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   OLG Koblenz, 12.04.2013 - 10 U 832/12   

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OLG Koblenz, 12.04.2013 - 10 U 832/12 (https://dejure.org/2013,8858)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 12.04.2013 - 10 U 832/12 (https://dejure.org/2013,8858)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 12. April 2013 - 10 U 832/12 (https://dejure.org/2013,8858)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auslegung eines Gewerberaummietvertrages

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Ausgleichsanspruch auf Geldersatz anstelle nicht durchgeführter Schönheitsreparaturen wegen Umbaus durch Vermieter; nutzlose Schönheitsreparaturen; ergänzende Vertragsauslegung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 535 Abs. 1; BGB § 133; BGB § 157
    Auslegung eines Gewerberaummietvertrages

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Schönheitsreparatur vom Mieter verweigert: Ausgleichanspruch in Geld

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Mieter verweigert die Ausführung der Endrenovierung: Das kann teuer werden! (IMR 2013, 290)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2013, 964
  • ZMR 2013, 882
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 05.06.2002 - XII ZR 220/99

    Abgeltung der Instandsetzungspflicht des Mieters nach Beendigung des

    Auszug aus OLG Koblenz, 12.04.2013 - 10 U 832/12
    Die streitgegenständlichen Klauseln in §§ 6, 13 des Vertrages können daher nur unter den Voraussetzungen des § 138 BGB als unwirksam angesehen werden (BGH, Urteil vom 5. Juni 2002 - XII ZR 220/99 -, BGHZ 151, 63, Tz. 25).

    Hierzu hat der Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung vom 5. Juni 2002 (NJW 2002, 2383 f.) ausdrücklich darauf hingewiesen, dass im Rahmen der Prüfung der Wirksamkeit einer Individualvereinbarung zu Reparaturen und Instandsetzungsarbeiten nicht auf das "Leitbild" des Mietvertrages abgestellt werden könne.

    Entgegen der Rechtsauffassung des Landgerichts steht den Klägern aber der von ihnen - insoweit zu Recht vorrangig - geltend gemachte Ausgleichsanspruch im Wege ergänzender Vertragsauslegung gemäß §§ 157, 133 BGB entsprechend der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Beschluss vom 30. Oktober 1984 - VIII ARC 1/84 - Urteil vom 5. Juni 2002 - XII ZR 220/99 - Urteil vom 20. Oktober 2004 - VIII ZR 378/03 -) zu.

    Nach dieser Rechtsprechung kann sich ein Anspruch des Vermieters auf Geldersatz für die vom Mieter geschuldeten Reparaturen und Instandsetzungsmaßnahmen im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung ergeben (BGH, Urteil vom 5. Juni 2002 - XII ZR 220/99).

  • LG Berlin, 08.07.2011 - 6 OH 2/10

    Selbstständiges Beweisverfahren: Beendigung bei Nichtzahlung des für den

    Auszug aus OLG Koblenz, 12.04.2013 - 10 U 832/12
    In einem von den Klägern beantragten selbständigen Beweisverfahren beim Landgericht Koblenz (6 OH 2/10) ermittelte der bestellte Sachverständige Dipl.-Ing.

    Wegen der Einzelheiten wird auf die beigezogene Akte 6 OH 2/10 LG Koblenz verwiesen.

    ...[C] in seinem im selbständigen Beweisverfahren 6 OH 2/10 erstellten Gutachten vom 15. November 2010 belaufen sich die Kosten der Mängelbehebung inklusive Nebenkosten auf 110.875,70 EUR netto, d.h. zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer auf 131.942,08 EUR.

  • BGH, 20.10.2004 - VIII ZR 378/03

    Zur Wirksamkeit einer Schönheitsreparaturklausel

    Auszug aus OLG Koblenz, 12.04.2013 - 10 U 832/12
    Entgegen der Rechtsauffassung des Landgerichts steht den Klägern aber der von ihnen - insoweit zu Recht vorrangig - geltend gemachte Ausgleichsanspruch im Wege ergänzender Vertragsauslegung gemäß §§ 157, 133 BGB entsprechend der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Beschluss vom 30. Oktober 1984 - VIII ARC 1/84 - Urteil vom 5. Juni 2002 - XII ZR 220/99 - Urteil vom 20. Oktober 2004 - VIII ZR 378/03 -) zu.

    Zwar hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass der Mieter, der Schönheitsreparaturen in Eigenarbeiten ausgeführt hätte oder durch Bekannte hätte ausführen lassen, nur die Materialkosten und einen Betrag, den er für deren Arbeitsleistung hätte aufwenden müssen, schuldet (BGH NZM 2005, 58 ).

  • BGH, 30.10.1984 - VIII ARZ 1/84

    Abwälzung von Schönheitsreparaturen in Formularmietvertrag

    Auszug aus OLG Koblenz, 12.04.2013 - 10 U 832/12
    Jedenfalls seien die Beklagten zu einem Ausgleichsanspruch in Geld auf der Grundlage der BGH-Rechtsprechung, insbesondere des Rechtsentscheids des Bundesgerichtshofs vom 30. Oktober 1984 (NJW 1985, 480 ), wegen des beabsichtigten Umbaus des Mietobjektes verpflichtet.
  • BGH, 11.05.1988 - IVa ZR 305/86

    Schadensersatz wegen Verletzung der Pflichten aus einem Maklervertrag - Verzug

    Auszug aus OLG Koblenz, 12.04.2013 - 10 U 832/12
    Hier könne davon ausgegangen werden, dass beide Vertragsparteien bei den Vertragsverhandlungen in der Lage waren, ihre Interessen ausreichend zu wahren (BGH, aaO; Urteil vom 11. Mai 1988 - IV a ZR 305/86).
  • BGH, 05.06.2002 - XII ZB 74/00

    Zuständigkeit der Heimatbehörden nach dem minderjährigen Schutzabkommen

    Auszug aus OLG Koblenz, 12.04.2013 - 10 U 832/12
    Die streitgegenständlichen Klauseln in §§ 6, 13 des Vertrages können daher nur unter den Voraussetzungen des § 138 BGB als unwirksam angesehen werden (BGH, Urteil vom 5. Juni 2002 - XII ZR 220/99 -, BGHZ 151, 63, Tz. 25).
  • BGH, 06.04.2005 - XII ZR 308/02

    Formularmäßige Vereinbarung von Schönheitsreparaturen und Endrenovierung in einem

    Auszug aus OLG Koblenz, 12.04.2013 - 10 U 832/12
    Diese ergibt sich insbesondere nicht daraus, dass in Allgemeinen Geschäftsbedingungen die Verpflichtung zur Durchführung von Schönheitsreparaturen bei gleichzeitiger Endrenovierungsverpflichtung nicht wirksam auf die Mieter übertragen werden kann (vgl. hierzu BGH NJW 2005, 2006 ff.).
  • OLG Oldenburg, 14.01.2000 - 13 U 66/99

    Geltendmachung von Mietzins im Falle einer nicht mehr uneingeschränkten

    Auszug aus OLG Koblenz, 12.04.2013 - 10 U 832/12
    Er wird auch nicht dadurch ausgeschlossen, dass der Mieter in Kenntnis der Umbauabsichten des Vermieters vor Rückgabe renoviert oder sich zur Renovierung nach dem Umbau bereiterklärt (OLG Oldenburg WuM 2000, 301 ; Hannemann/Wiegner, Münchner Anwaltshandbuch Mietrecht, 3. Aufl. 2010, § 19 Rdnr. 218).
  • BGH, 12.02.2014 - XII ZR 76/13

    Beendigung des Geschäftsraummietvertrages: Vermieteranspruch auf Geldersatz statt

    Das Berufungsgericht hat zur Begründung seiner in ZMR 2013, 882 veröffentlichten Entscheidung ausgeführt:.
  • OLG Hamm, 28.09.2018 - 30 U 90/17

    Ansprüche aus einem Mietvertrag für einen Supermarkt

    Ein pauschaler Abzug Neu-für-Alt ist nicht vorzunehmen, da die Forderung des Vermieters den Betrag umfasst, den der Mieter hätte aufwenden müssen, wenn er seiner Vertragspflicht nachgekommen wäre (OLG Koblenz, Urteil vom 12. April 2013, 10 U 832/12, Rn. 62, juris).
  • LG Koblenz, 27.06.2012 - 6 O 39/11

    Schönheitsreparaturen: Mieterauszug als endgültige Verweigerung?

    OLG Koblenz, 12.04.2013 - 10 U 832/12 .
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