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   OLG Frankfurt, 15.07.2008 - 10 U 80/07   

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https://dejure.org/2008,62782
OLG Frankfurt, 15.07.2008 - 10 U 80/07 (https://dejure.org/2008,62782)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 15.07.2008 - 10 U 80/07 (https://dejure.org/2008,62782)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 15. Juli 2008 - 10 U 80/07 (https://dejure.org/2008,62782)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 29.06.2004 - IX ZR 195/03

    Zulässigkeit der Aufrechnung im Insolvenz-Eröffnungsverfahren; Anfechtbarkeit der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.07.2008 - 10 U 80/07
    a) Insofern ist das Landgericht im angefochtenen Urteil völlig zutreffend davon ausgegangen, dass gegen eine Werklohnforderung nicht erst mit Eintritt von deren Fälligkeit, sondern bereits ab dem Abschluss des Werkvertrages aufgerechnet werden kann (BGHZ 89, 189 ff., 191, 192; BGH ZIP 2001, 2055 ff., 2056); dies folgt daraus, dass die Begründung der Aufrechnungslage gemäß § 387 BGB bereits durch die Erfüllbarkeit der Hauptforderung erfolgt (BGH NJW 2004, 3118 ff.).

    Zum anderen aber hat der Bundesgerichtshof selbst darauf hingewiesen, dass die Vorschrift des § 2 IV GesO weder in der Konkursordnung noch in der Insolvenzordnung eine Parallele hat und die Rechtsprechung zur Unwirksamkeit von Aufrechnungen nach § 394 BGB i.V.m. § 2 IV GesO schon aus diesen Gründen nicht auf die Insolvenzordnung übertragen werden kann, sondern vielmehr die §§ 94-96 GesO insgesamt die Frage, wann Aufrechnungen unwirksam sind, insolvenzrechtlich umfassend und abschließend regeln (BGH NJW 2004, 3118 ff., 3119).

  • OLG Dresden, 30.01.2008 - 13 U 1304/07

    Bestimmen von sicherungsweise abgetretenen Forderungen nach § 130

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.07.2008 - 10 U 80/07
    Da nach diesen Vorschriften auch Rechtshandlungen anfechtbar sind, die einem Insolvenzgläubiger eine Sicherung ermöglichen, ergibt sich aus ihnen unter dem Gesichtspunkt der Wertschöpfung auch eine Anfechtungsmöglichkeit für vom Schuldner veranlasste Maßnahmen, die die Fälligkeit der Vergütung herbeiführen, und für Erfüllungshandlungen wie die Herstellung eines Werkes (so für § 30 Nr. 1 S. 2 KO: BGH ZIP 2000, 2207 ff., 2210; BGH ZIP 2001, 1380 ff., 1382; für §§ 130, 131 InsO: BGH ZIP 2008, 183 ff., 187; OLG Dresden ZInsO 2008, 564 ff, 565; Kirchhof, Festschrift für Uhlenbruck, S. 269 ff.).
  • BGH, 14.12.1983 - VIII ZR 352/82

    Konkursanfechtung der Erfüllung - Aufrechnung gegenüber Werklohnanspruch

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.07.2008 - 10 U 80/07
    a) Insofern ist das Landgericht im angefochtenen Urteil völlig zutreffend davon ausgegangen, dass gegen eine Werklohnforderung nicht erst mit Eintritt von deren Fälligkeit, sondern bereits ab dem Abschluss des Werkvertrages aufgerechnet werden kann (BGHZ 89, 189 ff., 191, 192; BGH ZIP 2001, 2055 ff., 2056); dies folgt daraus, dass die Begründung der Aufrechnungslage gemäß § 387 BGB bereits durch die Erfüllbarkeit der Hauptforderung erfolgt (BGH NJW 2004, 3118 ff.).
  • BGH, 28.09.2000 - VII ZR 372/99

    Vergütungsanspruch für die Nutzung von Geräten, Gerüsten und anderen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.07.2008 - 10 U 80/07
    Da nach diesen Vorschriften auch Rechtshandlungen anfechtbar sind, die einem Insolvenzgläubiger eine Sicherung ermöglichen, ergibt sich aus ihnen unter dem Gesichtspunkt der Wertschöpfung auch eine Anfechtungsmöglichkeit für vom Schuldner veranlasste Maßnahmen, die die Fälligkeit der Vergütung herbeiführen, und für Erfüllungshandlungen wie die Herstellung eines Werkes (so für § 30 Nr. 1 S. 2 KO: BGH ZIP 2000, 2207 ff., 2210; BGH ZIP 2001, 1380 ff., 1382; für §§ 130, 131 InsO: BGH ZIP 2008, 183 ff., 187; OLG Dresden ZInsO 2008, 564 ff, 565; Kirchhof, Festschrift für Uhlenbruck, S. 269 ff.).
  • BGH, 22.02.2001 - IX ZR 191/98

    Fertigstellung und Ablieferung eines Schiffsbauwerkes durch den Konkursverwalter

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.07.2008 - 10 U 80/07
    Da nach diesen Vorschriften auch Rechtshandlungen anfechtbar sind, die einem Insolvenzgläubiger eine Sicherung ermöglichen, ergibt sich aus ihnen unter dem Gesichtspunkt der Wertschöpfung auch eine Anfechtungsmöglichkeit für vom Schuldner veranlasste Maßnahmen, die die Fälligkeit der Vergütung herbeiführen, und für Erfüllungshandlungen wie die Herstellung eines Werkes (so für § 30 Nr. 1 S. 2 KO: BGH ZIP 2000, 2207 ff., 2210; BGH ZIP 2001, 1380 ff., 1382; für §§ 130, 131 InsO: BGH ZIP 2008, 183 ff., 187; OLG Dresden ZInsO 2008, 564 ff, 565; Kirchhof, Festschrift für Uhlenbruck, S. 269 ff.).
  • BGH, 04.10.2001 - IX ZR 207/00

    Zulässigkeit der Aufrechnung in der Gesamtvollstreckung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.07.2008 - 10 U 80/07
    a) Insofern ist das Landgericht im angefochtenen Urteil völlig zutreffend davon ausgegangen, dass gegen eine Werklohnforderung nicht erst mit Eintritt von deren Fälligkeit, sondern bereits ab dem Abschluss des Werkvertrages aufgerechnet werden kann (BGHZ 89, 189 ff., 191, 192; BGH ZIP 2001, 2055 ff., 2056); dies folgt daraus, dass die Begründung der Aufrechnungslage gemäß § 387 BGB bereits durch die Erfüllbarkeit der Hauptforderung erfolgt (BGH NJW 2004, 3118 ff.).
  • BGH, 29.11.2007 - IX ZR 30/07

    Zur Anfechtbarkeit von Globalzessionen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.07.2008 - 10 U 80/07
    Da nach diesen Vorschriften auch Rechtshandlungen anfechtbar sind, die einem Insolvenzgläubiger eine Sicherung ermöglichen, ergibt sich aus ihnen unter dem Gesichtspunkt der Wertschöpfung auch eine Anfechtungsmöglichkeit für vom Schuldner veranlasste Maßnahmen, die die Fälligkeit der Vergütung herbeiführen, und für Erfüllungshandlungen wie die Herstellung eines Werkes (so für § 30 Nr. 1 S. 2 KO: BGH ZIP 2000, 2207 ff., 2210; BGH ZIP 2001, 1380 ff., 1382; für §§ 130, 131 InsO: BGH ZIP 2008, 183 ff., 187; OLG Dresden ZInsO 2008, 564 ff, 565; Kirchhof, Festschrift für Uhlenbruck, S. 269 ff.).
  • LG Wiesbaden, 19.02.2010 - 8 O 37/07

    Dem beklagten Land kann nur das Wissen seines handelnden Vertreters zugerechnet

    Alles andere wäre systemwidrig; im vorliegenden Fall käme, ließe man eine über den Gesetzeswortlaut und - sinn hinaus erweiterte Wissenszurechnung zu, hinzu, dass die Finanzbehörden nach § 30 AO gar nicht zur Weitergabe ihre positiven Kenntnis berechtigt gewesen (ausführlicher und überzeugend: LG Frankfurt am Main, Urt. v. 07.03.2007, Az. 2-4 O 63/06; bestätigt durch OLG Frankfurt am Main, Urt. v. 15.07.2008. Az. 10 U 80/07; a. A. OLG München, ZInsO 2009, 2151).
  • LG Wiesbaden, 19.02.2010 - 8 O 37/10

    Dem beklagten Land kann nur das Wissen seines handelnden Vertreters zugerechnet

    Alles andere wäre systemwidrig; im vorliegenden Fall käme, ließe man eine über den Gesetzeswortlaut und - sinn hinaus erweiterte Wissenszurechnung zu, hinzu, dass die Finanzbehörden nach § 30 AO gar nicht zur Weitergabe ihre positiven Kenntnis berechtigt gewesen (ausführlicher und überzeugend: LG Frankfurt am Main, Urt. v. 07.03.2007, Az. 2-4 O 63/06; bestätigt durch OLG Frankfurt am Main, Urt. v. 15.07.2008. Az. 10 U 80/07; a. A. OLG München, ZInsO 2009, 2151).
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KG, 13.08.2007 - 10 U 80/07 (https://dejure.org/2007,112112)
KG, Entscheidung vom 13.08.2007 - 10 U 80/07 (https://dejure.org/2007,112112)
KG, Entscheidung vom 13. August 2007 - 10 U 80/07 (https://dejure.org/2007,112112)
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