Rechtsprechung
OLG Düsseldorf, 28.07.1994 - 10 U 82/93 |
Volltextveröffentlichungen (3)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Mietwagen; Teilkaskoversicherung; Schadensereignis; Reparaturwerkstatt; Herstellungsarbeiten
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Verfahrensgang
- OLG Düsseldorf, 28.06.1994 - 10 U 82/93
- OLG Düsseldorf, 28.07.1994 - 10 U 82/93
Papierfundstellen
- NJW-RR 1994, 1375
- NZV 1995, 70 (Ls.)
- VersR 1996, 71
Wird zitiert von ... (5)
- OLG Saarbrücken, 16.05.2013 - 4 U 324/11
Zum Reparaturkostenersatz bei Eigenreparatur durch Werkstattinhaber
Ob derjenige, der sich im Rahmen seines Gewerbetriebs mit der Instandsetzung von Fahrzeugen befasst, neben den reinen Reparaturkosten auch den Unternehmergewinnanteil ersetzt verlangen kann, hängt davon ab, ob er in Folge einer besonderen Beschäftigungslage in der fraglichen Zeit nicht in der Lage gewesen wäre, die Instandsetzungskapazität seines Betriebs anderweit und bestimmungsgemäß gewinnbringend einzusetzen (vgl. BGH, NJW 1970, 1454; BGH, VersR 1978, 243; OLG Hamm, VersR 1991, 349; OLG Düsseldorf, VersR 1996, 71;… Sanden/Völtz Sachschadensrecht des Kraftverkehrs, 8. Auflage (2006), Rdn. 92;… Pardey, Kraftverkehrshaftpflichtschäden, 24. Auflage (2009), 4. Kap., Rdn. 17). - AG Düsseldorf, 03.11.2000 - 39 C 6443/00
Reparatur werkstatteigener Fahrzeuge - Was muss der Versicherer ersetzen?
78, 243, 245; BGHZ 54, 82, 87; OLG Düsseldorf NJW-RR 1994, 1375, 1376). - AG Brühl, 27.08.2019 - 24 C 34/19 Zudem ist sie beweisbelastet(BGH 19.11.2013- VI ZR 363/12, NJW 2014, 1376; OLG Düsseldorf 28.7.1994 - 10 U 82/93, NJW-RR 1994, 1375; OLG Frankfurt a.M. 24.1.2012 - 16 U 100/11, NJW 2012, 2977).
- AG Wesel, 08.10.2020 - 5 C 108/19
Werkstattrisiko - Prognoserisiko - Eigenreparatur
Zu dem von der Beklagten geltend gemachten Abzug eines Gewinnanteils ist ergänzend zu den Ausführungen in dem Gutachten des Sachverständigen M vom 13.07.2020, wonach nicht nachvollziehbar ist, wie der der von der Beklagten insoweit geltend gemachte Abzug i.H.v. 116, 25 EUR berechnet worden ist, darauf hinzuweisen, dass der ausgelastete Reparaturbetrieb der Klägerin seine Leistungen gewinnorientiert und damit nach den üblichen Marktpreisen abrechnen durfte (vgl. BGH, Urteil vom 26.05.1970, VI ZR 168/68, zitiert nach Juris mit weiteren Nachweisen, u.a. BGHZ 54, 82ff.; OLG Düsseldorf, Urteil vom 28.07.1994, 10 U 82/93, zitiert nach Juris mit weiteren Nachweisen, u.a. NJW-RR 1994, 1375f.). - AG Kassel, 23.07.2013 - 423 C 315/13
Schadenersatz bei Verkehrsunfall: Abzug eines fiktiven Unternehmergewinns bei …
Denn dem Geschädigten, der sich selbst gewerbsmäßig - wie hier - mit der Instandsetzung von Kraftfahrzeugen zu befassen pflegt, ist es im allgemeinen nicht zuzumuten, dass er solche besonderen Anstrengungen auch da macht, wo ihr wirtschaftliches Ergebnis nicht ihm selbst, sondern einem fremden Schädiger zugute kommen müsste (OLG Düsseldorf v. 28.07.1994 - 10 U 82/93).
Rechtsprechung
OLG Düsseldorf, 28.06.1994 - 10 U 82/93 |
Volltextveröffentlichung
- rechtsportal.de
BGB §§ 249 254
Schadensersatzanspruch des Vermieters gegen den Mieter eines teilkaskoversicherten Kraftfahrzeugs
Verfahrensgang
- OLG Düsseldorf, 28.06.1994 - 10 U 82/93
- OLG Düsseldorf, 28.07.1994 - 10 U 82/93
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 26.05.1970 - VI ZR 168/68
Erforderlichkeitsmaßstab für die Ersatzfähigkeit der Instandsetzungskosten bei …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.06.1994 - 10 U 82/93
Zu Recht hat das Landgericht insoweit auf die Entscheidung des BGH in BGHZ 54, 82 f. hingewiesen.
Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 29.04.1994 - 10 U 82/93 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- verkehrslexikon.de
Vorfahrtverletzung und Sorgfaltspflicht des Vorfahrtberechtigten gegenüber Wartepflichtigen an schwer einsehbaren Einmündungen
- juris (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 21.05.1985 - VI ZR 201/83
Geltung des Vertrauensgrundsatzes beim Einfahren in eine Straßenkreuzung; …
Auszug aus OLG Frankfurt, 29.04.1994 - 10 U 82/93
Grundsätzlich darf der Vorfahrtberechtigte darauf vertrauen, daß ein Wartepflichtiger die Vorfahrt beachtet, was auch gegenüber den für ihn nicht sichtbaren Wartepflichtigen sowie denen gilt, die als Wartepflichtige die Vorfahrtstraße nur schwer einsehen können (so auch BGH, 1985-05-21, VI ZR 201/83, NJW 1985, 2757).den für ihn nicht sichtbaren wartepflichtigen Verkehrsteilnehmern sowie denen gilt, die als Wartepflichtige die Vorfahrtsstraße nur schwer einsehen konnten (vgl. Jagusch/Hentschel a.a.O. sowie BGH NJW 1985, 2757).
Entgegen der Auffassung des Klägers kann die vom Beklagten zu 3) eingehaltene Geschwindigkeit nicht deshalb als unangepaßt oder zu risikoreich angesehen werden, weil er - der Kläger - die Vorfahrtsstraße schlecht einsehen konnte (vgl. BGH NJW 1985, 2757 und VersR 1977, 524).
Zwar kann vorliegend nicht verlangt werden, daß er sich in Ansehung der erschwerten Sichtverhältnisse durch Hilfspersonen in den fließenden Verkehr hätte einweisen lassen müssen (…vgl. hierzu Jagusch/Hentschel a.a.O.), doch hätte er sich mit äußerster Vorsicht zentimeterweise vortasten müssen (…vgl. Jagusch/Hentschel a.a.O., Rn. 58) mit der Bremsbereitschaft, bei Ansichtigwerden eines vorfahrtsberechtigten Verkehrsteilnehmers auf der Stelle anhalten zu können (vgl. BGH NJW 1985, 2757).
- BGH, 11.01.1977 - VI ZR 268/74
Kausalzusammenhang zwischen zu schneller Fahrweise und Unfall; Benutzung der …
Auszug aus OLG Frankfurt, 29.04.1994 - 10 U 82/93
Entgegen der Auffassung des Klägers kann die vom Beklagten zu 3) eingehaltene Geschwindigkeit nicht deshalb als unangepaßt oder zu risikoreich angesehen werden, weil er - der Kläger - die Vorfahrtsstraße schlecht einsehen konnte (vgl. BGH NJW 1985, 2757 und VersR 1977, 524).