht mehr fähig in seinem konkret ausgeübten Beruf tätig zu sein, kann die Feststellung nicht getroffen werden, dass der Versicherte die Fähigkeit zur Berufsausübung erst während der Vertragsdauer verloren hat (BGH Urteil vom 27.1.1993 - IV ZR 309/91 - VersR 1993, 469, 470 Senatsurteil vom 18. Juni 1999 - 10 U 125/98).
  • OLG Karlsruhe, 06.09.2016 - 12 U 79/16

    Berufsunfähigkeitsversicherung: Feststellung einer schmerzbedingten

    In prozessualer Hinsicht stellt sich für den Versicherungsnehmer dort jedoch das Problem der Beweisbarkeit, da es sich bei Schmerzen und deren Ausmaß um subjektive Empfindungen handelt (vgl. dazu Neuhaus, Berufsunfähigkeitsversicherung, 3. Aufl., G.72 ff., 162; Benkel/Hirschberg, Lebens- und Berufsunfähigkeitsversicherung, 2. Aufl., § 2 BUZ 2008 Rn. 70; OLG Koblenz r+s 2003, 337; LG Nürnberg-Fürth r+s 2006, 338).
  • OLG Frankfurt, 18.01.2008 - 3 U 171/06

    Deckungsklage gegen die Berufsunfähigkeitsversicherung: Darlegung- und Beweislast

    Die nicht auszuschließende Möglichkeit von Erkrankungen - Verdachtsdiagnose -, die eine Berufsunfähigkeit zu begründen geeignet sind, genügt als ausreichende Wahrscheinlichkeit nicht (OLG Koblenz r + s 2003, 337).
  • OLG Koblenz, 29.11.2002 - 10 U 211/02

    Voraussetzungen für die Inanspruchnahme von Leistungen aus einer

    Sp.: Senatsurteile 10. November 2000 - 10 U 278/00 - NVersZ 2001, 212; vom 11.01.2002 - 10 U 786/01 - OLGR 2002, 168).
  • OLG Koblenz, 11.04.2003 - 10 U 400/97

    Selbständiger Masseur

    Da der Kläger selbständig war, vor seiner Erkrankung über keine Mitarbeiter bzw. Hilfskräfte verfügte, kommt auch unter dem Gesichtspunkt "mitarbeitender Betriebsinhaber" keine Umorganisation des Massagebetriebs in Betracht (vgl. hierzu Senatsurteile vom 10. November 2000 - 10 U 278/00 - NVersZ 2001, 212; vom 11.01.2002 - 10 U 786/01 - OLGR 2002, 168; vom 29.11.2002 - 10 U 211/02).
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