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   VGH Hessen, 27.06.2006 - 10 UE 43/06   

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https://dejure.org/2006,2086
VGH Hessen, 27.06.2006 - 10 UE 43/06 (https://dejure.org/2006,2086)
VGH Hessen, Entscheidung vom 27.06.2006 - 10 UE 43/06 (https://dejure.org/2006,2086)
VGH Hessen, Entscheidung vom 27. Juni 2006 - 10 UE 43/06 (https://dejure.org/2006,2086)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Keine Rundfunkgebührenpflicht für Unternehmen, die gewerbsmäßig Rundfunkgeräte verkaufen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rundfunkgebührenpflicht eines Lebensmittel-Discounters für das Angebot von verpackten Rundfunkempfangsgeräten ohne Vorführung; Voraussetzungen für das Entstehen einer Rundfunkgebührenpflicht beim Verkauf von Fernsehern und Radios

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    §§ 1 Abs. 2, 2 Abs. 2, 5 Abs. 3 RGebStV

  • Judicialis

    Rundfunkgebührenstaatsvertrag 1991 § 1 Abs. 2; ; Rundfunkgebührenstaatsvertrag 1991 § 2 Abs. 2; ; Rundfunkgebührenstaatsvertrag 1991 § 5 Abs. 3 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rundfunk- u. Fernsehrecht einschließlich Gebührenbefreiung: Lebensmittel-Discounter, Rundfunkgebühren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • VGH Hessen (Pressemitteilung)

    Keine Rundfunkgebühren für ALDI-Filiale

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Rundfunkgebühren beim Discounter

  • urheberrecht.org (Kurzinformation)

    Bei Verkauf originalverpackter Fernsehgeräte keine Rundfunkgebührenpflicht

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Rundfunkgebühren beim Discounter

  • ar-law.de (Kurzinformation)

    GEZ für ALDI-Filiale

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    ALDI-Filiale muss keine GEZ-Gebühren zahlen - Verkauf von originalverpackten Empfangsgeräten führt nicht zu Gebührenerhebung

  • 123recht.net (Pressemeldung, 8.8.2006)

    Aldi muss keine Rundfunkgebühr für Fernseh-Verkauf zahlen // Verpackte Geräte nicht gebührenpflichtig

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (3)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 18.07.2005 - 12 A 10203/05

    Zur Rundfunkgebührenpflicht von Lebensmitteldiscountern: ALDI muss keine

    Auszug aus VGH Hessen, 27.06.2006 - 10 UE 43/06
    Auch aus der Vorschrift des § 5 Abs. 3 Satz 1 des Rundfunkgebührenstaatsvertrags 1991 ist in diesem Fall keine Gebührenpflicht herzuleiten (ebenso bereits OVG Rheinland-Pfalz, Urteile vom 18.07.2005 - 12 A 10203/05 - und vom 04.11.2004 - 12 A 11402/04 -).

    Die Vorschrift begründet damit keine Gebührenpflicht, sondern regelt nur die Gebührenbefreiung für weitere Geräte (ebenso OVG Rheinland-Pfalz, Urteile vom 18. Juli 2005 - 12 A 10203/05 - und vom 4. November 2004 - 12 A 11402/04 -, die den Beteiligten bekannt sind).

    Die objektive Zweckbestimmung des Besitzes besteht hier gerade in der Nutzung des Geräts zum Rundfunkempfang (ebenso OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 18. Juli 2005 - 12 A 10203/05-).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 04.11.2004 - 12 A 11402/04

    ALDI muss keine Rundfunkgebühren zahlen

    Auszug aus VGH Hessen, 27.06.2006 - 10 UE 43/06
    Auch aus der Vorschrift des § 5 Abs. 3 Satz 1 des Rundfunkgebührenstaatsvertrags 1991 ist in diesem Fall keine Gebührenpflicht herzuleiten (ebenso bereits OVG Rheinland-Pfalz, Urteile vom 18.07.2005 - 12 A 10203/05 - und vom 04.11.2004 - 12 A 11402/04 -).

    Die Vorschrift begründet damit keine Gebührenpflicht, sondern regelt nur die Gebührenbefreiung für weitere Geräte (ebenso OVG Rheinland-Pfalz, Urteile vom 18. Juli 2005 - 12 A 10203/05 - und vom 4. November 2004 - 12 A 11402/04 -, die den Beteiligten bekannt sind).

  • VG Frankfurt/Main, 25.08.2005 - 10 E 4208/04

    Verkaufsaktionen von Rundfunk- und Fernsehgeräten in ALDI-Märkten lösen

    Auszug aus VGH Hessen, 27.06.2006 - 10 UE 43/06
    Auf die Berufung der Klägerin hin wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main vom 25. August 2005 - 10 E 4208/04 (V) - geändert.

    das Urteil des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main vom 25. August 2005 - 10 E 4208/04 (V) - zu ändern und den Gebührenbescheid des Beklagten vom 14. Juli 2004 sowie dessen Widerspruchsbescheid vom 18. August 2004 aufzuheben.

  • OVG Hamburg, 18.12.2008 - 4 Bf 337/07

    Verpackte Rundfunkempfänger zum Verkauf; Rundfunkgebührenpflicht

    Der Händler ist in Bezug auf diese Geräte nicht Rundfunkteilnehmer im Sinne von § 1 Abs. 2 Satz 1 RGebStV und demzufolge auch nicht nach § 2 Abs. 2 Satz 1 RGebStV verpflichtet, für diese Geräte Rundfunkgebühren zu entrichten (so im Ergebnis die einhellige obergerichtliche Rechtsprechung, vgl. OVG Koblenz, Urt. v. 4.11.2004, 12 A 11402/04, und v. 18.7.2005, 12 A 10203/05, jeweils juris; VGH Kassel, Beschl. v. 27.6.2006, 10 UE 43/06, juris; OVG Münster, Urt. v. 2.3.2007, a.a.O.; VGH Mannheim, Urt. v. 8.5.2008, a.a.O.; OVG Lüneburg, Beschl. v. 9.5.2008, 4 LA 611/07, juris).

    Jedenfalls kennen die Vertragspartner sowie der Gesetzgeber die seither ergangene Rechtsprechung der Oberverwaltungsgerichte, die sich bisher mit dieser Frage zu beschäftigen hatten und die einhellig entschieden haben, dass originalverpackt ohne Prüfung und Vorführung zum Verkauf angebotene Rundfunkempfangsgeräte nicht der Rundfunkgebührenpflicht unterliegen (OVG Koblenz, Urt. v. 4.11.2004, a.a.O., und v. 18.7.2005, a.a.O.; VGH Kassel, Beschl. v. 27.6.2006, a.a.O.; OVG Münster, Urt. v. 2.3.2007, a.a.O.; VGH Mannheim, Urt. v. 8.5.2008, a.a.O.; OVG Lüneburg, Beschl. v. 9.5.2008, a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 08.05.2008 - 2 S 700/07

    Rundfunkgebühren; Verkauf von originalverpackten Empfangsgeräten durch

    2007, 270; OVG Rheinland-Pfalz, Urteile v. 18.7.2005, aaO, und 4.11.2004 - 12 A 11402/04 - MMR 2005, 338; HessVGH, Beschl. v. 27.6.2003 - 10 UE 43/06 - LKRZ 2007, 32; VG Düsseldorf, Urteil vom 29.11.2005, aaO).
  • VG Gießen, 18.01.2010 - 9 K 305/09

    Kein automatisches Bereithalten zum Empfang bei neuartigen

    Ist somit derzeit (noch) davon auszugehen, dass ein internetfähiger PC typischerweise (noch) nicht als Rundfunkempfangsgerät genutzt wird, so kann allein aus dem Besitz eines solchen Gerätes nicht - wie bei herkömmlichen Rundfunkempfangsgeräten - auf die Nutzung zum Rundfunkempfang geschlossen werden (vgl. hierzu auch die obergerichtliche Rechtsprechung zur Rundfunkgebührenpflicht für original verpackte herkömmliche Rundfunkempfangsgeräte, die in Lebensmitteldiscountern zum Verkauf angeboten werden, siehe nur Hess. VGH, Beschluss vom 27.06.2006 - 10 UE 43/06 - sowie OVG NW, Urteil vom 02.03.2007 - 19 A 379/06 -).
  • OVG Niedersachsen, 09.05.2008 - 4 LA 611/07

    Rundfunkgebührenpflicht im Rahmen des Verkaufs von Rundfunkempfangsgeräten in

    Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat in seinem Beschluss vom 27. Juni 2006 (10 UE 43/06) zu einem vergleichbaren Fall Folgendes ausgeführt: .
  • VG Hamburg, 25.09.2007 - 10 K 127/07

    Keine Rundfunkgebühr für zum Verkauf angebotene DVB-S-Receiver oder

    Demgegenüber ist die Regelung der sog. Händlergebühr in § 5 Abs. 4 RGebStV kein eigenständiger Gebührentatbestand, sondern ein Befreiungstatbestand für weitere Geräte für Prüf- und Vorführzwecke, wie der in § 2 Abs. 2 S. 1 RGebStV enthaltene Vorbehalt bestätigt (eingehend HessVGH, Beschluss vom 27.06.2006 - 10 UE 43/06 -, zit. nach juris).
  • VG Gießen, 18.01.2010 - 9 K 3977/09

    Rundfunkgebührenpflicht für PC nur bei positivem Nachweis des Rundfunkempfangs

    27 Ist somit derzeit (noch) davon auszugehen, dass ein internetfähiger PC typischerweise (noch) nicht als Rundfunkempfangsgerät genutzt wird, so kann allein aus dem Besitz eines solchen Gerätes nicht - wie bei herkömmlichen Rundfunkempfangsgeräten - auf die Nutzung zum Rundfunkempfang geschlossen werden (vgl. hierzu auch die obergerichtliche Rechtsprechung zur Rundfunkgebührenpflicht für original verpackte herkömmliche Rundfunkempfangsgeräte, die in Lebensmitteldiscountern zum Verkauf angeboten werden, siehe nur Hess. VGH, Beschluss vom 27.06.2006 - 10 UE 43/06 - sowie OVG NW, Urteil vom 02.03.2007 - 19 A 379/06 -).
  • VG Stade, 10.01.2008 - 3 A 1609/06

    Rechtmäßigkeit der Heranziehung zu Rundfunkgebühren durch Gleichbehandlung des

    Ist eine Inbetriebnahme von Rundfunkgeräten im Geschäftskonzept eines Unternehmers nicht vorgesehen und findet sie auch tatsächlich nicht statt, so erfüllt deren bloßes Lagern den Tatbestand des Bereithaltens zum Empfang im Sinne des § 1 Abs. 2 RGebStV nicht (ebenso OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 4.11.2004 - 12 A 11402/04 -, juris; HessVGH, Urt. v. 27.6.2006 - 10 UE 43/06 -, juris; OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 2.3.2007 - 19 A 377/06 -, juris; Fiebig, Anm. zu VGH Baden-Württemberg v. 12.5.2003, TMR 2003, 268 ff.; a.A. VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 8.5.2003 - 2 S 699/02 -, juris; Naujock, in: Beck'scher Kommentar zum Rundfunkrecht, 2. Aufl. 2008, § 1 RGebStV Rn. 39).
  • OVG Sachsen, 20.12.2011 - 5 A 399/09

    Rundfunkgebühr, Universität, Befreiungsanspruch, Bereithalten von Rundfunkgeräten

  • VG Saarlouis, 24.11.2006 - 6 K 186/05

    Bestehen einer Gebührenpflicht für bei Sonderaktionen verkaufte Rundfunkgeräte

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