Rechtsprechung
OLG Brandenburg, 24.08.2006 - 10 UF 119/06 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,17183) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Von beiden Elternteilen eingelegte Berufung gegen eine gerichtlich festgesetzte Unterhaltszahlung für ein Kind; Grundsätze zur Berechnung des Kindesunterhalts nach vollzogener Scheidung, insbesondere Berücksichtigung der Arbeitsumstände des Vaters; Gesteigerte ...
- OLG Brandenburg
- Judicialis
ZPO § 307; ; ZPO § 540 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1; ; BGB § 366 Abs. 2; ; BGB §§ 1601 ff.; ; BGB § 1603 Abs. 2; ; BGB § 1613 Abs. 1 Satz 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 1603 Abs. 2
Wechsel der Arbeitsstelle oder des Wohnortes, wenn annähernd die Hälfte des Netto-Einkommens eines Unterhaltsschuldners für Fahrtkosten verwendet wird - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Prenzlau, 24.05.2006 - 7 F 472/05
- OLG Brandenburg, 24.08.2006 - 10 UF 119/06
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 21.01.1998 - XII ZR 117/96
Bemessung des Betreuungsunterhalts; Anrechnung der Einkünfte aus …
Auszug aus OLG Brandenburg, 24.08.2006 - 10 UF 119/06
Dieser hohe Fahrtkostenaufwand ist unterhaltsrechtlich jedoch nicht zu akzeptieren (vgl. BGH, FamRZ 1998, 1501).