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   OLG Dresden, 23.02.2012 - 10 U 916/11   

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https://dejure.org/2012,52831
OLG Dresden, 23.02.2012 - 10 U 916/11 (https://dejure.org/2012,52831)
OLG Dresden, Entscheidung vom 23.02.2012 - 10 U 916/11 (https://dejure.org/2012,52831)
OLG Dresden, Entscheidung vom 23. Februar 2012 - 10 U 916/11 (https://dejure.org/2012,52831)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • autokaufrecht.info

    Umfang eines Unfallschadens als Gegenstand einer Beschaffenheitsvereinbarung (§ 434 I 1 BGB)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rückabwicklung eines Kaufvertrages über einen gebauchten Pkw bei Vorliegen eines wirksamen Rücktritts aufgrund einer erheblichen Pflichtverletzung i.R. eines Wildunfallschadens

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rückabwicklung eines Kaufvertrages über einen gebauchten Pkw bei Vorliegen eines wirksamen Rücktritts aufgrund einer erheblichen Pflichtverletzung i.R. eines Wildunfallschadens

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 20.07.2005 - VIII ZR 275/04

    Aufwendungsersatzanspruch beim Kauf eines mangelhaften Kraftfahrzeugs

    Auszug aus OLG Dresden, 23.02.2012 - 10 U 916/11
    Verkannt hat das Landgericht indessen, dass sich der Anspruch auf Ersatz solcher - vergeblicher - Aufwendungen aus §§ 437 Nr. 3, 284 BGB ergeben kann (BGH, Urteil vom 20.07.2005 - VIII ZR 275/04 - NJW 2005, 2848 ; wegen der grundsätzlichen Erstattungsfähigkeit der einzelnen Aufwendungen siehe: OLG Hamm, Urteil vorn 18.06.2007 - 2 U 220/06 - zitiert nach [...], und OLG Brandenburg, Urteil vom 26.06.2008 - 12 U 236/07 - zitiert nach [...] [Winterreifen mit Felgen];Reinking/Eggert, a.a.O., Rn. 3821, Fn. 395 [KfZ-Steuer]; Reinking/Eggert Rn. 1893, Fn. 396, 395 [Versicherungsprämien]; BGH, NJW 2005, 2848 [Zulassungskosten]).

    Allerdings sind diese Aufwendungen nur insoweit erstattungsfähig, als sie tatsächlich vergeblich waren, d.h. die Nutzungsmöglichkeit wegen Rückgabe des Fahrzeugs an den Verkäufer vor der anzunehmenden Restlaufzeit aufgehoben ist oder ein vom Käufer angeschafftes Zubehörteil von ihm nicht bestimmungsgemäß genutzt werden kann (BGH NJW 2005, 2848 ; OLG Düsseldorf, Urteil vom 21.01.2008 - 1 U 152/07 - NJW-RR 2008, 1199 ).

  • LG Chemnitz, 26.05.2011 - 1 O 1952/10

    Arglistige Täuschung durch Bagatellisierung eines Unfallschadens

    Auszug aus OLG Dresden, 23.02.2012 - 10 U 916/11
    Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Landgerichts Chemnitz vom 26.05.2011 (Az.: 1 O 1952/10), berichtigt durch Beschluss vom 30.06.2011, abgeändert und wie folgt neu gefasst:.

    Beide Berufungen gegen das Urteil des Landgerichts Chemnitz vom 26.05.2011 - 1 O 1952/10 - sind zulässig.

  • BGH, 12.03.2008 - VIII ZR 253/05

    Bedeutung der Angabe "Unfallschäden lt. Vorbesitzer: Nein" beim Kauf eines

    Auszug aus OLG Dresden, 23.02.2012 - 10 U 916/11
    In diesem Fall kann der Käufer nicht erwarten, der Verkäufer wolle in vertragsmäßig bindender Weise die Haftung für die Richtigkeit der Angaben übernehmen und für die Folgen des Fehlens der betreffenden Eigenschaft einstehen (BGH, Urteil vom 12.03.2008 - VIII ZR 253/05 - NJW 2008, 1517 , Tz. 13).

    Dem stehen auch nicht die von der Beklagten ins Feld geführten Entscheidungen des 8. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs vorn 12.03.2008 ( VIII ZR 253/05 - NJW 2008, 1517 ) und des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 22.12.2010 (18 U 103/10) entgegen.

  • OLG Brandenburg, 26.06.2008 - 12 U 236/07

    Sachmängelhaftung beim Fahrzeugkauf: Annahme eines Unfallereignisses bei

    Auszug aus OLG Dresden, 23.02.2012 - 10 U 916/11
    Verkannt hat das Landgericht indessen, dass sich der Anspruch auf Ersatz solcher - vergeblicher - Aufwendungen aus §§ 437 Nr. 3, 284 BGB ergeben kann (BGH, Urteil vom 20.07.2005 - VIII ZR 275/04 - NJW 2005, 2848 ; wegen der grundsätzlichen Erstattungsfähigkeit der einzelnen Aufwendungen siehe: OLG Hamm, Urteil vorn 18.06.2007 - 2 U 220/06 - zitiert nach [...], und OLG Brandenburg, Urteil vom 26.06.2008 - 12 U 236/07 - zitiert nach [...] [Winterreifen mit Felgen];Reinking/Eggert, a.a.O., Rn. 3821, Fn. 395 [KfZ-Steuer]; Reinking/Eggert Rn. 1893, Fn. 396, 395 [Versicherungsprämien]; BGH, NJW 2005, 2848 [Zulassungskosten]).
  • OLG Düsseldorf, 21.01.2008 - 1 U 152/07

    Rücktritt vom Kaufvertrag wegen sporadischem Defekt am elektrischen Verdeck eines

    Auszug aus OLG Dresden, 23.02.2012 - 10 U 916/11
    Allerdings sind diese Aufwendungen nur insoweit erstattungsfähig, als sie tatsächlich vergeblich waren, d.h. die Nutzungsmöglichkeit wegen Rückgabe des Fahrzeugs an den Verkäufer vor der anzunehmenden Restlaufzeit aufgehoben ist oder ein vom Käufer angeschafftes Zubehörteil von ihm nicht bestimmungsgemäß genutzt werden kann (BGH NJW 2005, 2848 ; OLG Düsseldorf, Urteil vom 21.01.2008 - 1 U 152/07 - NJW-RR 2008, 1199 ).
  • BGH, 06.07.2010 - XI ZB 40/09

    Zulässigkeit der Berufung im Prozess über die Rückabwicklung einer

    Auszug aus OLG Dresden, 23.02.2012 - 10 U 916/11
    Dem in erster Instanz gestellten Antrag auf Feststellung des Annahmeverzugs kommt entgegen der Ansicht des Landgerichts keine eigenständige wirtschaftliche Bedeutung zu (BGH, Beschluss vom 06.07.2010 - XI ZB 40/09 - NJW-RR 2010, 1295 ), weshalb die Streitwertfestsetzung des Landgerichts entsprechend abzuändern ist (§ 63 Abs. 2 und 3 GKG ).
  • OLG Hamm, 18.06.2007 - 2 U 220/06

    Mangelhaftes Gebrauchtfahrzeug bei übermäßigem Verschleiß für die Funktion

    Auszug aus OLG Dresden, 23.02.2012 - 10 U 916/11
    Verkannt hat das Landgericht indessen, dass sich der Anspruch auf Ersatz solcher - vergeblicher - Aufwendungen aus §§ 437 Nr. 3, 284 BGB ergeben kann (BGH, Urteil vom 20.07.2005 - VIII ZR 275/04 - NJW 2005, 2848 ; wegen der grundsätzlichen Erstattungsfähigkeit der einzelnen Aufwendungen siehe: OLG Hamm, Urteil vorn 18.06.2007 - 2 U 220/06 - zitiert nach [...], und OLG Brandenburg, Urteil vom 26.06.2008 - 12 U 236/07 - zitiert nach [...] [Winterreifen mit Felgen];Reinking/Eggert, a.a.O., Rn. 3821, Fn. 395 [KfZ-Steuer]; Reinking/Eggert Rn. 1893, Fn. 396, 395 [Versicherungsprämien]; BGH, NJW 2005, 2848 [Zulassungskosten]).
  • BGH, 17.02.2010 - VIII ZR 70/07

    Erhebliche Pflichtverletzung des Verkäufers bei Lieferung eines Fahrzeugs in

    Auszug aus OLG Dresden, 23.02.2012 - 10 U 916/11
    Vielmehr hat der 8. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs in seiner letzten Entscheidung zu dieser Frage (BGH, Urteil vom 17.02.2010 - VIII ZR 70/07 - NJW-RR 2010, 1289 , Tz. 23; siehe hierzu auch Reinking/Eggert, a.a.O., Rn. 1056 ff., 3161, 3516 ff.) - in Übereinstimmung mit seiner früheren Rechtsprechung - ausgeführt:.
  • BGH, 15.06.2011 - VIII ZR 139/09

    Zur Erheblichkeit eines Mangels beim Kfz-Kauf

    Auszug aus OLG Dresden, 23.02.2012 - 10 U 916/11
    Bei der danach für die Beurteilung der Frage, ob ein Mangel als geringfügig im Sinne von § 323 Abs. 5 Satz 2 BGB anzusehen ist, vorzunehmenden umfassenden Interessenabwägung ist auf die Umstände zum Zeitpunkt der Rücktrittserklärung abzustellen (BGH, Urteil vom 05.11.2008 -VIII ZR 166/07 - NJW 2009, 508 ; BGH, Urteil vom 15.06.2011 - VIII ZR 139/09 - MDR 2011, 1159 ).
  • BGH, 24.03.2006 - V ZR 173/05

    Erheblichkeit der Pflichtverletzung bei arglistigem Verschweigen eines Mangels

    Auszug aus OLG Dresden, 23.02.2012 - 10 U 916/11
    Demnach ist bei der Prüfung der Erheblichkeit bzw. Unerheblichkeit einer Pflichtverletzung - neben anderen Umständen des Einzelfalles - auch zu berücksichtigen, ob der Sachmangel auf einer Abweichung von einer Beschaffenheitsvereinbarung ("Bruch einer Beschaffenheitsvereinbarung") beruht bzw. der Käufer über die Beschaffenheit des Kaufgegenstandes vom Verkäufer arglistig getäuscht wurde (s. hierzu auch BGH, Urteil vom 24.03.2006 - V ZR 173/05 - NJW 2006, 1960 ).
  • BGH, 05.11.2008 - VIII ZR 166/07

    Rücktritt vom Gebrauchtwagenkauf wegen Feuchtigkeit im Fahrzeuginnenraum

  • OLG Düsseldorf, 22.12.2010 - 18 U 103/10

    Rückabwicklung eines Gebrauchtwagenkaufs wegen eines Unfallschadens

  • LG Düsseldorf, 30.08.2016 - 15 O 425/13

    Erhöhter Kraftstoffverbrauch als Sachmangel, der zum Rücktritt berechtigt

    Der Ersatzanspruch ist daher um die Dauer der Nutzung der Investitionen zu kürzen (vgl. zum Ganzen nur OLG Dresden, Urteil vom 23.02.2012 - 10 U 916/11, BeckRS 2013, 01701, das die übliche Nutzungsdauer in dem Fall bei der Nutzung über vier Winterperioden bereits als weitgehend erreicht angesehen hat).
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