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   OLG Brandenburg, 16.06.2009 - 10 UF 124/08   

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https://dejure.org/2009,27872
OLG Brandenburg, 16.06.2009 - 10 UF 124/08 (https://dejure.org/2009,27872)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 16.06.2009 - 10 UF 124/08 (https://dejure.org/2009,27872)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 16. Juni 2009 - 10 UF 124/08 (https://dejure.org/2009,27872)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anrechnung des Erlöses aus dem Verkauf eines gemeinsamen Hauses auf Unterhaltsansprüche gegenüber dem Ehegatten; Umfang der Anrechnung einer Unfallrente auf die Unterhaltsberechnung des pflichtigen Ehegatten; Unterbrechung der Erwerbstätigkeit als ehebedingter Nachteil ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Unfallrente und Unterhaltsberechnung

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Berücksichtigung einer Unfallrente bei Unterhaltsberechnung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2009, 1371
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 25.06.2008 - XII ZR 109/07

    Befristung des nachehelichen Aufstockungsunterhalts; Ausgleich einer

    Auszug aus OLG Brandenburg, 16.06.2009 - 10 UF 124/08
    Auch der mit einer Befristung des Unterhalts verbundene Wegfall des Altersunterhalts steht der Befristung jedenfalls dann nicht entgegen, wenn entweder auch die Bedürftigkeit im Alter nicht auf einen ehebedingten Nachteil zurückzuführen ist oder ein entstandener Nachteil durch Unterbrechung der Erwerbstätigkeit während der Ehezeit ohnehin von beiden Ehegatten getragen werden muss, wie dies regelmäßig durch den Versorgungsausgleich erreicht wird (BGH, FamRZ 2008, 1508 ff., Rz. 25).

    Zwar kann auch dabei die Dauer der Ehe nicht völlig unberücksichtigt bleiben; auch bei sehr langer Ehedauer wird es dem Unterhaltsberechtigten aber häufig möglich sein, seine persönlichen und finanziellen Verhältnisse innerhalb einer mehrjährigen Übergangszeit auf die Einkünfte einzurichten, die er ohne die Unterhaltsleistung des geschiedenen Ehegatten zur Verfügung hat (BGH, FamRZ 2008, 134 ff., Rz. 28; FamRZ 2008, 1508 ff., Rz. 27).

  • BGH, 14.11.2007 - XII ZR 16/07

    Darlegungs- und Beweislast bei Begehren auf Befristung oder Beschränkung der

    Auszug aus OLG Brandenburg, 16.06.2009 - 10 UF 124/08
    Zwar kann auch dabei die Dauer der Ehe nicht völlig unberücksichtigt bleiben; auch bei sehr langer Ehedauer wird es dem Unterhaltsberechtigten aber häufig möglich sein, seine persönlichen und finanziellen Verhältnisse innerhalb einer mehrjährigen Übergangszeit auf die Einkünfte einzurichten, die er ohne die Unterhaltsleistung des geschiedenen Ehegatten zur Verfügung hat (BGH, FamRZ 2008, 134 ff., Rz. 28; FamRZ 2008, 1508 ff., Rz. 27).

    Andererseits ist zu beachten, dass zwischen der Trennung der Parteien und der Rechtskraft der Scheidung ein erheblicher Zeitraum liegt, was bei der Abwägung hinsichtlich der Rechtsfolge nach § 1578 b Abs. 2 S. 1 BGB ebenfalls von Bedeutung ist (vgl. BGH, FamRZ 2008, 134 ff., Rz. 29).

  • BGH, 16.04.2008 - XII ZR 107/06

    Begrenzung und Befristung des nachehelichen Unterhalts

    Auszug aus OLG Brandenburg, 16.06.2009 - 10 UF 124/08
    Der Nachteil in der Versorgungsbilanz ist dann nämlich in gleichem Umfang von beiden Ehegatten zu tragen und damit vollständig ausgeglichen (vgl. BGH, FamRZ 2008, 1325 ff., Rz. 43).
  • BGH, 31.10.2001 - XII ZR 292/99

    Berechnung des Anfangsvermögen bei fehlender Nutzbarkeit von vor der Ehe

    Auszug aus OLG Brandenburg, 16.06.2009 - 10 UF 124/08
    Dieser Betrag ist insgesamt, also auch hinsichtlich des im Versorgungsausgleich erworbenen Anteils an der Rente, als eheprägend im Wege der Differenzmethode heranzuziehen (vgl. BGH, FamRZ 2002, 88; Kalthoener/Büttner/ Niepmann, Die Rechtsprechung zur Höhe des Unterhalts, 10. Aufl., Rz. 514).
  • BGH, 19.11.2008 - XII ZR 129/06

    Entfallen des Unterhaltsanspruchs als subsidiäre Sozialleistung wegen Beziehens

    Auszug aus OLG Brandenburg, 16.06.2009 - 10 UF 124/08
    Mit Rücksicht darauf, dass der Antragsteller aber nicht mehr erwerbstätig ist, hat eine Herabsetzung des Selbstbehalts auf 935 EUR zu erfolgen (vgl. BGH, FamRZ 2009, 307 ff., Rz. 24, 27).
  • BVerfG, 16.03.2011 - 1 BvR 591/08

    Keine Verletzung von Art 3 Abs 1 GG und Art 14 Abs 1 GG durch die

    Sie zählt nach verbreiteter Auffassung auch nicht zu den nach § 54 Abs. 3 Nr. 3 SGB I pfändungsfreien Einnahmen (vgl. Häusler, in: Hauck/Noftz, SGB I, § 54 Rn. 53 ; Pflüger, in: jurisPK - SGB I, § 54 Rn. 64; Dahm, SozVers 2003, S. 205 mit Nachweisen zur entsprechenden Praxis der Berufsgenossenschaften) und kann nach herrschender Auffassung auch im zivilrechtlichen Unterhaltsrecht den Gesamteinkünften des Unterhaltsverpflichteten voll zugerechnet werden (vgl. Engler, in: Staudinger, BGB, Neubearbeitung 2000, § 1610a Rn. 15; Brudermüller, in: Palandt, BGB, 70. Aufl. 2011, § 1610a Rn. 4; Brandenburgisches OLG, Urteil vom 16. Juni 2009 - 10 UF 124/08 -, juris, Rn. 45; a.A. Brudermüller/Klattenhoff, FuR 1993, S. 333 ).
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