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   OLG Brandenburg, 11.04.2002 - 10 UF 13/02   

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https://dejure.org/2002,4384
OLG Brandenburg, 11.04.2002 - 10 UF 13/02 (https://dejure.org/2002,4384)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 11.04.2002 - 10 UF 13/02 (https://dejure.org/2002,4384)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 11. April 2002 - 10 UF 13/02 (https://dejure.org/2002,4384)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Aufhebung der gemeinsamen Sorge hinsichtlich des Teilbereichs des Aufenthaltsbestimmungsrechts desselben auf einen Elternteil; Geringfügige Unterschiede in der Beurteilung des kindlichen Verhaltens durch die Eltern und in den praktischen Erziehungsmaßstäben ; ...

  • OLG Brandenburg PDF
  • Judicialis

    ZPO § 621 e; ; BGB § 1671 Abs. 2 Nr. 2; ; BGB § 1687

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 621e; BGB § 1671 Abs. 2 Nr. 2; BGB § 1687
    Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts im Anschluss an das Wechselmodell (14-tägiger Aufenthalt)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Kann das gemeinsame Sorgerecht aufgehoben werden?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2003, 1949 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • OLG Brandenburg, 03.07.2015 - 10 UF 173/14

    Umgangsrecht: Regelung des Umgangs zwischen Vater und Kind unter Berücksichtigung

    Der Senat hat in der Vergangenheit dieser Auffassung zugeneigt (vgl. nur Senatsbeschluss vom 11.4.2002 - 10 UF 13/02, NJOZ 2003, 3041, wonach, wenn sich bei einem Streit über das Aufenthaltsbestimmungsrecht aufgrund der übrigen Kriterien kein Vorrang eines Elternteils ergibt, das Aufenthaltsbestimmungsrecht unter dem Gesichtspunkt des Förderungsprinzips demjenigen Elternteil übertragen werden kann, der eher die Gewähr dafür bietet, dass das bisher praktizierte Wechselmodell beendet wird; ferner Beschluss vom 29.12.2009 - 10 UF 150/09, BeckRS 2009, 26214; Beschluss vom 9.3.2009 - 10 UF 204/08, BeckRS 2009, 09543; s. aber auch Beschluss vom 17.3.2014 - 10 UF 244/13, BeckRS 2014, 14880).
  • OLG Stuttgart, 14.03.2007 - 16 UF 13/07

    Sorgerecht: Zulässigkeit der gerichtlichen Anordnung eines Wechselmodells

    So hat auch der Gesetzgeber implizit der Eingliederung des Kindes in einen elterlichen Haushalt den Vorzug vor dem Wechselmodell gegeben, indem er in § 1687 BGB das Entscheidungsrecht bei gemeinsamer elterlicher Sorge getrennt lebender Eltern geregelt und dabei zwischen Angelegenheiten, deren Regelung für das Kind von erheblicher Bedeutung ist, und Angelegenheiten des täglichen Lebens unterschieden hat (vgl. OLG Brandenburg, NJOZ 2003, 3041, 3043 m.w.N. = FamRZ 2003, 1949 - LS -).
  • OLG Brandenburg, 09.03.2009 - 10 UF 204/08

    Elterliche Sorge: Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts auf einen

    Im Hinblick darauf hat der Senat bereits entschieden, dass dann, wenn die Eltern in der Vergangenheit das Wechselmodell praktiziert haben und ein Elternteil hieran nicht mehr festhalten will, das Aufenthaltsbestimmungsrecht unter dem Gesichtspunkt des Förderungsprinzips diesem Elternteil zu übertragen ist, da er eher die Gewähr dafür bietet, dass das bisher praktizierte Wechselmodell beendet wird (Senat, FamRZ 2003, 1949).
  • OLG Brandenburg, 15.10.2013 - 3 UF 90/12

    Elterliche Sorge: vorläufige Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts auf den

    42 Der Senat vertritt jedenfalls mit der weit überwiegenden Rechtsprechung die Auffassung, dass ein Wechselmodell gegen den Willen eines Elternteils grundsätzlich nicht angeordnet werden kann (vgl. nur OLG Brandenburg, 2. Familiensenat, Beschluss vom 11.4.2002 - 10 UF 13/02, NJOZ 2003, 3041).
  • OLG Brandenburg, 05.11.2008 - 13 UF 44/08

    Elterliche Sorge: Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts auf die

    Ihre Lebensverhältnisse im Haushalt der Mutter haben sich derart verfestigt, dass sie ohne triftigen Grund nicht durch einen Wechsel des Aufenthalts verändert werden sollten (OLG Brandenburg, FamRZ 2003, 1949).
  • OLG Brandenburg, 06.02.2004 - 10 WF 1/04

    Voraussetzungen einer einstweiligen Anordnung im Sorgerechtsverfahren

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