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   OLG Brandenburg, 15.02.2011 - 10 UF 106/10   

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https://dejure.org/2011,8564
OLG Brandenburg, 15.02.2011 - 10 UF 106/10 (https://dejure.org/2011,8564)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 15.02.2011 - 10 UF 106/10 (https://dejure.org/2011,8564)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 15. Februar 2011 - 10 UF 106/10 (https://dejure.org/2011,8564)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • fr-blog.com

    Fiktives Einkommen, Anforderungen an Bewerbungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1603 Abs. 2 S. 1
    Umfang der Erwerbsobliegenheit gegenüber minderjährigen Kindern

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Bewerbungen, Unterhaltspflicht und fiktives Einkommen

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Der Kaufmann für Mediatechnik als Abbruchhelfer

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kindesunterhalt auch bei Arbeitslosigkeit des Unterhaltsschuldners?

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Kindesunterhalt trotz arbeitslosem Vater?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2011, 1302
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 20.03.2002 - XII ZR 216/00

    Unterhaltsanspruch der beim Vater lebenden minderjährigen Tochter gegen die

    Auszug aus OLG Brandenburg, 15.02.2011 - 10 UF 106/10
    Der insoweit darlegungs- und beweispflichtige Antragsgegner (vgl. hierzu BGH, FamRZ 2002, 742) hat nicht dargetan, dass die Einkommens- und Vermögensverhältnisse der Mutter der Antragstellerin nach dieser Vorschrift ihre Heranziehung zum Barunterhalt rechtfertigen.

    Die Inanspruchnahme des nicht betreuenden Elternteils zum Barunterhalt darf also nicht zu einem erheblichen finanziellen Ungleichgewicht zwischen den Eltern führen (vgl. z.B. BGH, FamRZ 2008, 137; FamRZ 2002, 742; Wendl/Klinkhammer, Das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis, 7. Aufl., § 2, Rn. 274 ff.).

  • OLG Brandenburg, 17.01.2006 - 10 UF 91/05

    Erhebliche Einkommensunterschiede der unterhaltspflichtigen Eltern: Entfallen der

    Auszug aus OLG Brandenburg, 15.02.2011 - 10 UF 106/10
    Von einem erheblichen finanziellen Ungleichgewicht im Sinne von § 1603 Abs. 2 Satz 3 BGB ist jedenfalls dann auszugehen, wenn das Einkommen des betreuenden Elternteils mindestens doppelt s o hoch ist wie das des an sich barunterhaltspflichtigen Elternteils (vgl. hierzu Senat, FamRZ 2006, 1780; Palandt/Brudermüller, BGB, 70. Aufl., § 1606, Rn. 16; Büttner, FamRZ 2002, 743).
  • BGH, 31.10.2007 - XII ZR 112/05

    Unterhaltspflicht eines in Verbraucherinsolvenz befindlichen Selbständigen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 15.02.2011 - 10 UF 106/10
    Die Inanspruchnahme des nicht betreuenden Elternteils zum Barunterhalt darf also nicht zu einem erheblichen finanziellen Ungleichgewicht zwischen den Eltern führen (vgl. z.B. BGH, FamRZ 2008, 137; FamRZ 2002, 742; Wendl/Klinkhammer, Das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis, 7. Aufl., § 2, Rn. 274 ff.).
  • BGH, 09.07.2003 - XII ZR 83/00

    Zurechnung fiktiven Arbeitseinkommens nach Aufgabe des Arbeitsplatzes

    Auszug aus OLG Brandenburg, 15.02.2011 - 10 UF 106/10
    Daher ist es verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, dass nicht nur die tatsächlichen, sondern auch fiktiv erzielbare Einkünfte berücksichtigt werden, wenn der Unterhaltsverpflichtete eine ihm mögliche und zumutbare Erwerbstätigkeit unterlässt, obwohl er diese "bei gutem Willen" ausüben könnte (vgl. z.B. BVerfG, FamRZ 2010, 183 und 793; BGH, FamRZ 2003, 1471).
  • BGH, 29.01.2003 - XII ZR 289/01

    Familienrecht - Kindergeld und Barunterhalt

    Auszug aus OLG Brandenburg, 15.02.2011 - 10 UF 106/10
    Zwar können auf Seiten des Unterhaltspflichtigen Umgangskosten einkommensmindernd zu berücksichtigen sein (vgl. hierzu z. B. BGH, FamRZ 2009, 1900; FamRZ 2003, 445).
  • BGH, 20.02.2008 - XII ZR 101/05

    Abänderung eines auf der Annahme eines fiktiven Einkommens beruhenden

    Auszug aus OLG Brandenburg, 15.02.2011 - 10 UF 106/10
    Für die Frage der realen Beschäftigungschance ist daher darauf abzustellen, ob eine solche bestanden hätte, wenn der Antragsgegner von Anfang an seiner bestehenden gesteigerten Erwerbsobliegenheit genügt hätte (vgl. in diesem Zusammenhang auch BGH, FamRZ 2008, 872 und 2104).
  • BVerfG, 29.10.2009 - 1 BvR 443/09

    Verletzung der Garantie der Rechtsschutzgleichheit (Art 3 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs

    Auszug aus OLG Brandenburg, 15.02.2011 - 10 UF 106/10
    Daher ist es verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, dass nicht nur die tatsächlichen, sondern auch fiktiv erzielbare Einkünfte berücksichtigt werden, wenn der Unterhaltsverpflichtete eine ihm mögliche und zumutbare Erwerbstätigkeit unterlässt, obwohl er diese "bei gutem Willen" ausüben könnte (vgl. z.B. BVerfG, FamRZ 2010, 183 und 793; BGH, FamRZ 2003, 1471).
  • OLG Brandenburg, 12.06.2012 - 10 UF 344/11

    Kindesunterhalt: Volle Barunterhaltspflicht eines Elternteils bei erheblich

    Im Hinblick auf die außerordentlich guten finanziellen Verhältnisse der Mutter hält es der Senat vorliegend für gerechtfertigt, dass die Unterhaltspflicht des Antragsgegners nicht nur in Höhe des angemessenen Selbstbehaltes (vgl. BGH, FamRZ 2011, 1041 in einem Fall, in dem die Einkünfte der Eltern den angemessenen Selbstbehalt nicht bzw. nur um rd. 700 EUR übersteigen; Wendl/Klinkhammer, a.a.O., § 2, Rz. 394, 398), sondern vollständig entfällt (Senat, FamFR 2011, 176; vgl. auch Wendl/Klinkhammer, a.a.O., § 2, Rz. 434).
  • OLG Brandenburg, 16.10.2012 - 10 UF 10/12

    Unterhaltsrecht: Barunterhaltspflicht für ein minderjähriges Kind;

    Übt der Unterhaltspflichtige eine unzureichend vergütete Erwerbstätigkeit aus, so ist er gehalten, sich um eine besser bezahlte Anstellung zu bemühen (vgl. Senat, FamRZ 2011, 1302; Wendl/Klinkhammer, a.a.O., § 2, Rz. 244).
  • OLG Hamm, 21.09.2016 - 7 WF 175/16

    Umfang der Erwerbsobliegenheit des Unterhaltspflichtigen gegenüber einem

    Allein durch derartige Blindbewerbungen, also durch Bewerbungen, die abgegeben werden ohne konkrete Anhaltspunkte dafür, dass der Arbeitgeber überhaupt eine Arbeitskraft sucht, wird der Unterhaltspflichtige seiner gesteigerten Erwerbsobliegenheit nicht gerecht (OLG Saarbrücken v. 2.3.2011- 9 UF 89/10 - zitiert nach juris Rn. 20; OLG Brandenburg v. 15.2.2011 - 10 UF 106/10 - zitiert nach juris Rn. 23; KG v. 1.10.2010 - 13 UF 91/10 - zitiert nach juris Rn. 19; Viefhues in: jurisPK-BGB, 7.Aufl., § 1603 Rn. 556 f.).
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