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   OLG Koblenz, 06.07.2016 - 10 U 890/15   

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https://dejure.org/2016,30650
OLG Koblenz, 06.07.2016 - 10 U 890/15 (https://dejure.org/2016,30650)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 06.07.2016 - 10 U 890/15 (https://dejure.org/2016,30650)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 06. Juli 2016 - 10 U 890/15 (https://dejure.org/2016,30650)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 1 VVG, § 186 Abs 1 VVG, Nr 2.1.1.1 AUB, Nr 5 AUB
    Deckungsklage gegen die private Unfallversicherung: Vortragslast bei Geltendmachung von Invaliditätsansprüchen wegen einer Neuroborrelioseinfektion nach Zeckenbiss; Einwand der Versäumung der Frist für die ärztliche Feststellung der Invalidität

  • IWW

    GG Art. 103; VVG § 1; VVG § 186

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an den Vortrag des Versicherten zum Unfallgeschehen in der privaten Unfallversicherung

  • ra.de
  • unfallversicherungblog.de

    Verspätung der Frist zur Vorlage der ärztlichen Feststellung der Invalidität

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unfallversicherung; Zeckenbiss; Neuro-Borreliose; Invalidität

  • rechtsportal.de

    Anforderungen an den Vortrag des Versicherten Unfallgeschehens in der privaten Unfallversicherung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Anforderungen an den Vortrag zum Unfallgeschehen bei einem Zeckenbiss

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Unfallversicherung: Invaliditätsleistungen trotz abgelaufener Frist

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2017, 357
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Frankfurt, 20.07.2010 - 22 U 14/10

    Verkehrsunfallprozess: Fehlerhafte Annahme eines Indizienbeweises für eine

    Auszug aus OLG Koblenz, 06.07.2016 - 10 U 890/15
    In Anbetracht dieser Verfahrensverstöße liegt ein zur Zurückverweisung führender erheblicher Mangel vor, vgl. Beck"scher Online-Kommentar- Wolf, ZPO, Stand: 01.03.2016, § 538 RN 13, 0LG Frankfurt, NJW-RR 2010, 1689.
  • BGH, 30.11.2005 - IV ZR 154/04

    Berufung des Versicherers auf die nicht rechtzeitige Feststellung der Invalidität

    Auszug aus OLG Koblenz, 06.07.2016 - 10 U 890/15
    Mit Schreiben vom 13.03.2012 hat die Beklagte darüber hinaus aus der streitgegenständlichen Unfallversicherung Krankentagegeldleistungen erbracht, vgl. Anlage K 8. Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung (vgl. BGH, VersR 2006, 352, RN 8, OLG Karlsruhe, r+s 2015, 514, RN 28, jeweils zitiert nach juris) bedarf ein Versicherungsnehmer, selbst wenn er schon anwaltlich vertreten ist, in einer solchen Konstellation der zusätzlichen Belehrung, dass er von seiner Pflicht und der Frist zur Vorlage einer ärztlichen Feststellung der Invalidität nicht dadurch befreit wurde, dass die Versicherung nunmehr selbst ein Gutachten zu der gleichen Frage einholt.
  • OLG Karlsruhe, 24.10.2014 - 9 U 3/13

    Unfallversicherung: Vertrauensschutz bei einer nicht fristgerechten ärztlichen

    Auszug aus OLG Koblenz, 06.07.2016 - 10 U 890/15
    Mit Schreiben vom 13.03.2012 hat die Beklagte darüber hinaus aus der streitgegenständlichen Unfallversicherung Krankentagegeldleistungen erbracht, vgl. Anlage K 8. Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung (vgl. BGH, VersR 2006, 352, RN 8, OLG Karlsruhe, r+s 2015, 514, RN 28, jeweils zitiert nach juris) bedarf ein Versicherungsnehmer, selbst wenn er schon anwaltlich vertreten ist, in einer solchen Konstellation der zusätzlichen Belehrung, dass er von seiner Pflicht und der Frist zur Vorlage einer ärztlichen Feststellung der Invalidität nicht dadurch befreit wurde, dass die Versicherung nunmehr selbst ein Gutachten zu der gleichen Frage einholt.
  • OLG Hamm, 12.05.2017 - 20 U 197/16

    AUB; private Unfallversicherung; ärztliche Feststellung

    bb) Ein gesonderter Belehrungsbedarf kann auch in Betracht kommen, wenn der Versicherer nach Geltendmachen von Invalidität von sich aus noch innerhalb der Frist zur ärztlichen Feststellung ein ärztliches Gutachten einholt, ohne den Versicherungsnehmer darauf hinzuweisen, dass er unbeschadet dessen selbst für eine fristgerechte ärztliche Feststellung der Invalidität zu sorgen habe (BGH, Urt. v. 30.11.2005, IV ZR 154/04, juris, Rn. 8, VersR 2006, 352; vgl. m. w. N. Kloth, Private Unfallversicherung, 2. Aufl. 2014, G Rn. 69-79; zuletzt OLG Koblenz, Urt. v. 06.07.2016, 10 U 890/16, RuS 2017, 207, 207 f.) .
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